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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 05.02.1991

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 20.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1916
BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 20.88 (https://dejure.org/1991,1916)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1991 - 5 C 20.88 (https://dejure.org/1991,1916)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1991 - 5 C 20.88 (https://dejure.org/1991,1916)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 89, 241
  • NJW 1992, 1401
  • NVwZ 1992, 571 (Ls.)
  • FamRZ 1992, 545
  • DVBl 1992, 630
  • DÖV 1992, 449
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 53.86

    Kein Zugriff des Sozialhilfeträgers auf eine "kleine Eigentumswohnung"

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 20.88
    Diese gebietet unter Beachtung des Individualisierungsgrundsatzes (§ 3 Abs. 1 BSHG) eine Abwägung aller Gesichtspunkte, die für einen Anspruch auf Sozialhilfe von Bedeutung sind, im Hinblick darauf, ob das Heim nicht in einem unangemessenen Verhältnis zu den Bedürfnissen des Hilfesuchenden und der weiteren berücksichtigungsfähigen Personen steht (s. BVerwGE 47, 103 sowie zuletzt BVerwGE 87, 278 ).

    Daraus, daß personen-, sach- und wertbezogene Merkmale kombiniert zu berücksichtigen sind, ergibt sich vielmehr, daß der Verkehrswert im Verhältnis zu den personen- und sachbezogenen Merkmalen nicht allein maßgeblich ist (vgl. BVerwGE 59, 294 ; 87, 278 ).

    Dementsprechend hat der Senat ausgeführt, ein "Überschuß" etwa bei der Wohnfläche einer Eigentumswohnung könne nicht mit der Erwägung ausgeglichen werden, der Hilfesuchende bewohne statt eines - regelmäßig teureren - Einfamilienhauses "nur" eine Eigentumswohnung (BVerwGE 87, 278 ).

  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 48.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Krankenhilfe trotz Einkommens des …

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 20.88
    Die Vorschrift bezweckt, wie das Berufungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 5 C 33.70 - und vom 17. Januar 1900 - BVerwG 5 C 48.78 - <BVerwGE 59, 294>) zutreffend hervorgehoben hat, dem Hilfesuchenden und seinen mit ihm zusammenwohnenden Angehörigen die (sozialhilferechtlich angemessene) Wohnstatt zu erhalten.

    Mit dem Normzweck, das kleine Hausgrundstück nicht als solches, sondern als Wohnstatt zu schützen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. Oktober 1970, a.a.O. S. 9, und Urteil vom 17. Januar 1900, a.a.O. S. 300), wäre es nicht zu vereinbaren, ein größeres Hausgrundstück nur deswegen als Schonvermögen zu behandeln (und damit von vornherein vom Vermögenseinsatz auszunehmen), weil es nur zu einem - sei es auch geringen - Anteil zum Vermögen des Einsatzpflichtigen gehört.

    Daraus, daß personen-, sach- und wertbezogene Merkmale kombiniert zu berücksichtigen sind, ergibt sich vielmehr, daß der Verkehrswert im Verhältnis zu den personen- und sachbezogenen Merkmalen nicht allein maßgeblich ist (vgl. BVerwGE 59, 294 ; 87, 278 ).

  • BVerwG, 21.10.1970 - V C 33.70

    Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege gegen grundpfandrechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 20.88
    Die Vorschrift bezweckt, wie das Berufungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 5 C 33.70 - und vom 17. Januar 1900 - BVerwG 5 C 48.78 - <BVerwGE 59, 294>) zutreffend hervorgehoben hat, dem Hilfesuchenden und seinen mit ihm zusammenwohnenden Angehörigen die (sozialhilferechtlich angemessene) Wohnstatt zu erhalten.

    Darum ist durch § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG das Grundvermögen nicht schlechthin, sondern nur insoweit geschützt, als es dem Hilfesuchenden als Wohnstatt dient (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1970, a.a.O.).

