Rechtsprechung
| BVerwG, 20.10.2008 - 5 B 86.08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung von Fragen im Verwaltungsprozessrecht; Anforderungen an die Erfüllung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Unzulässigkeit einer Klage durch eine Teil-Erfüllungshandlung des Beklagten im Verwaltungsgerichtsprozess; Gleichsetzung eines Bescheids ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 103 Abs. 1; AusglLeistG §§ 1 Abs. 4, 6 Abs. 2; EntschG §§ 8, 12; VermG §§ 30 ff.
Gesamthandsgemeinschaft; Berechtigte; Ausgleichsleistung; Geschäftsanteil; Auszahlungsbetrag; Bemessungsgrundlage; Rückforderungsbetrag; Zwischenbescheid; Ausgangsbescheid; Teilerfüllung; Erledigungsfeststellungsstreit; Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 24.06.2008 - 1 K 1515/04
- BVerwG, 20.10.2008 - 5 B 86.08
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85
Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 20.10.2008 - 5 B 86.08
Im Grundsatz besteht aber keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten seine Auffassung jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung zu offenbaren (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 5. November 1986 - 1 BvR 706/85 - BVerfGE 74, 1 ). - BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00
Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Erledigung eines Rechtsstreits …
Auszug aus BVerwG, 20.10.2008 - 5 B 86.08
Rn. 11 Bei dem weiterhin herangezogenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2001 - BVerwG 2 C 16.00 - (BVerwGE 114, 149 ) verkennen die Kläger, dass in jenem Verfahren der Kläger einseitig die Hauptsache für erledigt erklärt und das Bundesverwaltungsgericht kein nach den Maßstäben des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO berechtigtes Interesse des Beklagten an der gerichtlichen Prüfung anerkannt hatte, ob der mit der Klage verfolgte Anspruch bestanden hat. - BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 3.08
Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel, …
Auszug aus BVerwG, 20.10.2008 - 5 B 86.08
Als unzulässiges "Überraschungsurteil" stellt sich eine Entscheidung nur dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 und Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241; s.a. Beschluss vom 4. August 2008 - BVerwG 1 B 3.08 -).
- BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98
Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und …
Auszug aus BVerwG, 20.10.2008 - 5 B 86.08
Rn. 4 Diese Begründung lässt nicht erkennen, dass für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr; vgl. Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19). - BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …
Auszug aus BVerwG, 20.10.2008 - 5 B 86.08
Rn. 9 Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn sich das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat (stRspr; vgl. z.B. Beschluss vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302 m.w.N.). - BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als …
Auszug aus BVerwG, 20.10.2008 - 5 B 86.08
Als unzulässiges "Überraschungsurteil" stellt sich eine Entscheidung nur dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 und Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241; s.a. Beschluss vom 4. August 2008 - BVerwG 1 B 3.08 -). - BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67
Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …
Auszug aus BVerwG, 20.10.2008 - 5 B 86.08
Rn. 7 Soweit die Kläger als klärungsbedürftig die Frage aufwerfen, ob das Verwaltungsgericht statt die Klage als unzulässig abzuweisen hier zum Erledigungsfeststellungsstreit hätte übergehen müssen (Frage 5), vernachlässigen sie, dass nicht die Kläger einseitig die Hauptsache für erledigt erklärt oder einen gesonderten Erledigungsfeststellungsantrag gestellt haben (zum Übergang in den Erledigungsfeststellungsstreit s. Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG 8 C 37.67 - BVerwGE 31, 318; stRspr). - BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 63.76
Verkündung eines Gesetzes - Amtsblatt - Abdruck von Unterschriften - Wirksame …
Auszug aus BVerwG, 20.10.2008 - 5 B 86.08
Rn. 10 Das von der Beschwerde herangezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 63.76 - (BVerwGE 56, 31 ) enthält zwar den von der Beschwerde herangezogenen Rechtssatz, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht Erledigung nur dann eintritt, wenn objektiv ein das Begehren des Klägers erledigendes Ereignis eingetreten ist. - BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89
Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung …
Auszug aus BVerwG, 20.10.2008 - 5 B 86.08
Als unzulässiges "Überraschungsurteil" stellt sich eine Entscheidung nur dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 und Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241; s.a. Beschluss vom 4. August 2008 - BVerwG 1 B 3.08 -). - BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen …
Auszug aus BVerwG, 20.10.2008 - 5 B 86.08
