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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 19.02.1992 | BVerwG, 25.10.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2210
BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90 (https://dejure.org/1991,2210)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1991 - 5 B 61.90 (https://dejure.org/1991,2210)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1991 - 5 B 61.90 (https://dejure.org/1991,2210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des "Vermögens" im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes - Maßgeblichkeit der tatsächlich vorhandenen und tatsächlich verwertbaren Vermögenswerte ohne Rücksicht auf die Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen - Anspruch auf Ausschöpfung des Bankkredits - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90
    Die Beschwerde hat schon nicht dargetan, weshalb sich dem Verwaltungsgerichtshof - ausgehend von seiner für die Beurteilung des geltend gemachten Aufklärungsmangels allein maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung (vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187 (189) [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80]>) - eine derartige Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe - …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90
    Diese Grundsätze, wonach Schulden des Hilfesuchenden (regelmäßig) nicht mittels Sozialhilfe abzudecken sind (s. z.B. BVerwGE 66, 335 [BVerwG 13.01.1983 - 5 C 98/81]) und deshalb der Hilfebedürftige in der Regel sein Einkommen auch dann für sich verwenden muß, wenn er sich dadurch außerstande setzt, bestehende gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen (s. z.B. BVerwGE 20, 188 [BVerwG 27.01.1965 - V C 32/64]; 55, 148 ), gelten ohne weiteres auch für den Einsatz von Vermögen.
  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 98.81

    Örtliche Zuständigkeit des Trägers der Sozialhilfe bei auswärtiger Unterbringung …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90
    Diese Grundsätze, wonach Schulden des Hilfesuchenden (regelmäßig) nicht mittels Sozialhilfe abzudecken sind (s. z.B. BVerwGE 66, 335 [BVerwG 13.01.1983 - 5 C 98/81]) und deshalb der Hilfebedürftige in der Regel sein Einkommen auch dann für sich verwenden muß, wenn er sich dadurch außerstande setzt, bestehende gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen (s. z.B. BVerwGE 20, 188 [BVerwG 27.01.1965 - V C 32/64]; 55, 148 ), gelten ohne weiteres auch für den Einsatz von Vermögen.
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel aufgeführt werden, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Beweiserhebung beruhen kann (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, s. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 24.04.1990 - 7 B 20.90

    Keine nochmalige Überprüfung der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in der …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90
    Eine vorausgehende Entscheidung des Berufungsgerichts, die unanfechtbar ist - wie hier nach § 152 Abs. 1 Satz 1 VwGO a.F. die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch - unterliegt nicht der Beurteilung des Revisionsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 1988 - BVerwG 5 B 13.88 - und vom 24. April 1990 - BVerwG 7 B 20.90 - <NVwZ 1991, 261>).
  • BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64

    Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90
    Diese Grundsätze, wonach Schulden des Hilfesuchenden (regelmäßig) nicht mittels Sozialhilfe abzudecken sind (s. z.B. BVerwGE 66, 335 [BVerwG 13.01.1983 - 5 C 98/81]) und deshalb der Hilfebedürftige in der Regel sein Einkommen auch dann für sich verwenden muß, wenn er sich dadurch außerstande setzt, bestehende gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen (s. z.B. BVerwGE 20, 188 [BVerwG 27.01.1965 - V C 32/64]; 55, 148 ), gelten ohne weiteres auch für den Einsatz von Vermögen.
  • BVerwG, 21.04.1988 - 5 B 2.88

    Schuldentilgung regelmäßig nicht Aufgabe der Sozialhilfe

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90
    Entsprechend dem Zweck der Sozialleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, einer Notlage abzuhelfen, kommt es auf die tatsächlich vorhandenen und tatsächlich verwertbaren Vermögenswerte grundsätzlich ohne Rücksicht darauf an, ob ihnen Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (s. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. April 1988 - BVerwG 5 B 2.88 - und vom 21. August 1989 - BVerwG 5 B 192.88 - ).
  • BVerwG, 16.02.1988 - 5 B 13.88

    Berücksichtigung eines Sachverständigengutachtens durch das …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90
    Eine vorausgehende Entscheidung des Berufungsgerichts, die unanfechtbar ist - wie hier nach § 152 Abs. 1 Satz 1 VwGO a.F. die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch - unterliegt nicht der Beurteilung des Revisionsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 1988 - BVerwG 5 B 13.88 - und vom 24. April 1990 - BVerwG 7 B 20.90 - <NVwZ 1991, 261>).
  • BVerwG, 13.02.1978 - 5 B 85.76

    Anordnung einer Flurbereinigung - Nichtzulassung der Revision mangels …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90
    Ein Verfahrensmangel, der der revisionsgerichtlichen Überprüfung entzogen wäre, rechtfertigt aber auch keine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (Beschluß des Senats vom 13. Februar 1978 - BVerwG 5 B 85.76 - ).
  • BVerwG, 21.08.1989 - 5 B 192.88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90
    Entsprechend dem Zweck der Sozialleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, einer Notlage abzuhelfen, kommt es auf die tatsächlich vorhandenen und tatsächlich verwertbaren Vermögenswerte grundsätzlich ohne Rücksicht darauf an, ob ihnen Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (s. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. April 1988 - BVerwG 5 B 2.88 - und vom 21. August 1989 - BVerwG 5 B 192.88 - ).
  • BVerwG, 18.10.2005 - 5 B 38.05

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Voraussetzungen …

    Bei der Prüfung, ob das angegriffene Urteil auf einem Verfahrensfehler beruht (hier also auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs), ist ohnehin von der materiellen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts auszugehen (stRspr; vgl. z.B. Beschluss des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 61.90 - ).

    Es kann offen bleiben, ob das Beschwerdevorbringen im Sinne einer Rüge zu verstehen ist, dass der Verwaltungsgerichtshof seiner Amtsermittlungspflicht nicht ausreichend nachgekommen sei; denn eine ordnungsgemäße Rüge eines Verstoßes gegen § 86 VwGO setzt voraus, dass Beweismittel angeführt werden, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, und dass angegeben wird, inwiefern das Urteil im Einzelnen auf der unterbliebenen Beweiserhebung beruhen kann (stRspr; vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1991, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1992 - 24 A 655/92

    Sozialhilferecht: Vermögenseinsatz bei eigenem Kfz und Schonvermögen

    § 88 Abs. 2 BSHG nimmt nur bestimmte, genau bezeichnete Gegenstände vom Vermögenseinsatz oder von der Verwertung aus (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3.12.1991 - 5 B 61.90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 14 S 2542/01

    PKH: Vermögenseinsatz - zumutbare vorzeitige Verwertung einer Lebensversicherung

    Denn nach dem insoweit heranzuziehenden Vermögensbegriff des Sozialhilferechts ist unter Vermögen nicht ein Überschuss der Aktiva über die Passiva im Sinne einer saldierenden Betrachtungsweise zu verstehen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 03.12.1991 - 5 B 61.90 - Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 22 m.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.1983 - 6 S 1733/82 -, FEVS 32, 459 ).
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   BVerwG, 19.02.1992 - 5 B 61.90   

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BVerwG, 19.02.1992 - 5 B 61.90 (https://dejure.org/1992,17005)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1992 - 5 B 61.90 (https://dejure.org/1992,17005)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1992 - 5 B 61.90 (https://dejure.org/1992,17005)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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   BVerwG, 25.10.1994 - 5 B 61.90   

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BVerwG, 25.10.1994 - 5 B 61.90 (https://dejure.org/1994,15387)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1994 - 5 B 61.90 (https://dejure.org/1994,15387)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1994 - 5 B 61.90 (https://dejure.org/1994,15387)
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