Rechtsprechung
| BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 14.04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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BVFG § 27 Abs. 2
Abkömmling - Bundesverwaltungsgericht
BVFG § 27 Abs. 2
Abkömmling; Abkömmling; Aufnahmebescheid; Bescheinigung; Einbeziehung; Eintragung; Enkel; Familie; Großmutter; Großvater; Nachholung; Spätaussiedler; besondere Härte; nachträglich
- Judicialis
BVFG § 27 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Anspruch eines erst nach der Ausreise der Großmutter geborenen Enkels auf Nachholung der Eintragung in den Aufnahmebescheid der Großmutter wegen Vorliegens einer besonderen Härte; Einbeziehung von Abkömmlingen in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers; Nachholung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVFG § 27 Abs. 2
Keine Einbeziehung von Abkömmlingen in Aufnahmebescheid bei Geburt der Enkel nach Ausreise der Bezugsperson - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 15.03.2002 - 19 K 5328/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2003 - 2 A 2165/02
- BVerwG, 06.05.2004 - 5 B 63.03
- BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 14.04
Papierfundstellen
- BVerwGE 123, 378
- NVwZ-RR 2006, 73
- DVBl 2006, 253
- DÖV 2006, 311
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 14.04
Aus dem Grundrecht des Art. 6 Abs. 1 GG lassen sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine unmittelbaren Ansprüche auf Einreise und Aufenthalt herleiten (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 5 B 20.99 - unter Hinweis auf BVerfGE 76, 1, 41 ff. im Zusammenhang des Ehegatten- und Familiennachzuges); es ist vielmehr zuvörderst Sache des Gesetzgebers und - in den von diesem zulässigerweise gezogenen Grenzen - der Exekutive, festzulegen, in welchem Ausmaß und auf welcher Rechtsgrundlage ein Zuzug von Abkömmlingen von Spätaussiedlern genehmigt wird. - BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 14.04
Mit der Anknüpfung an die im Ausreisezeitpunkt bestehende Familiensituation unter dem Gesichtspunkt des Vorliegens der "sonstigen Voraussetzungen" für die Erteilung eines Aufnahmebescheides weicht der Senat nicht von dem u.a. mit Urteil vom 22. April 2004 - BVerwG 5 C 27.02 - (Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 11 unter Hinweis auf die Urteile vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 und 5 C 45.01 - ) bestätigten rechtlichen Ausgangspunkt ab, wonach Verpflichtungsbegehren - einschließlich derjenigen auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach § 27 Abs. 2 BVFG - grundsätzlich nach der im Entscheidungszeitpunkt geltenden Rechtslage zu beurteilen sind und an möglicherweise einer früheren Rechtsprechung zu entnehmenden rechtlichen Aussagen, es komme bei Klagen auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach § 27 Abs. 2 BVFG entscheidungserheblich auf eine zu einem früheren Zeitpunkt bestehende Rechtslage an, nicht festgehalten wird (…a.a.O.). - BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 45.01
Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft; Erwerb der …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 14.04
Mit der Anknüpfung an die im Ausreisezeitpunkt bestehende Familiensituation unter dem Gesichtspunkt des Vorliegens der "sonstigen Voraussetzungen" für die Erteilung eines Aufnahmebescheides weicht der Senat nicht von dem u.a. mit Urteil vom 22. April 2004 - BVerwG 5 C 27.02 - (Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 11 unter Hinweis auf die Urteile vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 und 5 C 45.01 - ) bestätigten rechtlichen Ausgangspunkt ab, wonach Verpflichtungsbegehren - einschließlich derjenigen auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach § 27 Abs. 2 BVFG - grundsätzlich nach der im Entscheidungszeitpunkt geltenden Rechtslage zu beurteilen sind und an möglicherweise einer früheren Rechtsprechung zu entnehmenden rechtlichen Aussagen, es komme bei Klagen auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach § 27 Abs. 2 BVFG entscheidungserheblich auf eine zu einem früheren Zeitpunkt bestehende Rechtslage an, nicht festgehalten wird (…a.a.O.).
- BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99
Aufnahmeverfahren; Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; deutsche …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 14.04
In seinen Urteilen vom 18. November 1999 - BVerwG 5 C 3.99 - (BVerwGE 110, 99) und - BVerwG 5 C 4.99 - (BVerwGE 110, 106) hat der Senat zwar entschieden, dass eine erst nach Verlassen des Aussiedlungsgebietes geschlossene Ehe ein Härtegrund im Sinne von § 27 Abs. 2 BVFG sein kann. - BVerwG, 22.04.2004 - 5 C 27.02
Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung eines -es in Härtefällen; …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 14.04
Mit der Anknüpfung an die im Ausreisezeitpunkt bestehende Familiensituation unter dem Gesichtspunkt des Vorliegens der "sonstigen Voraussetzungen" für die Erteilung eines Aufnahmebescheides weicht der Senat nicht von dem u.a. mit Urteil vom 22. April 2004 - BVerwG 5 C 27.02 - (Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 11 unter Hinweis auf die Urteile vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 und 5 C 45.01 - ) bestätigten rechtlichen Ausgangspunkt ab, wonach Verpflichtungsbegehren - einschließlich derjenigen auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach § 27 Abs. 2 BVFG - grundsätzlich nach der im Entscheidungszeitpunkt geltenden Rechtslage zu beurteilen sind und an möglicherweise einer früheren Rechtsprechung zu entnehmenden rechtlichen Aussagen, es komme bei Klagen auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach § 27 Abs. 2 BVFG entscheidungserheblich auf eine zu einem früheren Zeitpunkt bestehende Rechtslage an, nicht festgehalten wird (…a.a.O.). - BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 4.99
Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; besondere Härte; bei der …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 14.04
In seinen Urteilen vom 18. November 1999 - BVerwG 5 C 3.99 - (BVerwGE 110, 99) und - BVerwG 5 C 4.99 - (BVerwGE 110, 106) hat der Senat zwar entschieden, dass eine erst nach Verlassen des Aussiedlungsgebietes geschlossene Ehe ein Härtegrund im Sinne von § 27 Abs. 2 BVFG sein kann.
- BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 17.15
Abkömmling; (Minderjährigen-) Adoption; Aufnahmebescheid; Aussiedlung; …
Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Einführung der Möglichkeit der "Nachholung" der Eintragung für im Ausreisezeitpunkt noch nicht geborene Abkömmlinge mit der Neufassung des § 27 BVFG durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2094) nicht bezweckt war (BVerwG, Urteil vom 2. Juni 2005 - 5 C 14.04 - BVerwGE 123, 378 = juris Rn. 9)."Eine nachträgliche Eintragung kommt also nicht in Betracht, wenn die Ehe zum Zeitpunkt der Aussiedlung des Spätaussiedlers noch nicht oder nicht mehr bestanden hat, oder wenn das Kind später geboren ist" (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juni 2005 - 5 C 14.04 - BVerwGE 123, 378 = juris Rn. 9 f).
- VG Köln, 28.10.2025 - 7 K 3602/24 Rn. 22 BVerwG, Urteil vom 2. Juni 2005 - 5 C 14.04 -, juris, Rn. 9.
Rn. 31 Dazu in vorliegendem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 2. Juni 2005 - 5 C 14.04 -, juris, Rn. 14.
- BVerwG, 06.05.2004 - 5 B 63.03
Zulassung der Revision zur Klärung der Frage der Voraussetzungen der Einbeziehung …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 14.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2015 - 11 A 1838/14
Nachträgliche Einbeziehung von adoptierten Abkömmlingen in den Aufnahmebescheid …
Rn. 24 Vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juni 2005 - 5 C 14.04 -, BVerwGE 123, 378, zu § 27 Abs. 2 BVFG in der damals geltenden Fassung. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2019 - 11 A 2525/17
Nachträgliche Einbeziehung der Angehörigen als Abkömmlinge des Spätaussiedlers in …
Rn. 8 Vgl. BVerwG, Urteile vom 27. September 2016 - 1 C 17.15 -, BVerwGE 156, 164 = juris, Rn. 16 ff., und vom 2. Juni 2005 - 5 C 14.04 -, BVerwGE 123, 378 = juris, Rn. 9 ff. - VG Köln, 16.07.2024 - 7 K 5979/22 Rn. 18 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.09.2016 - 1 C 17.15 -, juris Rn. 16; Urteil vom 02.06.2005 - 5 C 14.04 -, juris Rn. 9.
- VG Köln, 23.10.2020 - 10 K 6291/19 Rn. 19 Vgl. BVerwG, Urteile vom 27. September 2016 - 1 C 17.15 -, BVerwGE 156, 164 = juris, Rn. 16 ff., und vom 2. Juni 2005 - 5 C 14.04 -, BVerwGE 123, 378 = juris, Rn. 9 ff.
- VG Köln, 25.07.2023 - 7 K 1843/22 Rn. 18 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.09.2016 - 1 C 17.15 -, juris Rn. 16; Urteil vom 02.06.2005 - 5 C 14.04 -, juris Rn. 9.
- VG Köln, 19.04.2023 - 10 K 2737/20 Rn. 24 Vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 27. September 2016 - 1 C 17.15 -, BVerwGE 156, 164 = juris, Rn. 16 ff., und vom 2. Juni 2005 - 5 C 14.04 -, BVerwGE 123, 378 = juris, Rn. 9 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 11 A 2525/17 -, Rn. 6, juris.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 06.05.2004 - 5 B 63.03, 5 PKH 42.03, 5 C 14.04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision zur Klärung der Frage der Voraussetzungen der Einbeziehung einer Person im Härtewege nach § 27 Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Köln, 15.03.2002 - 19 K 5328/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2003 - 2 A 2165/02
- BVerwG, 06.05.2004 - 5 B 63.03, 5 PKH 42.03, 5 C 14.04
- BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 14.04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 14.04
Abkömmling
Auszug aus BVerwG, 06.05.2004 - 5 B 63.03
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 14.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 12 A 2928/04
Voraussetzungen für die Annahme eines einfachen Gesprächs in deutscher Sprache im …
Die mit der Zulassungsbegründung zitierte Revisionszulassung - 5 B 63.03 - vom 6. Mai 2004 ist für die vorliegende Fallkonstellation nicht einschlägig, da es dort um die Frage ging, ob ein nach der Ausreise der Bezugsperson geborenes Kind, für das naturgemäß zuvor kein Antrag gestellt werden konnte, noch nachträglich im Härtewege einbezogen werden kann.Im zugehörigen Urteil - 5 C 14.04 - vom 2. Juni 2005 hat das Bundesverwaltungsgericht dann auch bezeichnenderweise die Intention des Gesetzgebers hervorgehoben, dass die Eintragung eines Angehörigen im Härtewege nur zulässig sein soll, wenn bei rechtzeitiger Antragstellung eine Eintragung möglich gewesen wäre.
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