Rechtsprechung
| VGH Hessen, 25.05.2012 - 5 B 443/12 |
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- Justiz Hessen
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 03.02.2012 - 6 L 1631/10
- VGH Hessen, 25.05.2012 - 5 B 443/12
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (6)
- VGH Hessen, 17.11.2011 - 5 A 3140/09
Vorausleistung auf einen Abwasserergänzungsbeitrag
Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2012 - 5 B 443/12
Vielmehr ergibt sich der für eine beitragsfähige Erneuerung erforderliche Investitionsumfang in diesen Fällen schon daraus, dass im Vollzug einer die gesamte Einrichtung erfassenden Neuordnungsplanung sowohl zentrale Einrichtungsteile als auch Teile des Netzes erneuert werden (vgl. zuletzt: Senatsurteil vom 17. November 2011 - 5 A 3140/09 -, HSGZ 2009, 154 [157]).Unabhängig davon hat der Senat in seinem Urteil vom 17. November 2011 (- 5 A 3140/09 -, a.a.O.) zu einer Satzungsregelung Stellung genommen, nach der für Grundstücke im unbeplanten Innenbereich zur Bestimmung des Nutzungsfaktors auf die Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse abgestellt wird, und eine solche Regelung entgegen den vereinzelten in Rechtsprechung und Literatur geäußerten Bedenken für mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar angesehen.
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11
Haupterschließungsstraße und Stichstraßen als Abrechnungseinheit; …
Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2012 - 5 B 443/12
Beim Vollgeschossmaßstab - wie hier - haben Baubeschränkungen demnach nur Bedeutung, wenn sie bewirken, dass die baurechtlich zugelassene Zahl der Vollgeschosse nicht realisiert werden kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 2 S 1294/11 -, KStZ 2012, 53 [55], mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts). - VGH Hessen, 14.04.2005 - 5 UE 1368/04
Umstellung von Teilkanalisation auf Vollkanalisation; zeitversetzte …
Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2012 - 5 B 443/12
So hat der Senat in seinem Urteil vom 14. April 2005 - 5 UE 1368/04 -, ESVGH 55, 225 = HSGZ 2005, 265, ausgeführt, dass durch die Herstellung der Vollkanalisation auch dann, wenn Rohrleitungen einer bislang betriebenen Teilkanalisation erhalten bleiben und in das neue Vollkanalisationsnetz integriert werden, eine neue und andere Einrichtung entsteht, die, was ihr Funktionieren und den vermittelten Vorteil angeht, mit der früheren Teilkanalisationseinrichtung nicht vergleichbar ist.
- VGH Hessen, 28.09.1988 - 5 UE 1228/84
Beitragsfähige Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung
Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2012 - 5 B 443/12
In Bezug auf das Leitungsnetz hat der Senat für die Annahme einer beitragsfähigen Erneuerung, die reine Unterhaltungsmaßnahmen überschreitet, in früheren Jahren das Kriterium entwickelt, dass der erneuerte Anteil des Netzes 50 % des vorhandenen Leitungsbestandes übersteigen müsse (vgl. Urteil vom 21. Januar 1987 - 5 UE 999/85 -, HSGZ 1988, 367, und vom 28. September 1988 - 5 UE 1228/84 -, HSGZ 1989, 303). - VG Kassel, 03.02.2012 - 6 L 1631/10
Beiträge für Erneuerungsarbeiten an Kanalnetz und Kläranlagen in Haunetal …
Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2012 - 5 B 443/12
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 3. Februar 2012 - 6 L 1631/10.KS - wird zurückgewiesen. - VGH Hessen, 21.01.1987 - 5 UE 999/85
Wasserbeitragsrecht: Gesamterneuerung; Teilfertigstellung; vorgezogene …
Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2012 - 5 B 443/12
In Bezug auf das Leitungsnetz hat der Senat für die Annahme einer beitragsfähigen Erneuerung, die reine Unterhaltungsmaßnahmen überschreitet, in früheren Jahren das Kriterium entwickelt, dass der erneuerte Anteil des Netzes 50 % des vorhandenen Leitungsbestandes übersteigen müsse (vgl. Urteil vom 21. Januar 1987 - 5 UE 999/85 -, HSGZ 1988, 367, und vom 28. September 1988 - 5 UE 1228/84 -, HSGZ 1989, 303).
- VG Kassel, 27.10.2020 - 6 K 1247/16
Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung in einer Entwässerungssatzung
Die dagegen gerichtete Beschwerde wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 25. Mai 2012 ( 5 B 443/12 ) zurück.Sie nimmt zur Begründung im Wesentlichen Bezug auf die gerichtlichen Ausführungen in den Verfahren 6 L 1631/10.KS und 5 B 443/12 sowie 6 K 1238/12.KS, 5 A 2266/13.Z .
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der Verwaltungsvorgänge sowie der beigezogenen Unterlagen und Akten (6 L 285/09.KS; 6 L 1631/10 bzw. 5 B 443/12 ; 6 K 1238/12.KS; 6 K 1387/12.KS bzw. 5 A 2266/13.Z ; 6 K 1403/12.KS) Bezug genommen.
- VGH Hessen, 20.08.2013 - 5 B 1473/13
Ergänzungsbeitrag Abwasser
Demzufolge sind Baubeschränkungen beim so genannten Vollgeschossmaßstab nur von Bedeutung, wenn ihretwegen die baurechtlich zugelassene Zahl der Vollgeschosse nicht verwirklicht werden kann (Beschluss des Senats vom 25. Mai 2012 - 5 B 443/12 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Mai 2002 - 2 S 519/02, beide Juris).Die Beurteilung, ob alle Maßnahmen, für die Kosten in die Kalkulation eingestellt sind, als Erneuerung oder Erweiterung beitragsfähig sind (vgl. zu den Voraussetzungen: Beschluss des Senats vom 25. Mai 2012, a.a.O.), ist im Eilverfahren nicht abschließend möglich und muss einem eventuellen Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.
- VG Cottbus, 15.01.2024 - 6 K 552/21
Alte DDR- Kanäle, - Pumpwerke und -Klärwerke, Beitragsmaßstab (unwirksam), …
Auch ist es eine offene Frage, ob der Beklagte - die endgültige Herstellung der öffentlichen (Teil-)Einrichtung unterstellt - bei der Anwendung der von ihm bemühten Vorschrift des § 8 Abs. 3 KAG in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu Recht davon ausgegangen ist, dass die streckenweise Erneuerung von Abwasserleitungen und eines einzelnen Pumpwerkes nur in einem bestimmten Teil des Verbandsgebietes sowie einer einzelnen und zudem sehr kleinen Kläranlage von vielen nicht mehr dem Bereich der laufenden Unterhaltung bzw. Instandhaltung zuzurechnen ist, für den Anschlussbeiträge, also auch Erneuerungsbeiträge, gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1, 1etzter Hs. KAG ausdrücklich nicht erhoben werden dürfen und deren Finanzierung über Abschreibungen im Rahmen der Erhebung von Benutzungsgebühren gemäß § 6 KAG zu gewährleisten ist, sondern diese Maßnahmen (bereits) eine beitragsfähige Teilerneuerungsmaßnahme i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KAG darstellten (…vgl. hierzu Becker, a.a.O., § 8 Rn. 198; zum Hessischen Landesrecht Hessischer VGH, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 5 B 443/12 -, juris, Rn. 4;… Urteil vom 19. August 2015 - 5 A 1078/14 -, juris, Rn. 25 und Lohmann in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 839 ff.;… zum Bayerischen Landesrecht Kraheberger in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 748;… zum KAG NW Unkel in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 529).
- VG Cottbus, 07.12.2023 - 6 K 1458/19 Auch ist es eine offene Frage, ob der Beklagte - die endgültige Herstellung der öffentlichen (Teil-)Einrichtung unterstellt - bei der Anwendung der von ihm bemühten Vorschrift des § 8 Abs. 3 KAG in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu Recht davon ausgegangen ist, dass die streckenweise Erneuerung von Abwasserleitungen und eines einzelnen Pumpwerkes nur in einem bestimmten Teil des Verbandsgebietes sowie einer einzelnen und zudem sehr kleinen Kläranlage von vielen nicht mehr dem Bereich der laufenden Unterhaltung bzw. Instandhaltung zuzurechnen ist, für den Anschlussbeiträge, also auch Erneuerungsbeiträge, gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1, 1etzter Hs. KAG ausdrücklich nicht erhoben werden dürfen und deren Finanzierung über Abschreibungen im Rahmen der Erhebung von Benutzungsgebühren gemäß § 6 KAG zu gewährleisten ist, sondern diese Maßnahmen (bereits) eine beitragsfähige Teilerneuerungsmaßnahme i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KAG darstellten (…vgl. hierzu Becker, a.a.O., § 8 Rn. 198; zum Hessischen Landesrecht Hessischer VGH, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 5 B 443/12 -, juris, Rn. 4;… Urteil vom 19. August 2015 - 5 A 1078/14 -, juris, Rn. 25 und Lohmann in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 839 ff.;… zum Bayerischen Landesrecht Kraheberger in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 748;… zum KAG NW Unkel in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 529).
- VG Cottbus, 02.08.2021 - 6 L 165/21
Wassergebühren
Zwar stellt sich bei der Anwendung der zitierten Vorschriften in qualitativer Hinsicht insbesondere die Frage, ob z.B. eine - wie hier - streckenweise Erneuerung von Abwasserleitungen und Pump(werk)en noch dem Bereich der laufenden Unterhaltung bzw. Instandhaltung zuzurechnen ist, für den Anschlussbeiträge gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1, 1etzter Hs. KAG ausdrücklich nicht erhoben werden dürfen und deren Finanzierung über Abschreibungen im Rahmen der Erhebung von Benutzungsgebühren gemäß § 6 KAG zu gewährleisten ist oder ob es sich (bereits) um eine beitragsfähige Teilerneuerungsmaßnahme i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KAG handelt (…vgl. Becker, a.a.O., § 8 Rn. 198; zum Hessischen Landesrecht Hessischer VGH, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 5 B 443/12 -, juris, Rn. 4;… Urteil vom 19. August 2015 - 5 A 1078/14 -, juris, Rn. 25 und Lohmann in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 839 ff.;… zum Bayerischen Landesrecht Kraheberger in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 748;… zum KAG NW Unkel in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 529). - VG Cottbus, 30.01.2024 - 6 K 634/21
Erneuerungsbeitrag für die Schmutzwasserentsorgung, im Anschluss an das Urteil …
Auch ist es eine offene Frage, ob der Beklagte - die endgültige Herstellung der öffentlichen (Teil-)Einrichtung unterstellt - bei der Anwendung der von ihm bemühten Vorschrift des § 8 Abs. 3 KAG in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu Recht davon ausgegangen ist, dass die streckenweise Erneuerung von Abwasserleitungen und eines einzelnen Pumpwerkes nur in einem bestimmten Teil des Verbandsgebietes (L----_) sowie einer einzelnen und zudem sehr kleinen Kläranlage von vielen (insgesamt 8) nicht mehr dem Bereich der laufenden Unterhaltung bzw. Instandhaltung zuzurechnen ist, für den Anschlussbeiträge, also auch Erneuerungsbeiträge, gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1, 1etzter Hs. KAG ausdrücklich nicht erhoben werden dürfen und deren Finanzierung über Abschreibungen im Rahmen der Erhebung von Benutzungsgebühren gemäß § 6 KAG zu gewährleisten ist, sondern diese Maßnahmen (bereits) eine beitragsfähige Teilerneuerungsmaßnahme i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KAG darstellten (…vgl. hierzu Becker, a.a.O., § 8 Rn. 198; zum Hessischen Landesrecht Hessischer VGH, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 5 B 443/12 -, juris, Rn. 4;… Urteil vom 19. August 2015 - 5 A 1078/14 -, juris, Rn. 25 und Lohmann in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 839 ff.;… zum Bayerischen Landesrecht Kraheberger in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 748;… zum KAG NW Unkel in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 529). - VG Cottbus, 09.01.2024 - 6 K 1040/21 Auch ist es eine offene Frage, ob der Beklagte - die endgültige Herstellung der öffentlichen (Teil-)Einrichtung unterstellt - bei der Anwendung der von ihm bemühten Vorschrift des § 8 Abs. 3 KAG in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu Recht davon ausgegangen ist, dass die streckenweise Erneuerung von Abwasserleitungen und eines einzelnen Pumpwerkes nur in einem bestimmten Teil des Verbandsgebietes sowie einer einzelnen und zudem sehr kleinen Kläranlage von vielen nicht mehr dem Bereich der laufenden Unterhaltung bzw. Instandhaltung zuzurechnen ist, für den Anschlussbeiträge, also auch Erneuerungsbeiträge, gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1, 1etzter Hs. KAG ausdrücklich nicht erhoben werden dürfen und deren Finanzierung über Abschreibungen im Rahmen der Erhebung von Benutzungsgebühren gemäß § 6 KAG zu gewährleisten ist, sondern diese Maßnahmen (bereits) eine beitragsfähige Teilerneuerungsmaßnahme i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KAG darstellten (…vgl. hierzu Becker, a.a.O., § 8 Rn. 198; zum Hessischen Landesrecht Hessischer VGH, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 5 B 443/12 -, juris, Rn. 4;… Urteil vom 19. August 2015 - 5 A 1078/14 -, juris, Rn. 25 und Lohmann in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 839 ff.;… zum Bayerischen Landesrecht Kraheberger in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 748;… zum KAG NW Unkel in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 529).
- VG Cottbus, 09.01.2024 - 6 K 727/21
Im Anschluss an das Urteil der Kammer vom 7. Dezember 2023 - VG 6 K 1458/19
Auch ist es eine offene Frage, ob der Beklagte - die endgültige Herstellung der öffentlichen (Teil-)Einrichtung unterstellt - bei der Anwendung der von ihm bemühten Vorschrift des § 8 Abs. 3 KAG in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu Recht davon ausgegangen ist, dass die streckenweise Erneuerung von Abwasserleitungen und eines einzelnen Pumpwerkes nur in einem bestimmten Teil des Verbandsgebietes sowie einer einzelnen und zudem sehr kleinen Kläranlage von vielen nicht mehr dem Bereich der laufenden Unterhaltung bzw. Instandhaltung zuzurechnen ist, für den Anschlussbeiträge, also auch Erneuerungsbeiträge, gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1, 1etzter Hs. KAG ausdrücklich nicht erhoben werden dürfen und deren Finanzierung über Abschreibungen im Rahmen der Erhebung von Benutzungsgebühren gemäß § 6 KAG zu gewährleisten ist, sondern diese Maßnahmen (bereits) eine beitragsfähige Teilerneuerungsmaßnahme i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KAG darstellten (…vgl. hierzu Becker, a.a.O., § 8 Rn. 198; zum Hessischen Landesrecht Hessischer VGH, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 5 B 443/12 -, juris, Rn. 4;… Urteil vom 19. August 2015 - 5 A 1078/14 -, juris, Rn. 25 und Lohmann in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 839 ff.;… zum Bayerischen Landesrecht Kraheberger in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 748;… zum KAG NW Unkel in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 529). - VG Cottbus, 30.01.2024 - 6 K 1655/20
Erneuerungsbeitrag für die Schmutzwasserentsorgung, im Anschluss an das Urteil …
Auch ist es eine offene Frage, ob der Beklagte - die endgültige Herstellung der öffentlichen (Teil-)Einrichtung unterstellt - bei der Anwendung der von ihm bemühten Vorschrift des § 8 Abs. 3 KAG in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu Recht davon ausgegangen ist, dass die streckenweise Erneuerung von Abwasserleitungen und eines einzelnen Pumpwerkes nur in einem bestimmten Teil des Verbandsgebietes (L----_) sowie einer einzelnen und zudem sehr kleinen Kläranlage von vielen (insgesamt 8) nicht mehr dem Bereich der laufenden Unterhaltung bzw. Instandhaltung zuzurechnen ist, für den Anschlussbeiträge, also auch Erneuerungsbeiträge, gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1, 1etzter Hs. KAG ausdrücklich nicht erhoben werden dürfen und deren Finanzierung über Abschreibungen im Rahmen der Erhebung von Benutzungsgebühren gemäß § 6 KAG zu gewährleisten ist, sondern diese Maßnahmen (bereits) eine beitragsfähige Teilerneuerungsmaßnahme i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KAG darstellten (…vgl. hierzu Becker, a.a.O., § 8 Rn. 198; zum Hessischen Landesrecht Hessischer VGH, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 5 B 443/12 -, juris, Rn. 4;… Urteil vom 19. August 2015 - 5 A 1078/14 -, juris, Rn. 25 und Lohmann in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 839 ff.;… zum Bayerischen Landesrecht Kraheberger in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 748;… zum KAG NW Unkel in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 529). - VG Cottbus, 30.01.2024 - 6 K 1654/20
Erneuerungsbeitrag für die Schmutzwasserentsorgung, im Anschluss an das Urteil …
Auch ist es eine offene Frage, ob der Beklagte - die endgültige Herstellung der öffentlichen (Teil-)Einrichtung unterstellt - bei der Anwendung der von ihm bemühten Vorschrift des § 8 Abs. 3 KAG in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu Recht davon ausgegangen ist, dass die streckenweise Erneuerung von Abwasserleitungen und eines einzelnen Pumpwerkes nur in einem bestimmten Teil des Verbandsgebietes (L----_) sowie einer einzelnen und zudem sehr kleinen Kläranlage von vielen (insgesamt 8) nicht mehr dem Bereich der laufenden Unterhaltung bzw. Instandhaltung zuzurechnen ist, für den Anschlussbeiträge, also auch Erneuerungsbeiträge, gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1, 1etzter Hs. KAG ausdrücklich nicht erhoben werden dürfen und deren Finanzierung über Abschreibungen im Rahmen der Erhebung von Benutzungsgebühren gemäß § 6 KAG zu gewährleisten ist, sondern diese Maßnahmen (bereits) eine beitragsfähige Teilerneuerungsmaßnahme i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KAG darstellten (…vgl. hierzu Becker, a.a.O., § 8 Rn. 198; zum Hessischen Landesrecht Hessischer VGH, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 5 B 443/12 -, juris, Rn. 4;… Urteil vom 19. August 2015 - 5 A 1078/14 -, juris, Rn. 25 und Lohmann in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 839 ff.;… zum Bayerischen Landesrecht Kraheberger in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 748;… zum KAG NW Unkel in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 529). - VG Cottbus, 09.01.2024 - 6 K 728/21
- VG Cottbus, 07.09.2020 - 6 L 113/20
Schmutzwasserbeitrag
- VG Cottbus, 06.03.2025 - 6 K 50/22
Erneuerungsbeitrag für die Schmutzwasserentsorgung/Teilerneuerung, …
- VG Cottbus, 06.03.2025 - 6 K 133/22
Erneuerungsbeitrag, im Anschluss an 6 K 1458/19 u 6 K 50/22, Zweckverband Calau
- VG Cottbus, 06.03.2025 - 6 K 57/22
Erneuerungsbeitrag, im Anschluss an 6 K 1458/19 u 6 K 50/22, Zweckverband Calau
- VG Cottbus, 30.01.2024 - 6 K 3/24
Erneuerungsbeitrag für die Schmutzwasserentsorgung, im Anschluss an das Urteil …
- VGH Hessen, 01.07.2014 - 5 A 2266/13
- VG Gießen, 11.06.2013 - 8 L 2449/12
Baubeschränkungen und Vollgeschossmaßstab
- VG Gießen, 11.06.2013 - 8 L 2387/12
Baubeschränkungen und Vollgeschossmaßstab
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