    Mit dem Normzweck, das kleine Hausgrundstück nicht als solches, sondern als Wohnstatt zu schützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1970, a.a.O. S. 9, …und Urteil vom 17. Januar 1900, a.a.O. S. 300), wäre es nicht zu vereinbaren, ein größeres Hausgrundstück nur deswegen als Schonvermögen zu behandeln (und damit von vornherein vom Vermögenseinsatz auszunehmen), weil es nur zu einem - sei es auch geringen - Anteil zum Vermögen des Einsatzpflichtigen gehört.

  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73

    Begriff des kleinen Hausgrundstücks sowie Gewährung von Sozialhilfe in Form eines …

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 20.88
    Diese gebietet unter Beachtung des Individualisierungsgrundsatzes (§ 3 Abs. 1 BSHG) eine Abwägung aller Gesichtspunkte, die für einen Anspruch auf Sozialhilfe von Bedeutung sind, im Hinblick darauf, ob das Heim nicht in einem unangemessenen Verhältnis zu den Bedürfnissen des Hilfesuchenden und der weiteren berücksichtigungsfähigen Personen steht (s. BVerwGE 47, 103 sowie zuletzt BVerwGE 87, 278 ).

    Die Herkunft des Vermögens spielt im Rahmen des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG für seine Einsetzung und Verwertung keine Rolle (vgl. BVerwGE 47, 103 ).

  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 63.88

    Überleitung auf den Sozialhilfeträger - Tod des Berechtigten - Hilfeempfänger - …

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 20.88
    Die gegenteilige Auffassung würde die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Überleitung nach § 90 Abs. 1 BSHG in unzulässiger Weise über die Fälle der sogenannten Negativevidenz (s. dazu BVerwGE 49, 311 ; 56, 300 ; 85, 136 ) hinaus mit den Voraussetzungen der bürgerlichrechtlichen Unterhaltspflicht verknüpfen.
  • BVerwG, 06.11.1975 - 5 C 28.75

    Ausbildungsförderung - Unterhaltsanspruch - Überleitungsanzeige - Negativ-Evidenz

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 20.88
    Die gegenteilige Auffassung würde die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Überleitung nach § 90 Abs. 1 BSHG in unzulässiger Weise über die Fälle der sogenannten Negativevidenz (s. dazu BVerwGE 49, 311 ; 56, 300 ; 85, 136 ) hinaus mit den Voraussetzungen der bürgerlichrechtlichen Unterhaltspflicht verknüpfen.
  • BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 61.77

    Bewilligung der Ausbildungsförderung - Eltern des Auszubildenden - Überleitung …

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 20.88
    Die gegenteilige Auffassung würde die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Überleitung nach § 90 Abs. 1 BSHG in unzulässiger Weise über die Fälle der sogenannten Negativevidenz (s. dazu BVerwGE 49, 311 ; 56, 300 ; 85, 136 ) hinaus mit den Voraussetzungen der bürgerlichrechtlichen Unterhaltspflicht verknüpfen.
  • VG Berlin, 14.08.1985 - 17 A 178.84

    Rechtmäßigkeit einer Überleitung von Unterhaltsansprüchen; Anspruch auf Leistung …

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 20.88
    Eine vom Kläger (im Anschluß an das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. August 1985 - VG 17 A 178.84 - <FamRZ 1986, 96/97>) in dieser Hinsicht für erforderlich gehaltene Unterscheidung findet im Gesetz keine Stütze, auch nicht dahin, daß dem Umstand einer nicht gesteigerten Unterhaltspflicht durch eine "großzügigere" Handhabung der Kombinationstheorie Rechnung getragen werden müßte.
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes …

    Insofern hat bereits das BVerwG zu der Vorgängerregelung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG betont, dass das Grundvermögen nicht schlechthin, sondern nur insoweit geschützt ist, als es dem Leistungsberechtigten als Wohnung dient (BVerwG Urteile vom 21.10.1970 - 5 C 33.70 - Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 3 und vom 17.1.1980 - 5 C 48.78 - BVerwGE 59, 294; BVerwGE 89, 241)..
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Zweifamilienhaus - Angemessenheit des …

