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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.02.1986 - 5 B 84.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3933
BVerwG, 18.02.1986 - 5 B 84.85 (https://dejure.org/1986,3933)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1986 - 5 B 84.85 (https://dejure.org/1986,3933)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1986 - 5 B 84.85 (https://dejure.org/1986,3933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bindung der Ämter für Ausbildungsförderung bei der Ermittlung des auf den Bedarf des Auszubildenden anzurechnenden Einkommens an die steuerlichen Entscheidungen der Finanzämter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.08.1983 - 9 CB 222.81

    Asylbegehren eines Palästinensers - Politische Ziele der Befreiungsorganisationen …

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1986 - 5 B 84.85
    Auch beim Vorliegen eines nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO beachtlichen Verfahrensmangels könnte daher im Hinblick auf den Rechtsgedanken des § 144 Abs. 4 VwGO eine Zulassung der Revision nicht in Betracht kommen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 222.81 - mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Bayern, 26.02.2019 - L 9 EG 36/18

    Bindungswirkung einer Lohnsteuer-Anmeldung im Eltergeldrecht

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte bei der Ermittlung der Summe der positiven Einkünfte dem Einkommensteuerbescheid für das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums Bindungswirkung für das BAföG-Verfahren beigemessen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.06.1985 - 5 B 17/84 sowie Beschluss vom 18.02.1986 - 5 B 84/85).

    Zu dieser Handhabung hatte sich der BFH entschlossen, weil acht Jahre vorher das BVerwG im Ausbildungsförderungsrecht diese Bindungswirkung proklamiert hatte (Beschluss vom 18.02.1986 - 5 B 84/85 sowie Beschluss vom 28.06.1985 - 5 B 17/84).

  • LSG Bayern, 26.02.2019 - L 9 EG 40/18

    Bindungswirkung einer Lohnsteuer-Anmeldung im Elterngeldrecht

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte bei der Ermittlung der Summe der positiven Einkünfte dem Einkommensteuerbescheid für das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums Bindungswirkung für das BAföG-Verfahren beigemessen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.06.1985 - 5 B 17/84 sowie Beschluss vom 18.02.1986 - 5 B 84/85).

    Zu dieser Handhabung hatte sich der BFH entschlossen, weil acht Jahre vorher das BVerwG im Ausbildungsförderungsrecht diese Bindungswirkung proklamiert hatte (Beschluss vom 18.02.1986 - 5 B 84/85 sowie Beschluss vom 28.06.1985 - 5 B 17/84).

  • BFH, 20.12.1994 - IX R 124/92

    Beschwer durch Nullbescheid wegen Bindungswirkung für Leistungen nach dem …

    Danach wird über einen zunächst unter dem Vorbehalt der Rückforderung beschiedenen Antrag auf Ausbildungsförderung abschließend entschieden, sobald der Steuerbescheid dem Amt für Ausbildungsförderung vorliegt (BVerwG-Beschlüsse vom 18. Februar 1986 5 B 84.85, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 436.36, § 24 BAföG Nr. 8;… vom 9. November 1988 5 B 143.87, Buchholz, a. a. O., 436.36, § 24 BAföG Nr. 12;… vom 9. Juli 1992 5 B 113.92, Buchholz, a. a. O., 436.36, § 21 BAföG Nr. 18;… Urteil vom 12. Mai 1993 11 C 9.92, Buchholz, a. a. O., 436.36, § 22 BAföG Nr. 5; a. A. FG Düsseldorf vom 26. Oktober 1988 15 K 233/88, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 92).
  • BVerwG, 09.07.1992 - 5 B 113.92

    Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten der Auszubildenden auf …

    Wie auch die Beschwerde nicht verkennt, ist für die Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten des Auszubildenden auf dessen Bedarf in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß eine derartige Bindung besteht, wenn über den Antrag auf Ausbildungsförderung nach § 24 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4 BAföG abschließend entschieden wird (Beschlüsse vom 28. Juni 1985 - BVerwG 5 B 17.84 -, vom 18. Februar 1986 - BVerwG 5 B 84.85 - , vom 9. November 1988 - BVerwG 5 B 143.87 - und vom 11. Juli 1990 - BVerwG 5 B 143.89 - ).

    Auch der Gesichtspunkt der größeren Sachkunde auf Seiten der Finanzbehörden, auf den in dem Beschluß des Senats vom 18. Februar 1986 (a.a.O. S. 22) zusätzlich abgestellt worden ist, spricht hier wie dort in gleicher Weise dafür, den Angaben in bestandskräftig gewordenen Steuerbescheiden Bindungswirkung für die Einkommensermittlung und -anrechnung durch die Ämter für Ausbildungsförderung zuzuerkennen.

  • VG München, 09.02.2017 - M 15 K 16.3464

    Ausbildungsförderungsrechtliche Berücksichtigung eines steuerlichen …

    Bei der in § 24 Abs. 2 Satz 3 BAföG vorgesehenen abschließenden Entscheidung über den Antrag auf Ausbildungsförderung sind die Ämter für Ausbildungsförderung an die Angaben in dem bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid gebunden (BVerwG, B.v. 9.11.1988 - 5 B 143/87 - Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 12 unter Festhaltung an B.v. 18.2.1986 - 5 B 84/85 - Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 8, jeweils auch juris).

