Rechtsprechung
| BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 19.09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Ausgleichsleistung; Besatzungsrecht; Bemessungsgrundlage; Bilanz; Demontage; Demontageschäden; Enteignung; entschädigungslose Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Lastenausgleich; ...
- openjur.de
Ausgleichsleistung; Besatzungsrecht; Bemessungsgrundlage; Bilanz; Demontage; Demontageschäden; Enteignung; entschädigungslose Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Lastenausgleich; ...
- Bundesverwaltungsgericht
AusglLeistG § 1 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Satz 2
Ausgleichsleistung; Bemessungsgrundlage; Besatzungsrecht; Bilanz; Demontage; Demontageschäden; Einheitswert; Enteignung; Ersatzeinheitswert; Lastenausgleich; Lastenausgleichsverfahren; Reinvermögen; Reparationen; Reparationsschaden; Unternehmen; Unternehmensenteignung; ... - rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Auswirkungen des Ausschlussgrundes des § 1 Abs. 3 Nr. 1 Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) auf die Berechnung der Entschädigung im Hinblick auf Demontageschäden; Ermittlung des Reinvermögens nach § 4 Abs. 2 Entschädigungsgesetz (EntschG) als Bemessungsgrundlage der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auswirkungen des Ausschlussgrundes des § 1 Abs. 3 Nr. 1 AusglLeistG auf die Berechnung der Entschädigung im Hinblick auf Demontageschäden; Ermittlung des Reinvermögens nach § 4 Abs. 2 EntschG als Bemessungsgrundlage der Unternehmensentschädigung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 16.04.2009 - 5 K 260/08
- BVerwG, 23.12.2009 - 5 C 19.09
- BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 19.09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 42.03
Unternehmen; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Reinvermögen; Bilanz; …
Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 19.09
Auf der Grundlage der vom Verwaltungsgericht getroffenen und für das Revisionsgericht bindenden tatsächlichen Feststellungen (§ 137 Abs. 2 VwGO) steht fest, dass die mit der Demontage verbundene Wegnahme der Wirtschaftsgüter mit der Absicht erfolgt ist, sie - hier durch den Abtransport in die UdSSR - einer fremden Volkswirtschaft zuzuführen, und dass die Demontagen bereits 1945 durchgeführt und damit die Reparationsschäden eingetreten sind, bevor es zur entschädigungslosen Enteignung des Unternehmens auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage im Jahr 1948 gekommen ist (vgl. zu der zuletzt genannten Voraussetzung Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 42.03 - Buchholz 428.41 § 4 EntschG Nr. 2).Der Grundsatz, dass vor einer Enteignung durchgeführte Demontagen nicht ausgeglichen werden, ist daher als besondere Regelung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AusglLeistG bei der Bemessung der Höhe von Unternehmensentschädigungen zu berücksichtigen (vgl. auch Urteil vom 16. September 2004 a.a.O. S. 14 f.).
c) Die bei Reparationsschäden im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 AusglLeistG angezeigte Reinvermögensberechnung nach § 4 Abs. 2 EntschG unterliegt nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AusglLeistG ebenfalls der Maßgabe, dass Demontageschäden und andere nicht ausgleichsfähige Verluste bei der Berechnung der Ausgleichsleistung auszuklammern sind (vgl. Urteil vom 16. September 2004 a.a.O.).
- BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 18.09
Ausgleichsleistung; Besatzungsrecht; Bemessungsgrundlage; Bilanz; Demontage; …
Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 19.09
(Parallelurteil zum Urteil des Senats vom 9. Dezember 2010 im Verfahren BVerwG 5 C 18.09 ).Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren BVerwG 5 C 18.09 , das einen im entscheidungserheblichen Kern vergleichbaren Sachverhalt betrifft, Folgendes ausgeführt:.
- BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos
Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 19.09
Soweit für Reparationsschäden keine Ausgleichsleistungen vorgesehen sind, bewegt sich diese Entscheidung innerhalb des besonders weiten Regelungs- und Gestaltungsspielraums, der dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung von Wiedergutmachungsleistungen zusteht (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. - BVerfGE 102, 254 ).
