Rechtsprechung
| BVerwG, 10.02.2006 - 5 B 7.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Erhebung einer Anhörungsrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Vorliegen von Vertretungszwang; Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
Präklusion II
Auszug aus BVerwG, 10.02.2006 - 5 B 7.06
Soweit der Antragsteller im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. BVerfG , Beschluss vom 23. Juni 2004 1 BvR 496/00 NJW 2004, 3551; s. bereits Beschluss vom 5. Mai 1987 1 BvR 903/85 BVerfGE 75, 302) geltend macht, die Auslegung und Anwendung das rechtliche Gehör beschränkender verfahrensrechtlicher Vorschriften durch die Fachgerichte sei einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle zu unterziehen als dies üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts geschieht, so dass Art. 103 Abs. 1 GG nicht nur dann verletzt sei, wenn die Entscheidung einer bloßen Willkürkontrolle nicht standhalte, sondern auch dann, wenn die Rechtsanwendung offenkundig unrichtig sei, verhilft dies der Anhörungsrüge nicht zum Erfolg; denn dies setzte voraus, was in der Sache gerade nicht zutrifft, dass nämlich die tragenden rechtlichen Erwägungen in dem Beschluss des Senats vom 8. Dezember 2005 offenkundig unrichtig seien. - BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvR 496/00
Verwerfung der Berufung wegen unvollständiger Übermittlung der …
Auszug aus BVerwG, 10.02.2006 - 5 B 7.06
Soweit der Antragsteller im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. BVerfG , Beschluss vom 23. Juni 2004 1 BvR 496/00 NJW 2004, 3551; s. bereits Beschluss vom 5. Mai 1987 1 BvR 903/85 BVerfGE 75, 302) geltend macht, die Auslegung und Anwendung das rechtliche Gehör beschränkender verfahrensrechtlicher Vorschriften durch die Fachgerichte sei einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle zu unterziehen als dies üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts geschieht, so dass Art. 103 Abs. 1 GG nicht nur dann verletzt sei, wenn die Entscheidung einer bloßen Willkürkontrolle nicht standhalte, sondern auch dann, wenn die Rechtsanwendung offenkundig unrichtig sei, verhilft dies der Anhörungsrüge nicht zum Erfolg; denn dies setzte voraus, was in der Sache gerade nicht zutrifft, dass nämlich die tragenden rechtlichen Erwägungen in dem Beschluss des Senats vom 8. Dezember 2005 offenkundig unrichtig seien. - BVerwG, 23.12.2004 - 5 B 117.04
Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Oberverwaltungsgerichte vor dem …
Auszug aus BVerwG, 10.02.2006 - 5 B 7.06
Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 152a Rn. 10; Senat, Beschluss vom 19. Januar 2005 BVerwG 5 B 5.05 (5 B 117.04 ). - BVerwG, 19.01.2005 - 5 B 5.05
Auszug aus BVerwG, 10.02.2006 - 5 B 7.06
Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 152a Rn. 10; Senat, Beschluss vom 19. Januar 2005 BVerwG 5 B 5.05 (5 B 117.04 ).
- BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10
Anhörungsrüge: Vertretungserfordernis; Unzulässigkeit einer erneuten …
- OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem ein Antrag auf Bewilligung von …
vom 1.7.2008 - 3 B 20.08 - und vom 10.2.2006 - 5 B 7.06 - jeweils zitiert nach juris][vgl. BVerwG, Beschlüsse.vom 1.7.2008 - 3 B 20.08 - und vom 10.2.2006 - 5 B 7.06 - jeweils zitiert nach juris], es sei denn, diese werden - wie vorliegend - in Bezug auf eine Prozesskostenhilfeentscheidung erhoben, wo gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO kein Vertretungszwang besteht.[vgl. Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, Kommentar, 6. Auflage, § 67 Rdnr. 28][vgl. Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, Kommentar, 6. Auflage, § 67 Rdnr. 28] Auch bei dem auf Fortführung des abgeschlossenen Prozesskostenhilfeverfahrens abzielenden Anhörungsrügeverfahren handelt es sich um ein Prozesskostenhilfeverfahren i.S.v. § 152a Abs. 2 Satz 5 VwGO i.V.m. § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO[VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8.1.
