Rechtsprechung
| BVerwG, 16.04.1987 - 5 B 43.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Annahme eines Verfahrensmangels aufgrund fehlender Prüfung der Vollmacht eines anwesenden Rechtsanwalts trotz bestehender Zweifel an ihrem Vorliegen - Erforderlichkeit der Zustimmung auch der zum einem Verfahren Beigeladenen für die Wirksamkeit eines gerichtlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1986 - 9 G 1/84
- BVerwG, 16.04.1987 - 5 B 43.87
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1990 - 9 G 1/84
- BVerwG, 19.07.1991 - 5 B 103.91
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 105.84
Funktion - Form - Wirkung - Prozeßvollmacht - Nachreichen - Frist - …
Auszug aus BVerwG, 16.04.1987 - 5 B 43.87
Wie im angefochtenen Urteil auf Seite 7 weiter zutreffend ausgeführt, wird § 67 Abs. 3 VwGO durch § 88 Abs. 2 ZPO dahin ergänzt, daß beim Auftreten eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigten eine Prüfung der Vollmacht von Amts wegen grundsätzlich nicht, wohl aber dann stattfindet, wenn besondere Umstände dazu Anlaß geben, die Bevollmächtigung des Anwalts in Zweifel zu ziehen (BVerwGE 71, 20 [BVerwG 22.01.1985 - 9 C 105/84] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 08.12.1971 - III B 111.70
Beendigung eines gerichtlichen Verfahrens ohne Zustimmung des Beigeladenen zu …
Auszug aus BVerwG, 16.04.1987 - 5 B 43.87
Entgegen der Annahme des Klägers hängen die Wirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs als Prozeßhandlung und damit die Beendigung des Rechtsstreits durch einen solchen Vergleich nicht davon ab, daß ihm außer dem Kläger und dem Beklagten auch die zum Verfahren Beigeladenen zugestimmt haben (BVerwG, Urteil vom 4. März 1960 - BVerwG 7 C 226.57 - und Beschluß vom 8. Dezember 1971 - BVerwG 3 B 111.70 - ). - BVerwG, 04.03.1960 - VII C 226.57
Auszug aus BVerwG, 16.04.1987 - 5 B 43.87
Entgegen der Annahme des Klägers hängen die Wirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs als Prozeßhandlung und damit die Beendigung des Rechtsstreits durch einen solchen Vergleich nicht davon ab, daß ihm außer dem Kläger und dem Beklagten auch die zum Verfahren Beigeladenen zugestimmt haben (BVerwG, Urteil vom 4. März 1960 - BVerwG 7 C 226.57 - und Beschluß vom 8. Dezember 1971 - BVerwG 3 B 111.70 - ).
- BFH, 11.02.2003 - VII R 18/02
Nachweis der Bevollmächtigung
Dies entspricht zudem der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu der vergleichbaren Regelung des § 67 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung, die durch § 88 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ergänzt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1985 9 C 105.84, BVerwGE 71, 20, 24; Beschluss vom 16. April 1987 5 B 43.87, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 67 VwGO Nr. 69;… Beschluss vom 25. März 1996 4 A 38.95, Buchholz, a.a.O., Nr. 85). - OVG Niedersachsen, 11.07.2022 - 13 ME 141/22
Amtswalter; Bescheidung; Beschwerde; Dienstaufsichtsbeschwerde; …
Besondere Umstände, die den Senat abweichend von § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 88 Abs. 2 Halbsatz 2 ZPO (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 16.4.1987 - BVerwG 5 B 43.87 -, juris Rn. 2 m.w.N.) veranlassen könnten, die Wirksamkeit der vom Antragsteller seinem Prozessbevollmächtigten unter dem 28. April 2022 (Blatt 118 der Gerichtsakte) erteilten Vollmacht in Zweifel zu ziehen, sind nicht ersichtlich. - OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2020 - 1 L 131/20
Prüfung der Rechtsanwaltsvollmacht durch das Gericht von Amts wegen
Beim Auftreten eines Rechtsanwaltes als Prozessbevollmächtigten findet eine Prüfung der Vollmacht von Amts wegen zwar grundsätzlich nicht, wohl aber dann statt, wenn besondere Umstände dazu Anlass geben, die Bevollmächtigung des Anwalts in Zweifel zu ziehen (vgl.: BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1985 - 9 C 105.84 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 16. April 1987 - 5 B 43.87 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 1 M 196/06 -, juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2006 - 1 M 196/06
Zur Unzulässigkeit eines durch einen Rechtsanwalt eingereichten Rechtsmittel …