    Auch diese Überlegungen rechtfertigen es, § 24 Abs. 2 Satz 3 BAföG dahin zu verstehen, dass die Ämter für Ausbildungsförderung bei ihrer Entscheidung an den vorliegenden Steuerbescheid gebunden sind (BVerwG, B.v. 18.2.1986 - 5 B 84/85 a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17

    Verpflichtung eines Empfängers von Bafög-Leistungen zur Rückzahlung der …

    Das Bundesverwaltungsgericht (…BVerwG, Urt. v. 12.5.1993 - 11 C 9.92 -, BVerwGE 92, 272; Beschl. v. 9.7.1992 - 5 B 113.92 -, Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 18, Beschl. v. 11.7.1990 - 5 B 143.89 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 14; Beschl. v. 9.11.1988 - 5 B 143.87 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 12; Beschl. v. 18.2.1986 - 5 B 84.85 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 8) und ihm folgend der Senat (Senatsbeschl. v. 6.2.2018 - 4 LA 18/17 -) gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Ämter für Ausbildungsförderung bei der Berechnung des auf den Bedarf des Auszubildenden anzurechnenden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an den Inhalt bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide gebunden sind.
  • BVerwG, 09.11.1988 - 5 B 143.87

    Bindung an Angaben in dem bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid bei …

    Im Beschluß vom 18. Februar 1986 - BVerwG 5 B 84.85 - (Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 8), dessen Begründung in dem Urteil des Berufungsgerichts im wesentlichen wiedergegeben worden ist, hat der beschließende Senat entschieden, unmittelbar aus der gesetzlichen Regelung ergäbe sich, daß die Ämter für Ausbildungsförderung bei der in § 24 Abs. 2 Satz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der auch hier anzuwendenden Fassung des Siebenten BAföG-Änderungsgesetzes vom 13. Juli 1981 (BGBl. I S. 625) - BAföG - vorgesehenen abschließenden Entscheidung über den Antrag auf Ausbildungsförderung an die Angaben in dem bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid gebunden sind.
  • BVerwG, 11.07.1990 - 5 B 143.89

    Bindung an die Angaben in einem bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid bei der …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Ämter für Ausbildungsförderung bei der in § 24 Abs. 2 Satz 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - in der auch hier anzuwendenden Fassung des 7. BAföG-Änderungsgesetzes vom 13. Juli 1981 (BGBl. I S. 625) vorgesehenen abschließenden Entscheidung über den Antrag auf Ausbildungsförderung an die Angaben in dem bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid gebunden (Beschlüsse vom 18. Februar 1986 - BVerwG 5 B 84.85 - und vom 9. November 1988 - BVerwG 5 B 143.87 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 12 A 2055/14

    Bindungswirkung eines erteilten bestandskräftigen Einkommenssteuerbescheids für …

    Rn. 8 Zu den rechtlichen Grundlagen und zum Zweck der Bindungswirkung hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Beschluss vom 18. Februar 1986 - 5 B 84.85 - Folgendes ausgeführt:.
  • VG Hamburg, 29.05.2015 - 2 K 3939/13

    Ausbildungsförderung; Vorbehalt der Rückforderung; abschließende Entscheidung …

    Höchstrichterlich anerkannt ist dies für bestandskräftige Steuerbescheide (BVerwG, Beschl. v. 18.2.1986, 5 B 84/85, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 8, juris Rn. 4;… Beschl. v. 9.11.1988, 5 B 143/87, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 12, juris Rn. 2;… Beschl. v. 11.7.1990, 5 B 143/89, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 14, juris Rn. 2 f.).
  • OVG Bremen, 12.11.2019 - 1 LA 220/17

    Bindungswirkung; Einkommensanrechnung; Steuerbescheid

  • BVerwG, 11.07.1990 - 5 ER 626.90

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2025 - 12 A 206/23
  • VG Saarlouis, 07.05.2015 - 3 K 770/14

    Rückforderung von Förderungsleistungen; Anrechnung von Elterneinkommen und …

  • VG Bayreuth, 16.11.2020 - B 8 K 20.635

    Rückforderung einer BAföG-Leistung

  • VG Aachen, 08.11.2016 - 4 K 123/14

    Rückforderung des Aufstockungsbetrags zum Übergangsgeld nach Ausscheiden eines …

  • VG Gelsenkirchen, 24.06.2025 - 15 K 2200/25

    Ausbildungsförderung, Vorbehaltsauflösung, Rückforderung, Rechtsschutzbedürfnis

  • VG Saarlouis, 21.09.2012 - 3 K 610/11

    Berücksichtigung von Einkommensbelastungen allenfalls als Härtefreibetrag nach § …

  • VG Meiningen, 12.07.2007 - 8 K 1023/04

    Ausbildungsförderung; bestandskräftiger Steuerbescheid; Bindungswirkung

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