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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 21.04.1989

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.07.1987 - 5 B 62.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,12651
BVerwG, 30.07.1987 - 5 B 62.87 (https://dejure.org/1987,12651)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.1987 - 5 B 62.87 (https://dejure.org/1987,12651)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 1987 - 5 B 62.87 (https://dejure.org/1987,12651)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hinweise in einem Flurbereinigungsplan auf die dörfliche Struktur des Flurbereinigungsgebietes, die veränderte Situation in der Landwirtschaft schlechthin und das Erfordernis nach Beibehaltung kleinerer Grundstücke als ökologisch sinnvolle Sukzessionsflächen als Frage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1987 - 5 B 62.87
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1987 - 1 BvR 1046/85 - (DVBl. 1987, 466 = EuGRZ 1987, 124 = JZ 1987, 614).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1987 - 5 B 62.87
    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen bei sachgerechter Durchführung eines solchen Verfahrens nicht (BVerfGE 24, 367 ).
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83

    Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg"; …

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1987 - 5 B 62.87
    Entgegen der Auffassung der Kläger werden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die enteignungsrechtlichen Schranken durch die Regelflurbereinigung nicht berührt (vgl. die in BVerwGE 71, 108 [BVerwG 14.03.1985 - BVerwG 5 C 130.83] angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1987 - 5 B 62.87
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hätte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. insbesondere BVerwGE 13, 90) gehört, daß die Kläger unter Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage ausgeführt hätten, inwiefern hinsichtlich dieser Rechtsfrage in einem künftigen Revisionsverfahren eine Entscheidung zu erwarten wäre, durch die die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gewahrt oder das Recht in bedeutsamer Weise fortentwickelt werden kann.
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1987 - 5 B 62.87
    Das übrige Vorbringen würde auch nicht den an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO gestellten Anforderungen genügen (vgl. hierzu BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - BVerwG VI C 52.65] ).
  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 104.65

    Bereinigungsbedürftigkeit eines in eine Flurbereinigung einbezogenen Gebiets - …

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1987 - 5 B 62.87
    Ungeachtet dessen, daß das Vorbringen der Kläger im Schriftsatz vom 23. April 1987 nicht innerhalb der Beschwerdefrist nach § 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO beim Flurbereinigungsgericht eingereicht worden ist und deshalb keine Berücksichtigung finden kann, ist die darin aufgeworfene Frage, ob eine Flurbereinigung gegen den Willen der Beteiligten statthaft wäre, durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. BVerwGE 29, 257 [BVerwG 29.03.1968 - BVerwG IV C 104.65] dahin gehend geklärt, daß das nach einem objektiven Maßstab wohlverstandene, auf sachlichen Erwägungen beruhende Interesse der Beteiligten ausreicht, und es auf die subjektive - gegenteilige - Beurteilung der Teilnehmer über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer angeordneten Flurbereinigung nicht ankommt.
  • BVerwG, 16.12.1992 - 11 B 46.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Ist dieses - objektive - Interesse für die Beteiligten als gegeben anzusehen, ist die Anordnung der Flurbereinigung zulässig, weil die Maßnahme sich als im wohlverstandenen, auf sachlichen Erwägungen beruhenden Interesse der Beteiligten liegend und damit als sachgerecht erweist (vgl. BVerwGE 8, 197 [BVerwG 03.03.1959 - I C 142/56]; 29, 257 ; 45, 112 ; Beschlüsse vom 30. Juli 1987 - BVerwG 5 B 62.87 - und vom 9. März 1990 - BVerwG 5 B 78.89 - ).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 5 B 78.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …

    Ist dieses - objektive - Interesse für die Teilnehmer als vorhanden anzunehmen, dann ist die Anordnung der Flurbereinigung selbst gegen den Willen der überwiegenden Anzahl der Teilnehmer - nach der Grundfläche gerechnet - zulässig, weil die Maßnahme sich bei Anlegung eines objektiven Maßstabs als sachgerecht erweist (vgl. BVerwGE 8, 197 [BVerwG 03.03.1959 - I C 142/56]; 29, 257 ; 45, 112 sowie Beschluß vom 30. Juli 1987 - BVerwG 5 B 62.87 - ).
  • BVerwG, 27.06.1996 - 11 B 46.96

    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer sachgerechten Anordnung zur …

    Es ist nicht erkennbar, inwiefern dies unter dem - von der Beschwerde erwähnten, aber nicht näher erläuterten - Gesichtspunkt der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG bedenklich sein sollte (vgl. dazu auch Beschluß vom 30. Juli 1987 - BVerwG 5 B 62.87 - a.a.O. Nr. 9).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 21.04.1989 - 5 B 62.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,24980
OVG Berlin, 21.04.1989 - 5 B 62.87 (https://dejure.org/1989,24980)
OVG Berlin, Entscheidung vom 21.04.1989 - 5 B 62.87 (https://dejure.org/1989,24980)
OVG Berlin, Entscheidung vom 21. April 1989 - 5 B 62.87 (https://dejure.org/1989,24980)
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