Rechtsprechung
| BVerwG, 17.06.1993 - 5 B 75.93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiederaufnahme des Prozesskostenhilfeverfahrens nach bedingter unzulässiger Klageerhebung unter der Voraussetzung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.1993 - 12 A 12443/92
- BVerwG, 17.06.1993 - 5 B 75.93
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79
Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung - …
Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 5 B 75.93
Die dem Berufungsurteil zugrundeliegende Annahme, daß eine unter der Voraussetzung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe erhobene Klage, weil bedingt erhoben, unzulässig sei, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 59, 302). - BVerwG, 09.08.1991 - 5 B 117.91
Statthaftigkeit einer Beschwerde
Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 5 B 75.93
Auch gehören Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte, durch die die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe abgelehnt wird, zu den Entscheidungen, die nach § 152 Abs. 1 VwGO nicht mit der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht angefochten werden können (s. auch Senatsbeschluß vom 9. August 1991 im vom Kläger damals betriebenen Beschwerdeverfahren BVerwG 5 B 117.91).
- BVerwG, 26.10.2006 - 10 C 12.05
Flurbereinigung; Flurbereinigungsplan; Wegefläche; Grunddienstbarkeit; Geh- und …
Diese steht im Widerspruch zu späteren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Teilnehmer seine Beanstandungen des Flurbereinigungsplans auf einzelne selbstständige oder teilbare Festsetzungen desselben beschränken kann (vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 1977 - BVerwG 5 CB 72.74 - Buchholz 424.01 § 59 FlurbG Nr. 6 S. 1 und vom 18. März 1985 - BVerwG 5 B 75.93 - n.v. ).
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