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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 18.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6834
BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 18.09 (https://dejure.org/2010,6834)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.2010 - 5 C 18.09 (https://dejure.org/2010,6834)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 5 C 18.09 (https://dejure.org/2010,6834)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    AusglLeistG § 1 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 bis 3; § 2 Abs. 1 Satz 2; EntschG § 4 Abs. 1, Abs. 2
    Ausgleichsleistung; Besatzungsrecht; Bemessungsgrundlage; Bilanz; Demontage; Demontageschäden; Reparationen; Reparationsschäden; Enteignung; entschädigungslose Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; Einheitswert; ...

  • openjur.de

    Ausgleichsleistung; Besatzungsrecht; Bemessungsgrundlage; Bilanz; Demontage; Demontageschäden; Reparationen; Reparationsschäden; Enteignung; entschädigungslose Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; Einheitswert; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Ausgleichsleistungen für ein von Demontagen betroffenes Unternehmen; Bemessungsgrundlage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 3 Nr 1 AusglLeistG, § 1 Abs 3 Nr 2 AusglLeistG, § 1 Abs 3 Nr 3 AusglLeistG, § 2 Abs 1 S 2 AusglLeistG, § 4 Abs 1 EntschG
    Ausgleichsleistungen für ein von Demontagen betroffenes Unternehmen; Bemessungsgrundlage

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Ausschlusses von Ausgleichsleistungen für Reparationsschäden bei der Bemessung der Höhe von Unternehmensentschädigungen; Ausklammerung von Demontageschäden und anderen nicht ausgleichsfähigen Verlusten bei der Berechnung der Ausgleichsleistung i.R.e. ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Ausschlusses von Ausgleichsleistungen für Reparationsschäden bei der Bemessung der Höhe von Unternehmensentschädigungen; Ausklammerung von Demontageschäden und anderen nicht ausgleichsfähigen Verlusten bei der Berechnung der Ausgleichsleistung i.R.e. ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 42.03

    Unternehmen; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Reinvermögen; Bilanz; …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 18.09
    Der Ausschluss von Ausgleichsleistungen für Reparationsschäden (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 AusglLeistG) ist zugleich eine besondere Regelung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AusglLeistG, die auch bei der Bemessung der Höhe von Unternehmensentschädigungen zu berücksichtigen ist (vgl. auch Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 42.03 - Buchholz 428.41 § 4 EntschG Nr. 2 S. 14 f.).

    Auf der Grundlage der vom Verwaltungsgericht getroffenen und für das Revisionsgericht bindenden tatsächlichen Feststellungen (§ 137 Abs. 2 VwGO) steht fest, dass die mit der Demontage verbundene Wegnahme der Wirtschaftsgüter mit der Absicht erfolgt ist, sie - hier durch den Abtransport in die UdSSR - einer fremden Volkswirtschaft zuzuführen, und dass die Demontagen bereits im Winter 1945/1946 und damit vor der entschädigungslosen Enteignung des Unternehmens Ende Juni 1946 durchgeführt worden sind (vgl. zu der zuletzt genannten Voraussetzung Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 42.03 - Buchholz 428.41 § 4 EntschG Nr. 2).

    Der Grundsatz, dass vor einer Enteignung durchgeführte Demontagen nicht ausgeglichen werden, ist daher als besondere Regelung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AusglLeistG bei der Bemessung der Höhe von Unternehmensentschädigungen zu berücksichtigen (vgl. auch Urteil vom 16. September 2004 a.a.O. S. 14 f.).

    c) Die bei Reparationsschäden im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 AusglLeistG angezeigte Reinvermögensberechnung nach § 4 Abs. 2 EntschG unterliegt nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AusglLeistG ebenfalls der Maßgabe, dass Demontageschäden und andere nicht ausgleichsfähige Verluste bei der Berechnung der Ausgleichsleistung auszuklammern sind (vgl. Urteil vom 16. September 2004 a.a.O.).

