Rechtsprechung
| BVerwG, 26.07.1994 - 5 C 11.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Zweckidentität von Schadensersatzleistungen Dritter und Eingliederungshilfemaßnahmen der Sozialhilfe - Kostenbeitragsverlangen, Ermessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sozialhilfe - Zweckrichtung der Teilleistungen - Eingliederungshilfe
Verfahrensgang
- VG Stade, 26.04.1990 - 1 A 69/89
- BVerwG, 26.07.1994 - 5 C 11.92
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1041
- NVwZ 1995, 603 (Ls.)
- DVBl 1995, 673
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 56.92
Eingliederungshilfe für Behinderte - Kindergeld
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist unter einer im Sinne des § 43 Abs. 3 BSHG zweckgleichen Leistung nur eine solche zu verstehen, die dem Zweck der Eingliederungshilfe in Gestalt einer der in § 43 Abs. 2 BSHG genannten Maßnahmen entspricht (Urteil vom 26. Juli 1994 - BVerwG 5 C 11.92 - Buchholz 436.0 § 43 BSHG Nr. 7).Die Zweckgleichheit der Leistung eines anderen ist vielmehr bezogen auf eine konkrete, in § 43 Abs. 2 BSHG aufgeführte Maßnahme der Eingliederungshilfe zu ermitteln (Urteil vom 26. Juli 1994, a.a.O.).
- BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.95
Wohngeldrecht: Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen …
Denn eine Gesamtleistung hat keine einheitliche Zweckbestimmung, wenn sie sich rechtlich in Teilleistungen mit unterschiedlicher Zweckrichtung zerlegen läßt (vgl. etwa Urteile vom 26. Juli 1994 - BVerwG 5 C 11.92 - Buchholz 436.0 § 43 BSHG Nr. 7 S. 1 (2 ff.) und vom 29. September 1994 - BVerwG 5 C 56.92 - Buchholz 436.0 § 43 BSHG Nr. 8 S. 6 (7)). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2016 - 12 A 1894/14
Pflegezulage als zweckgleiche Leistung i.R.d. Gewährung von …
Rn. 33 - 5 C 11.92 -, juris Rn. 12.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1995 - 24 A 4833/94
Sozialhilferecht: Berücksichtigung des Erziehungsbeitrags bei Hilfe zum …
zu § 43 Abs. 3 BSHG : BVerwG, Urteil vom 26.7.1994 - 5 C 11.92 - BVerwGE 96, 379 , = DVBl 1995, 673. - OVG Niedersachsen, 26.03.1997 - 4 L 7950/94
Zweckgleichheit von Eingliederungshilfe und Unfallversicherung; …
Damit werden nicht nur Leistungen als nicht zweckidentisch ausgegrenzt, die mit ihrem Zweck keiner Eingliederungsmaßnahme entsprechen, sondern auch solche, die mit dem Zweck einer anderen - von § 43 Abs. 2 BSHG nicht erfaßten - Eingliederungsmaßnahme identisch sind (BVerwG, Urt. v. 26. Juli 1994 - 5 C 11.92 -, FEVS 45, 274 = NDV 1995, 263 = DVBl. 1995, 673).Die Versicherungsleistung aus einer Unfallversicherung unterscheidet sich damit maßgeblich von einer Schadenersatzleistung (z. B. nach §§ 7 ff. StVG), bei der als eine mit einer Maßnahme nach § 40 Abs. 1 Nr. 2 a BSHG zweckidentische Leistung die Schadenersatzleistung für den Vermögensnachteil in Betracht kommt, den der Verletzte dadurch erleidet, daß infolge der Verletzung eine Vermehrung seiner Bedürfnisse eingetreten ist (BVerwG, Urt. v. 26. Juli 1994 - 5 C 11.92 -, aaO).
- LSG Bayern, 22.11.2023 - L 8 SO 271/22
Soezialhilfe: Aufwendungsersatz für gewährte Eingliederungshilfe
In welchem Umfang Ersatz aus dem Pflegetagesgeld gefordert wird, gehört dagegen nicht in die Ermessenserwägung, sondern ist bereits auf der Tatbestandsebene zu berücksichtigen, inwieweit es sich überhaupt um zweckgleiche Leistungen handelt (vgl. BVerwG vom 26.07.1994 - 5 C 11/92 - juris Rn. 16). - VG Minden, 22.08.2014 - 6 K 232/14 Rn. 21 Vgl. BVerwG, Urteile vom 26.7.1994 - 5 C 11.92 -, FEVS 45, 274 = NJW 1995, 1041, vom 29.9.1994 - 5 C 56.92 -, FEVS 45, 452 = NVwZ-RR 1995, 675, und vom 12.7.1996 - 5 C 18.95 -, FEVS 47, 149 = NDV-RD 1997, 13.
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