Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 02.06.2006 - 5 BS 3/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorausleistungsbescheid für einen Straßenausbaubeitrag; Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Vermittlung eines beitragsrechtlich relevanten Vorteils durch eine Ausbaumaßnahme; Ortsdurchfahrt als eigenständige Verkehrsanlage; Einstufung eines Abzweigs als ...
Verfahrensgang
- VG Dresden, 12.12.2005 - 14 K 184/04
- OVG Sachsen, 02.06.2006 - 5 BS 3/06
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- OVG Sachsen, 02.02.2005 - 5 B 510/03
Verkehrsanlage, Teile von Verkehrsanlagen, endgültige Herstellung, Abnahme
Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2006 - 5 BS 3/06
Maßgeblich ist die Verkehrsanlage in ihrer gesamten Ausdehnung (vgl. SächsOVG, Urt. v. 2.2.2005 - 5 B 510/03 -, juris).Maßgeblich für die Einstufung des Abzweigs als selbstständig oder unselbstständig ist eine natürliche Betrachtungsweise, wobei auf das Erscheinungsbild (u.a. Straßenführung, -breite, -länge und -ausstattung, Zahl der erschlossenen Grundstücke), seine Verkehrsfunktion sowie vorhandene Abgrenzungen (Kreuzungen, Einmündungen) abzustellen ist, die die Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges oder uneigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 2.2.2005 - 5 B 510/03 -, juris;… BVerwG, Urt. v. 9.11.1984 - 8 C 77/83 -, BVerwGE 70, 247 [252]).
Dem entspricht auch die stetige Rechtsprechung des Senats, wonach es für das Entstehen einer sachlichen Beitragspflicht eines Gemeinderatsbeschlusses über eine Abschnittsbildung oder eine Kostenspaltung bedarf, wenn es sich bei der der Beitragserhebung zugrunde liegenden und vom Bauprogramm ausschließlich erfassten Straße nicht um eine eigenständige Verkehrsanlage handelt (vgl. SächsOVG, Urt. v. 2.2.2005 - 5 B 510/03 -, juris;… Urt. v. 22.8.2001 - 5 B 522/00 -, DWW 2002, 131).
- BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83
Selbständigkeit einer Erschließungsanlage
Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2006 - 5 BS 3/06
Maßgeblich für die Einstufung des Abzweigs als selbstständig oder unselbstständig ist eine natürliche Betrachtungsweise, wobei auf das Erscheinungsbild (u.a. Straßenführung, -breite, -länge und -ausstattung, Zahl der erschlossenen Grundstücke), seine Verkehrsfunktion sowie vorhandene Abgrenzungen (Kreuzungen, Einmündungen) abzustellen ist, die die Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges oder uneigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 2.2.2005 - 5 B 510/03 -, juris; BVerwG, Urt. v. 9.11.1984 - 8 C 77/83 -, BVerwGE 70, 247 [252]).Damit kann der Abzweig einer Zufahrt ähneln und zumindest den Eindruck einer Unselbstständigkeit erwecken (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.11.1984 - 8 C 77/83 -, BVerwGE 70, 247 [253]).
- BVerwG, 23.06.1972 - IV C 16.71
Voraussetzungen für die Abrechnung einer Straße als eine einzelne …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2006 - 5 BS 3/06
Aufzuklären bleibt daher, ob der Abzweig auf Grund anderer Anhaltspunkte, etwa seine Verkehrs- und Erschließungsfunktion (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.6.1972 - IV C 16.71 -, BVerwGE 40, 182 [184]) betreffend, als selbstständig zu beurteilen ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 3022/93
Erhebung öffentlicher Abgaben; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Summarische …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2006 - 5 BS 3/06
Das Verwaltungsgericht ist zwar in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 28.7.2003, SächsVBl. 2004, 34; so auch: OVG NW, Beschl. v. 17.3.1994, NVwZ-RR 1994, 617; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 12.1.1994, NVwZ 1996, 90; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.4.1991, NVwZ-RR 1992, 318; VG Dresden, Beschl. v. 19.12.2002, 7 K 281/01;… vgl. auch zur a.A.: Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2004, § 80 RdNr. 36;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 80 RdNr. 116, jeweils m.w.N.) zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Erhebung von öffentlichen Abgaben im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs nur für den Fall in Betracht kommt, dass auf Grundlage einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg. - OVG Sachsen, 28.07.2003 - 5 B S 456/02
Abwasserbeitrag, Aufschiebende Wirkung, Vorteilsgrundsatz, Typengerechtigkeit
Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2006 - 5 BS 3/06
Das Verwaltungsgericht ist zwar in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 28.7.2003, SächsVBl. 2004, 34; so auch: OVG NW, Beschl. v. 17.3.1994, NVwZ-RR 1994, 617; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 12.1.1994, NVwZ 1996, 90; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.4.1991, NVwZ-RR 1992, 318; VG Dresden, Beschl. v. 19.12.2002, 7 K 281/01;… vgl. auch zur a.A.: Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2004, § 80 RdNr. 36;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 80 RdNr. 116, jeweils m.w.N.) zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Erhebung von öffentlichen Abgaben im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs nur für den Fall in Betracht kommt, dass auf Grundlage einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg. - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.1992 - 2 A 1176/90
Annahme von Gleichwertigkeit bei einer Maßnahme zur Verbesserung einer Teilanlage …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2006 - 5 BS 3/06
