Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011) |
Titel 5 - Miteigentum (§§ 1008 - 1011) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 1008 BGB
407 Entscheidungen zu § 1008 BGB in unserer Datenbank:
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2022 - 10 B 3.20
Sicherung der Erschließung - wegemäßige Erschließung - Erschließung mit ...
- OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 3 W 52/22
Verzicht auf einen Sondereigentumsanteil ist unwirksam!
- VGH Bayern, 16.08.2022 - 8 N 19.1138
Normenkontrollantrag gegen Wasserschutzgebietsverordnung
- OLG München, 20.02.2018 - 34 Wx 109/17
Vergrößerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück - Selbständigkeit ...
- LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19
Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren
- BGH, 25.04.2018 - VIII ZR 176/17
Wohnraummietverhältnis zwischen einer Miteigentümergemeinschaft und einem ihrer ...
- BFH, 02.02.2022 - I R 22/20
Sog. Cum/Ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit ...
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 19.07.2019 - 2 K 2672/17
Klageabweisung in einem sog. "cum/ex-Verfahren"
- FG Köln, 19.07.2019 - 2 K 2672/17
- VGH Baden-Württemberg, 01.04.2022 - 2 S 3636/21
Heranziehung von Miterben zur Zweitwohnungssteuer
- OLG Hamburg, 19.08.2015 - 2 U 16/13
Vermächtnis in Form eines Nießbrauchs an einer in den Nachlass fallenden ...
§ 1008 BGB in Nachschlagewerken
- § 1008 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Bruchteilseigentum
Querverweise
Auf § 1008 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Wohnungseigentum
- Begründung des Wohnungseigentums
- § 3 (Vertragliche Einräumung von Sondereigentum)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Sicherung der Bauleitplanung
- Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen
- § 22 (Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen)
- Überleitungs- und Schlussvorschriften
- Schlussvorschriften
- § 250 (Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten)
Redaktionelle Querverweise zu § 1008 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Gemeinschaft
- §§ 741 ff. (Gemeinschaft nach Bruchteilen) (zu §§ 1008 ff)
- Sachenrecht
- Besitz
- § 864 II (Erlöschen der Besitzansprüche) (zu §§ 1008 ff)
- Eigentum
- Dienstbarkeiten
- Nießbrauch
- Nießbrauch an Sachen
- § 1066 (Nießbrauch am Anteil eines Miteigentümers) (zu §§ 1008 ff)
- Vorkaufsrecht
- § 1095 (Belastung eines Bruchteils) (zu §§ 1008 ff)
- Reallasten
- § 1106 (Belastung eines Bruchteils) (zu §§ 1008 ff)
- Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
- Hypothek
- § 1114 (Belastung eines Bruchteils) (zu §§ 1008 ff)
- Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
- Pfandrecht an beweglichen Sachen
- § 1258 (Pfandrecht am Anteil eines Miteigentümers) (zu §§ 1008 ff)
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Wohnungseigentum
- Begriffsbestimmungen
- § 1 (Begriffsbestimmungen)