Rechtsprechung
| BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 8.03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Klärung der Rechtsfrage, ob § 5 Abs. 1 SchwbG in der Auslegung des OVG verfassungsgemäß ist
- Wolters Kluwer
Verfassungskonforme Auslegung des Arbeitgeberbegriffs in § 5 Abs. 1 Schwerbehindertengesetz (SchwbG); Bindungswirkung von bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen; "Formaler" oder "funktionaler" Arbeitgeberbegriff; "Antriebsfunktion" der Ausgleichsabgabe bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster - 10 K 3675/98
- VG Münster, 26.01.2001 - 10 K 2759/97
- VG Münster, 23.03.2001 - 10 K 1687/99
- VG Münster, 23.03.2001 - 10 K 3354/98
- VG Münster, 23.03.2001 - 10 K 3676/98
- VG Münster, 23.03.2001 - 10 K 3677/98
- VG Münster, 22.06.2001 - 10 K 3683/98
- VG Braunschweig, 14.08.2001 - 5 A 136/00
- VG Braunschweig, 25.09.2001 - 5 A 136/00
- OVG Niedersachsen, 20.12.2001 - 12 LA 3524/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2002 - 12 A 2567/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2002 - 12 A 1427/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2002 - 12 A 1428/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2002 - 12 A 2721/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2002 - 12 A 982/01
- BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 8.03
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1785/01
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
Schwerbehindertenabgabe
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 8.03
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 BvL 56, 57, 58/78 - (BVerfGE 57, 139)festgestellt, dass die Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes über die Pflichtplatzquote sowie über die Ausgestaltung und Verwendung der Ausgleichsabgabe mit dem Grundgesetz vereinbar sind, soweit sie - wie im Falle der Klägerin - private Arbeitgeber betreffen.Soweit die Beschwerde geltend macht, hiergegen bestünden bei Filialbetrieben verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Übermaßverbots, weil die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 26. Mai 1981 (BVerfGE 57, 139) hervorgehobene "Antriebsfunktion" der Ausgleichsabgabe bei Filialbetrieben nicht denkbar sei, trifft diese allein auf die "Antriebsfunktion" bezogene Sicht der Ausgleichsabgabe nicht zu.
- BVerwG, 06.07.1989 - 5 C 64.84
Pflichtplatzberechnung bei Arbeitgebern mit mehreren Filialbetrieben
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 8.03
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits geklärt, dass bei der Berechnung der Pflichtplätze alle Arbeitsplätze eines Arbeitgebers in verschiedenen Bereichen zusammenzufassen sind, unabhängig davon, ob die Arbeitsplätze über mehrere Betriebe verteilt sind oder nicht (vgl. Urteile vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 5 C 42.86 - und vom 6. Juli 1989 - BVerwG 5 C 64.84 - ), und in seinem Urteil vom 6. Juli 1989 (a.a.O.) ausgeführt, dass das Aufteilungs- oder Trennungsprinzip für die Pflichtplatzberechnung bei mehreren Betrieben desselben Arbeitgebers seit dem Gesetz vom 24. April 1974 (BGBl I S. 981) nicht mehr geltendes Recht ist.Ob auch ein solches System praktikabel und verwaltungsmäßig handhabbar wäre und den Anreiz zu "Umgehungsgestaltungen" nehmen würde, ist unerheblich; es liefe dem vom Gesetzgeber verfolgten Ziel einer egalitären Lastengleichheit der Unternehmer bei der Pflichtplatzberechnung zuwider, das das Bundesverwaltungsgericht als wesentlichen Gesichtspunkt der Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes durch das Gesetz vom 24. April 1974 herausgestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989, a.a.O. S. 4).
- BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88
Finanzausgleich II
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 8.03
Die Bindungswirkung gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG gilt daher nach den zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz auch für die von der Beschwerde als verfassungswidrig angegriffene bzw. als verfassungskonformer Auslegung bedürftig bezeichnete inhaltsgleiche Regelung in § 5 Abs. 1 SchwbG 1986 (vgl. nur BVerfG, Urteil vom 27. Mai 1992 - 2 BvF 1, 2/88, 1/89 und 1/90 -, BVerfGE 86, 148 ).
