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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 59.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3421
BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 59.91 (https://dejure.org/1991,3421)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1991 - 5 B 59.91 (https://dejure.org/1991,3421)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1991 - 5 B 59.91 (https://dejure.org/1991,3421)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ArgeLandentwicklung

    Anfechtung; Flurbereinigungsgericht; Flurbereinigungsplan; Sach- und Rechtslage, maßgebliche; Zeitpunkt, maßgeblicher

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Flurbereinigungsrechtlichen Abfindungsstreitigkeiten - Begründetheit der Klage - Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung - Flurbereinigungsgericht

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Flurbereinigungsplan/Sach- und Rechtslage, maßgebliche; Flurbereinigungsplan/Anfechtung; Flurbereinigungsgericht/Zeitpunkt, maßgeblicher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 52
  • DÖV 1992, 409
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 04.07.1985 - 5 C 7.82

    Flurbereinigung - Veränderung - Wesentliche Veränderung - Geschlossene Waldfläche …

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 59.91
    Denn dem Flurbereinigungsgericht ist in § 144 FlurbG die Ermächtigung erteilt, soweit es die Klage für begründet hält, den angefochtenen Verwaltungsakt durch Urteil zu ändern, also wie die Behörde selbst rechtsgestaltend tätig zu werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juli 1962 - BVerwG 1 C 89.61 - <RdL 1962, 328> und vom 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 7.82 - <BVerwGE 71, 369/376 f.> sowie Beschluß vom 3. März 1988 - BVerwG 5 B 125.86 - ).

    Diese Ermächtigung bezieht sich auf alle Verwaltungsakte, die gemäß § 140 FlurbG flurbereinigungsgerichtlicher Überprüfung unterliegen (vgl. BVerwGE 71, 369 sowie Beschluß vom 3. März 1988 ).

    Sie dient dem Ziel, den für die Durchführung der Flurbereinigung bestimmenden Gedanken der Verfahrensbeschleunigung (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 FlurbG) auch im Bereich der Flurbereinigungsgerichte zu verwirklichen (vgl. BVerwGE 8, 65 ; 71, 369 sowie Beschluß vom 3. März 1988 ).

    Der Senat läßt deshalb in ständiger Rechtsprechung auch die Heilung von Fehlern des Verwaltungsverfahrens entgegen der für das allgemeine Verwaltungsverfahren in § 45 Abs. 2 VwVfG getroffenen Regelung bis zum Abschluß des flurbereinigungsgerichtlichen Verfahrens zu (vgl. BVerwGE 71, 369 ; Beschlüsse vom 3. März 1908 sowie vom 25. November 1988 - BVerwG 5 B 164.88 u.a. - ).

  • BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks …

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 59.91
    Soweit die Beschwerde rügt, das angefochtene Urteil weiche im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Beschluß BVerwGE 1, 35 ab, übersieht sie, daß sich das Flurbereinigungsgericht mit dem in dieser Entscheidung aufgestellten Rechtssatz, in verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsverfahren sei die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts grundsätzlich nach den rechtlichen Verhältnissen zur Zeit seines Erlasses zu beurteilen, nicht in Widerspruch setzt.

    Selbst, wenn aber die Entscheidung BVerwGE 1, 35 in dem Sinne zu verstehen sein sollte, daß der in ihr aufgestellte Grundsatz keine Ausnahmen zulasse, käme eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht in Betracht.

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden …

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 59.91
    Denn die Berücksichtigung von Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eingetreten sind, ist dem Revisionsgericht nur dann erlaubt, wenn auch die Vorinstanz die Rechtsänderung berücksichtigen müßte, wenn sie jetzt entschiede (vgl. BVerwGE 41, 227 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen …

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 59.91
    Denn in der späteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat sich die Auffassung durchgesetzt, daß sich aus dem Prozeßrecht kein Grundsatz des Inhalts ergebe, es komme im Rahmen einer Anfechtungsklage stets auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an; der maßgebliche Zeitpunkt richtet sich vielmehr nach der neueren Rechtsprechung nach dem für die Beurteilung des Verwaltungsakts jeweils einschlägigen materiellen Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 87.88 - sowie Beschluß vom 7. März 1991 - BVerwG 5 B 114.89 - , jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 07.03.1991 - 5 B 114.89

