Rechtsprechung
| BVerwG, 23.06.1988 - 5 C 27.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sozialhilfe - Gesundheitshilfe - Erholungskur - Kostenübernahme - Krankenversicherungszuschuß - Minderungsgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 24.02.1983 - 5 K 2712/82
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.1985 - 8 A 1400/83
- BVerwG, 14.02.1986 - 5 B 122.85
- BVerwG, 23.06.1988 - 5 C 27.86
Papierfundstellen
- BVerwGE 79, 356
- NJW 1988, 2966
- NVwZ 1989, 60 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14)
- BVerwG, 25.01.1996 - 5 C 20.95
Sozialhilferecht: Dolmetscherkosten als Teil der Krankenhilfe im Sozialhilferecht
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, durch die dieser Bedarf nicht in voller Höhe gedeckt wird, können deshalb zwar - im Hinblick auf den Vorrang dieser Leistungen (§ 2 Abs. 2 BSHG) - zur Kürzung, nicht aber zum gänzlichen Wegfall der Sozialhilfe führen (BVerwGE 92, 336 [337]; 94, 211 [213]; vgl. auch BVerwGE 79, 356 [360] zu § 36 Abs. 2 Satz 2 BSHG). - BVerwG, 14.11.1990 - 6 P 4.89
Personalvertretungsrecht: Umfang einer Grundschulung zum Personalvertretungsrecht
Da die Personalvertretung gemäß § 44 Abs. 1 BPersVG die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel aus Haushaltsmitteln erhält, hat sie als zwar dienststellenintern, nicht aber rechtlich verselbstständigter Bestandteil der Dienststelle den bei der Verwendung öffentlicher Mittel geltenden Grundsatz der Sparsamkeit zu beachten (vgl. BVerwGE 14, 282 [BVerwG 22.06.1962 - VII P 8/61]; 58, 54 [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78]; 79, 361 [BVerwG 23.06.1988 - 5 C 27/86]; Beschluß vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 -), d.h. die entstehenden Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zu dem Schulungseffekt stehen. - OVG Niedersachsen, 13.08.2004 - 4 ME 224/04
Übernahme der Kosten für die Beschaffung einer Brille im Rahmen der Krankenhilfe; …
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, durch die dieser Bedarf nicht in voller Höhe gedeckt wird, können deshalb zwar - im Hinblick auf den Vorrang dieser Leistungen (§ 2 Abs. 2 BSHG) - zur Kürzung, nicht aber zum gänzlichen Wegfall der Sozialhilfe führen (vgl. BVerwGE 79, 356 ).
- BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 49.91
Sozialhilfe - Krankenhilfe - Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - …
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, durch die dieser Bedarf nicht in voller Höhe gedeckt wird, können deshalb zwar - im Hinblick auf den Vorrang dieser Leistungen (§ 2 Abs. 2 BSHG) - zur Kürzung, nicht aber zum gänzlichen Wegfall der Sozialhilfe führen (vgl. BVerwGE 79, 356 ). - OVG Hamburg, 20.10.1989 - Bf IV 52/89
Übernahme der Kosten für einen Erholungsaufenthalt in einem Ferienzentrum für …
Was zum sozialhilferechtlichen Bedarf an Krankenversorgung im Hinblick auf die in Betracht kommenden Leistungsarten (Krankenbehandlung, Kur, ambulante Behandlung etc.) gehört - d.h., was die "abstrakte" Bedarfslage betrifft (BVerwG, Urt. v. 23.6.1988, BVerwGE 79 S. 356, 360) [BVerwG 23.06.1988 - 5 C 27/86] -, bestimmt sich daher wegen der Verweisung auf die versicherungsrechtlichen Bestimmungen nach den entsprechenden Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung (BVerwG, Urt. v. 23.6.1988, a.a.O.).Rn. 30 Ob die Sozialhilfe mit Leistungen einzutreten hat, wenn die krankenversicherungsrechtlichen Leistungen ihrem Umfang nach wegen etwaiger Zuzahlungen des Versicherten nicht ausreichen, um die "konkrete Bedarfslage" (BVerwG, Urt. v. 23.6.1988, a.a.O.) zu decken, ist hier nicht entscheidungserheblich (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 23.6.1988, a.a.O.;… VGH Mannheim, Urt. v. 4.11.1988, FEVS Bd. 38 S. 390), da sich diese Frage erst stellte, wenn die Klägerin eine Leistung ihrer Krankenkasse angenommen hätte.
- BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 21.91
Übernahme der Kosten für Kondome durch Sozialhilfe
Diese vom Berufungsgericht unter Hinweis auf § 36 Abs. 2 Satz 2 BSHG und auf die Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 79, 356 ) zu dieser Vorschrift und ihrer Beziehung zur gesetzlichen Krankenversicherung entwickelte Voraussetzung findet im Gesetz keine Stütze. - OLG Hamm, 16.12.2020 - 8 U 42/20
Auslegung einer Willenserklärung; Verpflichtung zu Verhandlungen
Auszugehen ist dabei vom Wortlaut und der Systematik der Vereinbarung, BGH, NJW 1988, 2966; NJW 1994, 188, 189. Aufschluss können darüber aber auch die Vertragsverhandlungen und Begleitumstände des Vertragsschlusses (BGH, NJW-RR 2000, 1002, 1003) sowie, soweit daraus ein Rückschluss auf das Vereinbarte abzuleiten ist, die Vertragspraxis der Parteien geben (…BGH, NJW 2007, 1581 Rn. 21), ebenso wie der von den Parteien verfolgte Zweck. - BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 20.91
Sozialhilfe - Familienplanung - Vorbeugende Gesundheitshilfe - Ärztliche …
Diese vom Berufungsgericht unter Hinweis auf § 36 Abs. 2 Satz 2 BSHG und auf die Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 79, 356 ) zu dieser Vorschrift und ihrer Beziehung zur gesetzlichen Krankenversicherung entwickelte Voraussetzung findet im Gesetz keine Stütze. - OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 243/02
Beamter Hinzuverdienst; Ermessen; Fortsetzungsfeststellungsklage; Sonderurlaub; …
Auch trifft es zu, dass nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen die Gestaltung des Dienstverhältnisses nicht der (einseitigen) Disposition des Beamten obliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.4.1975 - VI B 81.74 -, Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 6; Urt. v. 19.05.1988 - 2 A 4.87 -, BVerwGE 79, 356). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.1994 - 8 A 2779/91
Eingliederungshilfe für orthopädische Hilfsmittel Beihilfe für orthopädische …
Ist er dagegen Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, dann vermindert sich zwar die zu bemessende Sozialhilfe aus dem Grunde des Vorrangs der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 2 Abs. 2 BSHG) um den vom Träger der Krankenversicherung gewährten Zuschuß, vgl. dazu BVerwG , Urteil vom 23.6.1988 - BVerwG 5 C 27.86 - , BVerwGE 79, 356, 360. Durch einen solchen Zuschuß der Krankenversicherung ändert sich jedoch nur die "konkrete" Bedarfslage, d. h. die Höhe der vom Hilfesuchenden zur Deckung des "abstrakten" Bedarfs noch benötigten Mittel, nicht aber die Art des sozialhilferechtlichen Bedarfs, d.h. die "abstrakte" Bedarfslage selbst. - OVG Hamburg, 21.12.1990 - Bf IV 110/89
Sozialhilfe; Notwendiger Lebensunterhalt; Kondombedarf; Gleitcremebedarf; …
- OVG Hamburg, 21.12.1990 - Bf IV 8/90
Sozialhilfe; Notwendiger Lebensunterhalt; Aidsvorsorge; …
- VG Hamburg, 12.08.2008 - 13 K 3776/07
Leistungen der Kriegsopferfürsorge für die Beschaffung eines besonderen …
- VGH Baden-Württemberg, 01.10.1993 - 6 S 2388/92
Beihilfe zu den Kosten einer Kur nach den Regelungen des BSHG
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