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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10955
BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08 (https://dejure.org/2008,10955)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.2008 - 5 B 58.08 (https://dejure.org/2008,10955)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - 5 B 58.08 (https://dejure.org/2008,10955)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen in einem Verfahren um einen Anspruch auf Einbürgerung; Zulässigkeit einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache im Hinblick auf Rechtsfragen zur Anwendung von ausgelaufenem Recht oder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08
    Nur derjenige kann glaubwürdig Gewähr für den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung bieten, der die Grundprinzipien der Staatsgestaltung kennt, die das Grundgesetz als unantastbar anerkennt und die deshalb gegen Angriffe verteidigt werden sollen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. August 1956 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 5, 85 ).
  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08
    Die Ablehnung der Einbürgerung nach § 8 StAG ist schon dann nicht ermessensfehlerhaft, wenn tatsächliche Umstände vorliegen, die es der Behörde zweifelhaft erscheinen lassen, dass der Bewerber sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt und für ihre Erhaltung eintreten wird, und diese Umstände objektiv geeignet sind, solche Zweifel hervorzurufen (zur im Wesentlichen inhaltsgleichen Vorschrift des § 8 RuStAG (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - BVerwGE 75, 86 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht - …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08
    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig (Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160 sowie vom 21. Juni und vom 13. August 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - MDR 1994, 319, 320; stRspr).
  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 5.89

    Wertentscheidung des Art. 6 GG - Ermessensentscheidung über Einbürgerungsbegehren …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08
    Die Gerichte dürfen hingegen nicht eigenes Ermessen an die Stelle des behördlichen Ermessens setzen, wenn ihnen eine andere Entscheidung den Umständen des Falles gemäßer erscheint (vgl. Urteil vom 14. November 1989 - BVerwG 1 C 5.89 - BVerwGE 84, 93 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.2003 - 1 B 467.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08
    Rn. 4 Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung von ausgelaufenem Recht oder Übergangsrecht stellen, rechtfertigen mit Rücksicht auf den Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende gesetzliche Klärung herbeizuführen, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (Beschlüsse vom 9. Juni 2000 - BVerwG 4 B 19.00 - juris, vom 23. Januar 2003 - BVerwG 1 B 467.02 - Buchholz 402.240 § 102a AuslG Nr. 1 und vom 20. Dezember 2005 - BVerwG 5 B 84.05 - juris).
  • BVerwG, 20.12.2005 - 5 B 84.05

    Beschwerdezulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08
    Rn. 4 Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung von ausgelaufenem Recht oder Übergangsrecht stellen, rechtfertigen mit Rücksicht auf den Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende gesetzliche Klärung herbeizuführen, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (Beschlüsse vom 9. Juni 2000 - BVerwG 4 B 19.00 - juris, vom 23. Januar 2003 - BVerwG 1 B 467.02 - Buchholz 402.240 § 102a AuslG Nr. 1 und vom 20. Dezember 2005 - BVerwG 5 B 84.05 - juris).
  • BVerwG, 09.06.2000 - 4 B 19.00

    Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08
    Rn. 4 Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung von ausgelaufenem Recht oder Übergangsrecht stellen, rechtfertigen mit Rücksicht auf den Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende gesetzliche Klärung herbeizuführen, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (Beschlüsse vom 9. Juni 2000 - BVerwG 4 B 19.00 - juris, vom 23. Januar 2003 - BVerwG 1 B 467.02 - Buchholz 402.240 § 102a AuslG Nr. 1 und vom 20. Dezember 2005 - BVerwG 5 B 84.05 - juris).
  • BVerwG, 13.08.1993 - 11 B 65.93

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung mangels Verletzung rechtlichen Gehörs - …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08
    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig (Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160 sowie vom 21. Juni und vom 13. August 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - MDR 1994, 319, 320; stRspr).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 18/15

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für türkische Staatsangehörige - zur …