§ 67 Abs. 3 VwGO wird nämlich durch § 88 Abs. 2 ZPO dahin ergänzt, dass beim Auftreten eines Rechtsanwaltes als Prozessbevollmächtigten eine Prüfung der Vollmacht von Amts wegen zwar grundsätzlich nicht, wohl aber dann stattfindet, wenn besondere Umstände dazu Anlass geben, die Bevollmächtigung des Anwalts in Zweifel zu ziehen (vgl.: BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1985 - Az.: 9 C 105.84 -, BVerwGE 71, 20 [m. w. N.]; Beschluss vom 16. April 1987 - Az.: 5 B 43.87 -, Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 69). - LSG Baden-Württemberg, 07.04.2011 - L 6 U 3907/10
Sozialgerichtliches Verfahren - etwaiger Mangel der Prozessvollmacht eines als …
Ausnahmsweise findet eine Prüfung von Amts wegen statt, wenn der Mangel der Vollmacht von dem vertretenen Beteiligten gerügt wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.03.1970 - 7 W 57/69; Saarländisches OLG, Entscheidung vom 18.02.1970 - 1 U 67/66), der Rechtsanwalt selbst ernsthafte Zweifel an seiner eigenen Bevollmächtigung weckt (…Hartmann, ZPO, 69. Auflage, § 88, Rz. 5) oder äußert (BGH, Urteil vom 05.04.2001 - IX ZR 309/00;… Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 31. Auflage, § 88, Rz. 5) oder überhaupt Anlass zu begründeten Zweifeln an der Wirksamkeit der Vollmacht vorliegt (BFH, Urteil vom 11.02.2003 - VII R 18/02; BFH, Beschluss vom 23.07.2002 -: II B 44/01; BFH, Beschluss vom 21.09.2001 - III B 79/01; BFH, Beschluss vom 20.02.2001 - III R 35/00; BVerwG, Beschluss vom 25.03.1996 - 4 A 38/95; BVerwG, Beschluss vom 16.04.1987 - 5 B 43/87; BVerwG, Urteil vom 22.01.1985 - 9 C 105/84; Köhler, SGb 2009, 131, 136;… Weth in Musielak, ZPO, 7. Auflage, § 88, Rz. 5). - VGH Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 12 S 267/21
Prüfung der anwaltlichen Vollmacht von Amts wegen
Beim Auftreten eines Rechtsanwaltes als Prozessbevollmächtigten findet eine Prüfung der Vollmacht von Amts wegen zwar grundsätzlich nicht, wohl aber dann statt, wenn besondere Umstände dazu Anlass geben, die Bevollmächtigung des Anwalts in Zweifel zu ziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.1985 - 9 C 105.84 -, juris m.w.N.; Beschluss vom 16.04.1987 - 5 B 43.87 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.12.2020 - 1 L 131/20 -, juris). - BVerwG, 28.02.1989 - 3 B 69.88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Ob diese Konsequenz richtig ist, mag sehr zweifelhaft sein (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. April 1987 - BVerwG 5 B 43.87 - Buchholz 310 § 67 Nr. 69), kann aber dahingestellt bleiben: jedenfalls hat das Berufungsgericht den Vergleich als außergerichtlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag für wirksam gehalten und in ihm eine Grundlage für den Änderungsbescheid vom 23. August 1973 gesehen. - BVerwG, 23.02.1989 - 4 B 181.88
Anforderungen an die Divergenzrüge - Relevanz des Widerspruchs eines notwendig …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits grundsätzlich geklärt, daß die Wirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs als Prozeßhandlung und damit die Beendigung des Rechtsstreits durch einen solchen Vergleich nicht davon abhängen, daß ihm außer dem Kläger und dem Beklagten auch die zum Verfahren Beigeladenen zugestimmt haben (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 1971 - BVerwG 3 B 111.70 - Buchholz 310 § 106 VwGO Nr. 6 und vom 16. April 1987 - BVerwG 5 B 43.87 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 69) Eine hiervon zu unterscheidende Frage ist, inwieweit ein Beigeladener materiell-rechtlich an einen Vergleich gebunden sein kann, an dem er nicht beteiligt ist (vgl. hierzu auch Beschluß vom 4. November 1987 - BVerwG 1 B 112.87 - NJW 1988, 662). - BVerwG, 05.12.1991 - 7 B 137.91
Verweigerung einer uneingeschränkten Zulassung zur Durchführung gewerblicher …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich § 88 Abs. 2 ZPO im Verwaltungsprozeß in der Weise anzuwenden, daß eine Prüfung der Prozeßvollmacht des als Bevollmächtigter auftretenden Rechtsanwalts von Amts wegen nur dann stattfindet, wenn besondere Umstände dazu Anlaß geben, die Bevollmächtigung in Zweifel zu ziehen (vgl. Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 881.82 - und Beschluß vom 16. April 1987 - BVerwG 5 B 43.87 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nrn. 65 und 69).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".