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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 06.09.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.04.1992 - 5 B 50.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8234
BVerwG, 02.04.1992 - 5 B 50.92 (https://dejure.org/1992,8234)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1992 - 5 B 50.92 (https://dejure.org/1992,8234)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1992 - 5 B 50.92 (https://dejure.org/1992,8234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldlose Hinderung an der Einhaltung der Beschwerdefrist - Schuldlose Hinderung an der Einhaltung der Beschwerdefrist im Hinblick auf eine Erkrankung - Beschwerdeerhebung nach Wegfall des Hindernisses hinsichtlich der Einhaltung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11

    Signatur; elektronische; Berufungsbegründungsschrift; Wiedereinsetzung; höhere …

    Dem steht es gleich, wenn die Ursache des verspäteten Antrags in der Sphäre des Gerichts liegt (BVerwG, Beschluss vom 2. April 1992 - BVerwG 5 B 50.92 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 177;… Kopp/Schenke a.a.O. § 60 Rn. 28).
  • BVerwG, 18.02.2013 - 6 BN 1.12

    Polizeiverordnung; Alkoholverbot in der Öffentlichkeit; Normenkontrolle; …

    Für den Antragsteller stelle sich dies als höhere Gewalt dar (Beschluss vom 2. April 1992 - BVerwG 5 B 50.92 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 177).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03

    Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt der …

    Zugleich beginnt die in § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO bestimmte Wiedereinsetzungsfrist von zwei Wochen zu laufen, innerhalb derer gemäß § 60 Abs. 2 Satz 3 VwGO die Einlegung des Rechtsmittels nachgeholt werden muss (vgl. Beschluss vom 2. April 1992 - BVerwG 5 B 50.92 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 177).
  • OVG Niedersachsen, 22.09.2006 - 2 LB 387/01

    Anspruch eines Richters auf amtsangemessene Besoldung durch Gewährung eines …

    Der Beklagte hat aber, nachdem er durch den jetzigen Berichterstatter mit Verfügung vom 27. Januar 2006 auf die mögliche Unwirksamkeit der im Jahre 2001 ausgesprochenen Fristverlängerung hingewiesen worden war, mit Schriftsätzen vom 16. und 21. Februar 2006 und damit in der Frist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO einen (begründeten) Wiedereinsetzungsantrag gestellt, auch ist das Verstreichen der Jahresfrist des § 60 Abs. 3 VwGO unschädlich, wenn die Ursache der Säumnis - wie hier - in der Sphäre des Gerichts liegt (BVerwG, Beschl. v. 2.4.1992 - BVerwG 5 B 50.92 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 177;… von Albedyll, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, aaO, RdNr. 40 zu § 60).
  • BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 19.21

    Fristversäumnis durch Faxversand an ein unzuständiges Gericht wegen Eingabe einer …

    Insbesondere braucht nicht entschieden zu werden, ob die Wiedereinsetzung deshalb nicht ausgeschlossen war, weil die Ursache für die Versäumung der Jahresfrist in der Sphäre des Gerichts liegt (BVerwG, Beschluss vom 2. April 1992 - 5 B 50.92 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 177 S. 50;… Urteil vom 25. April 2012 - 8 C 18.11 - BVerwGE 143, 50 Rn. 20), soweit es den Kläger auf die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist erst nach 15 Monaten hingewiesen hat, oder ob § 60 Abs. 3 VwGO nach seinem Sinn und Zweck mangels unangemessener Verfahrensverzögerung nicht greift.
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2012 - 4 LA 6/12

    "Überlegungsfrist" vor dem Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach § 60 Abs. 2 …

    Zugleich hat die in § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO bestimmte Wiedereinsetzungsfrist von zwei Wochen zu laufen begonnen, innerhalb derer - gegebenenfalls auch unabhängig von einem Antrag auf Wiedereinsetzung - die Klageerhebung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 3 VwGO nachgeholt werden musste (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28.1.2004 - 6 PKH 15.03 -, NVwZ 2004, 888, und 2.4.1992 - 5 B 50.92 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 177).

    Rn. 8 Die Berufung kann auch nicht wegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) zugelassen werden, da "die Frage, ob und in welchem Umfange eine Überlegungsfrist vor dem Beginn der Wiedereinsetzungsfrist zu berücksichtigen ist", aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 28.1.2004 und 2.4.1992, a.a.O.) und des Bundesgerichtshofs (…Beschluss vom 16.12.1992, a.a.O.) bereits geklärt und dahingehend zu beantworten ist, dass eine solche Überlegungsfrist zusätzlich zu der Frist nach 60 Abs. 2 Sätze 1 und 3 VwGO jedenfalls in dem Fall der (teilweisen) Prozesskostenhilfebewilligung nicht besteht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - 1 A 1721/01

    Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung …

    Rn. 41 Vgl. hierzu allgemein: BFH, Urteil vom 26. März 1997 - II R 28/96 -, NVwZ 1998, 552; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 2. April 1992 - 5 B 50.92 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 177; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Stand: Januar 2003, § 60 Rn. 116; Kopp/Schenke, a.a.O., § 60 Rn. 28 mit Fußnote 104; Kummer, a.a.O., Rn. 706 m.w.N.
  • VG Göttingen, 05.09.2007 - 3 A 351/04

    Serbien, Kosovo, Aufenthaltserlaubnis, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene …

    Damit war zu diesem Zeitpunkt der Grund entfallen, der die Kläger im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO schuldlos an der Einhaltung der Klagefrist gehindert hatte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.04.1992 - 5 B 50.92 -, Buchholz 310 § 60 Nr. 177 S 49/50), und es lief gemäß § 60 Abs. 2 VwGO die - hier gewahrte - Frist von zwei Wochen, innerhalb derer die versäumte Rechtshandlung (die Klageerhebung) nachgeholt werden musste (§ 60 Abs. 2 Satz 3 VwGO) und auch tatsächlich nachgeholt worden ist.

    Die Versäumung dieser Frist führt nicht zur Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrages, wenn die Ursache der Säumnis in der Sphäre des Gerichts liegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.04.1992, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2016 - A 11 S 2011/16

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zusammenhang mit der …

    Zugleich beginnt die in § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO bestimmte Wiedereinsetzungsfrist von zwei Wochen zu laufen, innerhalb derer gemäß § 60 Abs. 2 Satz 3 VwGO die Einlegung des Rechtsmittels nachgeholt werden muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.04.1992 - 5 B 50.92 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 177).
  • BVerwG, 15.10.1997 - 11 PKH 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Antrag auf …

    Da die anwaltlich vertretenen Antragsteller die erforderlichen Unterlagen bisher nicht beigebracht haben, steht einer Wiedereinsetzung zudem entgegen, daß die Jahresfrist des § 60 Abs. 3 VwGO verstrichen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. April 1992 - BVerwG 5 B 50.92 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 177).
  • VG Köln, 15.05.2009 - 27 K 2080/07

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage ohne Durchführung eines erforderlichen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2020 - 4 B 814/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine durch einen Rechtsanwalt noch …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2020 - 4 B 813/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Antrags auf Gewährung einstweiligen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - 19 A 1346/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2023 - 4 E 706/22
  • BVerwG, 18.10.1993 - 8 B 169.93

    Öffentliche Förderung einer Wohnung - Heilung einer Versäumung der Frist zur …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.09.1993 - 5 B 50.92   

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https://dejure.org/1993,17490
BVerwG, 06.09.1993 - 5 B 50.92 (https://dejure.org/1993,17490)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1993 - 5 B 50.92 (https://dejure.org/1993,17490)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1993 - 5 B 50.92 (https://dejure.org/1993,17490)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren

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