Rechtsprechung
| BVerwG, 03.06.2004 - 5 B 54.04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anfechtbarkeit von Urteilen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2004 - 12 E 10690/04
- BVerwG, 03.06.2004 - 5 B 54.04
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 08.12.2005 - 5 B 92.05
Verwerfung der "außerordentlichen Beschwerde" eines Beschwerdeführers; …
Soweit der Beschwerdeführer von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs unabhängige Rechtsverletzungen hat geltend machen wollen, schließt sich der erkennende Senat in Ergebnis und Begründung der Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 21. Juli 2005 BVerwG 9 B 9.05 juris) an (s. bereits Senat, Beschluss vom 21. Mai 2003 BVerwG 5 B 35.03 juris; Beschluss vom 14. Mai 2004 BVerwG 5 B 42.04 ; Beschluss vom 3. Juni 2004 BVerwG 5 B 54.04 ), der im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Senate zu dieser Frage ausgeführt hat:. - BVerwG, 03.05.2007 - 5 B 193.06
Statthaftigkeit eines als Ausnahmebeschwerde bezeichneten Rechtsbehelfs gegen …
Rn. 3 Soweit der Beschwerdeführer von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs unabhängige Rechtsverletzungen hat geltend machen wollen, schließt sich der erkennende Senat aus den in seinem Beschluss vom 8. Dezember 2005 (- BVerwG 5 B 92.05 -), der dem Kläger bekannt ist, bezeichneten Gründen in Ergebnis und Begründung der Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 21. Juli 2005 - BVerwG 9 B 9.05 - juris) an (s. bereits Senat, Beschlüsse vom 21. Mai 2003 - BVerwG 5 B 35.03 - juris; vom 14. Mai 2004 - BVerwG 5 B 42.04 - und vom 3. Juni 2004 - BVerwG 5 B 54.04 -), nach der für eine "außerordentliche Beschwerde" wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit jedenfalls seit der Neuregelung des § 152a VwGO kein Raum mehr ist (s.a. die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2006 - BVerwG 4 B 59.06 - und 16. Mai 2002 - BVerwG 6 B 28.02 und BVerwG 6 B 29.02 - Buchholz 310 § 152 VwGO Nr. 14; Beschluss vom 26. September 2006 - BVerwG 7 B 67.06 -). - BVerwG, 03.05.2007 - 5 B 192.06
Anfechtbarkeit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Angreifbarkeit von …
Rn. 3 Soweit der Beschwerdeführer von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs unabhängige Rechtsverletzungen hat geltend machen wollen, schließt sich der erkennende Senat aus den in seinem Beschluss vom 8. Dezember 2005 (- BVerwG 5 B 92.05 -), der dem Kläger bekannt ist, bezeichneten Gründen in Ergebnis und Begründung der Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 21. Juli 2005 - BVerwG 9 B 9.05 - juris) an (s. bereits Senat, Beschlüsse vom 21. Mai 2003 - BVerwG 5 B 35.03 - juris; vom 14. Mai 2004 - BVerwG 5 B 42.04 - und vom 3. Juni 2004 - BVerwG 5 B 54.04 -), nach der für eine "außerordentliche Beschwerde" wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit jedenfalls seit der Neuregelung des § 152a VwGO kein Raum mehr ist (s.a. die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2006 - BVerwG 4 B 59.06 - und 16. Mai 2002 - BVerwG 6 B 28.02 und BVerwG 6 B 29.02 - Buchholz 310 § 152 VwGO Nr. 14; Beschluss vom 26. September 2006 - BVerwG 7 B 67.06 -).
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