Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.02.2022 - 5 BV 21.964   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,32176
VGH Bayern, 03.02.2022 - 5 BV 21.964 (https://dejure.org/2022,32176)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.02.2022 - 5 BV 21.964 (https://dejure.org/2022,32176)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Februar 2022 - 5 BV 21.964 (https://dejure.org/2022,32176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,32176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    NamÄndG § 3 Abs. 1; BGB § 1618 S. 4
    Wichtiger Grund für eine Änderung des Nachnamens - schwere Straftaten des Vaters

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Änderung des Nachnamens wegen schwerer Straftaten des Vaters?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 18.01

    Änderung des Familiennamens; Namensänderung; wichtiger Grund; …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 5 BV 21.964
    Rn. 30 a) Für die Frage, ob ein wichtiger Grund im Sinne des § 3 Abs. 1 NamÄndG die Namensänderung rechtfertigt, kommt es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. U.v. 6.6.2008 - 5 B 06.832 - juris Rn. 31; offengelassen in BVerwG, U.v. 20.2.2002 - 6 C 18/01 - juris Rn. 41) maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an, soweit es wie vorliegend einen Kollisionsfall der namensrechtlichen Zuordnung eines Kindes zu dem einen oder dem anderen Elternteil betrifft.

    Rn. 31 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 20.2.2002 - 6 C 18/01 - BVerwGE 116, 28 Rn. 31) ist ein wichtiger Grund für die Namensänderung einer sogenannten "Scheidungshalbwaisen" nur anzunehmen, wenn die Namensänderung für das Kind erforderlich ist und andere zu berücksichtigende Interessen nicht überwiegen.

  • BGH, 09.11.2016 - XII ZB 298/15

    Änderung des Familiennamens eines Kindes gemeinsam sorgeberechtigter Eltern: …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 5 BV 21.964
    Der dort normierten Voraussetzung der Erforderlichkeit der Namensänderung für das Kindeswohl liegt die Wertung des Gesetzgebers zugrunde, dass Gesichtspunkte, die für eine bloße "Förderlichkeit" für das Kindeswohl sprechen, nicht ausreichen; das Namensband zwischen dem Kind und dem nicht sorgeberechtigten Elternteil soll nur unter erschwerten Voraussetzungen gegen dessen Willen durchtrennt werden (vgl. BGH, B.v. 9.11.2016 - XII ZB 298/15 - NJW 2017, 1242 Rn. 15 und 18;… B.v. 24.10.2001 - XII ZB 88/99 - NJW 2002, 300 Rn. 10 ff.).

    Der Wunsch nach einer Namensänderung als solcher stellt in der Regel keinen wichtigen Grund im Sinne des § 3 Abs. 1 NamÄndG dar (…vgl. BayVGH, B.v. 21.8.2020 - 5 ZB 191233 - BayVBl 2021, 171 Rn. 12;… NdsOVG, U.v. 16.11.2021 - 11 LB 252/20 - juris Rn. 37;… OVG Bremen, B.v. 4.2.2021 - 1 PA 306/20 - FamRZ 2021, 1706 Rn. 9; § 1628 Satz 4 BGB betreffend BGH, B.v. 9.11.2016 - XII ZB 298/15 - NJW 2017, 1242 Rn. 18 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 04.02.2021 - 1 PA 306/20

    Wichtiger Grund für Änderung des Familiennamens bei fehlenden Umgangskontakten

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 5 BV 21.964
    Der Wunsch nach einer Namensänderung als solcher stellt in der Regel keinen wichtigen Grund im Sinne des § 3 Abs. 1 NamÄndG dar (…vgl. BayVGH, B.v. 21.8.2020 - 5 ZB 191233 - BayVBl 2021, 171 Rn. 12;… NdsOVG, U.v. 16.11.2021 - 11 LB 252/20 - juris Rn. 37; OVG Bremen, B.v. 4.2.2021 - 1 PA 306/20 - FamRZ 2021, 1706 Rn. 9;… § 1628 Satz 4 BGB betreffend BGH, B.v. 9.11.2016 - XII ZB 298/15 - NJW 2017, 1242 Rn. 18 m.w.N.).

