Rechtsprechung
| BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 2.06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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GG Art. 3 Abs. 1; EntschG § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2; NS-VEntschG § 2 Satz 2, § 2 Satz 5
Bemessungsgrundlage für Entschädigung; Betriebsgrundstück; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Entschädigung; NS-Verfolgte; Reinvermögensbewertung; Unternehmensentschädigung; Verbindlichkeiten, Berücksichtigung langfristiger-; verfolgungsbedingte Verbindlichkeiten. - Bundesverwaltungsgericht
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; EntschG § 3 Abs. 4; ; EntschG § 4 Abs. 2; ; NS-VEntschG § 2 Satz 2; ; NS-VEntschG § 2 Satz 5
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung langfristiger Verbindlichkeiten eines Betriebsgrundstückes bei der Bemessung der Entschädigung - Bestimmung der grundsätzlichen Bemessungsgrundlage der Entschädigung - Schädigung eines Unternehmens durch Verkauf während der NS-Zeit - Bestimmung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessungsgrundlage für Entschädigung; Betriebsgrundstück; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Entschädigung; NS-Verfolgte; Reinvermögensbewertung; Unternehmensentschädigung; Verbindlichkeiten, Berücksichtigung langfristiger-; verfolgungsbedingte Verbindlichkeiten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 25.11.2005 - 31 A 241.04
- BVerwG, 30.01.2006 - 5 C 2.06
- BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 2.06
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 8.98
Zwangsverkauf; Entschädigungswert; langfristige Verbindlichkeiten; …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 2.06
Denn § 2 Satz 5 Teilsatz 3 NS-VEntschG, der im Grundsatz durch den Verweis auf § 3 Abs. 4 EntschG an einer entschädigungsmindernden Berücksichtigung langfristiger, im Zusammenhang mit dem zu entschädigenden Grundstück stehender Verbindlichkeiten festhält (s. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1999 - BVerwG 3 C 3.98 - VIZ 1999, 476), modifiziert diese entschädigungsmindernde Berücksichtigung und damit den Grundsatz selbst. - BVerwG, 20.05.1999 - 3 C 3.98
Auszug aus BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 2.06
Denn § 2 Satz 5 Teilsatz 3 NS-VEntschG, der im Grundsatz durch den Verweis auf § 3 Abs. 4 EntschG an einer entschädigungsmindernden Berücksichtigung langfristiger, im Zusammenhang mit dem zu entschädigenden Grundstück stehender Verbindlichkeiten festhält (s. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1999 - BVerwG 3 C 3.98 - VIZ 1999, 476), modifiziert diese entschädigungsmindernde Berücksichtigung und damit den Grundsatz selbst.
- BVerwG, 10.07.2007 - 5 B 3.07
Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Verfahren hinsichtlich …
Rn. 8 a) Mit seiner entscheidungstragenden rechtlichen Auffassung, die Verweisung auf § 3 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 EntschG in § 2 Satz 5 NS-VEntschG betreffe nur Fälle der Entschädigung für Grundvermögen sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach § 3 EntschG, nicht aber Fälle nach § 4 EntschG (Entschädigung für Unternehmen), setzt sich das Verwaltungsgericht nicht in Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 2006 - BVerwG 5 C 2.06 - (Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 2).Rn. 13 Zu Recht macht die Beklagte in ihrer Erwiderung geltend, dass das von der Beschwerde herangezogene Urteil vom 27. Juli 2006 (a.a.O.) nicht zu der Frage ergangen ist, ob eine Darlehensverpflichtung, die zwar dem Unternehmen, nicht aber Betriebsgrundstücken des Unternehmens zuzuordnen ist (namentlich nicht i.S.v. § 3 Abs. 4 Satz 1 EntschG "an solchem Vermögen dinglich gesichert war"), in entsprechender Anwendung von § 3 Abs. 4 EntschG unberücksichtigt bleiben muss, weil sie in der Zeit nach dem 15. September 1935 entstanden ist.
Rn. 15 Ebenso wenig wie dem Urteil vom 27. Juli 2006 (a.a.O.) sind dem Urteil vom 18. Februar 1999 Maßstäbe für die im Streitfall bedeutsame Frage zu entnehmen, ob langfristige Verbindlichkeiten, die keinem Grundstück (sei es ein Betriebs- oder sonstiges Grundstück) zuzuordnen sind und daher nicht die entschädigungsfähige Substanz eines Grundstücks vermindert haben können, in ähnlicher Weise nicht oder nur teilweise in Abzug zu bringen sind.
