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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.2011 - 5 B 54.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11222
BVerwG, 27.06.2011 - 5 B 54.10 (https://dejure.org/2011,11222)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2011 - 5 B 54.10 (https://dejure.org/2011,11222)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2011 - 5 B 54.10 (https://dejure.org/2011,11222)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Für das Vorliegen der Klärungsbedürftigkeit einer Frage des ausgelaufenen Rechts ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig; Darlegungspflicht des Beschwerdeführers für das Vorliegen der Klärungsbedürftigkeit einer Frage des ausgelaufenen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Für das Vorliegen der Klärungsbedürftigkeit einer Frage des ausgelaufenen Rechts ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig; Darlegungspflicht des Beschwerdeführers für das Vorliegen der Klärungsbedürftigkeit einer Frage des ausgelaufenen Rechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2011 - 5 B 54.10
    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist jedoch der Beschwerdeführer darlegungspflichtig; es müssen Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen dargelegt und ersichtlich sein (Beschlüsse vom 19. April 1991 - BVerwG 5 CB 2.91 - Buchholz 436.51 § 1 JWG Nr. 4; vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 und vom 15. Oktober 2009 - BVerwG 1 B 3.09 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 18).

    Rn. 7 Als weitere Ausnahme kann eine Sache trotz ausgelaufenen Rechts auch dann grundsätzlich klärungsbedürftig bleiben, wenn sich bei der gesetzlichen Bestimmung, die der außer Kraft getretenen Vorschrift nachgefolgt ist, die streitige Frage in gleicher Weise stellt (Beschlüsse vom 9. September 1988 - BVerwG 4 B 37.88 - Buchholz 406.13 ROG Nr. 2 und vom 20. Dezember 1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 24.03

    Kostenbeitrag, Heranziehung zu -; ersparte Aufwendungen, Betreuungsaufwand als -; …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2011 - 5 B 54.10
    Rn. 15 Zwar benennt sie eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. Januar 2004 - BVerwG 5 C 24.03 - BVerwGE 120, 124), von welcher das angefochtene Urteil abweichen soll.

    Dabei versäumt es die Beschwerde, die angeblich widersprechenden Rechtssätze aus der Entscheidung von 1998 aufzuzeigen und sich damit auseinanderzusetzen, dass das Oberverwaltungsgericht (UA S. 27) unter den von ihm maßstäblich in Bezug genommenen Entscheidungen ausdrücklich auch das nach Auffassung der Beschwerde divergierende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2004 (a.a.O.) angeführt hat.

  • BVerwG, 15.10.2009 - 1 B 3.09

    Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis im Hinblick auf die …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2011 - 5 B 54.10
    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist jedoch der Beschwerdeführer darlegungspflichtig; es müssen Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen dargelegt und ersichtlich sein (Beschlüsse vom 19. April 1991 - BVerwG 5 CB 2.91 - Buchholz 436.51 § 1 JWG Nr. 4; vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 und vom 15. Oktober 2009 - BVerwG 1 B 3.09 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 18).

    Dies muss jedoch offensichtlich sein, weil es nicht Aufgabe des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ist, in diesem Zusammenhang mehr oder weniger komplexe Fragen des jetzt geltenden Rechts zu klären und die frühere mit der geltenden Rechtslage zu vergleichen (…Beschlüsse vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 5 B 18.10 - juris Rn. 6 und vom 5. Oktober 2009 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 17.09

    Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der Bestimmung des Invests für …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2011 - 5 B 54.10
    Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts verleihen einer Rechtssache jedoch regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, weil dieser Zulassungsgrund die Revision eröffnen soll, um Fragen zur Auslegung des geltenden Rechts mit Blick auf die Zukunft richtungweisend zu klären (…stRspr, vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 2007 - BVerwG 3 B 16.07 - juris Rn. 2 f.; vom 5. Oktober 2009 - BVerwG 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4 …und vom 29. Dezember 2010 - BVerwG 5 B 42.10 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2011 - 5 B 54.10
    Die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr, z.B. Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.09.1988 - 4 B 37.88

    Raumordnungsverfahren - Landesplanung - Öffentliche Belange - …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2011 - 5 B 54.10
    Rn. 7 Als weitere Ausnahme kann eine Sache trotz ausgelaufenen Rechts auch dann grundsätzlich klärungsbedürftig bleiben, wenn sich bei der gesetzlichen Bestimmung, die der außer Kraft getretenen Vorschrift nachgefolgt ist, die streitige Frage in gleicher Weise stellt (Beschlüsse vom 9. September 1988 - BVerwG 4 B 37.88 - Buchholz 406.13 ROG Nr. 2 …und vom 20. Dezember 1995 a.a.O.).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 5 B 18.10

