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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 28.03.2007 - 5 B 955/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13137
OVG Sachsen, 28.03.2007 - 5 B 955/04 (https://dejure.org/2007,13137)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.03.2007 - 5 B 955/04 (https://dejure.org/2007,13137)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. März 2007 - 5 B 955/04 (https://dejure.org/2007,13137)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsWG § 23 Abs. 1 Nr. 2, § 23 Abs. 4 Nr. 8

  • Judicialis

    SächsWG § 23 Abs. 1 Nr. 2; ; SächsWG § 23 Abs. 4 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabenrecht; Wasserentnahmeabgabe; Uranbergbau; Zutageleiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zweckbestimmte Einwirkung auf ein Gewässer als Benutzung i.S. des sächsischen Wassergesetzes (SächsWG); "Benutzung" i.S. SächsWG bei lediglich zutage tretendem Wasser; Zutagefördern von Wasser als planmäßiges Emporheben von Wasser mit besonderen dazu bestimmten oder ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 25.03.2004 - 5 B 402/03

    Gewässer, Grundwasser, Baugrube, Abpumpen, Benutzung, Entnehmen, Zutagefördern, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2007 - 5 B 955/04
    Die grundgesetzlichen Bestimmungen über die Steuerverteilung und damit die Begrenzungs- und Schutzfunktion der Finanzverfassung werden nicht beeinträchtigt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.11.1995, BVerfGE 93, 319 [342 ff.]; SächsOVG, Urt. v. 25.3.2004 - 5 B 402/03 -).

    Eine solche liegt in der unmittelbaren zweckbestimmten Einwirkung auf ein Gewässer (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.1973 - IV C 44.69 - zitiert nach juris; SächsOVG, Urt. v. 25.3.2004 - 5 B 402/03 - Knopp, aaO, § 3 RdNr. 3;… Czychowski/Reinhardt, aaO, § 3 RdNr. 5 m.w.N.).

    Selbst wenn die Wassernutzung nur eine lästige Begleiterscheinung darstellt, liegt eine Benutzung vor (SächsOVG, Urt. v. 25.3.2004 - 5 B 402/03 - Czychowski/Reinhardt, WHG, § 3 RdNr. 5).

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2007 - 5 B 955/04
    Die grundgesetzlichen Bestimmungen über die Steuerverteilung und damit die Begrenzungs- und Schutzfunktion der Finanzverfassung werden nicht beeinträchtigt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.11.1995, BVerfGE 93, 319 [342 ff.];… SächsOVG, Urt. v. 25.3.2004 - 5 B 402/03 -).

    Mit den Entscheidungen vom 7. November 1995 zum Entnahmeentgelt nach dem Baden-Württembergischen Wassergesetz (2 BvR 413/88) und zum Hessischen Grundwasserabgabengesetz (2 BvR 1300/93) hat das Bundesverfassungsgericht einer langen rechtlichen Diskussion über die Zulässigkeit derartiger landesrechtlicher Abgaben über die Wasserentnahme ein Ende gesetzt und gleichzeitig festgestellt, dass den Ländern ein erheblicher Spielraum zusteht.

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LB 75/03

    Heranziehung zu Wasserentnahmegebühren; Aushub von Baugruben zur Herstellung von …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2007 - 5 B 955/04
    Missverhältnissen der Gebührenerhebung im Einzelfall muss nicht bereits auf Tatbestandsebene bei der Auslegung der Benutzungstatbestände Rechnung getragen werden, sondern es ist ausreichend, wenn nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dem Äquivalenzprinzip, bei der Bestimmung der Gebührenhöhe im Einzelfall eine Berücksichtigung erfolgt (vgl. NdsOVG, Urt. v. 29.6.2006 - 13 LB 75/03 -, zitiert nach juris).

    Dasselbe gilt für eine Auslegung, die als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal fordert, dass mit der Nutzung eine Beeinträchtigung der Ressource Wasser verbunden ist (die Beeinträchtigung wird erwähnt im Urt. d. NdsOVG v. 29.6.2006, aaO).

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2007 - 5 B 955/04
    In der Sache handelt es sich aber um einen Billigkeitserlass, ein Verpflichtungsbegehren (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.6.1994 - 8 C 22/92 - zu § 135 Abs. 5 Satz 1 BauGB, zitiert nach juris;… Loose in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: Nov. 2006, § 227 AO RdNr. 145 für das Eilverfahren).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90

    Beamtenrecht - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2007 - 5 B 955/04
    Die Rückwirkung eines Gesetzes ist die Ausnahme von der Regel, wonach Gesetze nur für die Zeit nach ihrer Verkündung gelten (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 29.10.1992 - 2 C 24.90 -, zitiert nach juris).
  • BSG, 31.03.1992 - 4 RA 25/91

    Prüfung des Nachversicherungsverhältnisses

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2007 - 5 B 955/04
    Soweit ein Gesetz davon abweichend seine zeitliche Geltung auch auf einen Zeitpunkt vor seinem Inkrafttreten erstrecken will, muss sich das deutlich aus seinem Wortlaut oder schlüssig aus seinem Zweck ergeben (BSG, Urt. v. 31.3.1992 - 4 RA 25/91 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG - 2 BvR 1300/93 (anhängig)
    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2007 - 5 B 955/04
    Mit den Entscheidungen vom 7. November 1995 zum Entnahmeentgelt nach dem Baden-Württembergischen Wassergesetz (2 BvR 413/88) und zum Hessischen Grundwasserabgabengesetz (2 BvR 1300/93) hat das Bundesverfassungsgericht einer langen rechtlichen Diskussion über die Zulässigkeit derartiger landesrechtlicher Abgaben über die Wasserentnahme ein Ende gesetzt und gleichzeitig festgestellt, dass den Ländern ein erheblicher Spielraum zusteht.
  • OVG Sachsen, 18.10.2000 - 1 BS 239/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2007 - 5 B 955/04
    Der 1. Senat hat dementsprechend festgestellt, dass § 23 SächsWG n. F. keine Rückwirkung entfaltet (SächsOVG, Beschl. v. 18.10.2000 - 1 BS 238/00, 1 BS 239/00 und 1 BS 240/00 -).
  • BVerwG, 16.11.1973 - IV C 44.69

    Ermessensspielraum bei einer Zurückverweisung - Voraussetzungen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2007 - 5 B 955/04
    Eine solche liegt in der unmittelbaren zweckbestimmten Einwirkung auf ein Gewässer (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.1973 - IV C 44.69 - zitiert nach juris;… SächsOVG, Urt. v. 25.3.2004 - 5 B 402/03 - Knopp, aaO, § 3 RdNr. 3;… Czychowski/Reinhardt, aaO, § 3 RdNr. 5 m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 01.09.2010 - 5 K 1466/09

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Grundwasserentnahmeentgelts für die Hebung von …

    Das OVG Bautzen habe daher die Erhebung einer Wasserentnahmeabgabe für das Ableiten von Flutungswasser aus einer ehemaligen Uranbergbaugrube auf der Grundlage des Sächsischen Wassergesetzes mit Urteil vom 28.03.2007 - 5 B 955/04 - als rechtmäßig gewürdigt.

    Das habe auch das OVG Bautzen in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 28.03.2007 - 5 B 955/04 - so entschieden.

    Rn. 41 Zutreffend hat die Klägerin insoweit auf das - ihrer Ansicht nach falsche - Urteil des OVG Bautzen (Sächsisches OVG) vom 28.03.2007 - 5 B 955/04 - hingewiesen, in dem das Gericht entschieden hat, dass das Ableiten von aufsteigendem Flutungswasser aus einer ehemaligen Uranbergbaugrube zur Dekontamination grundsätzlich der Wasserentnahmeabgabenpflicht unterfalle.

  • OVG Sachsen, 31.05.2012 - 4 A 473/11

    Wasserentnahmeabgabe, Grundwasserabgabe, Verbrauchssteuer, …

    Die Grundwasserabgabe stellt eine nichtsteuerliche, den Sondervorteil der Benutzung des Grundwassers abgeltende Geldleistung dar; sie ist keine gegenleistungsunabhängige Steuer (SächsOVG, Urt. v. 28. März 2007 - 5 B 955/04 - juris Rn. 20 m. w. N.).
  • VG Saarlouis, 13.09.2017 - 5 K 814/15

    Erhebung eines Grundwasserentnahmeentgelts für die Hebung von Grundwasser nach …

    Rn. 39 Zutreffend hat die Klägerin insoweit auf das - ihrer Ansicht nach falsche - Urteil des OVG Bautzen (Sächsisches OVG) vom 28.03.2007 - 5 B 955/04 - hingewiesen, in dem das Gericht entschieden hat, dass das Ableiten von aufsteigendem Flutungswasser aus einer ehemaligen Uranbergbaugrube zur Dekontamination grundsätzlich der Wasserentnahmeabgabenpflicht unterfalle.
  • OVG Sachsen, 26.10.2010 - 4 A 745/08

    Gewährung einer Ermäßigung der Wasserentnahmeabgabe nach § 23 Abs. 11 S. 1 …

    Bei der Auslegung der Vorschrift ist zu beachten, dass die Erhebung der Wasserentnahmeabgabe nach § 23 Abs. 1 und 6 SächsWG 1998 zwar keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (SächsOVG, Urt. v. 28.3.2007 - 5 B 955/04 - Urt. v. 25.3.2004 - 5 B 402/03 -, SächsVBl. 2004, 258; ständige Rspr.), der Gesetzgeber bei der Erhebung von Wasserentnahmeentgelten aber an besondere verfassungsrechtliche Vorgaben gebunden ist (BVerfG, Beschl. v. 7.11.1995, BVerfGE 93, 319 - "Wasserpfennig").
  • OVG Sachsen, 20.09.2011 - 4 A 866/10

    Entscheidung über einen Antrag auf Verrechnung gem. § 23 Abs. 10 SächsWG in einem …

    Damit vermag er nicht durchzudringen, da das SächsOVG in ständiger Rechtsprechung annimmt, dass die Erhebung der Wasserentnahmeabgabe nach § 23 Abs. 1 und 6 SächsWG keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (SächsOVG, Urt. v. 28. März 2007 - 5 B 955/04 - Urt. v. 25. März 2004 - 5 B 402/03 -, SächsVBl. 2004, 258;… zuletzt: Urt. v. 26. Oktober 2010, a. a. O.).
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