Rechtsprechung
| BVerwG, 02.09.1996 - 5 B 53.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß gegen das Erfordernis zur Beiladung Dritter - Voraussetzungen der Gewährung von Sozialhilfe an Asylsuchende
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 16.11.1995 - 2 S 204/95
- BVerwG, 02.09.1996 - 5 B 53.96
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1996 - 5 B 53.96
Es gehört aber zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Darlegung rechtsgrundsätzlicher Bedeutung, daß angegeben wird, aus welchem Grund eine aufgeworfene Rechtsfrage als von grundsätzlicher Bedeutung anzuerkennen sein, insbesondere in welcher Hinsicht es auf die Grundsatzfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits im Revisionsverfahren überhaupt ankommen soll (vgl. bereits BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; stRspr). - BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90
Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1996 - 5 B 53.96
Wird nur hinsichtlich einer Begründung ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht, genügt die Beschwerde nicht dem Begründungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - ; stRspr). - BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 157.91
Nichtzulassung der Revision - Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1996 - 5 B 53.96
Die Revision kann jedoch grundsätzlich nicht zur Klärung von Rechtsfragen zugelassen werden, die sich nach ausgelaufenem Recht beurteilen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 157.91 - ).
- BVerwG, 28.11.1962 - IV C 113.62
Auszug aus BVerwG, 02.09.1996 - 5 B 53.96
Beweisanträge in den vorbereitenden Schriftsätzen sind, wenn sie nicht in der mündlichen Verhandlung dann formell gestellt werden, nur als Ankündigung von Beweisanträgen und als Anregung für Beweiserhebungen des Gerichts von Amts wegen zu werten (…siehe ebenso Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, § 86 Rn. 19; vgl. auch schon BVerwGE 15, 175 f.). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 02.09.1996 - 5 B 53.96
Es gehört aber zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Darlegung rechtsgrundsätzlicher Bedeutung, daß angegeben wird, aus welchem Grund eine aufgeworfene Rechtsfrage als von grundsätzlicher Bedeutung anzuerkennen sein, insbesondere in welcher Hinsicht es auf die Grundsatzfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits im Revisionsverfahren überhaupt ankommen soll (vgl. bereits BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; stRspr). - BVerwG, 31.08.1993 - 9 B 393.93
Revisionszulassung - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsvorschrift außer Kraft - …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1996 - 5 B 53.96
Zwar mag die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung auch im Falle ausgelaufenen Rechts zuzulassen sein, wenn eine klärungsbedürftige Rechtsfrage sich in bezug auf eine Rechtsvorschrift stellt, die aufgrund einer Übergangsbestimmung ihre Gültigkeit für einen nicht überschaubaren Personenkreis auch für die Zukunft behält (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. August 1993 - BVerwG 9 B 393.93 - ).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2014 - L 8 AY 98/13
Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Zuständiger Leistungsträger bei Verstoß …
Da der Bundesgesetzgeber zunächst auf eine bundeseinheitliche Zuständigkeitsregel im AsylbLG verzichtet hatte (…vgl. BT-Drs. 13/2746, S. 18), hat er bei Einführung des § 11 Abs. 2 AsylbLG also - ungeachtet landesrechtlicher Bestimmungen - in gewisser Weise vorausgesetzt, dass die Leistungen nach § 11 Abs. 2 AsylbLG von der Behörde des tatsächlichen Aufenthalts des Ausländers gewährt werden (vgl BVerwG, Beschluss vom 2. September 1996 - 5 B 53/96 - juris Rn. 12). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - 22 A 4408/99
Übernahme der Aufwendungen für die stationäre Behandlung eines türkischen …
Rn. 78 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. September 1996 - 5 B 53.96 - , Buchholz 436.02 § 11 AsylbLG Nr. 1.Rn. 81 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. September 1996, a.a.O..
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2000 - 22 A 3164/99
Übernahme der Aufwendungen für die stationäre Behandlung einer Asylbewerberin; …
Rn. 96 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. September 1996 - 5 B 53.96 - , Buchholz 436.02 § 11 AsylbLG Nr. 1 sowie Senatsurteil vom 17. Oktober 2000 - 22 A 4408/99 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 22 A 895/97
Ausländerrechtliche und sozialrechtliche Ausgestaltung der Übernahme von …
Rn. 36 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. September 1996 - 5 B 53.96 - , Buchholz 436.02 § 11 AsylbLG Nr. 1 sowie Senatsurteile vom 17. Oktober 2000 - 22 A 4408/99 - und 5. Dezember 2000 - 22 A 3164/99 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 22 A 2696/99
Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage; Ernstliche Zweifel an …
Hat das Verwaltungsgericht seine ablehnende Entscheidung auf zwei voneinander unabhängige Gründe gestützt, nämlich hier auf das Fehlen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm und darauf, dass darüber hinaus kein Fall der Ermessensreduzierung auf Null vorliege, müssen hinsichtlich beider Begründungen Zulassungsgründe vorgetragen werden und vorliegen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. August 2000 - 16 A 3949/00 - Bader, Zulassungsberufung und Zulassungsbeschwerde nach der 6. VwGO- Novelle, NJW 1998, 409, 411 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung sowie Seibert, das Verfahren auf Zulassung der Berufung - Erfahrungen mit der 6. VwGO-Novelle, NVwZ 1999, 113, 115 sowie - für das Revisionszulassungsrecht - BVerwG, Beschluss vom 2. September 1996 - 5 B 53/96 -, Buchholz 436.02 § 11 AsylbLG Nr. 1).
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