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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.04.2009 - 5 B 64.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13671
BVerwG, 02.04.2009 - 5 B 64.08 (https://dejure.org/2009,13671)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.2009 - 5 B 64.08 (https://dejure.org/2009,13671)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 2009 - 5 B 64.08 (https://dejure.org/2009,13671)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Revision gegen ausgelaufenes Recht; Betreuung als notwendiger Bestandteil der durchgeführten Eingliederungsmaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Revision gegen ausgelaufenes Recht; Betreuung als notwendiger Bestandteil der durchgeführten Eingliederungsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2009 - 5 B 64.08
    Dies wäre nur dann zu bejahen, wenn für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr des BVerwG; vgl. Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19).

    Eine solche Abweichung liegt nur vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302 und 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19).

  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 7.87

    Fahrtkosten zur Sonderschule als Leistung der Eingliederungshilfe

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2009 - 5 B 64.08
    Rn. 6 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Kosten, die entstehen, weil anders eine Eingliederungshilfemaßnahme im Sinne des § 40 Abs. 1 BSHG nicht durchgeführt werden kann, notwendiger Bestandteil dieser Maßnahme und deshalb dem Grunde nach wie diese vom Träger der Sozialhilfe zu tragen sind (stRspr, vgl. - zu Fahrtkosten - Beschluss vom 14. Oktober 1994 - BVerwG 5 B 114.93 - juris; Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 7.87 - Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 8 S. 5).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 4 B 91.97

    Bundesstraße - Ortsdurchfahrt - Geschlossene Ortslage - Erschließung der …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2009 - 5 B 64.08
    Rn. 5 Der Revisionszulassung steht jedenfalls entgegen, dass die aufgeworfene Rechtsfrage sich bereits auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt und deshalb nicht klärungsbedürftig ist (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 4 B 114.94 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 102 S. 10 und vom 28. Mai 1997 - BVerwG 4 B 91.97 - Buchholz 407.4 § 5 FStrG Nr. 10).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80

    Sozialhilfe - Unterbringung - Wunschrecht - Mehrkosten

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2009 - 5 B 64.08
    Ähnliches gilt schließlich für das von der Klägerin erwähnte Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 5 C 85.80 - (BVerwGE 65, 52), in dem der Senat ausgeführt hat, dass § 3 Abs. 3 BSHG keine gegenüber § 3 Abs. 2 BSHG derart verselbständigte Regelung enthält, dass es insbesondere nicht darauf ankäme, ob die Erfüllung des Wunsches unvertretbare Mehrkosten verursacht.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2009 - 5 B 64.08
    Eine solche Abweichung liegt nur vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302 und 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19).
  • BVerwG, 22.12.1994 - 4 B 114.94

    Landesgesetzgeber - Eingriffsbefugnisse - Selbstverwaltung - Örtliche …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2009 - 5 B 64.08
    Rn. 5 Der Revisionszulassung steht jedenfalls entgegen, dass die aufgeworfene Rechtsfrage sich bereits auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt und deshalb nicht klärungsbedürftig ist (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 4 B 114.94 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 102 S. 10 und vom 28. Mai 1997 - BVerwG 4 B 91.97 - Buchholz 407.4 § 5 FStrG Nr. 10).
  • BVerwG, 14.10.1994 - 5 B 114.93

    Ermessen bei der Fahrtkostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe für …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2009 - 5 B 64.08
    Rn. 6 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Kosten, die entstehen, weil anders eine Eingliederungshilfemaßnahme im Sinne des § 40 Abs. 1 BSHG nicht durchgeführt werden kann, notwendiger Bestandteil dieser Maßnahme und deshalb dem Grunde nach wie diese vom Träger der Sozialhilfe zu tragen sind (stRspr, vgl. - zu Fahrtkosten - Beschluss vom 14. Oktober 1994 - BVerwG 5 B 114.93 - juris; Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 7.87 - Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 8 S. 5).
  • BVerwG, 14.09.1972 - V C 62.72

    Anerkennung eines Mehrbedarfs für Erwerbstätige bei keine Ausbildungshilfe nach …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2009 - 5 B 64.08
    Dies gilt zunächst für den Hinweis auf das Urteil vom 14. September 1972 - BVerwG 5 C 62.72 /5 B 35.72 - (BVerwGE 40, 343), das sich mit der Anerkennung eines Mehrbedarfs im Rahmen der Tuberkulosehilfe (nach § 53 Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 3 BSHG) auseinandersetzt.
  • BVerwG, 22.03.2005 - 5 B 55.04

    Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2009 - 5 B 64.08
    Für Rechtsstreitigkeiten, welche die mit den §§ 39 ff. BSHG nicht wortgleichen, aber in den maßgeblichen Punkten rechtsähnlichen Bestimmungen der §§ 53 ff. SGB XII betreffen, sind zudem nach dem Siebenten Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3302) die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG, eingefügt durch Art. 1 Nr. 10 Buchst. b des genannten Gesetzes) zuständig (vgl. etwa - für eine besondere Fallkonstellation - Beschluss vom 22. März 2005 - BVerwG 5 B 55.04 ).
  • BVerwG, 31.08.1993 - 9 B 393.93

    Revisionszulassung - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsvorschrift außer Kraft - …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2009 - 5 B 64.08
    Mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 (BGBl I S. 3022, 3071) ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) an die Stelle des BSHG getreten, ohne dass erkennbar ist, dass die Klärung noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung wäre (vgl. Beschluss vom 31. August 1993 - BVerwG 9 B 393.93 - Buchholz 412.3 § 11 BVFG Nr. 5).
  • BVerwG, 06.08.1992 - 5 B 97.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …

    Entstehen bei Durchführung einer solchen Eingliederungshilfemaßnahme notwendigerweise Fahrkosten, sind sie als deren notwendiger Bestandteil vom Sozialhilfeträger zu übernehmen (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts <BVerwG>, vgl BVerwG vom 31.8.1966 - V C 185.65 - BVerwGE 25, 28, 29 = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 1 S 1 ff; BVerwG vom 11.3.1970 - V C 112.69 - BVerwGE 35, 99; BVerwG vom 22.5.1975 - V C 19.74 - BVerwGE 48, 228, 232 ff = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 6 S 5 ff; BVerwG vom 10.9.1992 - 5 C 7/87 - Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 8 S 5 ff; BVerwG vom 14.10.1994 - 5 B 114/93 - juris RdNr 8; BVerwG vom 2.4.2009 - 5 B 64/08 - juris RdNr 6;… BSG vom 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R - BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, RdNr 18).
  • BVerwG, 22.08.2018 - 5 B 3.18

    Angemessenheit; Aufwendungen; Behandlung; Beihilfe; Beihilfeberechtigter; …

    Rn. 7 Der Revisionszulassung steht jedenfalls entgegen, dass sich eine im Hinblick auf die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit so oder ähnlich formulierte Rechtsfrage bereits auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt und deshalb nicht klärungsbedürftig ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. April 2009 - 5 B 64.08 - juris Rn. 5 …und vom 11. April 2016 - 3 B 22.15 - Buchholz 451.15 Forstrecht Nr. 15 Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.05.2023 - 5 B 13.22

    Angemessene Dauer eines faktisch ausgesetzten Verfahrens

    Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Normauslegung oder auf der Grundlage der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. April 2009 - 5 B 64.08 - juris Rn. 5 …und vom 11. August 2020 - 3 BN 1.19 - NVwZ-RR 2020, 979 Rn. 6, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 24.05.2024 - 5 BN 2.23

    Unzulässige Normenkontrolle einer Verordnung nach § 131 Abs. 4 SGB IX

    Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Normauslegung oder auf der Grundlage der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. April 2009 - 5 B 64.08 - juris Rn. 5 …und vom 11. August 2020 - 3 BN 1.19 - NVwZ-RR 2020, 979 Rn. 6, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 21.06.2010 - 5 B 48.09

    Auslegung und Anwendung ausgelaufenen Rechts; grundsätzliche Bedeutung im Sinne …

    Denn seit dem 1. Januar 2005 sind für die Überprüfung der Auslegung und Anwendung der Vorschriften des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit und nicht mehr die Verwaltungsgerichte zuständig (vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG, eingefügt durch Art. 38 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 <BGBl I S. 3022> und Art. 1 Nr. 10 Buchst. b des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes vom 9. Dezember 2004 <BGBl I S. 3302>; vgl. dazu zuletzt Beschlüsse vom 2. April 2009 - BVerwG 5 B 64.08 - Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 25 und vom 29. Januar 2010 - BVerwG 5 B 23.09 - juris).
  • BVerwG, 10.09.2018 - 5 PB 2.18

    Anrechnung; Anrechnung des Vorsitzenden; Beschwerde; Darlegungsanforderungen; …

    Eine Rechtsfrage ist in einem Rechtsbeschwerdeverfahren nicht (mehr) klärungsbedürftig, wenn sie in der Rechtsprechung des Rechtsbeschwerdegerichts bereits geklärt ist oder wenn sie sich auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung und mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation eindeutig beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Januar 2009 - 6 PB 24.08 - Buchholz 251.7 § 42 NWPersVG Nr. 6, vom 2. April 2009 - 5 B 64.08 - juris Rn. 5 …und vom 1. März 2018 - 5 PB 7.17 - juris Rn. 4; BAG…, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 10 AZN 307/14 - BAGE 148, 337 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.05.2024 - 5 BN 1.23

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Eröffnung …

    Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Normauslegung oder auf der Grundlage der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. April 2009 - 5 B 64.08 - juris Rn. 5 …und vom 11. August 2020 - 3 BN 1.19 - NVwZ-RR 2020, 979 Rn. 6, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 15.07.2025 - 5 B 52.24
    Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Normauslegung oder auf der Grundlage der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. April 2009 - 5 B 64.08 - juris Rn. 5…, vom 11. August 2020 - 3 B 1.19 - NVwZ-RR 2020, 979 Rn. 6 …und vom 24. Mai 2024 - 5 B 1.23 - juris Rn. 2, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 23.09

    Anspruch auf Eingliederungshilfe unter dem Gesichtspunkt der Hilfe zu einer …

    Denn seit dem 1. Januar 2005 sind für die Überprüfung der Auslegung und Anwendung der Nachfolgevorschriften der §§ 53 ff. SGB XII nicht mehr die Verwaltungsgerichte, sondern die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zuständig (vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG, eingefügt durch Art. 38 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 [BGBl I S. 3022] und Art. 1 Nr. 10 Buchst. b des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes vom 9. Dezember 2004 [BGBl I S. 3302]; vgl. dazu zuletzt Beschluss vom 2. April 2009 - BVerwG 5 B 64.08 - Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 25).
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