Rechtsprechung
| BVerwG, 12.09.1989 - 5 B 57.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wiederaufnahme eines durch ein rechtskräftig gewordenes Urteil beendeten Verfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (18)
- BVerwG, 20.11.2000 - 5 B 65.00
Prozessrecht - Gegenvorstellung; Frist; Frist für Erhebung einer …
Nach der Rechtsprechung des Senats sind Gegenvorstellungen gegen einen Beschluss, durch den die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen ist, aus Rechtsgründen ausgeschlossen (BVerwG, Beschlüsse vom 12. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - >Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273< und vom 23. Februar 2000 - BVerwG 5 B 102.99 - ebenso BVerwG vom 8. September 2000 - BVerwG 1 B 37.00 -). - BVerwG, 22.11.1993 - 11 C 24.93
Voraussetzungen für eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs - …
Diese Rechtsauffassung steht, wie der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf Antrage bestätigt hat, nicht in Widerspruch zu dessen Beschluß vom 12. September 1909 - BVerwG 5 B 57.88 - (Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273), wonach Gegenvorstellungen gegen einen Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts, durch den die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen worden ist, ausgeschlossen sind. - BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99
Grundsätzlicher Ausschluss von Gegenvorstellungen gegen Beschlüsse - …
Nach der Rechtsprechung des Senats sind Gegenvorstellungen gegen einen Beschluß, durch den die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen ist, aus Rechtsgründen ausgeschlossen (Beschluß vom 12. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273).
- BVerwG, 13.08.1993 - 11 B 65.93
Zurückweisung einer Gegenvorstellung mangels Verletzung rechtlichen Gehörs - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 18 B 656/03
Unzulässigkeit der Gegenvorstellungen; Beschlüsse mit Rechtskraftwirkung; …
Nach der Rechtsprechung des BVerwG - vgl. Beschlüsse vom 12.9.1989 - 5 B 57.88 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273 und vom 20.11.2000 - 5 B 65.00 -, NJW 2001, 1294 m.w.N. - sind Gegenvorstellungen gegen Beschlüsse, durch die die Entscheidung der Vorinstanz rechtskräftig wird, grundsätzlich ausgeschlossen. - BVerwG, 05.03.1992 - 1 B 144.91
Erfolg einer Gegenvorstellung ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder …
Da der Beschluß Rechtskraft erzeugt (§§ 121, 133 Abs. 4 VwGO), ist er auch mit einer Gegenvorstellung nicht angreifbar (Beschlüsse vom 3. März 1981 - BVerwG 3 CB 10.80 - und vom 12. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 195 und 273). - BVerwG, 15.10.1991 - 3 B 32.91
Anforderungen an die Zulassung der Revision eines bestandskräftig abgeschlossenen …
Ein derartiger Antrag ist nach der ständigen Praxis des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 12. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273) abzulehnen. - BVerwG, 21.05.1993 - 8 B 166.92
Anfechtbarkeit der Zurückweisung einer Gegenvorstellung
Das schließt hier einen Erfolg der "Gegenvorstellung" gegen den Senatsbeschluß vom 31. März 1993, der den Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1992 zur Folge gehabt hat, aus Rechtsgründen aus (vgl. BVerwG., Beschluß vom 12. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273). - BVerwG, 15.10.1990 - 7 ER 102.90
Rechtsmittel
Das schließt hier eine "Gegenvorstellung" gegen den Senatsbeschluß vom 30. Juli 1990, der den Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Dezember 1989 zur Folge gehabt hat, aus Rechtsgründen aus (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273). - BVerwG, 14.03.1997 - 1 B 22.97 Es bedarf keiner Erörterung, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen ein Beschluß, durch den eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen oder verworfen worden ist, auf Gegenvorstellung ausnahmsweise geändert werden könnte (vgl. dazu z.B. Beschluß vom 12. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273), denn es liegt kein Grund vor, der eine Abänderung des Beschlusses vom 4. Februar 1997 rechtfertigen könnte.
- BVerwG, 12.12.1996 - 1 B 146.96
Mißbräuchlichkeit eines Befangenheitsantrags - Zulässigkeit eines Antrags auf …
- BVerwG, 18.10.1994 - 1 B 136.94
"Gegenvorstellung" nach Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 12.07.1991 - 7 B 75.91
Zurückweisung einer Gegenvorstellung bei Unanfechtbarkeit
- BVerwG, 26.03.1999 - 1 B 113.98
Auslegung des "Widerspruchs" einer Partei als Gegenvorstellung gegen einen …
- BVerwG, 15.11.1991 - 1 B 106.91
Einspruch gegen einen Beschluss über die Nichtzulassung einer Revision
- BVerwG, 05.02.1993 - 1 B 192.92
Zurückweisung von Gegenvorstellungen
- BVerwG, 02.04.1997 - 1 B 11.97
Verwerfung der Gegenvorstellung gegen einen ergangenen Beschluss wegen Besorgnis …
- BVerwG, 12.12.1996 - 1 PKH 22.96
Mißbräuchlichkeit eines Befangenheitsantrags - Zulässigkeit eines Antrags auf …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 20.09.1989 - 5 B 57.88 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 14.02.2000 - 1 WB 77.99
Rechtsmittel
Das gilt auch für "Gegenvorstellungen" (vgl. Beschlüsse vom 20. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - und vom 11. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 5.96 - m.w.N.). - BVerwG, 07.01.2004 - 1 WB 27.03
Angreifbarkeit der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts im …
Das gilt auch für Gegenvorstellungen (Beschlüsse vom 14. Februar 2000 - BVerwG 1 WB 77.99 -ZBR 2000, 214 [LS]> und vom 22. Januar 2002 - BVerwG 1 WB 71.01 - vgl. ferner Beschluss vom 20. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - ). - BVerwG, 22.01.2002 - 1 WB 71.01
Rechtsmittel
Das gilt auch für Gegenvorstellungen (vgl. Beschlüsse vom 20. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - und vom 14. Februar 2000 - BVerwG 1 WB 77.99 - < Buchholz 311 § 18 Nr. 3 = NZWehrr 2000, 207 = ZBR 2000, 214 [LS]>).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 20.09.1978 - 5 B 57.88 |
Verfahrensgang
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Rechtsprechung
| BVerwG, 23.10.1989 - 5 B 57.88 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit
Verfahrensgang
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