Rechtsprechung
| BVerwG, 08.05.1962 - V B 85.61 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Veröffentlichung einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in der Fachpresse als maßgeblicher Zeitpunkt für die von einem Rechtsanwalt zu ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 17.04.1964 - VII C 79.61
Genehmigung für eine weitere Verkehrslinie durch Antrag eines Unternehmers i.R.d. …
Auszug aus BVerwG, 08.05.1962 - V B 85.61
Indessen war es - wie bereits der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemBeschluß vom 14. Februar 1962 (BVerwG VII C 79.61) zutreffend ausgeführt hat - dem Beklagten bei der gegebenen Rechtslage nicht zuzumuten, in den zahlreichen Fällen, an denen er beteiligt ist, vorsorglich Rechtsanwälte zu beauftragen und vorsorglich durch diese erneut Rechtsmittel einlegen zu lassen.Sie ist im vorliegenden Falle gewahrt (ebenso:Beschluß des erkennenden Senats vom 13. März 1962 - BVerwG V B 75.61 - Beschluß des VII. Senatsvom 14. Februar 1962 - BVerwG VII C 79.61 - Beschluß des I. Senatsvom 2. Februar 1962 - BVerwG I B 126.61 -).
- BVerwG, 13.03.1962 - V B 75.61
Auszug aus BVerwG, 08.05.1962 - V B 85.61
Sie ist im vorliegenden Falle gewahrt (ebenso:Beschluß des erkennenden Senats vom 13. März 1962 - BVerwG V B 75.61 - Beschluß des VII. Senatsvom 14. Februar 1962 - BVerwG VII C 79.61 - Beschluß des I. Senatsvom 2. Februar 1962 - BVerwG I B 126.61 -). - BVerwG, 02.02.1962 - I B 126.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.05.1962 - V B 85.61
Sie ist im vorliegenden Falle gewahrt (ebenso:Beschluß des erkennenden Senats vom 13. März 1962 - BVerwG V B 75.61 - Beschluß des VII. Senatsvom 14. Februar 1962 - BVerwG VII C 79.61 - Beschluß des I. Senatsvom 2. Februar 1962 - BVerwG I B 126.61 -). - BVerwG, 14.10.1960 - I B 97.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.05.1962 - V B 85.61
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Beschlüsse vom 30. Mai 1960 - BVerwG I CB 95.60 - undvom 14. Oktober 1960 - BVerwG I B 97.60 -) brauchte der Beklagte mit einer von der Rechtsprechung des I. Senats abweichenden Entscheidung des Großen Senats nicht zu rechnen, zumal auch der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts sich in seinen Vorlagebeschlüssen vom 5. September 1960 und vom 21. Dezember 1960 im Ergebnis der vom I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vertretenen Auffassung anschließen wollte und den Großen Senat nicht wegen beabsichtigter Abweichung von dieser Rechtsprechung (§ 11 Abs. 3 VwGO), sondern zur Herbeiführung einer Entscheidung des Großen Senats in einer grundsätzlichen Rechtsfrage (§ 11 Abs. 4 VwGO) angerufen hatte. - BVerwG, 14.03.1957 - III ER 409.56
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Verfahren vor dem …
Auszug aus BVerwG, 08.05.1962 - V B 85.61
Vergleichbar ist die hier zu entscheidende Rechtsfrage vielmehr mit der vom III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemBeschluß vom 14. März 1957 - BVerwG III ER 409.56 - (VRspr. X Nr. 189) entschiedenen.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 02.07.1962 - V B 85.61 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 10.09.1979 - 3 CB 117.79
Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen in einem früheren Verfahren durch …
Das Gericht darf einen möglichen Zeugenbeweis nicht durch einen Urkundenbeweis ersetzen (ständige Rechtsprechung; vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 2. Juli 1962 - BVerwG 5 B 85.61 - Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG 4 C 54.67 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 33]; Urteil vom 25. Mai 1969 - BVerwG 8 C 110.59 - [Buchholz 310 § 96 Nr. 1]; Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 3 C 49.72 - [ZLA 1974, 143]; ferner Bundessozialgericht, Urteil vom 20. Mai 1976 - 8 RU 98/75 - [BSGE 42, 42]; ferner Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Juli 1952 - IV ZR 25/52 - [BGHZ 7, 116 [121]]; Urteil vom 15. Oktober 1963 - VI ZR 236/62 - [VersR 1964, 70]; Urteil vom 12. Februar 1964 - IV ZR 46/63 - [NJW 1964, 1179]). - BVerwG, 15.01.1969 - IV C 54.67
Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen die die Höhe der Entschädigung …
Darüber hinaus widerspricht es dem Grundsatz der Unmittelbarkeit (§ 96 Abs. 1 Satz 1 VwGO), wenn anstelle einer Beweisaufnahme innerhalb des gerichtlichen Verfahrens der Entscheidung ohne weiteres Erklärungen von Zeugen oder Sachverständigen zugrunde gelegt werden, die innerhalb des vorangegangenen Verwaltungsverfahrens abgegeben worden sind (vgl. dazu den Beschluß vom 2. Juli 1962 - BVerwG V B 85.61 - [S. 2 f.] sowie das Urteil vom 1. März 1966 - BVerwG III C 104.65 - [S. 4 f.]).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 21.12.1961 - V B 85.61 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
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