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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9338
BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08 (https://dejure.org/2008,9338)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.2008 - 5 B 79.08 (https://dejure.org/2008,9338)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 2008 - 5 B 79.08 (https://dejure.org/2008,9338)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Nichtzulassung der Revision - Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung - Ermessensentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer Revisionszulassung durch die Abweichung des Berufungsurteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts; Geltendmachung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08
    Es ist vielmehr - im rechtlichen Ausgangspunkt im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Oktober 1995 - BVerwG 5 C 24.93 - BVerwGE 99, 336; s.a. Beschluss vom 6. Februar 1995 - BVerwG 5 B 75.94 - Buchholz 436.61 § 15 SchwbG Nr. 9) - davon ausgegangen, dass zu überprüfen sei, ob das Integrationsamt seiner Pflicht nachgekommen sei, sich von der Richtigkeit der für seine Entscheidung wesentlichen Behauptungen eine eigene Überzeugung zu verschaffen, und es sich nicht damit begnügen dürfe, das Vorbringen des Arbeitgebers, soweit es im Rahmen der nach § 88 SGB IX gebotenen Interessenabwägung zu berücksichtigen sei, nur auf seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen.

    Rn. 9 Die Beschwerde bezeichnet auch keinen abstrakten, divergenzfähigen Rechtssatz, der von den zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 1995 (- BVerwG 5 C 24.93 - BVerwGE 99, 336) gebildeten Leitsätzen, insbesondere dem Rechtssatz abweicht, dass die Aufklärungspflicht verletzt werde, wenn die Hauptfürsorgestelle sich damit begnüge, das Vorbringen des Arbeitgebers, soweit es im Rahmen der nach § 15 SchwbG gebotenen Interessenabwägung zu berücksichtigen sei, nur auf seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen.

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08
    Rn. 8 Soweit der Kläger den zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1992 (- BVerwG 5 C 51.90 - BVerwGE 90, 287) gebildeten Leitsatz in Bezug nimmt, nach dem im Zustimmungsverfahren nach § 15 SchwbG die Hauptfürsorgestelle grundsätzlich nicht zu prüfen habe, ob die beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Schwerbehinderten im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt sei, sie jedoch der Frage einer Mitverantwortung des Schwerbehinderten für Spannungen zu seinem Arbeitgeber nachgehen müsse, derentwegen dieser die Kündigung beabsichtigt, bezeichnet er keinen hiervon abweichenden, abstrakten Rechtssatz, den das Berufungsgericht aufgestellt hat.
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08
    Die Rüge, das Urteil sei in Bezug auf die Würdigung der Depression des Klägers in sich widersprüchlich, zeigt einen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO schon deshalb nicht auf, weil die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung regelmäßig revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 und vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19).
  • BVerwG, 07.03.1991 - 5 B 114.89

    Maßgeblicher Sachverhalt bei der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08
    Im Übrigen folgt unmittelbar aus dem Gesetz und wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorausgesetzt, dass nach allgemeinen Grundsätzen maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Ermessensentscheidung selbst jedenfalls nicht die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung, sondern allenfalls der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ist, (s. Beschluss vom 7. März 1991 - BVerwG 5 B 114.89 - Buchholz 436.61 § 12 SchwbG Nr. 3; zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Entscheidung über die Verpflichtungsklage des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten s. Beschlüsse vom 22. Januar 1993 - BVerwG 5 B 80.92 - Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 7 und vom 25. Juni 1968 - BVerwG 5 B 174.67 - Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 6).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08
    Die Rüge, das Urteil sei in Bezug auf die Würdigung der Depression des Klägers in sich widersprüchlich, zeigt einen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO schon deshalb nicht auf, weil die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung regelmäßig revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 und vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08
    Eine solche Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur dann vor, wenn sich der Verwaltungsgerichtshof in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. z.B. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08
    Eine solche Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur dann vor, wenn sich der Verwaltungsgerichtshof in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. z.B. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 5 B 80.92

