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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.1995 - 5 B 53.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3035
BVerwG, 27.06.1995 - 5 B 53.95 (https://dejure.org/1995,3035)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1995 - 5 B 53.95 (https://dejure.org/1995,3035)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1995 - 5 B 53.95 (https://dejure.org/1995,3035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bescheid zur Heranziehung zur Leistung gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - Abgrenzung zwischen Rechtswidirgkeit und Nichtigkeit eines Verwaltungsakts - Hinreichende Bestimmtheit eines Verwlatungsakts - Begriff der Bürotätigkeiten - Darlegung der grundsätzlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1995 - 5 B 53.95
    Dies ist verfahrensrechtlich zulässig (vgl. BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84] m.w.N.); denn nur über entscheidungserhebliche und klärungsbedürftige Tatsachen muß Beweis erhoben werden.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1995 - 5 B 53.95
    Eine Abweichung in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschlüsse des Senats vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - und vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 5 B 63.94 -) nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht.
  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82

    Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - Verwaltungsakt - …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1995 - 5 B 53.95
    Die Beschwerde nimmt das Urteil des Senats vom 13. Oktober 1983 - BVerwG 5 C 66.82 - (BVerwGE 68, 97) für ihre Auffassung in Anspruch, "daß mangelnde inhaltliche Bestimmtheit zur Nichtigkeit der Heranziehung führt".
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80

    Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1995 - 5 B 53.95
    Angesichts dessen ist grundsätzlich von der Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens in der Vorinstanz auszugehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - DVBl 1981, 493/494).
  • BVerwG, 25.04.1991 - 7 C 11.90

    Recht der Namensänderung - Wichtiger Grund - Beschlüsse im Umlaufverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1995 - 5 B 53.95
    Da beide Regelungen über die Reihenfolge der Heranziehung der ehrenamtlichen Richter gleichermaßen zulässig sind (vgl. z.B. BVerwGE 88, 159 [BVerwG 25.04.1991 - 7 C 11/90] m.w.N.), hätte mit der Beschwerde dargelegt werden müssen, daß für die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter an dem Berufungsurteil nach den dafür geltenden Regelungen allein die zeitliche Reihenfolge der Sitzungstage maßgeblich war bzw. daß - beispielsweise schon in der mündlichen Berufungsverhandlung mögliche - Bemühungen um Aufklärung insoweit ergebnislos gewesen seien.
  • BVerwG, 17.12.1982 - 8 CB 83.80

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1995 - 5 B 53.95
    Eine Besetzungsrüge ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darum nur dann zulässig vorgebracht, wenn der Revisionskläger die nach seiner Meinung den Mangel begründenden Tatsachen in einer Weise vorträgt, die dem Revisionsgericht deren Beurteilung ermöglichen (BVerwG, Beschluß vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 8 CB 83.80 - ).
  • BVerwG, 06.04.1989 - 7 B 55.89

    Auslegung einer Nebenbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1995 - 5 B 53.95
    Der Bescheid der Beklagten vom 2. April 1990 ist in der - revisionsrechtlich maßgeblichen (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 6. April 1989 - BVerwG 7 B 55.89 - ) - Bewertung des Berufungsgerichts nicht - wie der Kläger formuliert - "nicht inhaltlich hinreichend bestimmt".
  • BVerwG, 22.12.1994 - 5 B 63.94

    Wahl der richtigen Klageart bei Entscheidungen auf Gewährung von Pflegegeld

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1995 - 5 B 53.95
    Eine Abweichung in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschlüsse des Senats vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - und vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 5 B 63.94 -) nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht.
  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach entschieden, daß eine solche Rüge nur dann zulässig vorgebracht ist, wenn der Revisionskläger die nach seiner Meinung den Mangel begründenden Tatsachen in einer Weise vorträgt, die dem Revisionsgericht eine (abschließende) Beurteilung ermöglicht (Beschlüsse vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 8 CB 83.80 - und vom 21. Dezember 1994 BVerwG 1 B 176.93 - Buchholz § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 24 und Nr. 32; Beschluß vom 27. Juni 1995 - BVerwG 5 B 53.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung …

    Diese muss die Tatsachen, aus denen sie den Mangel herleitet, in einer substantiierten Weise vortragen, die dem Revisionsgericht ohne weiteres die Beurteilung ermöglicht (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 8 CB 83.80 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 24 S. 3 f. m.w.N. und vom 27. Juni 1995 - BVerwG 5 B 53.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9 S. 7).
  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung …

    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den Einzelheiten der einschlägigen Geschäftsverteilung sowie gegebenenfalls die Einholung von Erkundigungen und die Vornahme eigener Ermittlungen, um sich über das Vorgehen des Gerichts Aufklärung zu verschaffen; andernfalls handelt es sich um eine unbeachtliche Rüge "auf Verdacht" (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 1995 - 5 B 53.95 - Buchholz § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9 S. 7…, vom 15. Juli 2010 - 4 BN 13.10 <4 BN 21.09 > - juris Rn. 9 …und vom 20. Februar 2014 - 8 B 64.13 - juris Rn. 21 ff., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97

    Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus

    Hierzu sind Ermittlungen angezeigt, um sich über das Vorgehen der Vorinstanz Aufklärung zu verschaffen; andernfalls handelt es sich um eine unbeachtliche Rüge "auf Verdacht" (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 27. Juni 1995 - BVerwG 5 B 53.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9; Beschluß vom 17. Dezember 1990 - BVerwG 5 CB 42.90 - Buchholz 310 § 20 VwGO Nr. 1 ).

    Daß im vorliegenden Fall eine Unterrichtung im erforderlichen Umfange stattgefunden hat, ist anzunehmen; denn grundsätzlich ist von der Ordnungsmäßigkeit des Vorgehens der Tatsacheninstanz auszugehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. Juni 1995 - BVerwG 5 B 53.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 12.03.2004 - 6 B 2.04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Rüge der nicht ordnungsgemäßen …

    Eine Besetzungsrüge ist nur dann hinreichend vorgebracht, wenn die Beschwerde die nach ihrer Meinung den Mangel begründenden Tatsachen in einer Weise vorträgt, die dem Revisionsgericht deren Beurteilung ermöglicht (Beschlüsse vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 8 CB 83.80 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 24 und vom 27. Juni 1995 - BVerwG 5 B 53.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9).

    Wird die ordnungsgemäße Heranziehung eines ehrenamtlichen Richters gerügt, bedarf es einer Auseinandersetzung mit den Einzelheiten der für die Heranziehung maßgeblichen Listen (vgl. §§ 30, 34 VwGO) sowie gegebenenfalls der Einholung von Erkundigungen und der Vornahme eigener Ermittlungen, um sich über das Vorgehen des Gerichts Aufklärung zu verschaffen (Beschlüsse vom 27. Juni 1995, a.a.O. und vom 2. Juli 1998 - BVerwG 11 B 30.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 2 = NVwZ 1999, 654 ).

    Dies ist verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden, da nur über entscheidungserhebliche und klärungsbedürftige Tatsachen Beweis erhoben werden muss, was auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Gerichts zu beurteilen ist (vgl. Beschluss vom 27. Juni 1995, a.a.O.; Beschluss vom 28. August 2003 - BVerwG 9 B 31.03 -).

  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 B 6.20

    Erfolglose Verfahrensrügen in einem beamtenrechtlichen Disziplinarklageverfahren; …

    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den Einzelheiten der einschlägigen Geschäftsverteilung sowie gegebenenfalls die Einholung von Erkundigungen und die Vornahme eigener Ermittlungen, um sich über das Vorgehen des Gerichts Aufklärung zu verschaffen; andernfalls handelt es sich um eine unbeachtliche Rüge "auf Verdacht" (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 1995 - 5 B 53.95 - Buchholz § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9 S. 7 …und vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 75 Rn. 12 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.07.2010 - 4 BN 13.10

    Anforderungen der Besetzungsrüge; Senatswechsel anhängiger Sache durch …

    Rn. 9 Eine Besetzungsrüge erfüllt nur dann die Anforderungen an die Darlegungspflicht des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, wenn die den Mangel begründenden Tatsachen in einer Weise vorgebracht werden, die dem Revisionsgericht deren Beurteilung ermöglichen (Beschluss vom 27. Juni 1995 - BVerwG 5 B 53.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9 m.w.N.).

    Wenn der Antragsteller geltend macht, es hätten sich "ganz offenbar parteipolitisch einflussreiche Kreise dazu entschlossen, im Rahmen des Erlasses des Geschäftsverteilungsplans 2009 eine Zuständigkeitsveränderung herbeizuführen, durch die auch bereits anhängige Streitsachen ... nicht mehr der Zuständigkeit des 1. sondern des 8. Senats unterfallen sollten" (…Schriftsatz vom 15. März 2010, S. 20), und als "Ziel der gezielt manipulativen Veränderung der geschäftsplanmäßigen Zuständigkeitsveränderung im Geschäftsverteilungsplan" die "absichtliche Vereitelung" der Zulassung der Revision in seinem Fall nennt (…a.a.O. S. 23), beschränkt er sich lediglich auf eine - unbeachtliche - Rüge "auf Verdacht" (vgl. Beschluss vom 27. Juni 1995 a.a.O.), für die keinerlei ernsthaften Anhaltspunkte genannt werden oder ersichtlich sind.