Allerdings kann in besonderen Fällen ein gerichtlicher Hinweis geboten sein, um den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht leerlaufen zu lassen, da dieser den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit geben soll, die Willensbildung des Gerichts durch sachlich fundierten Vortrag zu beeinflussen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 1978 - 1 BvR 570/77 - BVerfGE 49, 212 ). - BVerwG, 01.09.1993 - 4 B 93.93
Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die …
- BVerwG, 11.03.1999 - 9 B 981.98
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2017 - 18 B 1157/16
Beschwerdefähigkeit und Existenz des Beschlusses mit der telefonischen …
Rn. 39 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juni 2010 - 4 BN 62.09 -, juris Rn. 3 und vom 20. Oktober 2008 - 5 B 86.08 -, juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschluss vom 6. Dezember 2002 - 1 A 363/02 -, juris Rn. 7. - BVerwG, 01.06.2010 - 4 BN 62.09
Einseitige Erledigungserklärung der Beklagtenseite
Die einseitige Erledigungserklärung der Beklagten (bzw. Antragsgegnerin) hat keine selbständige prozessuale Wirkung (Beschluss vom 20. Oktober 2008 - BVerwG 5 B 86.08 - ZOV 2009, 47 Rn. 7); vielmehr ist sie wie ein Klagabweisungsantrag zu behandeln. - OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - 1 L 59/08
Einseitige Erledigungserklärung einer beklagten Behörde bezogen auf das von ihr …
Die auf die Erledigung des gesamten Rechtsstreites gerichtete vorangegangene Erklärung des Beklagten entfaltet mangels entsprechender übereinstimmender Erklärung seitens des Klägers keine prozessrechtlichen Wirkungen (vgl. insoweit: BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 2008 - Az.: 5 B 86.08 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 17. Dezember 1993 - Az.: 3 B 134.92 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 103), so dass der Beklagte zu einer nur auf das Rechtsmittelverfahren beschränkten Erledigungserklärung übergehen konnte.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2017 - 6 A 1252/15
Unzulässigkeit des Berufungszulassungsantrags nach Erledigung des Rechtsstreits …
Rn. 17 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 2008 - 5 B 86.08 -, juris, Rn. 7; Kopp/Schenke, a.a.O., § 161, Rn. 32; Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann, VwGO, Kommentar, Loseblatt, Stand Oktober 2016, § 161, Rn. 20. - VG Bayreuth, 20.03.2025 - B 4 K 23.960
Bescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde
Die einseitige Erledigungserklärung eines Beklagten, hat jedoch keine selbstständige prozessuale Wirkung und ist lediglich als Hinweis auf ein erledigendes Ereignis zu werten (BVerwG, B.v. 20.10.2008 - 5 B 86.08 - BeckRS 2008, 40582 Rn. 7 m.w.N.). - VG Gera, 11.12.2024 - 6 K 1248/24
Antizipierte Erledigungserklärung des Beklagten
Dabei kommt der einseitigen Erledigungserklärung des Beklagten insoweit grundsätzlich keine selbstständige prozessuale Wirkung zu und ist lediglich als Hinweis auf ein erledigendes Ereignis zu werten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.10.2008 - 5 B 86/08 = BeckRS 2008, 40582 Rn. 7;… Clausing, in: Schoch/Schneider, 45. EL Januar 2024, VwGO § 161 Rn. 35). - VG Gera, 16.01.2025 - 6 K 1207/24
Voraussetzungen für die nachträgliche Gewährung von Prozesskostenhilfe; …
Dabei kommt der einseitigen Erledigungserklärung des Beklagten insoweit grundsätzlich keine selbstständige prozessuale Wirkung zu und ist lediglich als Hinweis auf ein erledigendes Ereignis zu werten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.10.2008 - 5 B 86/08 = BeckRS 2008, 40582 Rn. 7;… VG Gera, Beschl. v. 11.12.2024 - 6 K 1248/24 Ge = BeckRS 2024, 35731 Rn. 2 mwN.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2009 - L 16 B 74/08
Krankenversicherung
Wie bereits in der 5. Senat mit Beschlüssen vom 18.12.2008, Az.: L 5 B 85/08 KR ER und Az.: L 5 B 86/08 KR ER, die vergleichbare einstweilige Rechtsstreitigkeiten von Bewohnern der Einrichtung betrafen, angedeutet hat, vermag auch der erkennende Senat gegenwärtig keine durchgreifenden Anhaltspunkte dafür zu erkennen, dass sich der die AStin versorgende Pflegedienst aufgrund einer erheblichen Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz zu einer Kündigung und Leistungseinstellung veranlasst sehen könnte. - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2022 - 12 A 911/21
Rechtsschutzinteresse an der Durchführung des Zulassungsverfahrens bei Erledigung …
Rn. 10 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 2008 - 5 B 86.08 -, juris, Rn. 7; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. September 2006 - NC 9 S 90/06 -, juris Rn. 3; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 27. Auflage 2021, § 161 Rn. 32; Clausing, in: Schoch/. - VG Gera, 20.08.2025 - 6 K 514/25
Zulässigkeit eines bloßen Bescheidungsantrags in einem Rechtsstreit um …
Die einseitige Erledigungserklärung des Beklagten entfaltet grundsätzlich keine selbstständige prozessuale Wirkung und ist lediglich als Hinweis auf ein erledigendes Ereignis zu werten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.10.2008 - 5 B 86/08 = BeckRS 2008, 40582 Rn. 7;… Clausing, in: Schoch/Schneider, 46. EL August 2024, VwGO § 161 Rn. 35). - VG Gera, 27.10.2025 - 6 E 2182/25
Anwendung von § 161 Abs. 3 VwGO im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; …
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