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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 21.01.2008 - 5 BS 331/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21856
OVG Sachsen, 21.01.2008 - 5 BS 331/07 (https://dejure.org/2008,21856)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.01.2008 - 5 BS 331/07 (https://dejure.org/2008,21856)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. Januar 2008 - 5 BS 331/07 (https://dejure.org/2008,21856)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5, § 146; SächsKAG § 24, § 22 Abs. 1 S. 1

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146; ; SächsKAG § 24; ; SächsKAG § 22 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Duldungsbescheid trotz rechtswidrigem bestandskräftigem Ausgangsbescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung aufschiebender Wirkung eines gegen einen Abgabenbescheid über Abwasserbeiträge gerichteten Widerspruchs; Voraussetzungen sachlicher Abwasserbeitragspflicht; Formen der Akzessorietät einer öffentlichen Last; Voraussetzungen der materiellen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • LSG Hamburg, 26.09.2005 - L 5 B 196/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2008 - 5 BS 331/07
    Hinsichtlich der Satzung vom 26.11.1997, die rückwirkend zum 15.12.1994 in Kraft getreten war, ist der erkennende Senat in seinem Urteil vom 17.5.2006 (5 B 196/05) von der Unwirksamkeit ausgegangen.
  • OVG Sachsen, 28.07.2003 - 5 B S 456/02

    Abwasserbeitrag, Aufschiebende Wirkung, Vorteilsgrundsatz, Typengerechtigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2008 - 5 BS 331/07
    Es reicht hingegen nicht aus, dass die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfes nach derzeitigem Erkenntnisstand im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes als offen zu bewerten sind (SächsOVG, Beschl. v. 28.7.2003, SächsVBl. 2004, 34, st. Rspr.).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.1995 - 9 L 6166/93

    Kanalbaubeitrag; Zwangsvollstreckung; Einwände; Bestandskraft des …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2008 - 5 BS 331/07
    Das führt dazu, dass der duldungspflichtige Grundstückseigentümer auch Einwände gegen die sachliche Beitragspflicht erheben kann, wenn der gegenüber dem Voreigentümer ergangene Beitragsbescheid bestandskräftig ist (vgl. NdsOVG, Urt. v. 15.9.1995, KStZ 1996, 238).
  • OVG Sachsen, 22.06.2007 - 5 BS 73/07
    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2008 - 5 BS 331/07
    Soweit es um die Anwendung der dem Abgabenbescheid zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen, insbesondere der gemeindlichen Satzung, geht, ist der Verfahrensausgang als offen zu bewerten, sofern die Rechtsgrundlagen nicht offensichtlich unwirksam sind (SächsOVG, Beschl. v. 22.6.2007 - 5 BS 73/07 -).
  • OVG Sachsen, 30.09.2013 - 5 A 79/11

    Abwasserbeiträge, Ersatz einer nichtigen Satzung und Zwangsversteigerung

    Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2008 - 5 BS 331/07 - habe hingegen den Fall betroffen, dass die nachträglich erlassene wirksame Beitragssatzung rückwirkend in Kraft getreten sei.

    Gemäß dem Beschluss des erkennenden Senats vom 21. Januar 2008 - 5 BS 331/07 - zu einem vergleichbaren Fall seien deshalb die Beitragsforderung und die daraus resultierende öffentliche Last am Grundstück erst nach dem Zuschlagsbeschluss entstanden und somit durch diesen nicht erloschen.

    Dieses erst nachträgliche Entstehen der öffentlichen Last gemäß § 24 SächsKAG muss deshalb der neue Eigentümer des Grundstücks bei Erlass eines Duldungsbescheides gegen sich gelten lassen und kann sich nicht mehr darauf berufen, dass eine seine Duldungspflicht begründende öffentliche Last am Grundstück fehle, wie der Senat bereits entschieden hat (SächsOVG, Beschl. v. 21. Januar 2008 - 5 BS 331/07 -, juris Leitsatz 3. und Rn. 11).