  • OVG Brandenburg, 08.05.2003 - 1 A 189/00

    Kommunalrecht, Neubildung des Hauptausschusses wegen einer Änderung der …

    Grundsätzlich ist von der Ordnungsgemäßheit des Verfahrens in der Vorinstanz auszugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1995 - 5 B 53.95 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9 m. w. N.).

    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den Einzelheiten der einschlägigen Geschäftsverteilung sowie ggf. die Einholung von Erkundigungen und die Vornahme eigener Ermittlungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1995, a.a.O.).

    Anderenfalls handelt es sich um eine unbeachtliche Rüge "auf Verdacht" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1995, a. a. O.).

  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13

    Anforderungen an die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zur Gewährleistung …

    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den Einzelheiten der einschlägigen Geschäftsverteilung sowie gegebenenfalls die Einholung von Erkundigungen und die Vornahme eigener Ermittlungen, um sich über das Vorgehen des Gerichts Aufklärung zu verschaffen; andernfalls handelt es sich um eine unbeachtliche Rüge "auf Verdacht" (Beschlüsse vom 27. Juni 1995 - BVerwG 5 B 53.95 - Buchholz § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9 …und vom 15. Juli 2010 - BVerwG 4 BN 13.10 <4 BN 21.09 > = juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.07.2010 - 4 BN 14.10

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen alle Richter eines …

    Rn. 9 Eine Besetzungsrüge erfüllt nur dann die Anforderungen an die Darlegungspflicht des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, wenn die den Mangel begründenden Tatsachen in einer Weise vorgebracht werden, die dem Revisionsgericht deren Beurteilung ermöglichen (Beschluss vom 27. Juni 1995 - BVerwG 5 B 53.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9 m.w.N.).

    Wenn die Antragstellerin geltend macht, es hätten sich "ganz offenbar parteipolitisch einflussreiche Kreise dazu entschlossen, im Rahmen des Erlasses des Geschäftsverteilungsplans 2009 eine Zuständigkeitsveränderung herbeizuführen, durch die auch bereits anhängige Streitsachen ... nicht mehr der Zuständigkeit des 1. sondern des 8. Senats unterfallen sollten" (…Schriftsatz vom 15. März 2010, S. 20), und als "Ziel der gezielt manipulativen Veränderung der geschäftsplanmäßigen Zuständigkeitsveränderung im Geschäftsverteilungsplan" die "absichtliche Vereitelung" der Zulassung der Revision in ihrem Fall nennt (…a.a.O. S. 23), beschränkt sie sich lediglich auf eine - unbeachtliche - Rüge "auf Verdacht" (vgl. Beschluss vom 27. Juni 1995 a.a.O.), für die keinerlei ernsthaften Anhaltspunkte genannt werden oder ersichtlich sind.

  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 66.13

    Zulassung der Revision im Zusammenhang mit Restitutionsansprüchen wegen …

  • VerfG Brandenburg, 17.01.2025 - VfGBbg 26/23
  • BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04

    Bestimmung des Auslegungsmaßstabs für Anträge an eine Behörde; …

  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 65.13

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Bestellung von …

  • BVerwG, 22.12.2011 - 2 B 71.10

    Soldatenverhältnis; unterbliebene Einweisung in höhere Planstelle; …

  • BVerwG, 25.04.2014 - 8 B 87.13

    Anforderungen an die Erhebung von Grundsatz-, Divergenz- und Verfahrensrügen im …

  • BVerwG, 04.12.1996 - 8 B 145.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Anspruch auf …

  • BVerwG, 06.05.1998 - 8 BN 3.98
  • BVerwG, 06.05.1998 - 8 BN 1.98
  • BVerwG, 28.08.1996 - 8 B 74.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Auswahl des Berichterstatters …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.1998 - 2 L 93/97

    AsylVfG; gesetzlicher Richter

  • BVerwG, 06.04.1998 - 7 B 80.98

    Anspruch auf Rückübertragung eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks …

  • BVerwG, 17.07.1996 - 5 B 19.96

    Abgrenzung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache von der Rüge …

  • VGH Hessen, 22.09.1999 - 9 UZ 2585/99

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung der Besetzungsrüge - fehlender ordnungsgemäßer …

  • BVerwG, 06.05.1998 - 8 BN 2.98
  • BVerwG, 26.03.1998 - 4 B 32.98

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Überprüfung der Entscheidung …

  • BVerwG, 12.07.1996 - 5 B 18.96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

  • BVerwG, 20.12.1996 - 2 B 60.96
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