    Damit hat es nicht auf alle im Gesetz genannten Angemessenheitsfaktoren im Sinne der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entwickelten Kombinationstheorie (BVerwGE 59, 294, 301 f; 87, 278, 282 f; 89, 241, 243; 90, 252, 254 f) rekurriert und bei der Frage der Verwertbarkeit nicht hinreichend das dingliche Wohnungsrecht der Eltern der Klägerin zu 2 und die sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Klägerin zu 2 und ihren Eltern ermittelt und berücksichtigt.
  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Die Herkunft des Vermögens spielt für seinen Einsatz und seine Verwertung regelmäßig keine Rolle (vgl. BVerwGE 47, 103 ; 89, 241 für Schonvermögen nach § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG; zur - ausnahmsweisen - Einsatzfreiheit angesparten Vermögens siehe jedoch BVerwGE 98, 256 - Schmerzensgeld - sowie Urteil vom 4. September 1997 - BVerwG 5 C 8.97 - - Erziehungsgeld -).
  • BSG, 17.07.2024 - B 7 AS 7/23 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbedarf - …

    Auch bei Miteigentum kommt es auf die gesamte Wohnfläche des Hausgrundstücks an, wenn der Leistungsberechtigte und dessen Haushaltsangehörige dieses allein bewohnen (BVerwG vom 5.12.1991 - 5 C 20.88 - BVerwGE 89, 241) oder wenn der Miteigentümer das Haus zwar nicht allein bewohnt, er aber nicht durch die Nutzung des anderen Miteigentümers auf einen seinem Bruchteil (§ 1008 BGB) entsprechenden Grundstücks- und Gebäudeteil beschränkt ist.
  • BVerwG, 25.06.1992 - 5 C 19.89

    Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück als Schonvermögen

    "Ist die Wohnstatt eines Miteigentümers durch die Nutzung der anderen Miteigentümer auf einen seinem ideellen Miteigentumsanteil entsprechenden Grundstücks- und Gebäudeteil beschränkt, so ist für die Bewertung, ob das im Miteigentum stehende Hausgrundstück klein i. S. von § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG (F. 1987) ist, nur auf den aufgrund des Miteigentumsanteils als Wohnstatt genutzten Teil des Grundstücks abzustellen (Abgrenzung zu BVerwGE 89, 241 - Wohnnutzung des ganzen Hausgrundstücks -).«.

    " Nach der Rechtspr. des Senats (BVerwGE 89, 241 = DRsp V (545) 118 b - LS) kommt es für die Beurteilung, ob das Hausgrundstück eines hilfesuchenden (einsatzpflichtigen) Miteigentümers klein i.S. von § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG ist, auf das Gesamtobjekt an, wenn er es ganz bewohnt.

    Ausdrücklich offengelassen hat der Senat jedoch, wie es zu beurteilen sei, wenn dem Hilfesuchenden (Einsatzpflichtigen) durch seinen ideellen Miteigentumsanteil nicht die Nutzung des Gesamtobjekts, sondern nur eines - dem Miteigentumsanteil ggf. entsprechenden - Teiles davon eröffnet ist (BVerwGE 89, 241, 243 f.).

    Wird er durch andere Miteigentümer nicht gehindert, das ganze Hausgrundstück zu bewohnen (z.B. gemeinsames Bewohnen des ganzen Hausgrundstücks), so ist für die Beurteilung der Größe des Hausgrundstücks auf das Gesamtobjekt abzustellen (BVerwGE 89, 241, 243).

  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - alsbaldiger …

    Dieses Gericht hat entschieden, dass auch ein unterhälftiger Miteigentumsanteil an einem nicht mehr (worauf die frühere Gesetzeslage abstellte) "kleinen" Hausgrundstück kein geschütztes Vermögen ist, wenn dieses Hausgrundstück vom Hilfesuchenden zusammen mit Angehörigen bewohnt wird (BVerwG vom 5. Dezember 1991, BVerwGE 89, 241, 243 f).
  • LG Koblenz, 21.07.1992 - 10 T 56/92

    Nebengebühren bei Kaufpreishinterlegung

    13. Verwaltungsrecht/Sozialrecht - Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück als Schonvermögen (BVerwG, Urteil vom 25.6. 1992 - BVerwG 5 C 19.89) BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7 Ist die Wohnstatt eines Miteigentümers durch die Nutzung der anderen Miteigentümer auf einen seinem ideellen Miteigentumsanteil entsprechenden Grundstücks- und Gebäudeteil beschränkt, so ist für die Bewertung, ob das im Miteigentum stehende Hausgrundstück klein i.S.v. § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG*.(1987) ist, nur auf den aufgrund des Miteigentumsanteils'als Wohnstatt genutzten Teil des Grundstücks abzustellen (Abgrenzung zu BVerwGE 89, 241 [Wohnnutzung des ganzen Hausgrundstücks]).

