Rechtsprechung
| BVerwG, 29.12.2003 - 5 B 99.03 (5 PKH 83.03) |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Moralisches Verwertungshindernis nach § 29 Abs. 3 Bundesausbildungsförderungsgestz (BAföG) als besondere unbillige Härte - Erfordernis der Belastung eines Hausgrundstücks durch die Erbengemeinschaft - Begriff des zugriffsgeschonten Vermögens - Kriterien eines selbst ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 15 A 81/02
- OVG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 2 LB 175/02
- BVerwG, 29.12.2003 - 5 B 99.03 (5 PKH 83.03)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 33.87
BAföG-Änderungsgesetz - Unbillige Härte - Verwertungszugriff - Belastung eines …
Auszug aus BVerwG, 29.12.2003 - 5 B 99.03
Davon abgesehen rechtfertigt das Beschwerdevorbringen auch deshalb nicht die Zulassung der Revision, weil die Frage nach der Zumutbarkeit einer Verwertung des Erbanteils an einem Hausgrundstück unter dem Aspekt zugriffsgeschonten Vermögens sich bereits auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, namentlich des von der Vorinstanz angeführten Urteils vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 C 33.87 - (BVerwGE 88, 303) und des Urteils vom 12. Juni 1986 - BVerwG 5 C 65.84 - (BVerwGE 74, 267) beantworten lässt.Gegenüber diesen auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gestützten Erwägungen begründet der von der Beschwerde angeführte Umstand, dass infolge der zeitlich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 C 33.87 - (…a.a.O.) ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Februar 1999 - 1 BvL 8/97 - (BVerfGE 100, 195) zur Verfassungswidrigkeit der Berücksichtigung von Grundstücken lediglich mit dem Einheitswert Hausgrundstücke seit dem 1. Januar 2001 gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 BAföG mit der Höhe des Zeitwertes angerechnet werden, was verstärkt dazu führen werde, dass bei ererbten Hausgrundstücken nicht mehr von Schonvermögen im Sinne des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG ausgegangen werden könne, mit Blick auf die Auslegung des förderungsrechtlichen Begriffs der "unbilligen Härte" im Sinne des § 29 Abs. 3 BAföG keinen rechtsgrundsätzlichen Klärungsbedarf.
- BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 65.84
Unbillige Härte - Verwertung von Grundstückseigentum - Wohnungseigentum - …
Auszug aus BVerwG, 29.12.2003 - 5 B 99.03
Davon abgesehen rechtfertigt das Beschwerdevorbringen auch deshalb nicht die Zulassung der Revision, weil die Frage nach der Zumutbarkeit einer Verwertung des Erbanteils an einem Hausgrundstück unter dem Aspekt zugriffsgeschonten Vermögens sich bereits auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, namentlich des von der Vorinstanz angeführten Urteils vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 C 33.87 - (BVerwGE 88, 303) und des Urteils vom 12. Juni 1986 - BVerwG 5 C 65.84 - (BVerwGE 74, 267) beantworten lässt.Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 12. Juni 1986 - BVerwG 5 C 65.84 - (BVerwGE 74, 267) dargelegt, dass dem Härtetatbestand insoweit die sozialpolitische Erwägung zugrunde liegt, "den Auszubildenden davor zu schützen, durch die Verwertung eines selbst bewohnten kleinen Hausgrundstücks eine wesentliche Beeinträchtigung seiner Lebensgrundlage hinnehmen zu müssen", und dabei die Erhaltung der Wohnstattfunktion in den Vordergrund gestellt.
- BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97
Einheitswert
Auszug aus BVerwG, 29.12.2003 - 5 B 99.03
Gegenüber diesen auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gestützten Erwägungen begründet der von der Beschwerde angeführte Umstand, dass infolge der zeitlich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 C 33.87 - (…a.a.O.) ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Februar 1999 - 1 BvL 8/97 - (BVerfGE 100, 195) zur Verfassungswidrigkeit der Berücksichtigung von Grundstücken lediglich mit dem Einheitswert Hausgrundstücke seit dem 1. Januar 2001 gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 BAföG mit der Höhe des Zeitwertes angerechnet werden, was verstärkt dazu führen werde, dass bei ererbten Hausgrundstücken nicht mehr von Schonvermögen im Sinne des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG ausgegangen werden könne, mit Blick auf die Auslegung des förderungsrechtlichen Begriffs der "unbilligen Härte" im Sinne des § 29 Abs. 3 BAföG keinen rechtsgrundsätzlichen Klärungsbedarf.
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 12 S 2872/10
BaföG; Grundeigentum des Auszubildenden; Belastung mit Nießbrauch
Rn. 23 Hinsichtlich des Sinns und Zwecks der Härtefallbestimmung des § 29 Abs. 3 BAföG sowie ihrer Voraussetzungen im Einzelnen kann der Senat ebenfalls auf die den Beteiligten auch bekannte ständige verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts, verweisen (BVerwG, Urteil vom 13.06.1991 - 5 C 33.87 -, BVerwGE 88, 303, Beschluss vom 29.12.2003 - 5 B 99.03 -, juris, Beschluss vom 21.07.2006 - 5 B 102/05 -, juris;… siehe auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.06.2008 - 12 S 2031/07 -, Urteil vom 19.12.2005 - 7 S 3012/04 -, a.a.O., …und Urteil vom 19.09.2005 - 7 S 2970/04 - vgl. auch Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, Komm., 4. Aufl., RdNr. 8 ff.). - BVerwG, 21.07.2006 - 5 B 102.05 Das Berufungsgericht hat damit ein wirtschaftliches Verwertungshindernis und nicht ein - für sich nicht ausreichendes (BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2003 - BVerwG 5 B 99.03 - juris) - "moralisches Verwertungshindernis" angenommen und auch nicht nur darauf abgestellt, es sei für die Klägerin - so die Bewertung des Beklagten - eine Verwertung unerfreulich bzw. mit unzumutbaren Konsequenzen für die Miteigentümergemeinschaft verbunden.
- BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 102.05
Mindestanforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - …
Das Berufungsgericht hat damit ein wirtschaftliches Verwertungshindernis und nicht ein - für sich nicht ausreichendes (BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2003 - BVerwG 5 B 99.03 - juris) - "moralisches Verwertungshindernis" angenommen und auch nicht nur darauf abgestellt, es sei für die Klägerin - so die Bewertung des Beklagten - eine Verwertung unerfreulich bzw. mit unzumutbaren Konsequenzen für die Miteigentümergemeinschaft verbunden.
- VG Berlin, 17.11.2015 - 18 K 152.15
Kein BAföG bei drei Eigentumswohnungen
Es stellt kein insoweit zu schonendes Vermögen dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2003 - 5 B 99.03 - juris Rn. 5 und Urteil vom 12. Juni 1986 - 5 C 65.84 - BVerwGE 74, 267 ). - VG Karlsruhe, 17.08.2005 - 10 K 2112/04
Nicht selbstgenutzte Eigentumswohnung als verwertbares Vermögen im Sinne des …
Rn. 20 Die Kammer ist ferner der Auffassung, dass eine unbillige Härte im Sinne von § 29 Abs. 3 BAföG, soweit es um Immobilieneigentum geht, nicht auf das Vorliegen eines - hier zweifellos nicht vorliegenden - selbstbewohnten angemessenen Hausgrundstücks beschränkt ist (insoweit missverständlich BVerwG, Beschl. v. 29.12.2003 - 5 B 99/03 -, juris, wo es allein um das Erfordernis des Selbstbewohnens geht), sondern dass eine unbillige Härte auch bei anderem selbstbewohnten Immobilieneigentum in Betracht kommt, sofern dessen Verwertung unmöglich oder unzumutbar ist (vgl. dazu im Einzelnen Urt. d. Kammer v. 17.11.2004 - 10 K 4809/03 - und - 10 K 4643/03 -, beide nicht rechtskräftig). - VG Frankfurt/Main, 06.01.2016 - 3 K 2556/14
Eine unbillige Härte i. S. d. § 29 Abs. 3 BAföG liegt dann vor, wenn die …
Nach dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu bestimmten Rahmen (…vgl. insbesondere Urteile vom 12.06.1986 - a. a. O., vom 13.06.1991 - a. a. O., vom 05.12.1991 - 5 C 20.88 - BVerwGE 89, 241; sowie die Beschlüsse vom 29.12.2003 - 5 B 99.03 - und vom 21.07.2006 - 5 B 102.05 - beide Juris) kann es sich vornehmlich als Härte erweisen, wenn die Verwertung selbstbewohnten Grundvermögens, zu der auch ein Miteigentumsanteil rechnen kann, in Rede steht, also der Verlust der eigenen Wohnstadt zu besorgen ist. - VG Würzburg, 25.10.2018 - W 3 K 17.893
Freistellung ererbten Grundbesitzes von der Vermögensanrechnung im …
Zwar handelt es bei diesem Anwesen nicht um ein sogenanntes "angemessenes Wohngrundstück" im Sinne des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (§ 90 Abs. 1 Nr. 8 SGB XII), dessen Einsatz in der Regel als besondere Härte angesehen wird (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 13.6.1991 - 5 C 33/87 - U.v. 12.6.1986 - 5 C 65/84; B.v. 29.12.2003 - 5 B 99/03 - alle: juris). - VG Braunschweig, 23.03.2006 - 3 A 32/06
Anwendbarkeit der Härteklausel des § 29 Abs. 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz …
Miterbenanteile an Wohngrundstücken oder Wohnungen, welche nicht die Kriterien eines "selbstbewohnten kleinen Hausgrundstücks" im Sinn der Rechtsprechung erfüllen, fallen nicht unter die Härteklausel des § 29 Abs. 3 BAföG (vgl. zuletzt BVerwG, B. v. 29.12.2003, 5 B 99/03, recherchiert in Juris). - VG Frankfurt/Main, 18.08.2009 - 3 L 1367/09
Berücksichtigung von Vermögen bei Ausbildungsförderung
Rn. 12 (BVerwGE 88, 303 (309ff)), sowie Beschlüsse vom 29.12.2003 (5 B 99/03 - juris) und vom 21.07.2006 (5 B 102/05 - juris), kann es sich vornehmlich als Härte erweisen, wenn die Verwertung selbstbewohnten Grundvermögens, zu der auch ein Miteigentumsanteil rechnen kann, in Rede steht, also der Verlust der eigenen Wohnstatt zu besorgen ist.
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