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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 14.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,262
BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 14.87 (https://dejure.org/1991,262)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1991 - 5 C 14.87 (https://dejure.org/1991,262)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1991 - 5 C 14.87 (https://dejure.org/1991,262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialhlife - Rücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 89, 81
  • MDR 1992, 816
  • NVwZ 1992, 1096 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1992, 485
  • DVBl 1992, 624
  • DÖV 1992, 263
 
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Wird zitiert von ... (77)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt - …

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 14.87
    Zwar sind, wie das Bundesverwaltungsgericht immer wieder hervorgehoben hat, Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz keine rentengleichen Dauerleistungen, sondern Hilfen in einer bestimmten Notsituation (BVerwGE 25, 307; 28, 216).
  • BVerwG, 15.11.1967 - V C 71.67

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Blindenhilfe für Sehbehinderte - Begriff der …

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 14.87
    Zwar sind, wie das Bundesverwaltungsgericht immer wieder hervorgehoben hat, Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz keine rentengleichen Dauerleistungen, sondern Hilfen in einer bestimmten Notsituation (BVerwGE 25, 307; 28, 216).
  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R

    Bindungswirkung bei der Bewilligung wiederkehrender Behandlungsmaßnahmen, keine …

    Hier haben vergleichbare Gesichtspunkte, wie sie im Krankenversicherungsrecht gegen eine zeitlich unbegrenzte Gewährung von Behandlungsleistungen sprechen, dazu geführt, daß zeitabschnittsweise Bewilligungen eine rechtliche Bindung grundsätzlich nur für den nächsten Bewilligungsabschnitt entfalten; die Entscheidung über die nachfolgenden Bewilligungsabschnitte bleibt vorbehalten und wird - konkludent - erst mit der tatsächlichen Auszahlung getroffen (ständige Rechtsprechung seit BVerwGE 25, 307 = Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 2, vgl BVerwGE 89, 81, 85 = Buchholz 435.11 § 43 SGB I Nr. 3 S 7).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer - …

    Die Behörde kann deshalb ihre Entscheidung über ein Hilfebegehren auf einen kurzen Zeitraum beschränken, sie ist aber auch nicht gehindert, den Sozialhilfefall für einen längeren Zeitraum zu regeln (vgl Bundesverwaltungsgericht , BVerwGE 39, 261, 265; BVerwG Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 3; BVerwG Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 5; BVerwGE 89, 81; BVerwG Buchholz 436.51 § 6 JWG Nr. 15; dazu auch Grieger, ZFSH/SGB 2002, 451).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe - …

    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß der Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung durch die Zeit bis zum Erlaß des letzten Behördenbescheides begrenzt ist, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn die Behörde den Hilfefall statt für den dem Bescheid nächstliegenden Zeitraum für einen längeren Zeitraum geregelt hat (vgl. BVerwGE 39, 261 (265) [BVerwG 19.01.1972 - V C 10/71]; 89, 81 (85) [BVerwG 26.09.1991 - 4 C 5/87]; s. ferner Urteile vom 16. Januar 1986 und 30. April 1992 a.a.O..

    Im Bereich der Eingliederungshilfe gelten die vorstehenden Grundsätze für eine mögliche zeitliche Erweiterung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle nicht nur für Bescheide des Sozialhilfeträgers, durch die "laufende" Leistungen für einen begrenzten, längeren Zeitraum (z. B. die Kosten für Schulgeld, Unterkunft und Verpflegung im Rahmen einer Ausbildung - s. dazu BVerwGE 89, 81) abgelehnt werden.

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