    Nur derjenige kann sich glaubwürdig zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, der wenigstens über einen Grundbestand an staatsbürgerlichem Wissen verfügt; demzufolge ist es - auch verfassungsrechtlich - nicht zu beanstanden, bei einer Einbürgerung im Rahmen einer persönlichen Befragung zu prüfen und festzustellen, ob ein entsprechendes staatsbürgerliches Grundwissen vorhanden ist (BVerwG, Urt. v. 19.01.2012 - BVerwG 5 B 58.08 -, Buchholz 130 § 10 StAG Nr. 4, RdNr. 7 in juris).
  • VG Braunschweig, 20.02.2025 - 4 A 114/24

    Einbürgerungspraxis im Landkreis Peine beanstandet

    Auch in den Fällen der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung, in denen eine über den Einbürgerungstest hinausgehende Ermittlung von Kenntnissen über die freiheitliche demokratische Grundordnung durch die Behörde bzw. das Verwaltungsgericht mittels eines Fragenkatalogs vorgenommen und als erforderliches und angemessenes Mittel zur Überprüfung der materiellen Richtigkeit des jeweiligen Bekenntnisses erachtet wurde, lagen von anderen Behörden mitgeteilte Bedenken gegen die Einbürgerung der jeweiligen Kläger wegen unterschiedlicher potentiell einbürgerungsschädlicher Aktivitäten vor (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 19.01.2012 - 5 B 11.732 -, BeckRS 2012, 51221; VGH Mannheim, Urteil vom 20.02.2008 - 13 S 1169/07 - BeckRS 2009, 30195).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2018 - 11 S 1810/16

    Einbeziehung auch nachträglich Gesetz gewordener Aufenthaltsrechte in eine Klage; …

    Selbst wenn man darüber hinaus davon ausgeht, dass das aktive persönliche Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung auch im Verfahren nach § 25b AufenthG keine bloß formelle, sondern eine materielle Erteilungsvoraussetzung ist, d. h. der Antragsteller den Inhalt der von ihm abzugebenden Loyalitätserklärung verstanden haben und sie in einem entsprechenden Bewusstsein abgegeben haben muss (OVG LSA…, Urteil vom 07.12.2016 - 2 L 18/15 -, juris, Rn. 34; vgl. für das Staatsangehörigkeitsrecht BayVGH, Urteil vom 19.01.2013 - 5 B 11.732 -, juris (Ls.) unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 08.12.2008 - 5 B 58.08 -, juris, und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.02.2008 - 13 S 1169/07 -, juris), sieht der Senat nach einer entsprechenden persönlichen Befragung der Klägerin in der mündlichen Verhandlung auch diese Voraussetzung unzweifelhaft als erfüllt an.
  • VG Stuttgart, 12.01.2023 - 4 K 5927/22

    Aufenthaltserlaubnis; Grundkenntnisse des Inhalts der freiheitlichen …

    Hieraus folgt zwingend, dass der Ausländer den Inhalt des von ihm abgegebenen oder noch abzugebenden Bekenntnisses verstanden haben und zumindest dessen Kerninhalte kennen muss; denn nur derjenige kann sich glaubhaft zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, der den Inhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung jedenfalls in Ansätzen kennt (…vgl. OVG Magdeburg, Urt. v. 07.12.2016 - 2 L 18/15 - juris Rn. 34; Anwendungshinweise des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg zu § 25b AufenthG vom 02.08.2022 - Az.: JUMRVI-1321-20/1/7 S. 12; AAH des Bundesministeriums des Innern zu § 25b AufenthG, S. 5;… Zühlcke, HTK-AuslR / § 25b AufenthG / zu Abs. 1, a.a.O. Rn. 140, 141; ebenso zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG: BVerwG, Beschl. v. 08.12.2008 - 5 B 58.08 - juris Rn. 7;… VGH Mannheim, Urt. v. 20.02.2008 - 13 S 1169/07 - juris Rn. 28;… VGH München, Urt. v. 19.01.2012 - 5 B 11.732 - juris Rn. 19;… HTK-StAR / § 10 StAG / zu Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, a.a.O. Rn. 46 m.w.N.).