    Auch würde allein der Umstand, dass derzeit kein Kontakt zwischen dem Kläger und der Beigeladenen besteht, keine Namensänderung rechtfertigen (…vgl. BGH, B.v. 10.3.2005 - XII ZB 153/03 - NJW 2005, 1779 Rn. 12 m.w.N.; OVG Bremen, B.v. 4.2.2021 - 1 PA 306/20 - FamRZ 2021, 1706 Rn. 12 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 5 B 06.832

    Namensänderung; Änderung des Familiennamens; wichtiger Grund; Kind; Ehescheidung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 5 BV 21.964
    Rn. 30 a) Für die Frage, ob ein wichtiger Grund im Sinne des § 3 Abs. 1 NamÄndG die Namensänderung rechtfertigt, kommt es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. U.v. 6.6.2008 - 5 B 06.832 - juris Rn. 31;… offengelassen in BVerwG, U.v. 20.2.2002 - 6 C 18/01 - juris Rn. 41) maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an, soweit es wie vorliegend einen Kollisionsfall der namensrechtlichen Zuordnung eines Kindes zu dem einen oder dem anderen Elternteil betrifft.

    Rn. 41 Hinzu kommt der erhebliche Druck für die Beigeladene durch die Wahrnehmung, dass gerade ihr Nachname eine erhebliche und dauerhafte Belastung der Mutter verursacht; diese belastende Wirkung wird auch durch die Erkenntnisse in anderen Gerichtsverfahren mit vergleichbaren Sachverhalten bestätigt (…vgl. BVerwG, B.v. 11.1.1990 - 7 B 189/89 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 6.6.2008 - 5 B 06.832 - juris Rn. 35).

  • VGH Bayern, 19.01.2009 - 5 C 08.2435

    Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe; Namensänderung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 5 BV 21.964
    Der Umstand, dass die fehlende Bindung der Beigeladenen zum Kläger (infolge der Trennung im Alter von 1 ¼ Jahren) in Verbindung mit der umso schutzbedürftigeren existentiellen Beziehung zur Mutter Folgen der vom Kläger begangenen Straftaten sind, spricht für ein Überwiegen des Kindeswohlinteresses an einer Namensänderung gegenüber dem gegenläufigen Interesse des Klägers (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2009 - 5 C 08.2435 - juris Rn. 6;… HessVGH, U.v. 21.11.2008 - 7 A 1017/08 - juris Rn. 49).

    Das Interesse des Klägers am Erhalt der Nachnamensgleichheit mit der Tochter ist auch insoweit nur wenig schutzwürdig, als die Belastung für die Mutter und die Beigeladene durch seine Straftaten hervorgerufen werden (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2009 - 5 C 08.2435 - juris Rn. 6).

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 5 BV 21.964
    Der dort normierten Voraussetzung der Erforderlichkeit der Namensänderung für das Kindeswohl liegt die Wertung des Gesetzgebers zugrunde, dass Gesichtspunkte, die für eine bloße "Förderlichkeit" für das Kindeswohl sprechen, nicht ausreichen; das Namensband zwischen dem Kind und dem nicht sorgeberechtigten Elternteil soll nur unter erschwerten Voraussetzungen gegen dessen Willen durchtrennt werden (…vgl. BGH, B.v. 9.11.2016 - XII ZB 298/15 - NJW 2017, 1242 Rn. 15 und 18; B.v. 24.10.2001 - XII ZB 88/99 - NJW 2002, 300 Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 6 B 65.10

    Wichtiger Grund für eine Namensänderung; seelische Belastung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 5 BV 21.964
    Wirkt sich die Führung des bisherigen Namens als eine seelische Belastung aus, die über eine übertriebene Empfindlichkeit hinausgeht und nach allgemeiner Verkehrsauffassung verständlich und begründet ist, muss mit der Anerkennung eines wichtigen Grundes für eine Namensänderung nicht zugewartet werden, bis die seelische Belastung den Grad einer behandlungsbedürftigen Krankheit oder Krise erreicht hat (vgl. BVerwG, B.v. 11.1.2011 - 6 B 65/10, 6 B 65/10, 6 PKH 21/10 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 80 Rn. 6).
  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 153/03

    Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils in die …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 5 BV 21.964
    Auch würde allein der Umstand, dass derzeit kein Kontakt zwischen dem Kläger und der Beigeladenen besteht, keine Namensänderung rechtfertigen (vgl. BGH, B.v. 10.3.2005 - XII ZB 153/03 - NJW 2005, 1779 Rn. 12 m.w.N.;… OVG Bremen, B.v. 4.2.2021 - 1 PA 306/20 - FamRZ 2021, 1706 Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.08.2014 - 5 ZB 14.811

