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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.12.2022 - 5 B 7.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,44068
BVerwG, 28.12.2022 - 5 B 7.22 (https://dejure.org/2022,44068)
BVerwG, Entscheidung vom 28.12.2022 - 5 B 7.22 (https://dejure.org/2022,44068)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Dezember 2022 - 5 B 7.22 (https://dejure.org/2022,44068)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an die Darlegung eines grundsätzlichen Klärungsbedarfs

  • rechtsportal.de

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an die Darlegung eines grundsätzlichen Klärungsbedarfs

  • datenbank.nwb.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 28.12.2022 - 5 B 7.22
    Die Beschwerde muss erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Die Beschwerdebegründung muss im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 10. September 2018 - 5 B 20.18 D - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 29.01.2019 - 5 B 25.18

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; zweckentfremdungsrechtliches …

    Auszug aus BVerwG, 28.12.2022 - 5 B 7.22
    Es bedarf auch der substantiierten Auseinandersetzung mit den Gründen bereits ergangener einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 22. Januar 2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 und vom 29. Januar 2019 - 5 B 25.18 - juris Rn. 3 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 22.09.2022 - 5 B 33.21

    Unbilligkeit des Entschädigungsbetrages für immaterielle Nachteile nach § 198 …

    Auszug aus BVerwG, 28.12.2022 - 5 B 7.22
    Die Beschwerde legt auch nicht dar, warum der fragliche Rechtssatz den fallbezogenen Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts zwingend zu entnehmen sei (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 22. September 2022 - 5 B 33.21 - juris Rn. 19 m. w. N.).
  • BVerwG, 22.01.2019 - 5 B 1.19

    Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens; Widerspruch gegen Aussetzung …

    Auszug aus BVerwG, 28.12.2022 - 5 B 7.22
    Es bedarf auch der substantiierten Auseinandersetzung mit den Gründen bereits ergangener einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 22. Januar 2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 …und vom 29. Januar 2019 - 5 B 25.18 - juris Rn. 3 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17

    Bundesagentur für Arbeit; Eingruppierung; Entwicklungsstufe; Funktionsstufe; …

    Auszug aus BVerwG, 28.12.2022 - 5 B 7.22
    Rn. 13 a) Die Beschwerde entnimmt den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2019 - 5 P 7.17 - BVerwGE 164, 363 und vom 26. Juli 2021 - 5 PB 11.20 - PersV 2022, 29 die Rechtssätze, eine Maßnahme (im personalvertretungsrechtlichen Sinn) setze lediglich voraus, dass im Ergebnis eine Veränderung der bestehenden Zustände vorgenommen werde; eine Untätigkeit, die den Maßnahmebegriff insoweit nicht erfüllen könne, solle nur dann vorliegen, wenn gerade keine Änderung der Zustände erfolge.
  • BVerwG, 26.07.2021 - 5 PB 11.20

    Keine Modifizierung des Maßnahmebegriffs im Sinne des § 69 BPersVG a.F. in Bezug …

    Auszug aus BVerwG, 28.12.2022 - 5 B 7.22
    Rn. 13 a) Die Beschwerde entnimmt den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2019 - 5 P 7.17 - BVerwGE 164, 363 und vom 26. Juli 2021 - 5 PB 11.20 - PersV 2022, 29 die Rechtssätze, eine Maßnahme (im personalvertretungsrechtlichen Sinn) setze lediglich voraus, dass im Ergebnis eine Veränderung der bestehenden Zustände vorgenommen werde; eine Untätigkeit, die den Maßnahmebegriff insoweit nicht erfüllen könne, solle nur dann vorliegen, wenn gerade keine Änderung der Zustände erfolge.
  • BVerwG, 10.09.2018 - 5 B 20.18

    Angemessenheit der Dauer eines Gerichtsverfahrens bei Eintritt der …

    Auszug aus BVerwG, 28.12.2022 - 5 B 7.22
    Die Beschwerdebegründung muss im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 10. September 2018 - 5 B 20.18 D - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 31.07.1987 - 5 B 49.87
    Auszug aus BVerwG, 28.12.2022 - 5 B 7.22
    Der von ihr geltend gemachte Umstand allein, dass es zu der aufgeworfenen Rechtsfrage noch keine Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gäbe, verleiht einer Rechtssache nicht grundsätzliche Bedeutung (BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1987 - 5 B 49.87 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 14 S. 6).
  • BVerwG, 17.05.2022 - 5 BN 3.21

    Beschwerde wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung der Klärung der inhatlichen …

    Auszug aus BVerwG, 28.12.2022 - 5 B 7.22
    Eine Rechtsfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt oder auf die diese nicht entscheidend abgehoben hat, kann aber regelmäßig und so auch hier mangels Klärungsfähigkeit nicht die Zulassung der Revision zur Folge haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2022 - 5 BN 3.21 - juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2022 - 10 ME 8/22

    Abschiebungsanordnung; Beschwerdeausschluss; Corona-Test; Gesamtzuständigkeit

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Osnabrück - Einzelrichter der 5. Kammer - vom 19. Januar 2022 (5 B 7/22) und vom 31. Januar 2022 (5 B 14/22) wird verworfen.

    Rn. 13 Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 19. Januar 2022 (5 B 7/22) und vom 31. Januar 2022 (5 B 14/22) hat der Antragsteller am 31. Januar 2022 Beschwerde eingelegt, mit dem Ziel, unter Aufhebung der beiden Beschlüsse die aufschiebende Wirkung der von ihm am 6. Januar 2022 gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 18. November 2021 erhobenen Anfechtungsklage anzuordnen.

  • VG Osnabrück, 31.01.2022 - 5 B 14/22

    Türkei: Dublin Rumänien: Abänderungsantrag ohne Erfolg; Rechtliches Gehör nicht …

    Der Antrag auf Abänderung des Beschlusses vom 19.01.2022 - 5 B 7/22 - wird abgelehnt.

    Der Antrag auf Abänderung des Beschlusses vom 19.01.2022 - 5 B 7/22 - ist zwar zulässig, aber unbegründet.

  • VG Lüneburg, 22.05.2024 - 5 A 15/22

    Irak: Dublin: Keine systemischen Mängel in Italien

    Dem mit Klageerhebung eingereichten Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Az.: 5 B 7/22) hat die Einzelrichterin stattgegeben.

    Die vom Kläger angeführten Entscheidungen und der Beschluss der Einzelrichterin vom 23. Februar 2022 in dem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (- 5 B 7/22 -) haben sich auf die Veränderung der Situation auf dem italienischen Arbeitsmarkt im Zuge der Covid Pandemie und die Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage in Italien in den Jahren 2020 und 2021 gestützt (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 22.6.2022 - 11 A 100/22.A - , juris Rn. 45), diese Situation hat sich jedoch nach der aktuellen Erkenntnislage inzwischen (erneut) maßgeblich geändert (dazu unter 2.).

  • OVG Hamburg, 10.12.2025 - 3 Bf 160/24

    Personenbeförderungsrechtliches Genehmigungserfordernis für Transferfahrten von …

    Die entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind entweder durch das Bundesverwaltungsgericht geklärt oder lassen sich auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Interpretation und auf der Grundlage der entstandenen Rechtsprechung ohne Weiteres beantworten (zu diesem Maßstab BVerwG, Beschl. v. 28.12.2022, 5 B 7/22, juris Rn. 9, st. Rspr.).
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