Rechtsprechung
| BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 11.08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung mit dem Ziel des Berufsabschlusses als "Staatlich anerkannte Erzieherin"; Selbstständiges Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind als "einschlägige" Tätigkeit gem. § 4 Abs. 1 S. 1 ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FakOSozPäd § 4 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2a, 2d
Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung mit dem Ziel des Berufsabschlusses als "Staatlich anerkannte Erzieherin"; Selbstständiges Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind als "einschlägige" Tätigkeit gem. § 4 Abs. 1 S. 1 ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 20.03.2007 - Au 3 K 06.1236
- VGH Bayern, 25.10.2007 - 12 B 07.900
- BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 11.08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 11.08
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist 'Beruf' im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG jede auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer (eigenen) Lebensgrundlage (s. etwa BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377 ; Beschluss vom 18. Juni 1980 - 1 BvR 697/77 - BVerfGE 54, 301 ). - BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77
Buchführungsprivileg
Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 11.08
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist 'Beruf' im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG jede auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer (eigenen) Lebensgrundlage (s. etwa BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377 ; Beschluss vom 18. Juni 1980 - 1 BvR 697/77 - BVerfGE 54, 301 ). - BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95
Familienarbeit
Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 11.08
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. etwa Beschlüsse vom 20. Mai 2003 - 1 BvR 237/97 - NJW 2003, 2819 , vom 5. Februar 2002 - 1 BvR 105/95 - BVerfGE 105, 1 und Urteil vom 4. April 1984 -1 BvR 1323/82 - BVerfGE 66, 324) sind allerdings die Berufstätigkeit und die Führung eines Familienhaushalts in Bezug auf die jeweiligen Leistungen, die die Ehegatten im Rahmen ihrer innerfamiliären Arbeitsteilung erbringen, als grundsätzlich gleichwertig anzusehen und insoweit möglichst gleichzustellen.
- BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97
Anwendung und Auslegung der Härtefallklausel
Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 11.08
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. etwa Beschlüsse vom 20. Mai 2003 - 1 BvR 237/97 - NJW 2003, 2819 , vom 5. Februar 2002 - 1 BvR 105/95 - BVerfGE 105, 1 und Urteil vom 4. April 1984 -1 BvR 1323/82 - BVerfGE 66, 324) sind allerdings die Berufstätigkeit und die Führung eines Familienhaushalts in Bezug auf die jeweiligen Leistungen, die die Ehegatten im Rahmen ihrer innerfamiliären Arbeitsteilung erbringen, als grundsätzlich gleichwertig anzusehen und insoweit möglichst gleichzustellen. - BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 10.08
Aufnahmevoraussetzung, berufliche Vorqualifikation als - für …
Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 11.08
Rn. 13 Der Senat hat hierzu in seinem gleichzeitig ergangenen Urteil vom 11. Dezember 2008 in dem Verfahren BVerwG 5 C 10.08 (zur Veröffentlichung vorgesehen), dem ein vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde lag, ausgeführt:. - BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs
Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 11.08
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. etwa Beschlüsse vom 20. Mai 2003 - 1 BvR 237/97 - NJW 2003, 2819 , vom 5. Februar 2002 - 1 BvR 105/95 - BVerfGE 105, 1 und Urteil vom 4. April 1984 -1 BvR 1323/82 - BVerfGE 66, 324) sind allerdings die Berufstätigkeit und die Führung eines Familienhaushalts in Bezug auf die jeweiligen Leistungen, die die Ehegatten im Rahmen ihrer innerfamiliären Arbeitsteilung erbringen, als grundsätzlich gleichwertig anzusehen und insoweit möglichst gleichzustellen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2007 - 2 A 3597/05
Förderungsfähigkeit einer Ausbildung zum Fachwirt für Finanzberatung; Angaben im …
Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 11.08
aa) Eine entsprechende berufliche Qualifikation liegt vor, wenn sie berufliche Fähigkeiten umfasst, die von ihrem Gewicht und Umfang her mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen vergleichbar sind, die im Rahmen einer Berufsausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf oder durch einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss vermittelt bzw. erworben werden (s. etwa VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Juli 2003 - 11 K 4588/01 - juris; OVG Münster, Urteil vom 26. Oktober 2007 - 2 A 3597/05 - DVBl 2008, 63). - VGH Bayern, 19.06.2008 - 12 B 06.756
Aufstiegsfortbildungsförderung; Fachwirt für Finanzberatung; Maßnahme; …
Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 11.08
Um sicherzustellen, dass nur Maßnahmen gefördert werden, die auf einer beruflichen Vorqualifikation aufbauen, hängt die Förderungsfähigkeit der Ausbildung nicht ausschließlich von ihrer Struktur und ihrem Ausbildungsniveau, sondern auch von der beruflichen (Vor-)Qualifikation der Teilnehmenden ab (s. etwa VGH München, Urteil vom 19. Juni 2008 - 12 B 06.756 -). - FG Düsseldorf, 16.08.2001 - 14 K 582/00
Voraussetzungen von Werbungskosten; Einsatz zur Einkünfteerzielung; Zweck des …
Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 11.08
Der Schutz von Ehe und Familie durch den Staat (Art. 6 Abs. 1 GG) gebietet ebenfalls nicht, eine Haushalts- und Betreuungstätigkeit in jeder Hinsicht der beruflich ausgeübten Erwerbstätigkeit gleichzustellen (s. - m.w.N. - FG Düsseldorf, Urteil vom 16. August 2001 - 14 K 582/00 E - EFG 2001, 1598). - VG Düsseldorf, 24.07.2003 - 11 K 4588/01
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von …
Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 11.08
aa) Eine entsprechende berufliche Qualifikation liegt vor, wenn sie berufliche Fähigkeiten umfasst, die von ihrem Gewicht und Umfang her mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen vergleichbar sind, die im Rahmen einer Berufsausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf oder durch einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss vermittelt bzw. erworben werden (s. etwa VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Juli 2003 - 11 K 4588/01 - juris; OVG Münster, Urteil vom 26. Oktober 2007 - 2 A 3597/05 - DVBl 2008, 63).
- VGH Bayern, 20.08.2012 - 12 BV 12.901
Fachhochschulstudium der Fachrichtung "Management Sozialer Innovationen" als …
Rn. 21 Soweit der Senat in seinem Urteil vom 13. November 2007 - 12 BV 06.158 - unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 12 B 07.900 - zur Förderfähigkeit der Erzieherausbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AfBG) noch die gegenteilige Auffassung vertreten und die Förderfähigkeit einer der Erziehungsausbildung an einer Fachakademie der Sozialpädagogik nachfolgenden Fachhochschulausbildung nach § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 BAföG verneint hat, weil § 4 FakOSozPäd a.F. für den Zugang zur Ausbildung als Erzieher eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine entsprechende berufliche Qualifikation voraussetze, ist dem jedenfalls durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 - 5 C 11/08 -, mit der das Urteil des Senats vom 25. Oktober 2007 - 12 B 07.900 - aufgehoben wurde, die Grundlage entzogen. - BVerwG, 10.04.2008 - 5 B 4.08 Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 11.08 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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