    Maßgeblicher Sachverhalt bei der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 59.91
    Denn in der späteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat sich die Auffassung durchgesetzt, daß sich aus dem Prozeßrecht kein Grundsatz des Inhalts ergebe, es komme im Rahmen einer Anfechtungsklage stets auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an; der maßgebliche Zeitpunkt richtet sich vielmehr nach der neueren Rechtsprechung nach dem für die Beurteilung des Verwaltungsakts jeweils einschlägigen materiellen Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 87.88 - sowie Beschluß vom 7. März 1991 - BVerwG 5 B 114.89 - , jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78

    Beteiligung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften am luftverkehrsrechtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 59.91
    Eine Zulassung der Revision ist auch nicht wegen Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - (DÖV 1979, 517 ) gerechtfertigt.
  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 16.76

    Flurbereinigungsgericht - Wertgleiche Abfindung - Prüfungsauftrag - Erweiterte …

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 59.91
    Dem Interesse der Verfahrensbeschleunigung dient auch die dem Flurbereinigungsgericht durch § 146 Nr. 2 FlurbG unter anderem in Abfindungsstreitigkeiten eingeräumte Befugnis, auch die Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts im vollen Umfange zu prüfen, um bei nachweisbarem Abfindungsdefizit die für die Gleichwertigkeit der Abfindung erforderliche Gestaltung selbst vornehmen und dadurch das Verfahren zum Abschluß bringen zu können (vgl. BVerwGE 57, 192 ).
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 2.84

    Öffentliche Anlagen - Bereitstellung von Land - Planerische Voraussetzungen - …

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 59.91
    So hat z.B. der Senat in seinem Urteil vom 15. Dezember 1988 - BVerwG 5 C 2.84 - (Buchholz 424.01 § 40 FlurbG Nr. 8 S. 6 = RdL 1989, 100/102) im Rahmen der Plananfechtungsklage eines durch Landbereitstellung für eine Gemeindestraße in seinen Hofflächen betroffenen Teilnehmers bei der Prüfung der planerischen Voraussetzungen auch einen Bebauungsplan berücksichtigt, der erst nach Ergehen des flurbereinigungsgerichtlichen Urteils erlassen worden ist.
  • BVerwG, 25.11.1988 - 5 B 164.88

    Verwaltungsverfahrensgesetz/Begründungspflicht; Verwaltungsakt/Nachholen der …

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 59.91
    Der Senat läßt deshalb in ständiger Rechtsprechung auch die Heilung von Fehlern des Verwaltungsverfahrens entgegen der für das allgemeine Verwaltungsverfahren in § 45 Abs. 2 VwVfG getroffenen Regelung bis zum Abschluß des flurbereinigungsgerichtlichen Verfahrens zu (vgl. BVerwGE 71, 369 ; Beschlüsse vom 3. März 1908 sowie vom 25. November 1988 - BVerwG 5 B 164.88 u.a. - ).
  • BVerwG, 20.11.1981 - 3 B 52.81

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 59.91
    Die Abweichung von einer Rechtsprechung, an der das Bundesverwaltungsgericht in späteren Entscheidungen selbst nicht mehr festhält, rechtfertigt die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO jedoch nicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. November 1981 - BVerwG 3 B 52.81 - ;… Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, Rdnr. 104).
  • BVerwG, 12.07.1962 - I C 89.61

    Flurbereinigungsgericht/Zurückverweisung; …

  • BVerwG, 11.12.1958 - I C 95.57
  • BVerwG, 03.03.1988 - 5 B 125.86

    Verpachtungsmöglichkeit für Teilflächen von Abfindungsflurstücken aus einem …

  • BFH, 18.11.1975 - VII R 85/74

    Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung - Anordnung durch Verfügung - Umfang …

  • BGH, 23.05.2017 - XI ZR 219/16

    Selbstschuldnerische Bürgschaft: Verjährungseinrede des Bürgen nach Feststellung …

    Rn. 41 (1) Die Frage, auf welche Sach- und Rechtslage abzustellen ist, richtet sich nach dem jeweils einschlägigen materiellen Recht (vgl. BVerwG, NVwZ 1991, 360 und NVwZ-RR 1992, 52; OVG Greifswald, NVwZ-RR 2002, 805, 806; Thüringer OVG…, Urteil vom 23. Juli 2002 - 2 KO 591/01, juris Rn. 49).
  • BVerwG, 03.11.2006 - 10 B 19.06

    Flurbereinigung; Planfeststellungsbeschluss; Wege- und Gewässerplan; Beurteilung …

