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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 12.06.2006 | BVerwG, 11.11.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 27.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4614
BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 27.05 (https://dejure.org/2006,4614)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.2006 - 5 C 27.05 (https://dejure.org/2006,4614)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 2006 - 5 C 27.05 (https://dejure.org/2006,4614)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht

    AuslG (2001) § 90
    Einbürgerungsgebühr; Erlass Einbürgerungsgebühr; Ermäßigung Einbürgerungsgebühr; Flüchtling, Einbürgerungsgebühr -; Gebührenerlass bei Einbürgerungsgebühr; Gebührenermäßigung bei Einbürgerungsgebühr

  • Judicialis

    AuslG (2001) § 90; ; GFK Art. 34

  • Wolters Kluwer

    Erlass der Gebühr für die Einbürgerung eines Einbürgerungsbewerbers - Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage bei der Bemessung der Einbürgerungsgebühr - Bedeutung der Flüchtlingseigenschaft eines Einbürgerungsbewerbers bei der Ermäßigung oder dem Erlass der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AuslG § 90 S. 3; StAG § 38 Abs. 2 S. 4; GFK Art. 34 S. 2
    D (A), Konventionsflüchtlinge, Einbürgerungsgebühren, Erlass, Minderung, Ermessen, Genfer Flüchtlingskonvention, Wohlwollensgebot, Ermessensreduzierung auf Null

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG (2001) § 90; GFK Art. 34
    Gebührenermäßigung und Gebührenerlass bei Einbürgerung anerkannter Flüchtlinge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 205
  • DVBl 2007, 327
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 13 S 1167/02

    Gebühr für Einbürgerung - Billigkeitsgründe

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 27.05
    Gebührenermäßigung und -befreiung aus Gründen der Billigkeit kann dabei nur bei einzelfallbezogenen Härten gewährt werden; allgemeine Regelungen des Gesetzes dürfen nicht im Wege einer Billigkeitsmaßnahme korrigiert werden (so - zu § 38 Abs. 2 Satz 4 StAG - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. August 2003 - 13 S 1167/02 - AuAS 2003, 251 ).
  • BVerwG, 19.02.2009 - 5 C 22.08

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss - bei Sozialhilfebezug; Arbeitslosigkeit, …

    Diese völkervertragsrechtliche Vorgabe gebietet aber unabhängig von der Frage, inwieweit Art. 34 GFK subjektiv-öffentlich-rechtliche Ansprüche vermittelt (s. zu Art. 34 Satz 2 GFK , Urteil vom 16. November 2006 - BVerwG 5 C 27.05 - NVwZ-RR 2007, 205) und sich der Kläger noch auf einen Flüchtlingsstatus berufen kann, nicht, von nichtdiskriminierenden Einbürgerungsvoraussetzungen abzusehen, die unabhängig vom Flüchtlingsstatus sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2010 - 19 A 1412/09

    Identität eines Einbürgerungsbewerbers nur im Aufenthaltsrecht zu prüfen

    Rn. 73 BVerwG, Urteile vom 16.11.2006 - 5 C 27.05 -, NVwZ-RR 2007, 205 = juris, Rdn. 16, und vom 1.7.1975 - I C 44.70 -, BVerwGE 49, 44 (47 ff.) = juris, Rdn. 15 ff.; OVG C. , Urteil vom 18.5.1999 - OVG 1 HB 497/98 -, InfAuslR 1999, 504 (504 f.).
  • OVG Sachsen, 20.12.2010 - 3 A 711/08

    Gebühr für Einbürgerung, Billigkeitsgründe, Sozialleistungsbezug

    Solche Gründe zu prüfen liegt nahe, wenn die Einbürgerung bei des Bezug von Sozialleistungen durch den Einbürgerungsbewerber erfolgt, ohne dass dies nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 StAG i. d. F. von Art. 6 Nr. 9 Buchst. c. des Gesetzes v. 14.3.2005, BGBl. I. 2005, 721) die Einbürgerung hindert und absehbar ist, dass sich hieran in einem überschaubaren Zeitraum nichts ändern wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2006 - 5 C 26.05 -, InfAuslR 2007, 203; - 5 C 27.05 -, NVwZ-RR 2007, 205).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 16.11.2006 - 5 C 26.05 -, InfAuslR 2007, 203; - 5 C 27.05 -, NVwZ-RR 2007, 205), das allein den Bezug von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch als Anlass zur Prüfung einer Ermäßigung oder Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der Einbürgerungsgebühr aus Billigkeitsgründen genügen lässt, ohne hierbei im Einzelnen die Art und Weise der Ermittlungdes Regelsatzes in den Blick zu nehmen.