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 18.09
    Soweit für Reparationsschäden keine Ausgleichsleistungen vorgesehen sind, bewegt sich diese Entscheidung innerhalb des besonders weiten Regelungs- und Gestaltungsspielraums, der dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung von Wiedergutmachungsleistungen zusteht (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. - BVerfGE 102, 254 ).
  • BVerwG, 10.07.2007 - 5 B 3.07

    Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Verfahren hinsichtlich …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 18.09
    Es trifft zwar zu, dass der Gesetzgeber aus Gründen der Verwaltungs- und Prozessökonomie auf vorhandene Einheits- oder Ersatzeinheitswerte zurückgegriffen (vgl. Beschluss vom 10. Juli 2007 - BVerwG 5 B 3.07 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 3 Rn. 5) und dabei bewusst erhebliche Bewertungsungenauigkeiten hingenommen hat.
  • BVerwG, 28.05.2002 - 3 B 64.02

    Beschlagnahme eines Vermögenswertes als Wegnahme zu Reparationszwecken - Begriff …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 18.09
    § 2 Abs. 1 Nr. 2 RepG definiert diese Reparationsschäden im Einzelnen (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2002 - BVerwG 3 B 64.02 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 2), wobei unter einer Wegnahme im Sinne des Reparationsgesetzes nicht nur der förmliche Entzug des Eigentums oder eines sonstigen Rechts an einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, sondern auch jede andere Maßnahme, die - wie hier die mit einer Demontage verbundene faktische Entziehung - in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen dem förmlichen Entzug entspricht (Urteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG 3 C 26.67 - BVerwGE 32, 287 , vgl. ferner Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - BVerwGE 54, 159 ; Beschluss vom 28. Mai 2002 a.a.O.).
  • BVerwG, 03.07.1969 - III C 26.67

    Verlust eines Schleppkahnes durch Beschlagnahme der russischen Besatzungsmacht - …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 18.09
    § 2 Abs. 1 Nr. 2 RepG definiert diese Reparationsschäden im Einzelnen (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2002 - BVerwG 3 B 64.02 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 2), wobei unter einer Wegnahme im Sinne des Reparationsgesetzes nicht nur der förmliche Entzug des Eigentums oder eines sonstigen Rechts an einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, sondern auch jede andere Maßnahme, die - wie hier die mit einer Demontage verbundene faktische Entziehung - in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen dem förmlichen Entzug entspricht (Urteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG 3 C 26.67 - BVerwGE 32, 287 , vgl. ferner Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - BVerwGE 54, 159 ;… Beschluss vom 28. Mai 2002 a.a.O.).
  • BVerwG, 07.07.1977 - 3 C 68.76

    Reparationsschaden - Wegnahme von Wirtschaftsgütern - Feindgesetzgebung - …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 18.09
    § 2 Abs. 1 Nr. 2 RepG definiert diese Reparationsschäden im Einzelnen (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2002 - BVerwG 3 B 64.02 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 2), wobei unter einer Wegnahme im Sinne des Reparationsgesetzes nicht nur der förmliche Entzug des Eigentums oder eines sonstigen Rechts an einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, sondern auch jede andere Maßnahme, die - wie hier die mit einer Demontage verbundene faktische Entziehung - in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen dem förmlichen Entzug entspricht (Urteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG 3 C 26.67 - BVerwGE 32, 287 , vgl. ferner Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - BVerwGE 54, 159 ;… Beschluss vom 28. Mai 2002 a.a.O.).
  • VG Saarlouis, 24.05.2018 - 3 K 2651/16

    Kostenerstattung des Trägers bei Aufenthalt in einer Mutter-Kind-Einrichtung und …

    Auch kommt es auf den Willen, einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen zu wollen, nicht maßgeblich an.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 5 B 65/06 - sowie Urteil vom 30. September 2009 - 5 C 18/09 -, m.w.N.; juris.) Die Frage, ob die Lebensverhältnisse die für eine Begründung oder Beibehaltung eines gewöhnlichen Aufenthalts erforderliche Verfestigung aufweisen, ist im Einzelfall jeweils unter Berücksichtigung der feststellbaren tatsächlichen Verhältnisse zu klären.(Vgl. BVerwG, Urteile vom 29. September 2010 - 5 C 21/09 - und vom 30.September 2009 - 5 C 18/08 -, jew. m.w.N., juris.).

    Auf den Willen, einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen zu wollen, kommt es nicht maßgeblich an.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 5 B 65.06 - sowie Urteil vom 30.September 2009 - 5 C 18.09 -, m.w.N., juris.) Daher ist es auch nicht entscheidungserheblich, ob die Mutter gegenüber dem Beklagten angegeben hat, dass sie sich im Bereich des Klägers heimisch gefühlt und sich nach einem Wohnsitz außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs umgesehen habe oder ob sie bei dieser zu Protokoll genommenen Erklärung in Begleitung ihrer Betreuerin war.