    Änderung des Familiennamens eines Erwachsenen, der als Kind gemäß § 1618 BGB …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 5 BV 21.964
    Würde es an objektiven belegbaren Belastungen fehlen und würde der betreffende Namensinhaber nur den Wunsch haben, sich von dem namensgleichen Täter loszusagen oder zu distanzieren, würde auch dies eine Namensänderung zumindest im Allgemeinen nicht rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2014 - 5 ZB 14.811 - juris Rn. 18;… VGH BW, U.v. 28.11.1996 - 13 S 3124/95 - juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2021 - 11 LB 252/20

    Abstammungsfunktion; Abwägung; allgemeine Verkehrsauffassung; Familienname; …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 5 BV 21.964
    Der Wunsch nach einer Namensänderung als solcher stellt in der Regel keinen wichtigen Grund im Sinne des § 3 Abs. 1 NamÄndG dar (…vgl. BayVGH, B.v. 21.8.2020 - 5 ZB 191233 - BayVBl 2021, 171 Rn. 12; NdsOVG, U.v. 16.11.2021 - 11 LB 252/20 - juris Rn. 37;… OVG Bremen, B.v. 4.2.2021 - 1 PA 306/20 - FamRZ 2021, 1706 Rn. 9;… § 1628 Satz 4 BGB betreffend BGH, B.v. 9.11.2016 - XII ZB 298/15 - NJW 2017, 1242 Rn. 18 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2019 - 7 A 10074/19

    Änderung des von der Mutter abgeleiteten Familiennamens eines minderjährigen …

  • VGH Hessen, 21.11.2008 - 7 A 1017/08

    Sog. Scheidungshalbwaise; Namensänderung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1996 - 13 S 3124/95

    Zum Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine Namensänderung

  • VGH Bayern, 21.08.2020 - 5 ZB 19.1233

    Änderung des Familiennamens eines Pflegekindes

  • BVerwG, 11.01.1990 - 7 B 189.89

    Änderung des Namens eines aus einer für nichtig erklärten Ehe stammenden Kindes - …

  • VG Regensburg, 11.03.2026 - RN 3 K 24.1507

    Namensänderung, Kindeswohl, Trennungshalbwaise, Familienname, …

    Für diese sog. Scheidungshalbwaisenfälle bedarf es seit Inkrafttreten der Neuregelung des § 1617d BGB - anders als zuvor, als in solchen Konstellationen von der Möglichkeit einer öffentlichrechtlichen Namensänderung ausgegangen wurde, die sich im Grundsatz am Kriterium der Erforderlichkeit messen lassen musste (…vgl. BVerwG U.v. 20.2.2002 - 6 C 18/01 - beckonline Rn. 15 ff.; BayVGH, U.v. 3.2.2022 - 5 BV 21.964 - beckonline Rn 31 ff.;… BayVGH, U.v. 6.6.2008 - 5 B 06.832 - beckonline Rn. 23 ff.) - keiner behördlichen Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz mehr bzw. steht dieser Weg aufgrund des Vorrangs des bürgerlichrechtlichen Namensrechts nunmehr wohl nicht mehr offen (…vgl. zu dieser Zielsetzung die Gesetzesbegründung BT-Drs. 20/9041, S. 20).

    In Fällen sog. Scheidungshalbwaisen, d.h. von Kindern aus geschiedenen Ehen, die den Ehenamen ihrer Eltern als Geburtsnamen führen und die, nachdem die Ehe der Eltern geschieden ist und der nicht erneut verheiratete, allein sorgeberechtigte Elternteil wieder seinen Geburtsnamen angenommen hat, ebenfalls diesen Namen des allein sorgeberechtigten Elternteils erhalten sollen, wird für das Vorliegen eines wichtigen Grundes gefordert, dass die Namensänderung für das Wohl des Kindes erforderlich ist (…vgl. BVerwG U.v. 20.2.2002 - 6 C 18/01 - beckonline Rn. 28 ff.; BayVGH, U.v. 3.2.2022 - 5 BV 21.964 - beckonline Rn 31 f.;… BayVGH, U.v. 6.6.2008 - 5 B 06.832 - beckonline Rn. 28).

    Rn. 31 Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung gilt dieser in sog. Scheidungshalbwaisenfällen anzulegende Maßstab der Erforderlichkeit der Namensänderung für das Kindeswohl wegen der vergleichbaren Interessenlage auch für sog. Trennungshalbwaisen, d.h. für Kinder nicht verheirateter Eltern, die den Familiennamen eines Elternteils führen und nach der Trennung den Namen des anderen, allein sorgeberechtigten Elternteils erhalten sollen (vgl. BayVGH, U.v. 3.2.2022 - 5 BV 21.964 - beckonline Rn 32;… BayVGH, B.v. 9.4.2009 - 5 ZB 08.1184 - beckonline Rn. 4;… siehe ferner auch OVG RhPf, U.v. 6.5.2019 - 7 A 10074/19 - beckonline Rn. 36).