    Deshalb ist es kein Widerspruch zu dem oben wiedergegebenen Grundsatz, dass es für die Beurteilung der Wertgleichheit von Abfindung und Einlage, wenn der (vorzeitigen) Ausführungsanordnung eine vorläufige Besitzeinweisung vorangegangen ist, derjenige Zeitpunkt maßgeblich ist, zu dem der Rechtswechsel eingetreten ist (vgl. Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG 4 C 236.65 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 17 S. 5 f.), während im Übrigen, wenn weder eine vorläufige Besitzeinweisung noch eine (vorzeitige) Ausführungsanordnung ergangen sind, in flurbereinigungsrechtlichen Abfindungsstreitigkeiten für die gerichtliche Prüfung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Flurbereinigungsgericht maßgebend ist (vgl. Beschluss vom 1. Juli 1991 - BVerwG 5 B 59.91 - Buchholz 424.01 § 144 FlurbG Nr. 15 S. 5 f.;… vgl. auch Schwantag, in: Seehusen/Schwede, FlurbG, 7. Aufl. 1997, § 44 Rn. 20).
  • BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 29.15

    Abfindungsgestaltung; Abfindungszusicherung; Beurteilungszeitpunkt; …

    Sie macht es erforderlich, Ereignisse, die sich auf die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts auswirken, bis zum Schluss des flurbereinigungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juli 1991 - 5 B 59.91 - Buchholz 424.01 § 144 FlurbG Nr. 15 S. 6, vom 3. November 2006 - 10 B 19.06 - Buchholz 424.01 § 41 FlurbG Nr. 8 Rn. 5 …und vom 21. Dezember 2015 - 9 B 45.15 - Buchholz 424.02 § 64 LwAnpG Nr. 15 Rn. 15).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2025 - 8 K 4/24

    Voraussetzungen für die Anordnung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens …

    Zwar ist für die Begründetheit der Klage grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Flurbereinigungsgericht maßgeblich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 1991 - 5 B 59.91 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.10.2015 - 15 KF 24/13

    Einleitungsbeschluss; Enteignung; Ermessen; Planfeststellung; …

    Zwar ist für die Begründetheit der Klage grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Flurbereinigungsgericht maßgeblich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.07.1991 - 5 B 59.91 -, NVwZ-RR 1992, 52 = RdL 1991, 207 = juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.1998 - 9 K 28/97

    Bodenordnung; Halbteilungsgrundsatz; Wertermittlung

    Wie für das flurbereinigungsrechtliche Verfahren gilt auch hier der Grundsatz, daß für die Begründetheit einer Klage über Abfindungsstreitigkeiten die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Flurbereinigungsgericht maßgebend ist (BVerwG vom 01.07.1991 - NVwZ-RR 1992 S. 52).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1993 - 7 S 1452/92

    Flurbereinigung: Eingriff in eine Hoffläche durch Landbereitstellung für eine …

    - Die von den Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde wurde durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 1.7.1991 - 5 B 59.91 - zurückgewiesen.
  • VG Regensburg, 26.04.2010 - RN 8 K 08.2153

    Entnahme von Grundwasser; Einleitung mittels Rohrleitung in oberirdisches …

    Denn Streitgegenstand einer Anfechtungsklage ist der Aufhebungsanspruch des Klägers, der nach dem materiellen Recht zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu beurteilen ist (…BVerwG NJW 1995, S. 3068;… NJW 1993, S. 1730;… NVwZ 1991, S. 360;… NVwZ 1990, S. 653; NVwZ-RR 1992, S. 52; BayVGH v. 6.4.2000 Az. 23 CS 99.3748-juris;… Kopp/Schencke, VwGO, 16. Aufl., § 113 Rdnrn. 33 ff. m.w.N.;… Käß, Die Änderung der Sach- und Rechtslage bei verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklagen, BayVBl 2009, S. 677).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.1996 - 8 K 2/95

    Wertermittlung/Sachenrechtsbereinigungsgesetz; Wertermittlung/Gebäudewert; …

    In flurbereinigungsrechtlichen Abfindungsstreitigkeiten ist für die Beurteilung der Begründetheit der Klage die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Flurbereinigungsgericht maßgebend (BVerwG. Beschl.v.1.7.1991 -5 B 59.91- RzF - 13 - zu § 146 Nr. 2 FlurbG = NVwZ-RR 1992, 52).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 7 S 157/95
    Doch ist diesem Mangel im weiteren Verlauf des Verfahrens abgeholfen worden (Zur Möglichkeit der Heilung von Fehlern des Verwaltungsverfahrens nach Flurbereinigungsrecht vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 1.7.1991, RdL 1991, 207).
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