  • BVerwG, 30.06.2011 - 5 C 23.10

    Revisionszulassung; Beschränkung; Abtrennbarkeit; Teil des Streitgegenstandes; …

    Der Rückgriff auf den vorhandenen Einheitswert sowie dessen Vervielfältigung erfolgen aus Gründen der Verwaltungs- und Prozessökonomie unter bewusster Hinnahme erheblicher Bewertungsungenauigkeiten (vgl. Urteil vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 5 C 18.09 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 22 = LKV 2011, 171).

    Vielmehr diente der Rückgriff auf einen bestands- oder rechtskräftigen Einheitswert nur dazu, Streit über die Höhe der Unternehmensentschädigung zu vermeiden und damit eine Verfahrensbeschleunigung zu bewirken (vgl. Beschluss vom 10. Juli 2007 - BVerwG 5 B 3.07 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 3; Urteil vom 9. Dezember 2010 a.a.O.; BTDrucks 12/4887 S. 34).

  • OVG Saarland, 29.01.2013 - 3 A 206/12

    Zahlungsanspruch eines Trägers der Freien Jugendhilfe gegen einen öffentlichen …

    Rn. 41 vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.12.2006 - 5 B 65.06 - sowie Urteil vom 30.9.2009 - 5 C 18.09 -, m.w.N.; juris.
  • BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 19.09

    Ausgleichsleistung; Besatzungsrecht; Bemessungsgrundlage; Bilanz; Demontage; …

    (Parallelurteil zum Urteil des Senats vom 9. Dezember 2010 im Verfahren BVerwG 5 C 18.09 ).

    Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren BVerwG 5 C 18.09 , das einen im entscheidungserheblichen Kern vergleichbaren Sachverhalt betrifft, Folgendes ausgeführt:.

  • VG Saarlouis, 12.01.2018 - 3 K 1128/16

    Örtliche Zuständigkeit im Kinder- und Jugendhilferecht ( §§ 86 ff. SGB VIII) bei …

    Auf den Willen, einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen zu wollen, kommt es nicht maßgeblich an.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 5 B 65.06 - sowie Urteil vom 30.September 2009 - 5 C 18.09 -, m.w.N.; juris.) Daher ist es auch nicht entscheidungserheblich, ob die Mutter gegenüber dem Beklagten angegeben hat, dass sie sich jedenfalls im Bereich des Beigeladenen heimisch gefühlt und sich nach einem Wohnsitz außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs umgesehen habe oder ob sie bei dieser zu Protokoll genommenen Erklärung in Begleitung ihrer Betreuerin war.
  • BVerwG, 22.05.2014 - 5 C 27.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlusstatbestand; Besatzungsrecht; Enteignung; …

    Die von der Wertpapierbereinigung erfassten Schäden sind deshalb den im Beitrittsgebiet nicht mehr ausgleichsfähigen allgemeinen Kriegsfolgeschäden zugerechnet worden, deren Verursachung nicht auf spezifische Unrechtsmaßnahmen, sondern auf kriegsbedingte Ereignisse und Maßnahmen zurückgehen, die als solche keinen diskriminierenden Charakter aufwiesen (vgl. Urteil vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 5 C 18.09 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 22 Rn. 14 zu Ausgleichsleistungen für ein von Demontagen betroffenes Unternehmen).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 18.10

    Ausgleichsleistung; Besatzungsrecht; Bemessungsgrundlage; Bilanz; Demontage; …

    Rn. 9 Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren BVerwG 5 C 18.09 , das einen im entscheidungserheblichen Kern vergleichbaren Sachverhalt betrifft, Folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 04.11.2009 - 5 B 47.09
    BVerwG 5 B 47.09 (5 C 18.09).
  • VG Saarlouis, 29.12.2016 - 3 K 838/14

    Jugendhilfe: Gewöhnlicher Aufenthalt einer Pflegeperson

    Dementsprechend kann - je nach den Umständen des Einzelfalles - etwa auch ein Zwangsaufenthalt in einer Haftanstalt oder Therapieeinrichtung einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.12.2006 - 5 B 65.06 - sowie Urteil vom 30.9.2009 - 5 C 18.09 -, m.w.N.; s.a. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.01.2013 - 3 A 206/12 -, juris) Die Frage, ob die Lebensverhältnisse die für eine Begründung oder Beibehaltung eines gewöhnlichen Aufenthalts erforderliche Verfestigung aufweisen, ist im Einzelfall jeweils unter Berücksichtigung der feststellbaren tatsächlichen Verhältnisse zu klären.(vgl. BVerwG, Urteile vom 29.9.2010 - 5 C 21.09 - und vom 30.9.2009 - 5 C 18.08 -, jew. m.w.N.; s.a. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.01.2013 - 3 A 206/12 -, juris).
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