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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 70.15, 5 PKH 32.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1092
BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 70.15, 5 PKH 32.15 (https://dejure.org/2016,1092)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.2016 - 5 B 70.15, 5 PKH 32.15 (https://dejure.org/2016,1092)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - 5 B 70.15, 5 PKH 32.15 (https://dejure.org/2016,1092)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.03.2013 - 5 B 9.13

    Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts; Gegenvorstellung

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 70.15
    Dabei kann dahinstehen, ob der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist (BVerwG, Beschluss vom 12. März 2013 - 5 B 9.13 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10

    Anhörungsrüge: Vertretungserfordernis; Unzulässigkeit einer erneuten …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 70.15
    Die gesetzlichen Regelungen über den anwaltlichen Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht gelten uneingeschränkt auch für die Anhörungsrüge (§ 152a Abs. 2 Satz 5, § 67 Abs. 4 VwGO; s. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2010 - 5 B 4.10 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 11 Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.04.2015 - 1 A 7.15

    Nichtigkeits- und Restitutionsklage gegen rechtskraftfähige verfahrensbeendende …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 70.15
    Zwar können Beschlüsse, durch die die Revision als unzulässig verworfen wird, Gegenstand eines Nichtigkeits- und Restitutionsantrages sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. April 2015 - 1 A 7.15 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 B 9.15

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.e. Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 70.15
    Der ungeschriebene Rechtsbehelf der Gegenvorstellung ist jedenfalls insoweit nicht statthaft und unzulässig, soweit er - wie hier - auf den Gesichtspunkt der Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt wird, also die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgt (BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2015 - 5 B 9.15 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.03.1997 - 5 A 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 70.15
    Auch für Wiederaufnahmeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gilt der Anwaltszwang (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 1997 - 5 A 1.97 und 5 PKH 14.97 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.06.2011 - 5 B 12.11

    Wiedereinsetzung; Anwaltszwang; Fortsetzung des Revisionsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 70.15
    Für den Antrag auf Wiedereinsetzung gelten grundsätzlich dieselben Formvorschriften wie für die versäumte Rechtshandlung (BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 B 12.11, 5 PKH 6.11 - juris Rn. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.03.2015 - 5 A 3.15

    Unzulässigkeit eines Nichtigkeits- und Restitutionsantrages als außerordentlicher …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 70.15
    Soweit dem Kläger durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2015 darüber hinaus die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Beschwerdeverfahren versagt wurde, ist ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht statthaft, da es sich insoweit nicht um eine der materiellen Rechtskraft fähige Entscheidung handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2015 - 5 A 3.15 und 5 PKH 17.15 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.03.1997 - 5 PKH 14.97

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach verworfener …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 70.15
    Auch für Wiederaufnahmeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gilt der Anwaltszwang (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 1997 - 5 A 1.97 und 5 PKH 14.97 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 28.04.2025 - 6 B 212/24

    Anhörungsrüge gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss; …

    Die gesetzlichen Regelungen über den Vertretungszwang gelten uneingeschränkt auch für die Anhörungsrüge und damit auch für solche gegen Prozesskotenhilfe versagende Beschlüsse (BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2024 - 1 B 30.24, 1 B 22.24 -, juris; v. 21. Januar 2016 - 5 B 70.15, 5 PKH 32.15 -, juris Rn. 1 und 5;… a. A.: BayVGH, Beschl. v. 27. Februar 2025 - 11 ZB 25.262 -, juris Rn. 1;… OVG Saarland, Beschl. v. 7. März 2002 - 2 B 42/22 -, juris Rn. 2;… NdsOVG, Beschl. v. 3. Februar 2021 - 8 ME 114/20 -, juris Rn. 3).

    Für den Antrag auf Wiedereinsetzung gelten grundsätzlich dieselben Formvorschriften wie für die versäumte Rechtshandlung (BVerwG, Beschl. v. 21. Januar 2016 - 5 B 70.15, 5 PKH 32.15 -, juris Rn. 3).

    Rn. 12 4. Entsprechendes gilt für den Antrag des Antragstellers auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 153 Abs. 1 VwGO, da auch dieses Verfahren eine ordnungsgemäße Vertretung nach § 67 Abs. 4 VwGO zur Voraussetzung hat (BVerwG, Beschl. v. 21. Januar 2016 - 5 B 70.15, 5 PKH 32.15 -, juris Rn. 4).

    Rn. 13 5. Dem Antragsteller kann für das Anhörungs-, Wiedereinsetzungs- und Wiederaufnahmeverfahren schließlich auch nicht Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, um formgerecht eine Anhörungsrüge zu erheben oder formgerecht einen Wiedereinsetzungsantrag oder einen Wiederaufnahmeantrag durch einen Rechtsanwalt stellen zu können (vgl. BVerwG, Beschl. v. v. 21. Januar 2016 - 5 B 70.15, 5 PKH 32.15 -, juris Rn. 5 ff.).

    Das trifft auf einen die Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss wie den des Senats vom 14. Januar 2025 nicht zu (BVerwG, Beschl. v. 21. Januar 2016 - 5 B 70.15, 5 PKH 32.15 -, juris Rn. 8;… Beschl. v. 17. März 2015 - 5 A 3/15 -, juris Rn. 11 bis 13 m. w. N.).

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