    Demzufolge ist im Rahmen einer persönlichen Befragung zu prüfen und festzustellen, ob der Ausländer die von ihm abgegebene Bekenntniserklärung verstanden hat (…vgl. OVG Magdeburg, Urt. v. 07.12.2016 - 2 L 18/15 - juris Rn. 34;… Zühlcke, HTK-AuslR / § 25b AufenthG / zu Abs. 1, a.a.O. Rn. 150; ebenso zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG: BVerwG, Beschl. v. 08.12.2008 - 5 B 58.08 - juris Rn. 7;… HTK-StAR / § 10 StAG / zu Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, a.a.O. Rn. 47).

  • VG Köln, 16.10.2025 - 11 K 3947/21
    Rn. 56 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.12.2008 - 5 B 58.08 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Urteil vom 19.01.2012 - 5 B 11.732 -, juris Rn. 19 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 18.11.2024 - 4 K 5933/22 -, juris Rn. 38 f. m.w.N.; VG Braunschweig, Urteil vom 20.02.2025 - 4 A 114/24 -, juris Rn. 58.
  • VG Stuttgart, 10.10.2017 - 11 K 7156/17

    Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis wegen Straftat - Bekenntnis zur freiheitlichen …

    Rn. 36 Hieraus folgt zwingend, dass der Ausländer den Inhalt des von ihm abgegebenen oder noch abzugebenden Bekenntnisses verstanden haben und zumindest dessen Kerninhalte kennen muss; denn nur derjenige kann sich glaubhaft zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, der den Inhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung jedenfalls in Ansätzen kennt (…vgl. OVG Magdeburg, Urt. v. 07.12.2016 - 2 L 18/15 - juris - AAH des Bundesministeriums des Innern zu § 25b AufenthG, S. 5;… Zühlcke, HTK-AuslR / § 25b AufenthG / zu Abs. 1, a.a.O. Rn. 57, 59; ebenso zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG: BVerwG, Beschl. v. 08.12.2008 - 5 B 58/08 - Buchholz 130 § 10 StAG Nr. 4;… VGH Mannheim, Urt. v. 20.02.2008 - 13 S 1169/07 - a.a.O.;… VGH München, Urt. v. 19.01.2012 - 5 B 11.732 - a.a.O.;… Sachsenmaier, HTK-StAR / § 10 StAG / zu Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, a.a.O. Rn. 27 m.w.N.).

    Rn. 37 Demzufolge ist im Rahmen einer persönlichen Befragung zu prüfen und festzustellen, ob ein entsprechendes staatsbürgerliches Grundwissen vorhanden ist (…vgl. OVG Magdeburg, Urt. v. 07.12.2016 - 2 L 18/15 - juris - Zühlcke, HTK-AuslR / § 25b AufenthG / zu Abs. 1, a.a.O. Rn. 67; ebenso zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG: BVerwG, Beschl. v. 08.12.2008 - 5 B 58/08 - a.a.O.;… Sachsenmaier, HTK-StAR / § 10 StAG / zu Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, a.a.O. Rn. 28).

  • VGH Bayern, 19.01.2012 - 5 B 11.732

    Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes als …

    Nur derjenige kann sich glaubwürdig zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, der wenigstens über einen Grundbestand an staatsbürgerlichem Wissen verfügt (so zur Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG: BVerwG vom 8.12.2008 Az. 5 B 58/08 RdNr. 7).
  • BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12

    Ermessenseinbürgerung; Erfordernis der selbstständigen Unterhaltsfähigkeit; …

    Rn. 6 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört die selbständige Unterhaltsfähigkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG zu den gesetzlichen Mindestvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das den Einbürgerungsbehörden nach § 8 Abs. 1 StAG eingeräumte Ermessen eröffnet ist (stRspr, siehe z.B. Urteile vom 22. Juni 1999 - BVerwG 1 C 16.98 - BVerwGE 109, 142 = Buchholz 130 § 8 StAG Nr. 54 S. 2 …und vom 27. Mai 2010 - BVerwG 5 C 8.09 - Buchholz 130 § 11 StAG Nr. 6 Rn. 24 sowie Beschluss vom 8. Dezember 2008 - BVerwG 5 B 58.08 - Buchholz 130 § 10 StAG Nr. 4 Rn. 7).
  • VG Stuttgart, 18.11.2024 - 4 K 5933/22