- BVerwG, 05.05.2006 - 5 B 28.06
Ablehnungsgesuch wegen der Besorgnis der Befangenheit eines Richters - …
Der Kläger leitet die von ihm geltend gemachte Besorgnis der Befangenheit der Richter Dr. Säcker, Schmidt und Prof. Dr. Berlit daraus her, dass deren Verfahrensweise "den Anschein der Willkür (erwecke)", wobei richterliche Willkür "auch immer dann vor(liege), wenn die Rechtsanwendung des Gerichts wie hier ersichtlich unrichtig bzw. mit geltendem Recht und Gesetz nicht vereinbar ist"; den von ihm behaupteten Verfahrensverstoß sieht der Kläger darin, dass die von ihm abgelehnten Richter "im Beschlussverfahren 5 B 7.06 ... 'Sachverhalte' zugrunde gelegt (hätten), zu denen (sich) zu äußern (ihm) vorher keine Gelegenheit gegeben" worden sei, dass jener Beschluss "nachweislich nicht mit Gründen versehen" sei, weil "der entscheidungserhebliche Sachverhalt in den Gründen der Entscheidung (fehle)", "auf einzelne selbständige Angriffsmittel überhaupt nicht eingegangen (werde)" und "die Gründe wie hier sachlich inhaltslos (seien) und sich auf leere Redensarten (beschränkten)" und "eine für den Prozessausgang wesentliche rechtliche Erwägung ... nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei der Entscheidung nicht erwogen worden (sei)".
- BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 59.17
Erforderliche Darlegung des Beruhens eines Gerichtsbeschlusses auf einem …
Ungeachtet dessen vermag die Verletzung des Willkürverbots bei der Anwendung des materiellen irrevisiblen Rechts einen Gehörsverstoß nicht zu begründen (…s. Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 152a Rn. 22 m.w.N.), es sei denn, es handelt sich um die hier nicht gegebene Auslegung und Anwendung von das rechtliche Gehör beschränkenden Verfahrensvorschriften (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 903/85 - BVerfGE 75, 302 und vom 23. Juni 2004 - 1 BvR 496/00 - BVerfGK 3, 274 ; BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2006 - 5 B 7.06 - juris Rn. 2). - BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 60.17
Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs; Verteilung von …
Ungeachtet dessen vermag die Verletzung des Willkürverbots bei der Anwendung des materiellen irrevisiblen Rechts einen Gehörsverstoß nicht zu begründen (…s. Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 152a Rn. 22 m.w.N.), es sei denn, es handelt sich um die hier nicht gegebene Auslegung und Anwendung von das rechtliche Gehör beschränkenden Verfahrensvorschriften (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 903/85 - BVerfGE 75, 302 und vom 23. Juni 2004 - 1 BvR 496/00 - BVerfGK 3, 274 ; BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2006 - 5 B 7.06 - juris Rn. 2). - BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 61.17
Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs; Verteilung von …
Ungeachtet dessen vermag die Verletzung des Willkürverbots bei der Anwendung des materiellen irrevisiblen Rechts einen Gehörsverstoß nicht zu begründen (…s. Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 152a Rn. 22 m.w.N.), es sei denn, es handelt sich um die hier nicht gegebene Auslegung und Anwendung von das rechtliche Gehör beschränkenden Verfahrensvorschriften (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 903/85 - BVerfGE 75, 302 und vom 23. Juni 2004 - 1 BvR 496/00 - BVerfGK 3, 274 ; BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2006 - 5 B 7.06 - juris Rn. 2). - BVerwG, 27.06.2007 - 5 B 66.07
Zurückweisung einer Anhörungsrüge gegen einen Beschluss über die Festsetzung des …
Rn. 2 Der Senat kann offenlassen, ob ihrer Zulässigkeit entgegensteht, dass sie nicht durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule erhoben worden ist (§ 152a Abs. 2 Satz 5, § 67 Abs. 1 VwGO; s. Beschluss vom 10. Februar 2006 - BVerwG 5 B 7.06 -) oder hier mit Blick darauf, dass sich der Kläger gegen einen Beschluss wendet, durch den der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit festgesetzt worden ist, eine Ausnahme vom Vertretungserfordernis greift. - OVG Sachsen, 27.04.2010 - 1 B 94/10
Anhörungsrüge, Gegenvorstellung
- OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 8 ME 114/20
Anhörungsrüge; Postulationsfähigkeit; Prozessbevollmächtigte; Prozesskostenhilfe; …