  • OVG Thüringen, 09.12.2013 - 4 EO 827/12

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Bescheid über Duldung der Zwangsvollstreckung in …

    Rn. 23 Die Geltendmachung einer öffentlichen Last setzt voraus, dass der zugrunde liegende Abgabenanspruch festgesetzt, fällig und vollstreckbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1987 - 8 C 25/85 - BVerwGE 77, 38-40, OVG Lüneburg, Urteil vom 31. August 2009 - 9 LA 419/07 - KStZ 2009, 214-216, Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 5 BS 331/07 - juris).

    Rn. 24 Im Übrigen wird bei Erlass eines neuen Duldungsbescheides auch zu berücksichtigen sein, dass ein Grundstückseigentümer, der die Zwangsvollstreckung wegen eines als öffentliche Last auf seinem Grundstück ruhenden Beitrags dulden muss, auch Einwände gegen die sachliche Beitragspflicht erheben kann, wenn der gegenüber dem Voreigentümer ergangene Beitragsbescheid bestandskräftig ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 15. September 1995 - 9 L 6166/93 - KStZ 1996, 238-239, SächsOVG, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 5 BS 331/07 - a. a. O. und Driehaus m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 21.04.2016 - 5 A 493/14

    Anschlussbeiträge; besondere Festsetzungsfrist; Verfassungsmäßigkeit; …

    Denn vor dem 1. Januar 2014 fehlte eine solche zeitliche Obergrenze, weil es der jeweilige Aufgabenträger aufgrund von § 22 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG in der vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auslegung in der Hand hatte, wann er durch Erlass der ersten wirksamen Beitragssatzung die Festsetzungsfrist in Lauf setzt, solange nicht der Verwirkungseinwand begründet war (vgl. u. a. SächsOVG, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 5 A 305/09 -, juris Rn. 9 ff., und v. 21. Januar 2008 - 5 BS 331/07 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 18.08.2016 - 5 A 464/15

    Schmutzwasserbeitrag, besondere Festsetzungsfrist, Verjährung, Verwirkung

    Denn vor dem 1. Januar 2014 fehlte eine solche zeitliche Obergrenze, weil es der jeweilige Aufgabenträger aufgrund von § 22 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG in der vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auslegung in der Hand hatte, wann er durch Erlass der ersten wirksamen Beitragssatzung die Festsetzungsfrist in Lauf setzt, solange nicht der Verwirkungseinwand begründet war (vgl. u. a. SächsOVG, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 5 A 305/09 -, juris Rn. 9 ff., und v. 21. Januar 2008 - 5 BS 331/07 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 16.11.2010 - 5 B 207/10

    Abwasserbeitrag, Duldungsbescheid, vorrangig

    Dagegen haftet der spätere, nicht persönlich beitragspflichtige Eigentümer nur mit dem Grundstück, wobei daneben die Haftung des persönlich Beitragspflichtigen mit seinem gesamten, um das Grundstück verkürzten, Vermögen bestehen bleibt (…Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 185 ff.; s. auch den Beschluss des erkennenden Senats vom 21.1.2008 - 5 BS 331/07 -, juris).
  • VG Dresden, 14.05.2013 - 2 K 742/11

    Auswirkungen von Klauseln in Grundstückskaufverträgen zur Übernahme von …

    Nach der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. B. v. 21.01.2008 - 5 BS 331/07 -, [...] m. w. N.) ist allerdings eine wirksame beitragsrechtliche Satzung für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht erforderlich.
  • OVG Sachsen, 18.07.2012 - 5 A 305/09

    Abwasserbeitrag, Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, Verwirkung

    Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 21. Januar 2008 - 5 BS 331/07 -, juris, Rn. 8, m. w. N.) ist eine wirksame beitragsrechtliche Satzung für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht erforderlich.
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