Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.01.2009 - 5 C 08.2435 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe; Namensänderung eines nichtehelich geborenen Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 18.01
Änderung des Familiennamens; Namensänderung; wichtiger Grund; …
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2009 - 5 C 08.2435
Rn. 4 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 20.2.2002 Az. 6 C 18.01 - BVerwGE 116, 28/41) bestimmt sich auch nach dem Gewicht der jeweils im Einzelfall entgegenstehenden Belange, welche Anforderungen insoweit zu stellen sind. - VGH Bayern, 26.01.2001 - 5 B 00.2249
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2009 - 5 C 08.2435
Der Umstand, dass sich der Kläger in gravierender Weise etwas gegen die Kindsmutter hat zu Schulden kommen lassen, spricht in besonderer Weise für das Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S. von § 3 Namensänderungsgesetz (vgl. dazu BayVGH vom 26.1.2001 Az. 5 B 00.2249 in juris).
- VGH Bayern, 03.02.2022 - 5 BV 21.964
Wichtiger Grund für eine Änderung des Nachnamens - schwere Straftaten des Vaters
Der Umstand, dass die fehlende Bindung der Beigeladenen zum Kläger (infolge der Trennung im Alter von 1 ¼ Jahren) in Verbindung mit der umso schutzbedürftigeren existentiellen Beziehung zur Mutter Folgen der vom Kläger begangenen Straftaten sind, spricht für ein Überwiegen des Kindeswohlinteresses an einer Namensänderung gegenüber dem gegenläufigen Interesse des Klägers (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2009 - 5 C 08.2435 - juris Rn. 6;… HessVGH, U.v. 21.11.2008 - 7 A 1017/08 - juris Rn. 49).Das Interesse des Klägers am Erhalt der Nachnamensgleichheit mit der Tochter ist auch insoweit nur wenig schutzwürdig, als die Belastung für die Mutter und die Beigeladene durch seine Straftaten hervorgerufen werden (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2009 - 5 C 08.2435 - juris Rn. 6).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2009 - 16 E 1071/09
Mehrfache Körperverletzung durch den Vater zum Nachteil der Mutter als wichtiger …
Rn. 14 Vgl. dazu Bay. VGH, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 5 C 08.2435 -, juris Rdnr. 6. - VGH Bayern, 02.02.2009 - 5 ZB 08.3288
Namensänderung
Denn der Umstand, dass der Kläger mit Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 19. Oktober 2005 wegen Schuldunfähigkeit hinsichtlich des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung, der vorsätzlichen Körperverletzung, der Freiheitsberaubung, der versuchten Nötigung, jeweils in zwei Fällen, freigesprochen und deshalb in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB untergebracht worden ist, belegt wiederholte gewalttätige Übergriffe gegenüber der Kindsmutter, die in besonderer Weise für das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinn von § 3 NÄG sprechen (vgl. BayVGH vom 26.1.2001 Az. 5 B 00.2249 und vom 19. Januar 2009 Az. 5 C 08.2435); zumal nach den sozialpädagogischen Stellungnahmen vom 14. August 2007 und 20. August 2008 die Beigeladenen diese miterlebt haben.
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