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 8.03
Auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1990 zu § 128 AFG (Urteil vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 und 48/87 -, BVerfGE 81, 156) sind keine "ernsthaften Zweifel" an der Verfassungsmäßigkeit der arbeitgeber- statt betriebsbezogenen Pflichtplatzberechnung herzuleiten. - BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
Kinderfreibeträge
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 8.03
Der Einwand der Klägerin, das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung die besondere Situation von Filialbetrieben nicht zu berücksichtigen gehabt, stellt die Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht in Frage, denn diese Situation lag bereits bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor und könnte daher mangels wesentlicher Veränderungen eine erneute Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht rechtfertigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvL 72/86 -, BVerfGE 82, 198 ); eine Vorlage könnte auch nicht auf die Begründung gestützt werden, das Bundesverfassungsgericht habe einen bestimmten verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt nicht geprüft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1969 - 1 BvL 1/63, 1/64 und 10/66, BVerfGE 26, 44 ). - BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 8.03
um auslaufendes Recht handelt, denn die aufgeworfene Frage nach der Auslegung des Arbeitgeberbegriffs stellt sich auch bei der Nachfolgebestimmung des § 5 SchwbG in § 71 SGB IX (vgl. Beschlüsse vom 9. September 1988 - BVerwG 4 B 37.88 - Buchholz 406.13 ROG Nr. 2, vom 20. Juli 1994 - BVerwG 8 B 92.94 -, vom 28. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 159.94 - und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9). - BVerwG, 28.10.1994 - 8 B 159.94
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen einer Revision - …
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 8.03
um auslaufendes Recht handelt, denn die aufgeworfene Frage nach der Auslegung des Arbeitgeberbegriffs stellt sich auch bei der Nachfolgebestimmung des § 5 SchwbG in § 71 SGB IX (vgl. Beschlüsse vom 9. September 1988 - BVerwG 4 B 37.88 - Buchholz 406.13 ROG Nr. 2, vom 20. Juli 1994 - BVerwG 8 B 92.94 -, vom 28. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 159.94 - und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9). - BVerwG, 29.09.1998 - 5 B 82.97
Asylrecht - Verfassungsmäßigkeit der §§ 1 , 3 , 6 , 9 AsylbLG
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 8.03
Die von der Beschwerde zu § 5 Abs. 1 SchwbG aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen rechtfertigen jedoch nicht die Durchführung eines Revisionsverfahrens, weil im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine ernsthaften Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung bestehen (zum Prüfungsmaßstab s. BVerwG, Beschluss vom 29. September 1998 - BVerwG 5 B 82.97 - Buchholz 436.0 § 120 BSHG Nr. 18); dies gilt auch für die von der Vorinstanz vorgenommene Bestimmung der Arbeitgebereigenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 SchwbG nach den Maßstäben des Arbeitsrechts, welche mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmt. - BVerwG, 09.09.1988 - 4 B 37.88
Raumordnungsverfahren - Landesplanung - Öffentliche Belange - …
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 8.03
um auslaufendes Recht handelt, denn die aufgeworfene Frage nach der Auslegung des Arbeitgeberbegriffs stellt sich auch bei der Nachfolgebestimmung des § 5 SchwbG in § 71 SGB IX (vgl. Beschlüsse vom 9. September 1988 - BVerwG 4 B 37.88 - Buchholz 406.13 ROG Nr. 2, vom 20. Juli 1994 - BVerwG 8 B 92.94 -, vom 28. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 159.94 - und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9). - BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen …
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 8.03
Der Einwand der Klägerin, das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung die besondere Situation von Filialbetrieben nicht zu berücksichtigen gehabt, stellt die Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht in Frage, denn diese Situation lag bereits bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor und könnte daher mangels wesentlicher Veränderungen eine erneute Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht rechtfertigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvL 72/86 -, BVerfGE 82, 198 ); eine Vorlage könnte auch nicht auf die Begründung gestützt werden, das Bundesverfassungsgericht habe einen bestimmten verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt nicht geprüft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1969 - 1 BvL 1/63, 1/64 und 10/66, BVerfGE 26, 44 ). - BVerwG, 20.10.1987 - 5 C 42.86