    Einbürgerung in den deutschen Staatsverband; verbales Bekenntnis des …

    Mindestvoraussetzung eines von einer inneren Überzeugung getragenen Bekenntnisses ist, dass der Einbürgerungsbewerber den Inhalt des von ihm abgegebenen Bekenntnisses und der Loyalitätserklärung verstanden hat und deren Kerninhalte kennt (…vgl. VGH Baden-Württemberg, a.a.O., juris Rn. 28; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 08.12.2008 - 5 B 58.08, Rn. 7 in Bezug auf § 8 StAG; Bayerischer VGH…, Urteil vom 19.01.2012 - 5 B 11.732 -, juris Rn. 19 ff.).

    Auch in diesem Rahmen war allerdings bereits zuvor anerkannt, dass die Ablehnung der Ermessenseinbürgerung schon dann nicht ermessensfehlerhaft ist, wenn tatsächliche Umstände vorliegen, die es der Behörde zweifelhaft erscheinen lassen, dass der Bewerber sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt und für ihre Erhaltung eintreten wird, was angenommen werden kann, wenn der Einbürgerungsbewerber nachweislich nicht über einen Grundbestand an staatsbürgerlichem Wissen verfügt und infolgedessen auch nicht weiß, der Schutz welcher staatlichen Ordnung und Grundprinzipien von ihm gegebenenfalls erwartet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.12.2008 - 5 B 58.08, Rn. 7).

  • VG Aachen, 19.11.2015 - 5 K 480/14

    Keine Einbürgerung bei fehlendem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen …

    Rn. 68 Vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Ba-Wü), Urteile vom 7. März 2013 - 1 S 617/12 - (nicht veröffentlicht) und vom 20. Februar 2008 - 13 S 1169/07 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19. Januar 2012 - 5 B 11.732 -, juris; offen gelassen vom BVerwG, Beschl. v. 08. Dezember 2008 - 5 B 58.08 -, juris und vom OVG NRW, Beschluss vom 15. Januar 2013 - 19 E 8/12 -, juris, Rn. 5f.; für materielle Voraussetzung Hailbronner in: Hailbronner/Renner/Maaßen, Staatsangehörigkeitsrecht, 5. Aufl., § 10 StAG Rn. 15; differenzierend Berlit, in: GK-StAR, § 10 StAG Rn. 135.
  • BVerwG, 16.07.2010 - 5 B 2.10

    Ablehnung einer Einbürgerung; rechtliches Gehör; Sachverhaltsaufklärung; …

  • BVerwG, 23.04.2013 - 5 B 23.13

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bzgl. der Übergangsvorschrift der …

  • VG Stuttgart, 18.11.2024 - 4 K 5933/24
  • VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11

    Einbürgerungsbegehren eines Iraners; Doppelehe im Iran und in Deutschland; …

  • VG Köln, 22.05.2023 - 11 L 386/23
  • BVerwG, 21.06.2010 - 5 B 48.09

    Auslegung und Anwendung ausgelaufenen Rechts; grundsätzliche Bedeutung im Sinne …

  • BVerwG, 12.09.2012 - 5 B 15.12

    Auslegung des Begriffs "vertrauensärztliches Gutachten" i.d.a.F.d. § 78 Abs. 3 S. …

  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 23.09

    Anspruch auf Eingliederungshilfe unter dem Gesichtspunkt der Hilfe zu einer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2013 - 19 E 8/12

    Notwendigkeit einer inhaltlichen Richtigkeit eines Verfassungstreuebekenntnisses …

  • VG Stuttgart, 14.01.2021 - 4 K 40/19

    Anfechtung einer Klagerücknahme

  • BVerwG, 15.07.2013 - 5 B 18.13

    Geltendmachung grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im Zusammenhang mit dem …

  • VG München, 24.11.2010 - M 25 K 09.5509

    Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Bekenntnis, freiheitliche demokratische …

  • VG Karlsruhe, 26.04.2017 - 7 K 2002/16

    Herstellung einer familieneinheitlichen Staatsbürgerschaft

  • VG Stuttgart, 20.03.2014 - 11 K 4764/13

    Einbürgerungserfordernis eines Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen …

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