Ein entsprechender Ausbau kann auf Grund der Länge des Abzweigs und der wenigen erschlossenen Grundstücke auch entbehrlich sein, so dass bereits mit der vorgesehenen Herstellung des Gehweges entlang der S die gesamte Gehweganlage beitragsfähig ausgebaut sein kann (vgl. OVG NW, Urt. v. 31.1.1992 - 2 A 1176/90 -). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.02.1987 - 9 B 122/86
Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2006 - 5 BS 3/06
Das Verwaltungsgericht hat sich auf Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg bezogen, wonach es für das Entstehen der Ausbaubeitragspflicht nicht allein und entscheidend auf die Art und den Umfang des gemeindlichen Ausbauprogramms für die Verkehrsanlage ankomme, sondern es als weitere rechtliche Voraussetzung eines Gemeinderatsbeschlusses bedürfe, wenn nur Teile oder Abschnitte der Verkehrsanlage hergestellt würden (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.2.1987 - 9 B 122/86 -, DÖV 1987, 1118). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.1994 - 12 B 10412/93
Rechtsbeziehungen öffentlich-rechtlicher Art zwischen den beitragspflichtigen …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2006 - 5 BS 3/06
Das Verwaltungsgericht ist zwar in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 28.7.2003, SächsVBl. 2004, 34; so auch: OVG NW, Beschl. v. 17.3.1994, NVwZ-RR 1994, 617; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 12.1.1994, NVwZ 1996, 90; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.4.1991, NVwZ-RR 1992, 318; VG Dresden, Beschl. v. 19.12.2002, 7 K 281/01;… vgl. auch zur a.A.: Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2004, § 80 RdNr. 36;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 80 RdNr. 116, jeweils m.w.N.) zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Erhebung von öffentlichen Abgaben im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs nur für den Fall in Betracht kommt, dass auf Grundlage einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg. - OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 522/00
Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides; Nichtigkeit einer …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2006 - 5 BS 3/06
Dem entspricht auch die stetige Rechtsprechung des Senats, wonach es für das Entstehen einer sachlichen Beitragspflicht eines Gemeinderatsbeschlusses über eine Abschnittsbildung oder eine Kostenspaltung bedarf, wenn es sich bei der der Beitragserhebung zugrunde liegenden und vom Bauprogramm ausschließlich erfassten Straße nicht um eine eigenständige Verkehrsanlage handelt (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 2.2.2005 - 5 B 510/03 -, juris; Urt. v. 22.8.2001 - 5 B 522/00 -, DWW 2002, 131). - OVG Hamburg, 23.04.1991 - Bs II 16/91
Ausgleichszahlung; Fehlbelegungsabgabe; Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides; …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2006 - 5 BS 3/06
Das Verwaltungsgericht ist zwar in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 28.7.2003, SächsVBl. 2004, 34; so auch: OVG NW, Beschl. v. 17.3.1994, NVwZ-RR 1994, 617; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 12.1.1994, NVwZ 1996, 90; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.4.1991, NVwZ-RR 1992, 318; VG Dresden, Beschl. v. 19.12.2002, 7 K 281/01;… vgl. auch zur a.A.: Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2004, § 80 RdNr. 36;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 80 RdNr. 116, jeweils m.w.N.) zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Erhebung von öffentlichen Abgaben im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs nur für den Fall in Betracht kommt, dass auf Grundlage einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg.
- OVG Sachsen, 20.02.2013 - 5 A 541/10
Straßenausbaubeitrag, Anteil des öffentlichen Interesses, Vorteilsprinzip, …
Soweit danach eine Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes erscheint, liegt eine selbstständige Verkehrsanlage vor (…SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 27 bis 31 = KStZ 2005, 192 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 2. Juni 2006 - 5 BS 3/06 -, juris Rn. 7;… SächsOVG, Urt. v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 -, juris Rn. 47 = …Soll hingegen der Ausbauaufwand entweder für bestimmte Abschnitte einer solchen einheitlichen Verkehrsanlage getrennt (§ 27 Abs. 3 Alt. 2 SächsKAG) oder für mehrere solcher selbstständiger Verkehrsanlagen gemeinsam (§ 27 Abs. 3 Alt. 1 SächsKAG) ermittelt und verteilt werden, ist dazu ein Gemeinderatsbeschluss nötig (SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 66 bis 68 = KStZ 2005, 192 ff.
; SächsOVG, Beschl. v. 2. Juni 2006 - 5 BS 3/06 -, juris Rn. 8;… SächsOVG, Beschl. v. 6. November 2012 - 5 B 230/12 -, juris Rn. 8/9). - VG Chemnitz, 28.03.2008 - 1 L 87/08 Daraus folgt jedoch auch, dass eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs schon dann nicht in Betracht kommt, wenn sich der Ausgang der Hauptsacheverfahrens lediglich als offen darstellt ( SächsOVG, Beschl.v. 02.06.2006 - 5 BS 3/06 -, JURIS).
- VG Dresden, 27.02.2008 - 6 K 365/05 Der vom Kläger anhängig gemachte Aussetzungsantrag ist mit Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 02.06.2006, - 5 BS 3/06 - abgelehnt worden.
- VG Potsdam, 01.08.2008 - 12 L 71/08
Erschließungsbeitrag für vom Grundstückseigentümer bereits teilweise selbst …
Daraus folgt auch, dass die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs nicht in Betracht kommt, wenn sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens lediglich als offen darstellt (OVG Bautzen, Beschluss vom 2.6.2006 - 5 BS 3/06 -, zitiert nach juris).
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