Zum Begriff des Saisonbetriebs im Sinne von § 7 Abs 2 SchwbG
- BVerwG, 20.07.1994 - 8 B 92.94
Rechtsgrundsätzliche Bedeutung von Rechtsvorschriften des auslaufenden Rechts - …
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1785/01
Ausgleichsabgabe - Arbeitgeberbegriff im Schwerbehindertenrecht
a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2003 - BVerwG 5 B 8.03 -,. - BVerwG, 11.12.2006 - 5 PKH 34.06
Kündigungszustimmung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf freiem Arbeitsplatz
Rn. 5 1.2 In Bezug auf die materielle Rechtmäßigkeit der angefochtenen Zustimmung steht einer grundsätzlichen Bedeutung nicht schon durchgreifend entgegen, dass sich die Rechtmäßigkeit der erteilten Zustimmung zur Kündigung hier nach den §§ 15 ff. SchwbG 1994 und damit nach ausgelaufenem Recht richtet; denn jedenfalls die für die Einschränkung der Ermessensentscheidung herangezogene Regelung des § 19 Abs. 1 Satz 1 und 3 SchwbG findet sich inhaltsgleich in der Nachfolgeregelung des § 89 Abs. 1 Satz 1 und 3 SGB IX, so dass sich identische Fragen stellten (Beschluss vom 17. April 2003 - BVerwG 5 B 8.03 - m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 07.04.2005 - 5 B 8.03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AMNG § 7 Abs. 2; ; AMNG § 7 Abs. 2 Satz 1; ; AMNG § 7 Abs. 3
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung eines Nachzulassungsantrags; Fehlen einer verlängerbaren (fiktiven) Zulassung; Wirksamer Bestandteil eines Arzneimittels; Anzeigepflicht eines Medikaments; Verbot des Inverkehrbringens eines Arzneimittels; Erfordernis des Abdrucks von Angaben zur Art der ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 18.12.2001 - 14 A 218.98
- OVG Berlin, 07.04.2005 - 5 B 8.03
- BVerwG, 07.12.2005 - 3 B 127.05
Wird zitiert von ... (23)
- BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 6/04 R
Krankenversicherung - Leistungspflicht - Arzneimittel Verkehrsfähigkeit - …
Inzwischen hat das OVG Berlin die - zwischenzeitlich zugelassene - Berufung des Herstellers in der Hauptsache zurückgewiesen, und zwar auch im Wesentlichen mit der Begründung, es habe an einer verlängerbaren fiktiven Zulassung gefehlt (Urteil vom 7. April 2005 - OVG 5 B 8.03).Auch eine fiktive Zulassung steht in diesem Sinne "unter dem Vorbehalt des Nachweises von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit im Nachzulassungsverfahren, vermittelt also lediglich die Chance auf endgültige Zulassung" (so OVG Berlin, Urteil vom 7. April 2005 - OVG 5 B 8.03, Umdruck Seite 15).
- BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 3/08 R
Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln
Im Klageverfahren blieb die Herstellerin ohne Erfolg (Oberverwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 7.4. 2005 - 5 B 8.03 - juris - rechtskräftig). - BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R
Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen …
Im Klageverfahren blieb die Herstellerin ohne Erfolg (Oberverwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 7.4.2005 - 5 B 8.03 - Juris - rechtskräftig).
- BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 64/07 R
Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung; …
Im Klageverfahren blieb die Herstellerin ohne Erfolg (Oberverwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 7.4.2005 - 5 B 8.03 - Juris - rechtskräftig). - LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - L 37 SF 69/12
Entschädigungsanspruch des Verfahrensbeteiligten wegen überlanger Dauer des …
Der damalige Beklagte beantragte mit Schreiben vom 30. Dezember 2003 ebenfalls das Ruhen des Verfahrens, woraufhin das SG durch Beschluss vom 06. Januar 2004 (den Beteiligten zugestellt am 12. und 13. Februar 2004) das Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf das beim Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG) anhängige Verfahren mit dem Aktenzeichen OVG 5 B 8.03 anordnete.Auch war bis zur Entscheidung des OVG Berlin vom 07. April 2005 - 5 B 8.03 - noch nicht endgültig über die weitere Zulassung von Wobe-Mugos E entschieden.