- BVerwG, 30.06.2011 - 5 C 23.10
Revisionszulassung; Beschränkung; Abtrennbarkeit; Teil des Streitgegenstandes; …
Rn. 14 2.2 "Letzter Stichtag" im Sinne des § 2 Satz 5 Teilsatz 1 NS-VEntschG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 EntschG ist der letzte Bilanzstichtag vor der Schädigung (so im Ergebnis bereits Urteil vom 27. Juli 2006 - BVerwG 5 C 2.06 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 2 S. 3 Rn. 13).Die Reinvermögensermittlung ist ein aliud und kein minus zur Heranziehung eines Einheits- oder Ersatzeinheitswertes (Urteil vom 27. Juli 2006 a.a.O. S. 5 Rn. 15).
- BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 20.07
Eigentumsverlust als maßgebliche Schädigung; Entschädigung; Grundstück, …
Zwischen der Fallgruppe der Eigentumsentziehungen, denen eine staatliche Verwaltung vorangegangen war, und den Fällen, in denen dies nicht der Fall gewesen ist, bestehen bei der dem Gesetzgeber im Bereich des Entschädigungsrechts zuzubilligenden Befugnis zu pauschalierenden, typisierenden Regelungen (vgl. Urteil vom 27. Juli 2006 - BVerwG 5 C 2.06 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 2) keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass er, um eine mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbare Ungleichbehandlung von Entschädigungsberechtigten zu vermeiden, für die Wertbemessung oder jedenfalls für die Bestimmung der entschädigungsrechtlich maßgeblichen Nutzungsart stets auf den Zeitpunkt der Inverwaltungnahme hätte abstellen müssen.
- BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 11.11
NS-Schädigung; Unternehmensschädigung; später angeschafftes Betriebsgrundstück; …
Rn. 28 aa) Der Gesetzgeber hat mit der Verweisung in § 2 Satz 5 Teilsatz 1 NS-VEntschG auf § 3 Abs. 4 EntschG unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass auch die Entschädigung durch NS-verfolgungsbedingte Zwangsmaßnahmen nach dem sog. Nettoprinzip zu erfolgen hat (Urteile vom 27. Juli 2006 - BVerwG 5 C 2.06 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 2 Rn. 14 und vom 18. Februar 1999 - BVerwG 3 C 8.98 - VIZ 1999, 476). - BVerwG, 05.02.2007 - 5 B 96.06
Berücksichtigung von an einem Betriebsgrundstück gesicherten Verbindlichkeiten im …
Sie ist durch das Urteil des Senats vom 27. Juli 2006 (BVerwG 5 C 2.06 ) dahin geklärt, dass bei der Unternehmensentschädigung langfristige Verbindlichkeiten, die auf einem Betriebsgrundstück lasten, nach § 2 Satz 5 Teilsatz 3 NS-VEntschG dann nicht oder nur zur Hälfte ihres zum Zeitpunkt der Schädigung valutierenden Nennwertes zu berücksichtigen sind, wenn kein verwertbarer Einheitswert oder Ersatzeinheitswert vorhanden und der Wert des Betriebsgrundstückes nach § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EntschG festzustellen ist. - VG Berlin, 14.02.2008 - 29 A 38.05
Ersatzeinheitswertberechnung auf der Grundlage der Vermögenswerte eines Betriebes
Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung aller für das Entschädigungsrecht zuständigen Kammern des Verwaltungsgerichts Berlin und ist bereits durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 2006 - 5 C 2.06 - für den Fall der so genannten Reinvermögensermittlung nach § 4 Abs. 2 EntschG entschieden worden. - VG Berlin, 17.06.2010 - 29 A 220.08
Wirkung einer bestandskräftigen Festsetzung der Entschädigung; Erben einer …
Es ist daher irrelevant, dass die nur für die J... und die Klägerin B... im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Dresden durchgesetzte höhere Entschädigungsberechnung u.A. einer Weiterentwicklung der Rechtsprechung bei dem Abzug von Verbindlichkeiten gemäß § 3 Abs. 4 Entschädigungsgesetz durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 2006 - 5 C 2.06 - geschuldet war.
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| BVerwG, 30.01.2006 - 5 C 2.06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Vorläufige Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes für ein Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VG Berlin, 25.11.2005 - 31 A 241.04
- BVerwG, 30.01.2006 - 5 C 2.06
- BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 2.06
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