    Im Übrigen hat die Beklagte nicht hinreichend dargelegt, von welchem abstrakten Rechtssatz der von ihr zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 16.11.2006 - 5 C 26.05 -, InfAuslR 2007, 203; - 5 C 27.05 -, NVwZ-RR 2007, 205) das Verwaltungsgericht in seinem Urteil abgewichen sein soll.

  • OVG Hamburg, 23.02.2010 - 3 Bf 70/09

    Universität muss Studiengebühren bei Tätigkeit in Hochschulorganen reduzieren

    Eine unbillige Härte ist zudem anzunehmen, wenn die Entrichtung der Gebühr dem Gleichheitsgebot, dem Willkürverbot, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Grundsätzen von Treu und Glauben oder dem gesetzgeberischen Zweck der Regelungen widerspricht (…BVerwG, Urt. v. 13.6.1991, BVerwGE 88, 303; Beschl. v. 22.12.1997, Buchholz 415.1 Allg. KommR Nr. 143; Beschl. v. 21.2.1994, NJW 1994, 1887;… Urt. v. 14.10.1993, BVerwGE 94, 224; Urt. v. 16.11.2006, NVwZ-RR 2007, 205; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 31.3.2006, 1 BvR 1750/01 und 1 BvR 1771/01, juris).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 B 76.05

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 27.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • OVG Hamburg, 30.03.2010 - 3 Bf 280/09

    Zur Studiengebühr bei Studierenden, die in Organen der Fachschaften tätig sind - …

    Eine unbillige Härte ist zudem anzunehmen, wenn die Entrichtung der Gebühr dem Gleichheitsgebot, dem Willkürverbot, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Grundsätzen von Treu und Glauben oder dem gesetzgeberischen Zweck der Regelungen widerspricht (…BVerwG, Urt. v. 13.6.1991, BVerwGE 88, 303; Beschl. v. 22.12.1997, Buchholz 415.1 Allg. KommR Nr. 143; Beschl. v. 21.2.1994, NJW 1994, 1887;… Urt. v. 14.10.1993, BVerwGE 94, 224; Urt. v. 16.11.2006, NVwZ-RR 2007, 205; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 31.3.2006, 1 BvR 1750/01 und 1 BvR 1771/01, juris).
  • VG Aachen, 15.07.2010 - 6 K 1134/07

    Widerruf, Widerrufsverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Familienflüchtlingsschutz, …

    Rn. 43 vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 5 C 22.08 -, BVerwGE 133, 153, und Beschluss vom 10. Juli 1997 - 1 B 141.97 -, NVwZ 1998, 183 (beide zur Frage der Lebensunterhaltssicherung); BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 26.05 -, InfAuslR 2007, 203, und - 5 C 27.05 -, NVwZ-RR 2007, 205; Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 31. Mai 2005 - 1 A 196/04 -, (alle zur Ermäßigung einer Einbürgerungsgebühr); sowie HessVGH, Urteil vom 19. August 2002 - 12 UE 1473/02 -, a.a.O. (zur Prüfung ausreichender Deutschkenntnisse).
  • OVG Hamburg, 14.04.2010 - 3 Bf 147/08

    Studiengebühren trotz Nichtinanspruchnahme des Lehrangebots im konkreten …

    Eine unbillige Härte ist zudem anzunehmen, wenn die Entrichtung der Gebühr dem Gleichheitsgebot, dem Willkürverbot, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Grundsätzen von Treu und Glauben oder dem gesetzgeberischen Zweck der Regelungen widerspricht (…BVerwG, Urt. v. 13.6.1991, BVerwGE 88, 303; Beschl. v. 22.12.1997, Buchholz 415.1 Allg. KommR Nr. 143; Beschl. v. 21.2.1994, NJW 1994, 1887;… Urt. v. 14.10.1993, BVerwGE 94, 224; Urt. v. 16.11.2006, NVwZ-RR 2007, 205; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 31.3.2006, 1 BvR 1750/01 und 1 BvR 1771/01, juris).
  • OVG Hamburg, 23.06.2010 - 3 So 101/09

    Studiengebührenpflicht schwangerer Studentinnen auch bezüglich der letzten sechs …