- BVerwG, 10.07.2007 - 5 B 3.07
Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Verfahren hinsichtlich …
Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 19.09
Es trifft zwar zu, dass der Gesetzgeber aus Gründen der Verwaltungs- und Prozessökonomie auf vorhandene Einheits- oder Ersatzeinheitswerte zurückgegriffen (vgl. Beschluss vom 10. Juli 2007 - BVerwG 5 B 3.07 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 3 Rn. 5) und dabei bewusst erhebliche Bewertungsungenauigkeiten hingenommen hat. - BVerwG, 28.05.2002 - 3 B 64.02
Beschlagnahme eines Vermögenswertes als Wegnahme zu Reparationszwecken - Begriff …
Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 19.09
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 RepG definiert diese Reparationsschäden im Einzelnen (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2002 - BVerwG 3 B 64.02 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 2), wobei unter einer Wegnahme im Sinne des Reparationsgesetzes nicht nur der förmliche Entzug des Eigentums oder eines sonstigen Rechts an einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, sondern auch jede andere Maßnahme, die - wie hier die mit einer Demontage verbundene faktische Entziehung - in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen dem förmlichen Entzug entspricht (Urteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG 3 C 26.67 - BVerwGE 32, 287 , vgl. ferner Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - BVerwGE 54, 159 ; Beschluss vom 28. Mai 2002 a.a.O.). - BVerwG, 03.07.1969 - III C 26.67
Verlust eines Schleppkahnes durch Beschlagnahme der russischen Besatzungsmacht - …
Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 19.09
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 RepG definiert diese Reparationsschäden im Einzelnen (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2002 - BVerwG 3 B 64.02 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 2), wobei unter einer Wegnahme im Sinne des Reparationsgesetzes nicht nur der förmliche Entzug des Eigentums oder eines sonstigen Rechts an einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, sondern auch jede andere Maßnahme, die - wie hier die mit einer Demontage verbundene faktische Entziehung - in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen dem förmlichen Entzug entspricht (Urteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG 3 C 26.67 - BVerwGE 32, 287 , vgl. ferner Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - BVerwGE 54, 159 ;… Beschluss vom 28. Mai 2002 a.a.O.). - BVerwG, 07.07.1977 - 3 C 68.76
Reparationsschaden - Wegnahme von Wirtschaftsgütern - Feindgesetzgebung - …
Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 19.09
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 RepG definiert diese Reparationsschäden im Einzelnen (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2002 - BVerwG 3 B 64.02 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 2), wobei unter einer Wegnahme im Sinne des Reparationsgesetzes nicht nur der förmliche Entzug des Eigentums oder eines sonstigen Rechts an einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, sondern auch jede andere Maßnahme, die - wie hier die mit einer Demontage verbundene faktische Entziehung - in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen dem förmlichen Entzug entspricht (Urteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG 3 C 26.67 - BVerwGE 32, 287 , vgl. ferner Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - BVerwGE 54, 159 ;… Beschluss vom 28. Mai 2002 a.a.O.).
- VG Berlin, 23.04.2015 - 29 K 57.11
Entschädigung für die Enteignung ausländischer Anteile an einer Fabrik
Entgegen der Auffassung der Klägerin zu 3) sind nicht die Wertverhältnisse des Unternehmens im Zeitpunkt der Kapitulation im Mai 1945 oder der Sequestrierung im Jahr 1945/1946 maßgeblich, sondern die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der entschädigungslosen Enteignung auf der Grundlage des Gesetzes zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten des Magistrats von Berlin vom 8. Februar 1949 (VO-Blatt für Groß-Berlin, Teil I S. 34), die Grundlage für die endgültige Verdrängung der Gesellschafter aus dem Unternehmen war (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 2004 - 3 C 42/03- ; BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 5 C 19.09 -, zitiert nach juris; VG Berlin, Urteil vom 20. Juni 2013 - VG 29 K 340.10 -). - VG Berlin, 20.06.2013 - 29 K 340.10
Klage wegen Ausgleichsleistung
21 Entgegen der Auffassung des Beklagten sind nicht die Wertverhältnisse des Unternehmens im Zeitpunkt der Sequestrierung im Jahr 1946 maßgeblich, sondern die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der entschädigungslosen Enteignung auf der Grundlage des Gesetzes zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten des Magistrats von Berlin vom 8. Februar 1949 (VO-Blatt für Groß-Berlin, Teil I S. 34), das Grundlage für die endgültige Verdrängung der Gesellschafter aus dem Unternehmen war (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 2004, - 3 C 42.03-, zitiert nach juris RdNr. 36; BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010, - 5 C 19.09 -, zitiert nach juris).
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