- LSG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - L 5 KA 3383/11 Das gilt erst recht, wenn die Verkehrsfähigkeit des Altarzneimittels nach abgelaufener Übergangsfrist im April 1990 auf den durch einen Verlängerungsantrag begründeten Nachzulassungsstatus gem. § 105 Abs. 3 AMG gegründet ist, zumal der Gang des Nachzulassungsverfahrens unbeschadet der Regelungen (jetzt) in § 101 Abs. 4 AMG über die Setzung von Fristen bei der Stellung des so genannten Langantrags (dazu OVG Berlin, Urt. v. 7.4.2005, - OVG 5 B 8.03 -), auch durch das Verfahrensverhalten des Arzneimittelherstellers beeinflusst werden kann.
Eine (bloß) fiktive Zulassung steht unter dem Vorbehalt des Nachweises von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit im Nachzulassungsverfahren, vermittelt also lediglich die Chance auf endgültige Zulassung (BSG, Urt. v. 27.9.2005, - B 1 KR 6/04 R - unter Hinweis auf OVG Berlin, Urt. v. 7.4.2005, - OVG 5 B 8.03 -), die für die Verordnungsfähigkeit des Arzneimittels in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht genügen kann.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 112/06
Verordnung - Im Zweifel auf Privatrezept
Die Klage des Herstellers war in allen Instanzen erfolglos (zuletzt OVG Berlin, Urteil vom 07.05.2005 - 5 B 8.03). - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 36/07
Vorrang einer Beratung vor der Verhängung eines Regresses wegen einer …
Die Klage des Herstellers war in allen Instanzen erfolglos (zuletzt OVG Berlin, Urteil vom 07.05.2005 - 5 B 8.03). - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 100/06
Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen unzulässiger Arzneimittelverordnungen; …
Die Klage des Herstellers war in allen Instanzen erfolglos (zuletzt OVG Berlin, Urteil vom 07.05.2005 - 5 B 8.03). - LSG Hamburg, 25.02.2009 - L 2 KA 17/07
Arzneimittelregress wegen der Verordnung des Mittels Wobe-Mugos E; …
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Herstellers ordnete das Oberverwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 29. Juni 2002 zunächst die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klage an, wies jedoch mit Urteil vom 7. April 2005 - OVG 5 B 8.03 - die zwischenzeitlich zugelassene Berufung des Herstellers in der Hauptsache zurück, und zwar auch im Wesentlichen mit der Begründung, es habe an einer verlängerbaren fiktiven Zulassung gefehlt. - LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2010 - L 11 KA 12/09
Vertragsarztangelegenheiten
- SG Marburg, 07.02.2007 - S 12 KA 851/06
Krankenversicherung - keine Verordnungsfähigkeit von "Wobe-Mugos-E" in 2004 - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2006 - 5 B 2.06
Anspruch auf erneute Entscheidung über den Antrag auf Verlängerung einer …
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2011 - L 7 KA 20/09
Behandlungs- und Versorgungsanspruch des gesetzlichen Versicherten; Zulassung von …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2013 - L 24 KA 88/09
Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2011 - L 7 KA 17/09
Arzneimittelregress wegen der Verordnung eines nicht zugelassenen Arzneimittels
- VG Köln, 14.12.2005 - 24 K 1150/02
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Neubescheidung eines Antrages …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2008 - 13 A 3566/06
Möglichkeit der Korrektur der Aufzählung der arzneilich wirksamen Bestandteile …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 21/07
Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen unzulässiger Arzneimittelverordnungen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - 13 A 744/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2011 - L 7 KA 19/09
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress - kein Unterliegen eines …
- VG Köln, 12.04.2006 - 24 K 2028/03
Voraussetzungen der Verlängerung der Zulassung (Nachzulassung) eines …
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 24 KA 128/09
Regress wegen unzulässiger Arzneimittelverordnung - Verordnungsfähigkeit von Wobe …
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