    Eine unbillige Härte ist zudem anzunehmen, wenn die Entrichtung der Gebühr dem Gleichheitsgebot, dem Willkürverbot, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Grundsätzen von Treu und Glauben oder dem gesetzgeberischen Zweck der Regelungen widerspricht (…BVerwG, Urt. v. 13.6.1991, BVerwGE 88, 303; Beschl. v. 22.12.1997, Buchholz 415.1 Allg. KommR Nr. 143; Beschl. v. 21.2.1994, NJW 1994, 1887;… Urt. v. 14.10.1993, BVerwGE 94, 224; Urt. v. 16.11.2006, NVwZ-RR 2007, 205; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 31.3.2006, 1 BvR 1750/01 und 1 BvR 1771/01, juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 27.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14541
BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 27.05 (https://dejure.org/2006,14541)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.2006 - 5 C 27.05 (https://dejure.org/2006,14541)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 2006 - 5 C 27.05 (https://dejure.org/2006,14541)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht

    Einbürgerungsgebühr; Erlass Einbürgerungsgebühr; Ermäßigung Einbürgerungsgebühr; Flüchtling, Einbürgerungsgebühr -; Gebührenerlass bei Einbürgerungsgebühr; Gebührenermäßigung bei Einbürgerungsgebühr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 14.00

    Anforderungen an das Vorliegen einer Schädigungsmaßnahme nach dem Vermögensgesetz …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 27.05
    Dem Begründungserfordernis wird dieser Schriftsatz auch nicht dadurch gerecht, dass er auf die Begründung des Revisionszulassungsbeschlusses, durch die die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen worden war, weil sie zur Klärung der Frage beitragen könne, "inwieweit sich aus Art. 34 Genfer Flüchtlingskonvention eine Verpflichtung ergibt, die Kosten des Einbürgerungsverfahrens herabzusetzen", verweist und die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in jenem Beschluss zum Gegenstand der Revisionsbegründung macht (…unter Hinweis auf Kopp/Schenke, VwGO, § 139 Rn. 19 mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 14.00 -).

    Auch lässt das Bundesverwaltungsgericht die Bezugnahme auf eine Zulassung wegen eines Verfahrensmangels genügen (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 14.00 - juris).

  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 C 33.00

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht; …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 27.05
    So hat es eine Bezugnahme auf einen auf Divergenz gestützten Zulassungsbeschluss als ausreichend erachtet, weil sich der Rechtsmittelführer damit die Einschätzung und die dafür maßgeblichen Erwägungen des zulassenden Gerichts zu der vom Ausgangsgericht abweichend beurteilten Rechtsfrage zu Eigen macht (BVerwGE 114, 155 zur Zulassung der Berufung).
  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 20.97

    Revisionsbegründung - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 27.05
    Dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und eine damit verbundene sachliche Auseinandersetzung mit den die Entscheidung des Berufungsgerichts tragenden Gründen, aus der hervorgeht, warum der Revisionskläger diese Begründung als nicht zutreffend erachtet (BVerwGE 106, 202).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 B 76.05

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 27.05
    Rn. 1 Der Kläger ist mit Gerichtsschreiben vom 9. Dezember 2005 darauf hingewiesen worden, dass der Revisionsbegründungsschriftsatz vom 5. Dezember 2005, der zur Begründung lediglich "auf die Begründung des Revisionszulassungsbeschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.10.2005 - 5 B 76.05 /5 C 27.05 -" verweist und "die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in jenem Beschluss [...] zum Gegenstand der Revisionsbegründung" macht, den Anforderungen an eine Revisionsbegründung nicht entsprechen dürfte.
  • BVerwG, 29.04.1992 - 5 B 70.92

    Fristversäumnis wegen mangelnder Rechtskenntnisse

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 27.05
    Mangelnde Rechtskenntnisse entschuldigt allerdings eine Fristversäumung grundsätzlich nicht (BVerwG, Beschluss vom 29. April 1992 - BVerwG 5 B 70.92 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 179; stRspr); dies gilt gerade auch für einen rechtskundigen Prozessbevollmächtigten.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.2005 - 5 C 27.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,32419
BVerwG, 11.11.2005 - 5 C 27.05 (https://dejure.org/2005,32419)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.2005 - 5 C 27.05 (https://dejure.org/2005,32419)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 2005 - 5 C 27.05 (https://dejure.org/2005,32419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren

Verfahrensgang

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