    Heft Nr. 5 * MittRhNotK * Mai 1993 Nach der Rspr. des Senats ( BVerwGE 89, 241 ) kommt es für die Beurteilung, ob das Hausgrundstück eines hilfesuchenden (einsatzpflichtigen) Miteigentümers klein i.S.v. § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG ist, auf das Gesamtobjekt an, wenn er es ganz bewohnt.

    Ausdrücklich offengelassen hat der Senat jedoch, wie es zu beurteilen sei, wenn dem Hilfesuchenden (Einsatzpflichtigen) durch seinen ideellen Miteigentumsanteil nicht die Nutzung des Gesamtobjekts, sondern nur eines - dem Miteigentumsanteil gegebenenfalls entsprechenden - Teiles davon eröffnet ist ( BVerwGE 89, 241, 243 f.).

    Wird er durch andere Miteigentümer nicht gehindert, das ganze Hausgrundstück zu bewohnen (z.B. gemeinsames Bewohnen des ganzen Hausgrundstücks), so ist für die Beurteilung der Größe des Hausgrundstücks auf das Gesamtobjekt abzustellen ( BVerwGE 89, 241, 243).

  • BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 28.89

    Sozialhilfe - Schonvermögen - Hausgrundstück

    Eine Eigentumswohnung ist jedoch im Sinne dieser Vorschrift nur dann "klein", wenn sie unter Berücksichtigung personenbezogener Kriterien (Zahl der Bewohner und ihrer Wohnbedürfnisse) sowie sach- und wertbezogener Kriterien (Größe, Zuschnitt und Ausstattung der Wohnung sowie ihr Verkehrswert) in einem sozialhilferechtlich angemessenen Verhältnis zu den Bedürfnissen des Hilfesuchenden und der weiteren berücksichtigungsfähigen Personen steht (sog. Kombinationstheorie - vgl. BVerwGE 47, 103 ; 87, 278 ; 89, 241 ).
  • SG Duisburg, 09.11.2010 - S 16 SO 114/09

    Anspruch des Inhabers eines Altenheims für einen mittlerweile verstorbenen …

    Die Herkunft des Vermögens spielt für seinen Einsatz und seine Verwertung regelmäßig keine Rolle (vgl. BVerwGE 47, 103 (112); 89, 241 (246) für Schonvermögen nach § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG; zur - ausnahmsweisen - Einsatzfreiheit angesparten Vermögens siehe jedoch BVerwGE 98, 256 (258) - Schmerzensgeld - sowie Urteil vom 4. September 1997 - BVerwG 5 C 8.97 - (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) - Erziehungsgeld -).
  • VG Gießen, 08.09.2006 - 3 E 1587/05

    Bestimmung eines angemessenen selbstbewohnten Hausgrundstücks nach dem …

    Es ist nicht nur der der Klägerin zukommende Miteigentumsanteil bei der Prüfung der Angemessenheit der Grundstücksgröße einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.12.1991, 5 C 20/88, BVerwGE 89, 241, 243).
  • VG Frankfurt/Main, 06.01.2016 - 3 K 2556/14

    Eine unbillige Härte i. S. d. § 29 Abs. 3 BAföG liegt dann vor, wenn die …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.02.1991 - 5 C 20.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,18408
BVerwG, 05.02.1991 - 5 C 20.88 (https://dejure.org/1991,18408)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1991 - 5 C 20.88 (https://dejure.org/1991,18408)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1991 - 5 C 20.88 (https://dejure.org/1991,18408)
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