    Grundsätzliche Bedeutung von ausgelaufenem Recht; Grundsatz; Ausnahme (hier: Art. …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2011 - 5 B 54.10
    Dies muss jedoch offensichtlich sein, weil es nicht Aufgabe des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ist, in diesem Zusammenhang mehr oder weniger komplexe Fragen des jetzt geltenden Rechts zu klären und die frühere mit der geltenden Rechtslage zu vergleichen (Beschlüsse vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 5 B 18.10 - juris Rn. 6 …und vom 5. Oktober 2009 a.a.O. m.w.N.).
  • BVerwG, 08.10.2007 - 3 B 16.07

    Einfuhrlizenz; Gemeinschaftsrecht; Konzern; Nichtzulassungsbeschwerde; Rücknahme; …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2011 - 5 B 54.10
    Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts verleihen einer Rechtssache jedoch regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, weil dieser Zulassungsgrund die Revision eröffnen soll, um Fragen zur Auslegung des geltenden Rechts mit Blick auf die Zukunft richtungweisend zu klären (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 2007 - BVerwG 3 B 16.07 - juris Rn. 2 f.; vom 5. Oktober 2009 - BVerwG 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4 …und vom 29. Dezember 2010 - BVerwG 5 B 42.10 - juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2010 - 4 PA 67/10

    Eigenständige vom zivilrechtlichen Unterhaltsrecht weitgehend losgelöste …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2011 - 5 B 54.10
    Dabei hat er unter anderem das Ziel verfolgt, im Interesse einer Trennung von privatrechtlichem Unterhaltsrecht und öffentlich-rechtlicher Heranziehung eine einheitlich öffentlich-rechtliche Bemessung des Kostenbeitrags einzuführen, die an die Stelle der bis dahin vorhandenen vier verschiedenen Arten der Heranziehung, die zum Teil öffentlich-rechtlich und zum Teil privatrechtlich ausgestaltet waren, treten sollte (vgl. Gesetzesentwurf der Bundesregierung, BTDrucks 15/3676 S. 27 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. April 2010 - 4 PA 67/10 - juris Rn. 1;… Wiesner, SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe, 3. Aufl. 2006, § 94 Rn. 5).
  • BVerwG, 29.12.2010 - 5 B 42.10

    Grundsätzliche Bedeutung der Auslegung des Begriffs "gleichwertiger Abschluss" in …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2011 - 5 B 54.10
    Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts verleihen einer Rechtssache jedoch regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, weil dieser Zulassungsgrund die Revision eröffnen soll, um Fragen zur Auslegung des geltenden Rechts mit Blick auf die Zukunft richtungweisend zu klären (…stRspr, vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 2007 - BVerwG 3 B 16.07 - juris Rn. 2 f.; vom 5. Oktober 2009 - BVerwG 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4 und vom 29. Dezember 2010 - BVerwG 5 B 42.10 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 19.04.1991 - 5 CB 2.91

    Einstellung des Revisionsverfahrens nach Rücknahme der Revisionsschrift - …

  • BVerwG, 04.01.2022 - 5 B 4.21

    Bestimmung des Begriffs des Wohnens im Sinne des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG); …

    Rn. 6 a) Hinsichtlich der ersten Frage, die sich auf den Begriff des Wohnens im Sinne des nordrhein-westfälischen Wohnungsaufsichtsgesetzes - WAG NRW - vom 10. April 2014 (GV. NRW. S. 269), insbesondere auf den Begriff der "dauernden Wohnnutzung" im Sinne des § 3 Nr. 1 WAG NRW bezieht, kann dahin stehen, ob es schon an der Darlegung der Klärungsbedürftigkeit fehlt, weil es sich bei dieser Vorschrift um ausgelaufenes Recht handelt und die Beschwerde nicht - wie es in einem solchen Fall erforderlich ist - aufgezeigt hat, dass sich die streitige Frage bei der gesetzlichen Bestimmung des § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen - Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG) - vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 765), die der außer Kraft getretenen Vorschrift zum 1. Juli 2021 nachgefolgt ist, in gleicher Weise stellt und ihre Klärung von allgemeiner Bedeutung ist (s. zum Darlegungserfordernis bei ausgelaufenem Recht etwa BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 5 B 54.10 - juris Rn. 6 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 01.11.2016 - 5 PB 2.16

    Einbeziehung arbeitnehmerähnlicher Personen durch § 18a Abs. 5 RadioBRG BR 2008

    Rn. 8 Dabei kann dahin stehen, ob es schon an der Darlegung der Klärungsbedürftigkeit fehlt, weil es sich bei der in Bezug genommenen Vorschrift des § 18a Abs. 5 RBG um ausgelaufenes Recht handelt und die Beschwerde nicht - wie es in diesem Falle erforderlich wäre - aufgezeigt hat, dass sich die streitige Frage bei der gesetzlichen Bestimmung, die der außer Kraft getretenen Vorschrift nachgefolgt ist, in gleicher Weise stellt und ihre Klärung von allgemeiner Bedeutung ist (s. zum Darlegungserfordernis bei ausgelaufenem Recht etwa BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 5 B 54.10 - juris Rn. 6 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 28.09.2022 - 5 PB 4.22

