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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 01.07.2009 - 5 Bf 47/09.AZ   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15225
OVG Hamburg, 01.07.2009 - 5 Bf 47/09.AZ (https://dejure.org/2009,15225)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 01.07.2009 - 5 Bf 47/09.AZ (https://dejure.org/2009,15225)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 5 Bf 47/09.AZ (https://dejure.org/2009,15225)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einreichung einer weiteren Begründung eines Berufungszulassungsantrags beim Oberverwaltungsgericht

  • Judicialis

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; ; AsylVfG § 78 Abs. 4 Satz 4; ; VwGO § 124a Abs. 4 Satz 5

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AsylVfG § 78 Abs. 4 S. 2; AsylVfG § 78 Abs. 4 S. 4; VwGO § 124 a Abs. 4 S. 5
    Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Begründungserfordernis, Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Entscheidungserheblichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Einreichung von Schriftsätzen zur Begründung eines Berufungszulassungsantrags unmittelbar beim Oberverwaltungsgerich in Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG); Notwendigkeit eines Bezugs zwischen einer als grundsätzlich klärungsbedürftig ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 10.10.2006 - 9 ZB 04.31122

    Asyl;, Zulassung der Berufung (abgelehnt);Antragsbegründung an den …

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.07.2009 - 5 Bf 47/09
    Zwar sind Anträge auf Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 4 Satz 2 AsylVfG beim Verwaltungsgericht einzureichen; dies gilt grundsätzlich auch für die nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG notwendige Begründung des Zulassungsantrags und zwar nach überwiegender Meinung selbst dann, wenn Zulassungsantrag und Begründung in getrennten Schriftsätzen eingereicht werden (…vgl. Marx, AsylVfG, 7. Aufl. 2009 m.w.N.; VGH München, Beschl. v. 10.10.2006, 9 ZB 04.31122, juris;… a.A. Schenk in Hailbronner, Ausländerrecht, Stand April 2009, Teil B 2 § 78 Rn. 137).
  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 15 ZB 20.30954

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer kubanischen Staatsangehörigen …

    Dies gelte auch, wenn der Antrag einschließlich der Akten bereits dem Verwaltungsgerichtshof bzw. dem Oberverwaltungsgericht vorgelegt worden sei (…str., so z.B. BayVGH, B.v. 28.10.2019 - 5 ZB 19.33539 - juris Rn. 4 mit zahlreichen weiteren Nachweisen;… a.A. BayVGH, B.v. 2.1.2018 - 11 ZB 17.31646 - juris Rn. 2; vermittelnd OVG Hamburg, B.v. 1.7.2009 - 5 Bf 47/09.AZ - juris Rn. 10).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2026 - 2 LA 6/25
    Der dafür von Seibert in Bezug genommene Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 1. Juli 2009 (- 5 Bf 47/09 -) begründet diese Rechtsauffassung mit einem Verweis auf § 124a Abs. 4 Satz 5 VwGO (…juris Ls 1 und Rn. 10).
  • VGH Bayern, 02.01.2018 - 11 ZB 17.31693

    Nachreichung der Begründung des Berufungszulassungsantrags in Asylverfahren

    Da dem Verwaltungsgericht im Berufungszulassungsverfahren keine Abhilfemöglichkeit offen steht (§ 78 Abs. 5 AsylG) und die Verfahrensakten schon mit Schreiben vom 17. November 2017 an den Verwaltungsgerichtshof abgegeben worden waren, diente es auch der Verfahrensbeschleunigung, die Begründung direkt beim Verwaltungsgerichtshof einzureichen und ist deshalb zulässig (vgl. OVG Hamburg, B.v. 1.7.2009 - 5 Bf 47/09.AZ - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 19.02.2018 - 13a ZB 17.31921

    Darlegung der Zulassungsgründe im Antrag auf Zulassung der Berufung

    Damit ist auch eine Differenzierung dann nicht möglich, wenn der Antrag einschließlich der Akten bereits dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt wurde (so aber OVG Hamburg, B.v. 1.7.2009 - 5 Bf 47/09.AZ - juris).
  • VGH Bayern, 02.01.2018 - 11 ZB 17.31646

    Nachreichung der Begründung des Berufungszulassungsantrags in Asylverfahren

    Da dem Verwaltungsgericht im Berufungszulassungsverfahren keine Abhilfemöglichkeit offen steht (§ 78 Abs. 5 AsylG) und die Verfahrensakten schon mit Schreiben vom 15. November 2017 an den Verwaltungsgerichtshof abgegeben worden waren, diente es auch der Verfahrensbeschleunigung, die Begründung direkt beim Verwaltungsgerichtshof einzureichen (vgl. OVG Hamburg, B.v. 1.7.2009 - 5 Bf 47/09.AZ - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 04.08.2025 - 1 ZB 25.30717

    Begründete Anhörungsrüge

    Tatsächlich ist die Begründung des Zulassungsantrags - wie dem Senat erst aufgrund der Anhörungsrüge bekannt geworden ist - bereits am 7. Juli 2025 und damit innerhalb der bis 14. Juli 2025 laufenden Frist des § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylG - wie von § 78 Abs. 4 Satz 2 AsylG vorgesehen - beim Verwaltungsgericht eingereicht worden (…zum Streit, ob auch eine Vorlage der Begründung beim OVG/VGH fristwahrend ist vgl. BayVGH, B.v. 28.10.2019 - 5 ZB 19.33539 - juris Rn. 4 m.w.N., a.A. BayVGH, B.v. 2.1.2018 - 11 ZB 17.31646 - juris Rn. 2; vermittelnd OVG Hamburg, B.v. 1.7.2009 - 5 Bf 47/09.AZ - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 28.10.2019 - 5 ZB 19.33539

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Begründung beim …

    Wegen der klaren gesetzlichen Regelung kann § 124a Abs. 4 Satz 5 VwGO auch für den Fall einer nachgereichten Begründung nicht ergänzend herangezogen werden (a.A. BayVGH, B.v. 2.1.2018 - 11 ZB 17.31646 - juris und B.v. 2.1.2018 - 11 ZB 17.31693 - juris); dies muss auch dann gelten, wenn der Antrag einschließlich der Akten bereits dem Oberverwaltungsgericht vorgelegt wurde (a.A. OVG Hamburg, B.v. 1.7.2009 - 5 Bf 47/09.AZ - juris).
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