Das Vertretungserfordernis gilt, wie die ausdrückliche Verweisung auf § 67 Abs. 4 VwGO in § 152a Abs. 2 Satz 5 VwGO deutlich macht, auch für das Anhörungsrügeverfahren (BVerwG, Beschl. v. 10.3.2010 - 5 B 4/10 -, juris Rn. 5 u. v. 10.2.2006 - 5 B 7/06 -, juris Rn. 1;… OVG Saarland, Beschl. v. 25.3.2020 - 2 A 85/20 -, juris Rn. 1f.;… OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.2.2020 - 1 L 30/20 -, juris Rn. 2;… BayVGH, Beschl. v. 18.9.2015 - 10 ZB 15.1827 -, juris Rn. 7 u. v. 10.1.2014 - 10 CS 13.2521 -, juris Rn. 2f.;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.12.2008 - 12 E 1548/08 -, juris Rn. 1;… OVG Sachsen, Beschl. v. 2.8.2010 - 5 E 37/10 -, juris Rn. 4), außer wenn Gegenstand der Rüge eine in einem Prozesskostenhilfeverfahren ergangene Entscheidung ist (…Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.12.2020 - 8 LA 92/20 -, juris Rn. 2 m.w.N.;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.5.2013 - 13 D 28/13 -, juris Rn. 2). - VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 C 10.1079
Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem die Beschwerde gegen die Versagung …
Der Vertretungszwang gemäß § 67 Abs. 4 VwGO vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof besteht zwar grundsätzlich auch für die Anhörungsrüge (§ 152a Abs. 2 Satz 5 VwGO; vgl. auch BVerwG vom 1.7.2008 Az. 3 B 20.08 und vom 10.2.2006 Az. 5 B 7.06;… Schmidt in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 2 zu § 67). - VGH Bayern, 19.02.2009 - 7 ZB 09.332
Anhörungsrüge; Gegenvorstellung; Vertretungszwang
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Rechtsprechung
| BVerwG, 18.05.2006 - 5 B 28.06 (5 B 7.06) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verfassungsgerichtliche Kontrolle der Auslegung und Anwendung das rechtliche Gehör beschränkender verfahrensrechtlicher Vorschriften durch die Fachgerichte; Unzulässigkeit der Anhörungsrüge wegen fehlender Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer ...
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2005 - 2 MB 42/05
- BVerwG, 08.12.2005 - 5 B 92.05
- BVerwG, 10.02.2006 - 5 B 7.06
- BVerwG, 05.05.2006 - 5 B 28.06
- BVerwG, 18.05.2006 - 5 B 28.06 (5 B 7.06)
- BVerwG, 27.06.2006 - 5 B 59.06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
Präklusion II
Auszug aus BVerwG, 18.05.2006 - 5 B 28.06
Soweit der Antragsteller im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. BVerfG , Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 BvR 496/00 - NJW 2004, 3551; s. bereits Beschluss vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 903/85 - BVerfGE 75, 302) geltend macht, die Auslegung und Anwendung das rechtliche Gehör beschränkender verfahrensrechtlicher Vorschriften durch die Fachgerichte sei einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle zu unterziehen als dies üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts geschieht, so dass Art. 103 Abs. 1 GG nicht nur dann verletzt sei, wenn die Entscheidung einer bloßen Willkürkontrolle nicht standhalte, sondern auch dann, wenn die Rechtsanwendung offenkundig unrichtig sei, verhilft dies der Anhörungsrüge nicht zum Erfolg; denn dies setzte voraus, was in der Sache gerade nicht zutrifft, dass nämlich die tragenden rechtlichen Erwägungen in dem Beschluss des Senats vom 8. Dezember 2005 offenkundig unrichtig seien.". - BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvR 496/00
Verwerfung der Berufung wegen unvollständiger Übermittlung der …
Auszug aus BVerwG, 18.05.2006 - 5 B 28.06
Soweit der Antragsteller im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. BVerfG , Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 BvR 496/00 - NJW 2004, 3551; s. bereits Beschluss vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 903/85 - BVerfGE 75, 302) geltend macht, die Auslegung und Anwendung das rechtliche Gehör beschränkender verfahrensrechtlicher Vorschriften durch die Fachgerichte sei einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle zu unterziehen als dies üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts geschieht, so dass Art. 103 Abs. 1 GG nicht nur dann verletzt sei, wenn die Entscheidung einer bloßen Willkürkontrolle nicht standhalte, sondern auch dann, wenn die Rechtsanwendung offenkundig unrichtig sei, verhilft dies der Anhörungsrüge nicht zum Erfolg; denn dies setzte voraus, was in der Sache gerade nicht zutrifft, dass nämlich die tragenden rechtlichen Erwägungen in dem Beschluss des Senats vom 8. Dezember 2005 offenkundig unrichtig seien.".
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Rechtsprechung
| BVerwG, 27.06.2006 - 5 B 59.06, 5 B 59.06 (5 B 7.06, 5 B 28.06) |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Anhörungsrüge bei Verletzung des Anspruchs eines Beteiligten auf rechtliches Gehör
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- OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2005 - 2 MB 42/05
- BVerwG, 08.12.2005 - 5 B 92.05
- BVerwG, 10.02.2006 - 5 B 7.06
- BVerwG, 05.05.2006 - 5 B 28.06
- BVerwG, 18.05.2006 - 5 B 28.06
- BVerwG, 27.06.2006 - 5 B 59.06, 5 B 59.06 (5 B 7.06, 5 B 28.06)
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