    Denn die Intention des Gesetzgebers, das Namensband zwischen dem Kind und dem nicht sorgeberechtigten Elternteil nur unter erschwerten Voraussetzungen gegen dessen Willen zu durchtrennen, müsse bei beiden Fallgruppen gleichermaßen berücksichtigt werden (…vgl. zum Ganzen BVerwG U.v. 20.2.2002 - 6 C 18/01 - beckonline Rn. 31 ff.; BayVGH, U.v. 3.2.2022 - 5 BV 21.964 - beckonline Rn. 32;… BayVGH, U.v. 6.6.2008 - 5 B 06.832 - beckonline Rn. 28).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. U.v. 3.2.2022 - 5 BV 21.964 - beckonline Rn. 30) kommt es in Fällen, in denen es um die namensrechtliche Zuordnung eines Kindes zu dem einen oder dem anderen Elternteil geht, für die Frage des Vorliegens eines wichtigen Grundes i.S.d. § 3 Abs. 1 NamÄndG aber auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung an.

    Lediglich ergänzend sei daher bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es für die hierbei vorzunehmende Gesamtabwägung zuvörderst auf die Interessen der Namensträgerin an der Namensänderung ankommt und Belange des sorgeberechtigten Elternteils allenfalls von untergeordneter Bedeutung sein können (vgl. BayVGH, U.v. 3.2.2022 - 5 BV 21.964 - beckonline Rn. 32;… VG Ansbach, U.v. 3.2.2021 - 14 K 19.1598 - beckonline Rn. 55).

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2023 - 11 LA 279/21

    Abwägung; Amtsermittlung; Begründung; Berufungszulassung; Ermessen; ernstliche …

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise vertreten wird, dass die Frage nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 3 Abs. 1 NamÄndG stets, also auch bei (Dritt-) Anfechtungsklagen, anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zu beurteilen sei, soweit es um einen Kollisionsfall der namensrechtlichen Zuordnung eines Kindes zu dem einen oder dem anderen Elternteil geht, und dies damit begründet wird, dass damit ein Gleichlauf mit dem familiengerichtlichen Verfahren über die Einbenennung von "Stiefkindern" nach § 1618 Satz 4 BGB erreicht werde, und der Rechtsbetroffenheit aller Beteiligten auch insoweit Rechnung getragen werde, als es nachträgliche Sachverhaltsänderungen angehe (so BayVGH, Urt. v. 3.2.2022 - 5 BV 21.964 - juris Rn. 30 …und Urt. v. 6.6.2008 - 5 B 06.832 - juris Rn. 31), folgt der Senat dem nicht.
  • VG Würzburg, 29.11.2023 - W 6 K 23.117

    Voraussetzungen einer Kindesnamensänderung

    Rn. 41 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt, ist in Fällen, in denen wie hier die namensrechtliche Zuordnung eines Kindes zu dem einen oder dem anderen Elternteil betroffen ist, nach überzeugender Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 3.2.2022 - 5 BV 21.964 - juris Rn. 30;… U.v. 6.6.2008 - 5 B 06.832 - juris Rn. 31) der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, mithin der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (…a.A. für den Zeitpunkt des Bescheidserlasses: NdsOVG, B.v. 16.5.2023 - 11 LA 279/21 - juris Rn. 245 ff.;… offen gelassen: BVerwG, U.v. 20.2.2002 - 6 C 18/01 - juris Rn. 41).
  • VG Würzburg, 29.11.2023 - W 6 K 23.118

    Voraussetzungen einer Kindesnamensänderung

    Rn. 39 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob ein wichtiger Grund die Änderung des Vornamens rechtfertigt, ist jedenfalls in der vorliegenden Konstellation, in denen sich eine besondere namensrechtliche Verbindung zwischen dem Kind und einem Elternteil durch die Wahl des (phonetisch) gleichen Vornamens, hier sogar unter Beifügung des Zusatzes "Junior" und in Zusammenschau mit dem gleichlautenden Familiennamen, der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. zu Familiennamen: U.v. 3.2.2022 - 5 BV 21.964 - juris Rn. 30;… U.v. 6.6.2008 - 5 B 06.832 - juris Rn. 31;… offen gelassen zu Vornamen: OVG NW, U.v. 31.5.2016 - 16 A 754/14 - juris Rn. 55 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht