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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.02.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05, 5 C 10.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,704
BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05, 5 C 10.06 (https://dejure.org/2007,704)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2007 - 5 C 20.05, 5 C 10.06 (https://dejure.org/2007,704)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 5 C 20.05, 5 C 10.06 (https://dejure.org/2007,704)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    StAG §§ 10, 11 Satz 1 Nr. 2, § 12a
    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss des -; Einbürgerung, Anspruch auf-; Unterstützen von gegen die Sicherheit des Bundes gerichteten Bestrebungen; Sicherheit des Bundes, gegen die - gerichtete Bestrebungen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    StAG §§ 10, 11 Satz 1 Nr. 2, § 12a
    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss des -; Einbürgerung, Anspruch auf-; Einbürgerungsanspruch; Erklärung; Kurde; PKK-Selbsterklärung; Sicherheit; Sicherheit des Bundes, gegen die - gerichtete Bestrebungen; Türke; Unterschrift; Unterstützen von gegen die Sicherheit des ...

  • Judicialis

    StAG § 10; ; StAG § 11 Satz 1 Nr. 2; ; StAG § 12a

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Anspruchs auf Einbürgerung aufgrund der "Selbsterklärung: 'Auch ich bin ein PKK'ler'"; Bewertung einer Selbsterklärung in der Gesamtbetrachtung als eine Sympathiebekundung zugunsten der PKK

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    StAG § 10; StAG § 11 S. 1 Nr. 2; StGB § 92 Abs. 3 Nr. 2
    D (A), Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, verfassungsfeindliche Bestrebungen, Unterstützung, PKK, Unterzeichner

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 10 § 11 S. 1 Nr. 2 § 12a
    Staatsangehörigkeitsrecht - Anspruch auf Einbürgerung; Unterstützen von gegen die Sicherheit des Bundes gerichteten Bestrebungen; Sicherheit des Bundes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bekundung von Sympathie für eine "neue gewaltfreie Politik der PKKÂ' im Jahre 2001 kein Einbürgerungshindernis

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bekundung von Sympathie für eine "neue gewaltfreie Politik der PKK" im Jahre 2001 kein Einbürgerungshindernis

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    "Selbsterklärung: Auch ich bin ein PKK'ler" ist kein Einbürgerungshindernis

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    "Selbsterklärung: Auch ich bin ein PKK'ler" ist kein Einbürgerungshindernis

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.2.2007)

    Einbürgerung trotz Sympathie für "neue, gewaltfreie PKK"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 128, 140
  • NVwZ 2007, 956
 
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Wird zitiert von ... (94)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.03.2005 - 1 C 28.03

    Einvernehmliche Klagerücknahme

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05
    Entsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG (s. jetzt § 54 Nr. 5 AufenthG) als Unterstützen jede Tätigkeit angesehen, die sich in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeit der Vereinigung, die den internationalen Terrorismus unterstützt, auswirkt (Urteil vom 15. März 2005 - BVerwG 1 C 28.03 - BVerwGE 123, 114).

    Entsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15. März 2005 (a.a.O. S. 125) zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG ausgeführt, dass die eine Unterstützung der Vereinigung, ihrer Bestrebungen oder ihrer Tätigkeit bezweckende Zielrichtung des Handelns für den Ausländer regelmäßig erkennbar und ihm deshalb zurechenbar sein müsse.

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05
    Entsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG (s. jetzt § 54 Nr. 5 AufenthG) als Unterstützen jede Tätigkeit angesehen, die sich in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeit der Vereinigung, die den internationalen Terrorismus unterstützt, auswirkt (Urteil vom 15. März 2005 - BVerwG 1 C 28.03 - BVerwGE 123, 114).
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02

    BGH bestätigt Verurteilung wegen PKK-Solidarisierungskampagne

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05
    Auch wenn man mit dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02 - NJW 2003, 2621 = juris Rn. 29) aus diesem Erklärungsteil schließt, der Erklärende - in jenem Fall allerdings eine über die Hintergründe und Ziele der Kampagne der PKK im Einzelnen informierte Aktivistin - sei bereit, das Verbot zu missachten und ihm zuwiderzuhandeln, würde darin zwar ein strafbarer Verstoß gegen das vereinsrechtliche Betätigungsverbot liegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 12 S 1696/05

    Einbürgerung; Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05
    Zum Begriff des Unterstützens i.S.d. § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG kann von der Definition in der Rechtsprechung (vgl. VGH München…, Urteil vom 27. Mai 2003 - 5 B 01.1805 - juris Rn. 32 zu § 86 Nr. 2 AuslG; VGH Mannheim, Urteil vom 10. November 2005 - 12 S 1696/05 - juris, zu § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG) und Literatur (…vgl. Berlit, GK-StAR § 11 Rn. 96) ausgegangen werden, wonach Unterstützen jede Handlung des Ausländers sei, die für Bestrebungen i.S.d. § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG objektiv vorteilhaft ist.
  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 01.1805

    Einbürgerung, Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs, Unterstützung der PKK/KADEK, …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05
    Zum Begriff des Unterstützens i.S.d. § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG kann von der Definition in der Rechtsprechung (vgl. VGH München, Urteil vom 27. Mai 2003 - 5 B 01.1805 - juris Rn. 32 zu § 86 Nr. 2 AuslG; VGH Mannheim, Urteil vom 10. November 2005 - 12 S 1696/05 - juris, zu § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG) und Literatur (…vgl. Berlit, GK-StAR § 11 Rn. 96) ausgegangen werden, wonach Unterstützen jede Handlung des Ausländers sei, die für Bestrebungen i.S.d. § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG objektiv vorteilhaft ist.
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer …

    Nach dem Sinn und Zweck des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG sollen diejenigen keinen Anspruch auf Einbürgerung haben, bei denen zumindest der begründete Verdacht besteht, dass sie Bestrebungen gegen Schutzgüter unterstützen, die für den deutschen Staat, in den sie eingebürgert werden wollen, wesentlich sind (Urteil vom 22. Februar 2007 - BVerwG 5 C 20.05 - BVerwGE 128, 140 ).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass der begründete Verdacht einer solchen Unterstützung erforderlich, aber auch ausreichend ist (Urteil vom 22. Februar 2007 a.a.O. S. 143).

    Es reicht aus, wenn der Träger der Bestrebungen mit ihnen das Ziel verfolgt, die besagten Grundprinzipien zu beeinträchtigen (Urteil vom 22. Februar 2007 a.a.O. S. 142).

    Dies muss für den Ausländer erkennbar sein und er muss zum Vorteil der genannten Bestrebungen handeln wollen (Urteil vom 22. Februar 2007 a.a.O. S. 143).

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen; …

    Ob nach diesen Grundsätzen eine tatbestandsmäßige Unterstützung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG vorliegt, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung der gesamten Begleitumstände einschließlich vergangener Handlungen oder Erklärungen zu beurteilen (Urteil vom 22. Februar 2007 - BVerwG 5 C 20.05 - BVerwGE 128, 140 Rn. 19 …und Beschluss vom 27. Januar 2009 - BVerwG 5 B 51.08 - juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 13 S 2613/03

    Erteilung einer Einbürgerungszusicherung - Ausschlussgrund nach § 11 S 1 Nr 1 …

    Nach ganz herrschender Auffassung zu § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG und zu den vergleichbaren früheren Staatsangehörigkeitsvorschriften bezweckt der hier zu prüfende Tatbestand als Ausschlussgrund eine Vorverlagerung des Schutzes der genannten verfassungsrechtlichen Güter; erforderlich, aber auch hinreichend ist die aus bestimmten Tatsachen gerechtfertigte Annahme eines Sicherheitsgefährdungsverdachts (siehe etwa Berlit in GK-StAR, Rn 66 und 87 und 89 zu § 11 m.w.N.; Hailbronner-Renner, StAR, 2005, Rn 7 zu § 11;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.2.2008, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 22.2.2007 - 5 C 20.05 -, NVwZ 2007, 956).

    Anerkannt ist auch, dass die hier verwendeten Begriffe gerichtlich voll überprüfbar sind, dass es insoweit auf eine Gesamtschau aller vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte ankommt und dass die materielle Beweislast für das Vorliegen des Ausschlussgrundes bei der Behörde liegt (…vgl. Berlit a.a.O. Rn 74, 86 und 88 und BVerwG, Urteil vom 17.10.1990 - 1 C 12/88 -, BVerwGE 87, 23 - zu § 2 Abs. 1 G 10; s. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.5.2001 - 13 S 916/00 -, VBlBW 2001, 494, und Hess.VGH, Beschluss vom 6.1.2006 - 12 ZU 3731/04 -, NVwZ-RR 2006, 429), wobei es nicht auf einen Erfolg der in § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG genannten Bestrebungen, sondern auf ihre Zielrichtung ankommt (BVerwG, Urteil vom 22.2.2007 a.a.O. S. 956).

    Die hier maßgebenden Kriterien lehnen sich an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff der "Abwendung", aber auch zum Unterstützungsbegriff an; danach sind nur solche Handlungen ein "Unterstützen" im Sinn der hier zu prüfenden Vorschrift, "die eine Person für sie erkennbar und von ihrem Willen getragen zum Vorteil der genannten Bestrebungen vornimmt" (BVerwG, Urteil vom 22.2.2007 a.a.O. und Urteil vom 15.3.2005 - 1 C 28.03 -, BVerwGE 123, 125; ganz ähnlich die vergleichbare - s. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.5.2001 a.a.0.

    Damit muss der Senat bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung der Position des Klägers davon ausgehen, dass er sich als Mitglied und langjährige Funktionär der IGMG in Philippsburg die "traditionelle" - aus der Sicht der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinn des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG einbürgerungshindernde - Einstellung der Milli-Görüs-Bewegung, wie sie oben beispielhaft aufgeführt ist, im Sinn der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.2.2007 a.a.O. m.w.N.) zurechnen lassen muss.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 10.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9347
BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 10.06 (https://dejure.org/2007,9347)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2007 - 5 C 10.06 (https://dejure.org/2007,9347)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 5 C 10.06 (https://dejure.org/2007,9347)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Unterzeichnung einer einseitigen Selbsterklärung mit dem Inhalt "Auch ich bin ein PKK'ler"als Einbürgerungshindernis; Unterscheidung einer strafbaren Handlung von einer nicht rechtswidrigen Meinungskundgabe; Sinn und Zweck des § 11 S. 1 Nr. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    StAG § 10; StAG § 11 S. 1 Nr. 2; StGB § 92 Abs. 3 Nr. 2
    D (A), Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, verfassungsfeindliche Bestrebungen, Unterstützung, PKK, Unterzeichner

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bekundung von Sympathie für eine "neue gewaltfreie Politik der PKKÂ' im Jahre 2001 kein Einbürgerungshindernis

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bekundung von Sympathie für eine "neue gewaltfreie Politik der PKK" im Jahre 2001 kein Einbürgerungshindernis

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    "Selbsterklärung: Auch ich bin ein PKK'ler" ist kein Einbürgerungshindernis

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    "Selbsterklärung: Auch ich bin ein PKK'ler" ist kein Einbürgerungshindernis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss des -; Einbürgerung, Anspruch auf-; …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 10.06
    Die entscheidungstragend herangezogene Teilaussage der vorbezeichneten Selbsterklärung (vgl. zu den übrigen Aussagen den Tatbestand und die Gründe des Urteils des erkennenden Senats vom 22. Februar 2007 - BVerwG 5 C 20.05 -, zur Veröffentlichung in der Sammlung BVerwGE vorgesehen) lautete wie folgt:.

    Diese Vorschrift hat der erkennende Senat in seinem - zur Veröffentlichung in der Sammlung BVerwGE vorgesehenen - Urteil vom 22. Februar 2007 (betreffend das Verfahren BVerwG 5 C 20.05 ) ausgelegt und angewendet; die hierzu entwickelten Maßstäbe sind wie folgt zusammenzufassen:.

    Rn. 19 In Anwendung dieser Maßstäbe hat der erkennende Senat in den Gründen des Parallelurteils im Verfahren BVerwG 5 C 20.05 im Einzelnen dargelegt, weswegen die feststehende Unterzeichnung der Selbsterklärung gleichwohl nicht den Verdacht einer Unterstützung von Bestrebungen i.S.d. § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG rechtfertigt.

    Weil der vorliegende Fall insoweit von einer nahezu deckungsgleichen Ausgangslage geprägt ist, wird hierzu im Einzelnen auf die Gründe des Urteils im Parallelverfahren BVerwG 5 C 20.05 verwiesen.

    Rn. 21 Von solchen objektiven und subjektiven Umständen kann hier ebenso wenig die Rede sein wie im Parallelverfahren BVerwG 5 C 20.05 ; vielmehr treffen bei dem in diesen beiden Fällen jeweils festgestellten Sachverhalt eher die Ausführungen des Bundesgerichtshofs zu den Zielrichtungen zu, welche bei gleichem Wortlaut der Erklärung eine strafbare Handlung von einer nicht rechtswidrigen Meinungskundgabe unterscheiden (…Urteil vom 27. März 2003 a.a.O.).

    Rn. 22 Unbeschadet der vorbezeichneten tatsächlichen, die strafrechtliche Bewertung maßgeblich beeinflussenden Unterschiede hat der erkennende Senat im Parallelurteil BVerwG 5 C 20.05 entscheidungstragend darauf abgestellt, dass selbst ein unterstellter Verstoß gegen das vereinsrechtliche Betätigungsverbot und eine entsprechende Strafbarkeit nicht die Annahme rechtfertigte, darin liege eine Unterstützung einer Bestrebung i.S.d. § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG.

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02

    BGH bestätigt Verurteilung wegen PKK-Solidarisierungskampagne

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 10.06
    Rn. 20 Soweit im vorliegenden Streitverfahren der Verwaltungsgerichtshof seine gegenteilige Wertung (ausschließlich) auf die Aussagen im letzten Absatz der Selbsterklärung gegründet und insoweit maßgeblich die Gründe des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02 - (NJW 2003, 2621) herangezogen hat, vermag sich der erkennende Senat dieser Wertung schon deshalb nicht anzuschließen, weil der vom Bundesgerichtshof zu beurteilenden Tat in wesentlichen Punkten unterschiedliche tatrichterliche Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite zugrunde lagen.

    Rn. 21 Von solchen objektiven und subjektiven Umständen kann hier ebenso wenig die Rede sein wie im Parallelverfahren BVerwG 5 C 20.05 ; vielmehr treffen bei dem in diesen beiden Fällen jeweils festgestellten Sachverhalt eher die Ausführungen des Bundesgerichtshofs zu den Zielrichtungen zu, welche bei gleichem Wortlaut der Erklärung eine strafbare Handlung von einer nicht rechtswidrigen Meinungskundgabe unterscheiden (Urteil vom 27. März 2003 a.a.O.).

    "Auch wenn man mit dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02 - NJW 2003, 2621 = juris Rn. 29) aus diesem Erklärungsteil schließt, der Erklärende - in jenem Fall allerdings eine über die Hintergründe und Ziele der Kampagne der PKK im Einzelnen informierte Aktivistin - sei bereit, das Verbot zu missachten und ihm zuwiderzuhandeln, würde darin zwar ein strafbarer Verstoß gegen das vereinsrechtliche Betätigungsverbot liegen.

  • VG Berlin, 10.05.2021 - 4 K 380.20
    Es genügen nicht schon solche Handlungen, die rein zufällig objektiv vorteilhaft sind; vielmehr ist eine Handlung erforderlich, die eine Person, für sie erkennbar und von ihrem Willen getragen zum Vorteil der jeweiligen Bestrebung vornimmt (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2007 - 5 C 10/06 -, BeckRS 2007, 24341).
  • OVG Thüringen, 23.03.2021 - 3 ZKO 384/19

    Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes; Einbürgerung: Ausschluss …

    Als Unterstützungshandlungen sind danach Handlungen einzuordnen, die für die jeweilige Bestrebung objektiv vorteilhaft sind (BVerwG, Urteile vom 20. März 2012 - 5 C 1.11 - BVerwGE 142, 132 und vom 22. Februar 2007 - 5 C 10.06 - juris; insoweit ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. November 2005 - 12 S 1696/05 - juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Mai 2003 - 5 B 01.1805 - juris, zu § 86 Nr. 2 AuslG;… Berlit in GK-StAR, § 11 Rn. 96).

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts genügen allerdings nicht schon Handlungen, die sich lediglich zufällig als objektiv vorteilhaft erweisen, sondern nur solche, die eine Person für sie erkennbar und von ihrem Willen getragen zum Vorteil der jeweiligen Bestrebung vornimmt (Urteil vom 22. Februar 2007 - 5 C 10.06 - juris Rn. 17).

  • VG Neustadt, 03.11.2021 - 5 K 612/21

    Ablehnung der Einbürgerung; Vorwurf salafistischer, verfassungsfeindlicher …

    Dabei genügen nicht schon Handlungen, die sich lediglich zufällig als objektiv vorteilhaft erweisen, sondern nur solche, die eine Person für sie erkennbar und von ihrem Willen getragen zum Vorteil der jeweiligen Bestrebung vornimmt (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2007 - 5 C 10.06 -, juris).

    Die eine Unterstützung einer Vereinigung, ihre Bestrebungen oder ihre Tätigkeit bezweckende Zielrichtung des Handelns muss für den Ausländer regelmäßig erkennbar und ihm deshalb zurechenbar sein (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2007 - 5 C 10.06 -, juris).

  • BVerwG, 07.04.2006 - 5 B 10.06

    Zulassung der Revision auf Grund der Klärungsmöglichkeit der Voraussetzungen des …

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 10.06 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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