Rechtsprechung
| BVerwG, 18.09.2013 - 5 B 49.13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision im Zusammenhang mit Streit über Gewährung von BAföG-Leistungen nach Abschluss eines traditionellen Hochschulabschlusses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung der Revision im Zusammenhang mit Streit über Gewährung von BAföG -Leistungen nach Abschluss eines traditionellen Hochschulabschlusses
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- VG Kassel, 24.02.2012 - 5 K 104/11
- VGH Hessen, 22.04.2013 - 10 A 1980/12
- BVerwG, 18.09.2013 - 5 B 49.13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 18.09.2013 - 5 B 49.13
Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14). - BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92
Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung
Auszug aus BVerwG, 18.09.2013 - 5 B 49.13
Soweit sich die Vorinstanz mit der Frage beschäftigt hat, gehört zu der erforderlichen Durchdringung des Prozessstoffes die Erörterung sämtlicher Gesichtspunkte, die im Einzelfall für die Zulassung der Revision rechtlich Bedeutung haben (Beschluss vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825 ). - BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07
Magistergrad als berufsqualifizierender Abschluss i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 …
Auszug aus BVerwG, 18.09.2013 - 5 B 49.13
Dabei hat er neben Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts unter anderem auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 2008 (- BVerwG 5 C 18.07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124) Bezug genommen, das in einem solchen Fall eine entsprechende Anwendung für ausgeschlossen erachtet habe, und darauf verwiesen, dass die Ausführungen im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2006 (- BVerwG 5 B 78.06 - juris) keine andere Sicht erlaubten. - BVerwG, 17.10.2006 - 5 B 78.06
Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des …
Auszug aus BVerwG, 18.09.2013 - 5 B 49.13
Dabei hat er neben Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts unter anderem auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 2008 (- BVerwG 5 C 18.07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124) Bezug genommen, das in einem solchen Fall eine entsprechende Anwendung für ausgeschlossen erachtet habe, und darauf verwiesen, dass die Ausführungen im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2006 (- BVerwG 5 B 78.06 - juris) keine andere Sicht erlaubten. - BVerwG, 04.04.2012 - 5 B 58.11
Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für ein aus Einzel- und …
Auszug aus BVerwG, 18.09.2013 - 5 B 49.13
Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (vgl. Beschluss vom 4. April 2012 - BVerwG 5 B 58.11 - juris Rn. 2 m.w.N.).
- VG Schwerin, 14.03.2016 - 16 B 3993/15
Asylrecht (Somalia)
Die Defizite des italienischen Asylverfahrens sind nicht von solchem Gewicht, dass sich daraus eine individuelle Gefährdung jedes einzelnen Asylbewerbers im Falle der Abschiebung nach Italien ableiten ließe (vgl. z.B. VG B-Stadt, Beschl. v. 14.03.2013, 5 B 118/13 As; ausführlich Beschl. v. 13.02.2013, 5 B 49/13 As und Beschl. v. 18.09.2013, 5 B 505/13 As; Beschl. v. 23.01.2013, 5 B 8/13 As; Beschl. v. 05.11.2012, 5 B 708/12 As, VG B-Stadt, Beschl. v. 04.06.2012, 5 B 219/12 As; Beschl. v. 09.01.2012, 5 B 738/11 As; die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG, Beschl. v. 13.02.2012, 2 BvR 285/12; VG B-Stadt, Beschl. v. 27.09.2012, 8 B 434/12 As; so auch zuletzt VG B-Stadt, Beschl. v. 25.02.2014, 5 B 119/14 As). - VG Schwerin, 13.02.2015 - 5 B 700/14
Syrien: Eilantrag abgelehnt, Abschiebungsanordnung nach Italien rechtmäßig, …
Die Defizite des italienischen Asylverfahrens sind nicht von solchem Ge wicht, dass sich daraus eine individuelle Gefährdung jedes einzelnen Asylbewerbers im Falle der Abschiebung nach Italien ableiten ließe (vgl. z.B. VG Schwerin, Beschl. v. 14.03.2013, 5 B 118/13 As; ausführlich Beschl. v. 13.02.2013, 5 B 49/13 As und Beschl. v. 18.09.2013, 5 B 505/13 As; Beschl. v. 23.01.2013, 5 B 8/13 As; Beschl. v. 05.11.2012, 5 B 708/12 As, VG Schwerin, Beschl. v. 04.06.2012, 5 B 219/12 As; Beschl. v. 09.01.2012, 5 B 738/11 As; die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG, Beschl. v. 13.02.2012, 2 BvR 285/12; VG Schwerin, Beschl. v. 27.09.2012, 8 B 434/12 As; so auch zuletzt VG Schwerin, Beschl. v. 25.02.2014, 5 B 119/14 As).
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