Rechtsprechung
| BVerwG, 03.08.2012 - 5 B 57.12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
Verwerfung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 25.04.2012 - 8 K 1177/10
- BVerwG, 03.08.2012 - 5 B 57.12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 03.08.2012 - 5 B 57.12
Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
- VG Stade, 19.02.2014 - 6 B 210/14
Prüfen eines von einem Drittstaatangehörigen eingereichten Asylantrags durch …
Rn. 26 Auch nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 2. August 2012 - 4 MC 133/12 -) bietet die Stellungnahme des UNHCR vom 24. April 2012 keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass ernsthaft zu befürchten ist, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Italien grundlegende Mängel im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aufweisen (vgl. auch VG Regensburg, Beschluss vom 18. Juni 2012 - RN 9 E 12.30187 - Juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 B 1208/112 - VG Osnabrück, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 5 B 57/12 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. September 2012 - 6 L 1480/12.A - Juris). - VG Stade, 01.10.2012 - 6 B 2303/12
Vorläufiger Rechtsschutz eines italienischen Staatsangehörigen gegen den Vollzug …
Rn. 93 Auch nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 2. August 2012 - 4 MC 133/12 -) bietet die Stellungnahme des UNHCR vom 24. April 2012 keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass ernsthaft zu befürchten ist, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Italien grundlegende Mängel im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aufweisen (vgl. auch VG Regensburg, Beschluss vom 18. Juni 2012 - RN 9 E 12.30187 - Juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 B 1208/112 - VG Osnabrück, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 5 B 57/12 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. September 2012 - 6 L 1480/12.A - Juris).
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