Rechtsprechung
| BVerwG, 29.09.2006 - 5 B 8.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Richten der örtlichen Zuständigkeit für Jugendhilfemaßnahmen nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Eltern des Jugendlichen; Auswirkungen des Verzugs der als Bezugspersonen maßgeblichen Eltern; Begründetheit einer auf Zulassung der Revision gerichteten Beschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 42.01
Jugendhilferecht, Fortführung der Jugendhilfe für junge Volljährige; - …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2006 - 5 B 8.06
Rn. 5 Soweit die Beschwerde für ihren Rechtsstandpunkt auf Formulierungen in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 2001 - BVerwG 5 C 42.01 - (BVerwGE 115, 251) hinweist, wonach die Funktion der Erstattungsnorm des § 89e SGB VIII darin besteht, "Kostenschutz für die Einrichtungsorte überall dort (zu) gewähren, wo ein solcher Kostenschutz nicht bereits durch die Zuständigkeitsvorschriften sichergestellt werden konnte" (…a.a.O. S. 254), und § 89e Abs. 1 SGB VIII "die Sicherung eines lückenlosen Schutzes der Einrichtungsorte auf der Erstattungsebene" bezweckt, welcher ausnahmslos zu gewährleisten sei, nämlich "entweder im Rahmen der Regelungen über die örtliche Zuständigkeit oder durch Komplettierung der an Ortsnähe und Effektivität der Jugendhilfe orientierten Zuständigkeitsnorm durch eine den Schutz der Einrichtungsorte sichernde Erstattungsnorm", ohne dass es in der Gesetzesbegründung Hinweise auf denkbare Ausnahmen gebe (…BVerwG a.a.O. S. 255), besagt dies nicht, dass der Gesetzgeber nicht Regelungen treffen könnte, die bei einer getrennten Aufenthaltsbegründung durch beide Elternteile am gleichen Aufenthaltsort und dabei Aufenthaltsbegründung in einer Einrichtung nur durch einen Elternteil eine Freistellung des Einrichtungsortes nicht vorsehen, weil in diesen Fällen - wie die Vorinstanz zutreffend bemerkt hat - die Zuständigkeitsbegründung nicht allein an die Aufenthaltsbegründung in einer Einrichtung anknüpft.
- BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 25.11
Widerklage; Teilklagerücknahme; Kostenerstattung; Einwand der unzulässigen …
§ 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII soll Kostenschutz überall dort gewähren, wo ein solcher nicht bereits zuständigkeitsrechtlich sichergestellt ist (Urteile vom 22. November 2001 - BVerwG 5 C 42.01 - BVerwGE 115, 251 = Buchholz 436.511 § 89e KJHG/SGB VIII Nr. 1 S. 2 ff., vom 25. Oktober 2004 - BVerwG 5 C 39.03 - Buchholz 436.511 § 89e KJHG/SGB VIII Nr. 2 S. 8 und 10…, vom 25. März 2010 - BVerwG 5 C 12.09 - BVerwGE 136, 185 = Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 10, jeweils Rn. 28, …und vom 29. September 2010 - BVerwG 5 C 21.09 - BVerwGE 138, 48 = Buchholz 436.511 § 89e KJHG/SGB VIII Nr. 4, jeweils Rn. 20, und Beschluss vom 29. September 2006 - BVerwG 5 B 8.06 - EuG 2008, 45 ). - BVerwG, 13.05.2026 - 5 C 1.25
Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Trägers, wenn Eltern vor der Aufnahme …
Rn. 20 (2) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass die im Singular gehaltene Formulierung "die Person" auch die "Eltern", also eine Personenmehrheit, erfasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 2006 - 5 B 8.06 - juris Rn. 3 unter Hinweis auf "eine Formulierungsschwäche des Gesetzesentwurfserstellers"). - VGH Bayern, 18.12.2024 - 12 BV 22.2344
Anspruch auf Erstattung von Jugendhilfekosten
Beide Elternteile haben diesen gewöhnlichen Aufenthalt unstrittig in einer Einrichtung begründet, die der Erziehung, Pflege, Betreuung oder Behandlung dient, sodass § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII dem Kläger einen Kostenerstattungsanspruch gegen denjenigen örtlichen Jugendhilfeträger zubilligt, in dessen Bereich "die Person" vor der Aufnahme in die Einrichtung, Familie oder sonstige Wohnform ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (zur sprachlichen Ungenauigkeit bei der Anknüpfung an "die Person" bei zwei geleichermaßen sorgeberechtigten Elternteilen vgl. BVerwG, B.v. 29.9.2006 - 5 B 8.06 - BeckRS 2006, 26694;… ferner Kunkel/Pattar in Kunkel/Kepert/Pattar, Sozialgesetzbuch VIII, 8. Aufl. 2022, § 89e Rn. 10; DIJuF Rechtsgutachten JAmt 2008, 205 II.).
- OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 4 LB 28/06
Anspruch eines Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kosten zur Erfüllung eines …
Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 29. September 2006 (- 5 B 8.06 -) ausgeführt hat, hierbei handele es sich allenfalls um ein sprachliches Problem, weil bei der Gesetzesformulierung versäumt worden sei, für die im Halbsatz 1 der Bestimmung einmal im Plural ("die Eltern") und dreimal im Singular ("eines Elternteils, des Kindes oder des Jugendlichen") genannten, für die örtliche Zuständigkeit maßgeblichen Bezugspersonen in Halbsatz 2 neben dem Singular auch die Pluralform (für die "Eltern") zu verwenden, was etwa durch eine alternative Formulierung wie "die Person bzw. die Personen" unschwer möglich gewesen wäre, führt eine dementsprechende Erweiterung des Wortlauts nur dann zu einem eindeutigen Ergebnis, wenn beide Eltern vor der Aufnahme in die Einrichtung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich desselben örtlichen Jugendhilfeträgers hatten. - VG Köln, 19.08.2022 - 25 K 4309/19 Rn. 55 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 2006 - 5 B 8/06 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 7. November 2005 - 12 A 1995/05 -, juris Rn. 14, Streichsbier in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, a.a.O. Rn. 5.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2007 - 12 A 2485/07
Zuständigkeit im Rahmen der Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen; Wechsel des …
Rn. 23 vgl. zur Reichweite dieser Vorschrift auch: BVerwG, Beschluss vom 29. September 2006 - 5 B 8.06 -,. - VG Münster, 20.06.2007 - 9 K 750/05
Kostenerstattungsanspruch für die Unterbringung in einer selbst durch die Mutter …
Rn. 36 Vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29.09.2006 - 5 B 8/06 - und BVerwG Urteil vom 25.10.2004 - 5 C 39/03 -, NJW 2005, 1593 f.
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