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; …

    Rn. 5 Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts verleihen einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 108 Abs. 2 BPersVG i. V. m. § 92a Satz 2 und § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG, weil dieser Zulassungsgrund die Rechtsbeschwerde eröffnen soll, um Fragen zur Auslegung des geltenden Rechts mit Blick auf die Zukunft richtungsweisend zu klären (stRspr, vgl. zum Revisionsrecht BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 5 B 54.10 - juris Rn. 5 m. w. N.; vgl. zur Rechtsbeschwerde BVerwG…, Beschluss vom 1. November 2016 - 5 PB 2.16 - juris Rn. 8).

    Dies muss jedoch offensichtlich sein, weil es nicht Aufgabe des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist, in diesem Zusammenhang mehr oder weniger komplexe Fragen des jetzt geltenden Rechts zu klären und die frühere mit der geltenden Rechtslage zu vergleichen (BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 5 B 54.10 - juris Rn. 6 f. m. w. N.).

  • BVerwG, 30.07.2013 - 5 B 2.13

    Darlegung einer konkreten klärungsbedürftigen Frage bzgl. der …

    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist jedoch die Beschwerde darlegungspflichtig; es müssen Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen dargelegt und ersichtlich sein (Beschlüsse vom 19. April 1991 - BVerwG 5 CB 2.91 - Buchholz 436.51 § 1 JWG Nr. 4 und vom 27. Juni 2011 - BVerwG 5 B 54.10 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2014 - 12 A 2170/13

    Zahlung von Verpflegungszuschüssen des Arbeitgebers und Kindergeld als Einkommen …

    Rn. 22 Vgl. zu Vorstehendem: OVG NRW, Urteil vom 23. September 2010 - 12 A 2519/08 -, juris, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 5 B 54.10 -, juris.
  • BVerwG, 20.12.2012 - 5 B 34.12

    Ausbildungsförderung; Altersgrenze für Masterstudiengang

    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist jedoch die Beschwerde darlegungspflichtig; es müssen Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen dargelegt und ersichtlich sein (Beschlüsse vom 19. April 1991 - BVerwG 5 CB 2.91 - Buchholz 436.51 § 1 JWG Nr. 4 und vom 27. Juni 2011 - BVerwG 5 B 54.10 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.2017 - 5 B 17.16

    § 18b Abs. 3 Satz 1 BAföG als auslaufendes Recht

    Es müssen Anhaltspunkte für eine erhebliche Anzahl von Altfällen dargetan und ersichtlich sein (stRspr., vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2011 - 5 B 54.10 - juris Rn. 6…, vom 4. Juni 2014 - 5 B 11.14 - NVwZ-RR 2014, 740 Rn. 8 …und vom 30. Januar 2017 - 10 B 10.16 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 5 B 46.13

    Ablehnung der Divergenzrüge wegen Fehlens der behaupteten Abweichung

    Es ist weder neu noch überraschend, dass Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung verleihen und dass etwas anderes nur dann gilt, wenn es offensichtlich ist, dass sich die zum alten Recht aufgeworfene Frage im neuen Recht in gleicher Weise stellt (…Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - BVerwG 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4 Rn. 11…, vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 5 B 18.10 u.a. - juris Rn. 6 und vom 27. Juni 2011 - BVerwG 5 B 54.10 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 07.11.2017 - 5 B 1.17

    Gewährung von Ausbildungsförderung für das Bachelorstudium der Psychologie nach …

    Einer diesbezüglichen Darlegung bedurfte es aber, weil Fragen ausgelaufenen Rechts regelmäßig die rechtsgrundsätzliche Klärungsbedürftigkeit fehlt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2011 - 5 B 54.10 - juris Rn. 6 ff. …und vom 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - 11 N 86.08

    Anspruch auf Auskehrung anteiliger Jagdnutzungsreinerträge; Verjährung; kurze …

    Dies muss jedoch offensichtlich sein, weil es nicht Aufgabe des Berufungszulassungsverfahrens ist, in diesem Zusammenhang mehr oder weniger komplexe Fragen des jetzt geltenden Rechts zu klären und die frühere mit der geltenden Rechtslage zu vergleichen (vgl. [zu den sich entsprechend stellenden Fragen im Revisionsrecht] BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 5 B 54/10 -, bei juris, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - 11 N 90.08

    Anspruch auf Auskehrung anteiliger Jagdnutzungsreinerträge; Verjährung; kurze …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - 11 N 47.09

    Anspruch auf Auskehrung anteiliger Jagdnutzungsreinerträge; Verjährung; kurze …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - 11 N 82.08

    Anspruch auf Auskehrung anteiliger Jagdnutzungsreinerträge; Verjährung; kurze …

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