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| AG Ludwigsburg, 08.02.2006 - 5 C 1559/05 |
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Volltextveröffentlichung
- Bund der Energieverbraucher
Das Gericht ließ die Feststellungklage zu und hatte auch keinen Zweifel daran, dass die Gaspreiserhöhung der zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB unterfällt.
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 07.09.2006 - 8 S 146/05
Erhöhung der Gaspreise, Billigkeitskontrolle
Dagegen will die Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB die einer Partei zustehende Befugnis beschränken, die Höhe der Bezugspreise einseitig zu verändern (vgl. BGH, Urteil v. 05.02.2003 - VIII ZR 111/02, NJW 2003, 1449; Urteil v. 02.10.1991 - VIII ZR 240/90, NJW-RR 1992, 183; OLG Karlsruhe, Urteil v. 28.06.2006 - 7 U 194/03, n.v.; LG Heilbronn, Urteil v. 19.01.2006 - 6 S 16/05, RdE 2006, 88; AG Ludwigsburg, Urteil v. 08.02.2006 - 5 C 1559/05, n.v.; Markert RdE 2006, 137; Ehricke JZ 2005, 599, 603).
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