Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.07.2007 - 5 BV 07.276 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
StAG § 40 b; StAG § 4 Abs. 3 S. 1; AuslG § 89 Abs. 3; StAG § 12 b Abs. 3
D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt im Inland, Aufenthaltsdauer, Eltern, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerungsantrag, Erlaubnisfiktion, verspäteter Antrag, rechtmäßiger Aufenthalt, Aufenthaltsunterbrechung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StAG § 4 Abs. 3; StAG § 40b; AuslG § 89 Abs. 3
Staatsangehörigkeitsrecht: Einbürgerung; Rechtmäßiger Aufenthalt; Unterbrechung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Einbürgerung trotz Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthaltes des Vaters; Einbürgung eines unter zehn Jahre alten Ausländers mit rechtmäßig gewöhnlichem Aufenthalt im Inland; Notwendigkeit des Vorliegens der Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 S. 1 ...
Verfahrensgang
- VG München, 08.12.2003 - M 25 K 02.233
- VGH Bayern, 25.07.2007 - 5 BV 07.276
- BVerwG, 09.04.2008 - 5 B 201.07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 29.03.2006 - 5 C 4.05
A: Aufenthalt, Rechtmäßigkeit des - als Einbürgerungsvoraussetzung; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2007 - 5 BV 07.276
Im Januar 2007 hat der Beklagte das Berufungsverfahren wieder aufgenommen und unter Bezugnahme auf die mittlerweile ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 18.11.2004 BVerwGE 122, 199 und vom 29.3.2006 NVwZ 2006, 938) betont, dass eine Unterbrechung von beinahe vier Wochen nicht mehr als kurzfristig angesehen werden könne.Nach dieser Bestimmung, die hier in der im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des § 40b StAG geltenden Fassung des Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15.7.1999 (BGBl. I S. 1618) anzuwenden ist (BVerwG vom 29.3.2006 NVwZ 2006, 938), erwirbt ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (Nr. 1) und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt (Nr. 2).
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29. März 2006 (NVwZ 2006, 938) entschieden, dass für eine Einbürgerung eines Kindes nach § 40b in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG eine Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Elternteils außer Betracht bleibt, wenn die Unterbrechung darauf beruht, dass der Elternteil zeitweise nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses war, und § 89 Abs. 3 Alternative 3 AuslG 1990 analog angewendet.
Auch § 40b StAG regelt nur eine Einbürgerung auf Antrag (BVerwG vom 29.3.2006 NVwZ 2006, 938/939).
Der Sache nach handelt es sich vielmehr (zumindest auch) um eine staatsangehörigkeitsrechtliche Bestimmung; denn sie regelt nach ihrer systematischen Stellung innerhalb des Siebten Abschnitts ("Erleichterte Einbürgerung") des Ausländergesetzes 1990 für ihren sachlichen und persönlichen Geltungsbereich den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung (BVerwG vom 29.3.2006 NVwZ 2006, 938/939).
- BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03
Gewöhnlicher Aufenthalt; dauernder Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2007 - 5 BV 07.276
Im Januar 2007 hat der Beklagte das Berufungsverfahren wieder aufgenommen und unter Bezugnahme auf die mittlerweile ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 18.11.2004 BVerwGE 122, 199 und vom 29.3.2006 NVwZ 2006, 938) betont, dass eine Unterbrechung von beinahe vier Wochen nicht mehr als kurzfristig angesehen werden könne.Die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG wird durch den Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung vermittelt; darüber hinaus ist der gesetzlich erlaubte oder genehmigungsfreie wie auch der nach § 69 Abs. 3 AuslG 1990 fiktiv erlaubte Aufenthalt rechtmäßig (BVerwG, U.v. 18.11.2004, BVerwGE 122, 199/203).
Bei dieser Zeitspanne von nahezu einem Monat handelt es sich nicht mehr um eine bereits normintern unschädliche Unterbrechung von nur wenigen Tagen (BVerwG, U.v. 18.11.2004, BVerwGE 122, 199/204 ff.; U.v. 28.9.1993 Az. 1 C 1.93 ).
- BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93
Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Streitwert - Wartefrist - Unterbrechung der …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2007 - 5 BV 07.276
Bei dieser Zeitspanne von nahezu einem Monat handelt es sich nicht mehr um eine bereits normintern unschädliche Unterbrechung von nur wenigen Tagen (BVerwG, U.v. 18.11.2004, BVerwGE 122, 199/204 ff.; U.v. 28.9.1993 Az. 1 C 1.93 ). - BVerwG, 16.02.1971 - I C 43.70
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2007 - 5 BV 07.276
Durch die verspätete Stellung des Verlängerungsantrags am 3. April 1997 wurde die Wirkung des vorläufig erlaubten Aufenthalts erst an diesem Tag wieder ausgelöst (zur Fiktionswirkung eines verspätet gestellten Verlängerungsantrags vgl. BVerwG, B.v. 21.4.1972, DÖV 1972, 797; U.v. 16.2.1971, BVerwGE 37, 227/230). - VGH Bayern, 26.04.2002 - 5 C 02.933
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2007 - 5 BV 07.276
Der Senat kann dabei weiterhin offenlassen (vgl. Beschluss vom 26.4.2002 Az. 5 C 02.933), ob es insoweit auf den Zeitpunkt der Antragstellung (vgl. BT-Drucks. 14/533 S. 17, Marx in GK-StAR IV-2 § 40b RdNr. 12 ff.) oder den Zeitpunkt der Einbürgerung (…Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Auflage 2005, § 40b RdNr. 3, 9 ff.) ankommt.
- VG München, 12.05.2009 - M 25 S 09.842
Wiederherstellung und Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Dies spielt jedoch keine Rolle, weil gem. § 12 b Abs. 3 StAG Unterbrechungen des rechtmäßigen Aufenthalts, die lediglich darauf beruhen, dass der Ausländer nicht rechtzeitig die Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragt hat, außer Betracht bleiben (vgl. Berlit in: GK-StAR IV-2 § 12 b Rz 3; VGH BW, U. v. 25. Juli 2008 - 13 S 1683/07 - Rz 19 ff.; BayVGH, U. v. 25. Juli 2007 - 5 BV 07.276 - Rz 21 ff. u. U. v. 27. September 2008 - 5 BV 07.946 - Rz 18 ff.; BVerwG, U. v. 29. März 2006 - 5 C 4/05 - Rz 11 ff. u. B. v. April 2008 - 5 B 207/07 - Rz 5).Denn ihrem Wortlaut nach ist diese Vorschrift nicht nur auf Einbürgerungen nach § 10 StAG bezogen und auch sonst systematisch nicht klar von dem Staatsangehörigkeitserwerb kraft Inlandsgeburt abgegrenzt (vgl. Berlit in: GK-StAR IV-2 § 12 b Rz 3; BayVGH, U. v. 25. Juli 2007 - 5 BV 07.276 - Rz 22).
Vielmehr entspricht die Anwendung des § 12 b Abs. 3 StAG auch in diesem Rahmen der jeweiligen gesetzgeberischen Erwartung, die mit der Voraussetzung eines rechtmäßigen gewöhnlichen Inlandsaufenthalts in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, § 8 und § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG verknüpft ist, nämlich der Erwartung einer hinreichenden Integration des betreffenden Ausländers (BVerwG, U. v. 29. März 2006 - 5 C 4/05 - Rz 15 u. U. v. 18. November 2004 - 1 C 31/03 - Rz 19, BayVGH, U. v. 25. Juli 2007 - 5 BV 07.276 - Rz 22).
- VGH Baden-Württemberg, 25.07.2008 - 13 S 1683/07
Staatsangehörigkeitsausweis; analoge Anwendung von § 89 Abs. 2 AuslG 1990 bei …
Diese Integrationsvermutung wird aber nicht dadurch entkräftet, dass der betroffene Ausländer es in der Vergangenheit versäumt hat, rechtzeitig die Verlängerung seines Aufenthaltstitels zu beantragen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.11.2004, a.a.O..; Bay. VGH, Urteil vom 25.7.2007 - 5 BV 07.276 -, juris;… Berlit, in: GK-StAR, Stand November 2005, § 12b StAG Rn. 3). - VGH Bayern, 27.09.2007 - 5 BV 07.946
D (A), Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsrecht, Staatsangehörigkeitserwerb durch …
Der Senat hat in seinem Urteil vom 25. Juli 2007 - 5 BV 07.276 zur Unbeachtlichkeit einer vergleichbaren Unterbrechung ausgeführt:.
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