    Verpflichtungsklage auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten, …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08
    Im Übrigen folgt unmittelbar aus dem Gesetz und wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorausgesetzt, dass nach allgemeinen Grundsätzen maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Ermessensentscheidung selbst jedenfalls nicht die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung, sondern allenfalls der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ist, (s. Beschluss vom 7. März 1991 - BVerwG 5 B 114.89 - Buchholz 436.61 § 12 SchwbG Nr. 3; zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Entscheidung über die Verpflichtungsklage des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten s. Beschlüsse vom 22. Januar 1993 - BVerwG 5 B 80.92 - Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 7 und vom 25. Juni 1968 - BVerwG 5 B 174.67 - Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 6).
  • BVerwG, 06.02.1995 - 5 B 75.94

    Aufklärungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei Entscheidung im …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08
    Es ist vielmehr - im rechtlichen Ausgangspunkt im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Oktober 1995 - BVerwG 5 C 24.93 - BVerwGE 99, 336; s.a. Beschluss vom 6. Februar 1995 - BVerwG 5 B 75.94 - Buchholz 436.61 § 15 SchwbG Nr. 9) - davon ausgegangen, dass zu überprüfen sei, ob das Integrationsamt seiner Pflicht nachgekommen sei, sich von der Richtigkeit der für seine Entscheidung wesentlichen Behauptungen eine eigene Überzeugung zu verschaffen, und es sich nicht damit begnügen dürfe, das Vorbringen des Arbeitgebers, soweit es im Rahmen der nach § 88 SGB IX gebotenen Interessenabwägung zu berücksichtigen sei, nur auf seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen.
  • BVerwG, 25.06.1968 - V B 174.67

    Nach Erlaß des Widerspruchsbescheids entstandene Kündigungsgründe können nicht …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08
    Im Übrigen folgt unmittelbar aus dem Gesetz und wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorausgesetzt, dass nach allgemeinen Grundsätzen maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Ermessensentscheidung selbst jedenfalls nicht die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung, sondern allenfalls der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ist, (s. Beschluss vom 7. März 1991 - BVerwG 5 B 114.89 - Buchholz 436.61 § 12 SchwbG Nr. 3; zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Entscheidung über die Verpflichtungsklage des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten s. Beschlüsse vom 22. Januar 1993 - BVerwG 5 B 80.92 - Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 7 und vom 25. Juni 1968 - BVerwG 5 B 174.67 - Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 6).
  • VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 3 K 14.40

    Schwerbehinderte; Ordentliche Kündigung (verhaltensbedingt); Zustimmung; …

    Grundsätzlich beurteilt sich die Frage, ob ein Kündigungssachverhalt vorliegt, aus dem der Arbeitgeber das seinem Antrag zugrunde liegende Kündigungsinteresse herleitet, jedenfalls im Falle einer Anfechtungsklage nach dem historischen Sachverhalt, der den Kündigungsgrund bildet und bis zum Zugang der Kündigungserklärung vorliegt (vgl. BVerwG, B.v. 10.11.2008 - 5 B 79.08 - juris Rn. 4 f.;… B.v. 7.3.1991 - 5 B 114/89 - juris Rn. 4 f.;… BayVGH, U.v. 18.6.2008 - 12 BV 05.2467 - juris Rn. 43;… B.v. 20.6.2006 - 9 ZB 06.930 - juris Rn. 3;… B.v. 31.1.2005 - 9 ZB 04.2740 - juris Rn. 14).
  • OVG Thüringen, 14.02.2024 - 4 ZKO 660/23

    Aufhebung der Zustimmung des Integrationsamtes zur ordentlichen Kündigung eines …

    Dazu ist festzustellen, ob die Behörde in ihren Ermessenserwägungen zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 2008 - 5 B 79/08 - juris) alle wesentlichen, den Streit zwischen den Beteiligten kennzeichnenden Gesichtspunkte eingestellt hat, ob sie von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die sodann vorgenommene Gewichtung der widerstreitenden Interessen sachgerecht und vertretbar sowie das dabei gewonnene Abwägungsergebnis nicht schlechterdings unzumutbar ist.
  • VG Schleswig, 19.05.2025 - 15 A 67/22

    Anforderungen an die Zustimmung zu einer Kündigung eines Schwerbehinderten

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist die letzte Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 2008 - 5 B 79.08 -, Rn. 5, juris).

    Es kann die Entscheidung nur auf das Vorliegen von Ermessensfehlern überprüfen (vgl. VGH München…, Urteil vom 31. Januar 2013 - 12 B 12.860 -, Rn. 27 ff., juris), wobei maßgeblicher Zeitpunkt die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 2008 - 5 B 79.08 -, Rn. 5, juris).

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