Rechtsprechung
| BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 28.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gesetzliche Unfallrente - Verletztenrente - Einkommensteuerfreiheit - Ausbildungsförderung - Anrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BAföG § 21
Verfahrensgang
- VG Stade, 25.05.1983 - 2 A 137/81
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.04.1987 - 14 A 23/85
- BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 28.87
Papierfundstellen
- BVerwGE 82, 330
- NJW 1990, 1130 (Ls.)
- NVwZ 1990, 264
- FamRZ 1990, 804
- DÖV 1990, 661
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 14.03.1974 - II C 33.72
Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung eines …
Auszug aus BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 28.87
Denn das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß die richterliche Lückenfüllung ferner die hinreichend verläßliche Feststellung voraussetzt, daß der Gesetzgeber die Lücke in einer ganz bestimmten Weise ausgefüllt hätte (BVerwGE 45, 85 [BVerwG 14.03.1974 - II C 33/72]; 57, 183 sowie Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 60.85 - ).Mit der Ausfüllung einer solchen Gesetzeslücke würde der Richter unter Mißachtung des Grundsatzes der Gewaltenteilung unzulässigerweise in den Bereich der Gesetzgebung übergreifen (vgl. BVerwGE 45, 85 [BVerwG 14.03.1974 - II C 33/72]).
- BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71
Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO
Auszug aus BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 28.87
Die Verletztenrente ist dagegen aufgrund der tatsächlichen Entwicklung ihrer ursprünglichen Lohnersatzfunktion in vielen Fällen ganz oder teilweise entkleidet worden, weil der abstrakt festgestellten Minderung der Erwerbsfähigkeit eine reale Erwerbseinbuße häufig nicht mehr oder nicht in vollem Umfang korrespondiert (vgl. BVerfGE 34, 118 ). - BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 46.78
Kürzungsregelung - Ortszuschlagsberechtigungen - Schließung einer Gesetzeslücke
Auszug aus BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 28.87
Denn das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß die richterliche Lückenfüllung ferner die hinreichend verläßliche Feststellung voraussetzt, daß der Gesetzgeber die Lücke in einer ganz bestimmten Weise ausgefüllt hätte (BVerwGE 45, 85 [BVerwG 14.03.1974 - II C 33/72]; 57, 183 sowie Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 60.85 - ).
- BFH, 08.03.1989 - X R 16/85
1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den …
Auszug aus BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 28.87
Mit der zuletzt genannten Klausel knüpft § 21 Abs. 1 Satz 2 BAföG an § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG (zum steuerrechtlichen Leibrentenbegriff vgl. zuletzt BFH, Urteil vom 8. März 1989 - X R 16/85 - <BStBl. II 1989, 551/552 f.>) an, der "Leibrenten insoweit, als in den einzelnen Bezügen Einkünfte aus Erträgen des Rentenrechts enthalten sind", zu sonstigen Einkünften (aus wiederkehrenden Bezügen) erklärt (§ 22 Nr. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG). - BVerwG, 12.07.1984 - 5 C 133.83
Beschädigten-Grundrente - Einkommen - Heimkehrerstiftung - Grundrentenbetrag - …
Auszug aus BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 28.87
Dadurch hat die Verletztenrente jedenfalls teilweise einen Charakter angenommen, der dem der nach § 21 Abs. 4 Nr. 1 BAföG anrechnungsfreien Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (vgl. § 31 BVG sowie BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1984 - BVerwG 5 C 133.83 - ) nahekommt und die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung insoweit als Entschädigung für die unfallbedingte Einbuße an körperlicher Integrität ausweist. - BFH, 12.01.1978 - IV R 84/74
Eine nach § 3 Nr. 8 EStG 1965 steuerfreie Entschädigung nach dem …
Auszug aus BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 28.87
Derartige steuerfreie Einnahmen bleiben deshalb bei der Bestimmung der steuerpflichtigen Einkünfte nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG, der die Einkünfte bei der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG genannten Einkunftsart als Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten definiert, außer Ansatz (vgl. BFHE 124, 204 sowie Glanegger in: L. Schmidt, EStG, 8. Aufl. 1989, Rdnr. 8 zu § 2). - BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 60.85
Beamtenrecht - Gemeindebeamter - Entlassung - Zuständigkeit
Auszug aus BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 28.87
Denn das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß die richterliche Lückenfüllung ferner die hinreichend verläßliche Feststellung voraussetzt, daß der Gesetzgeber die Lücke in einer ganz bestimmten Weise ausgefüllt hätte (BVerwGE 45, 85 [BVerwG 14.03.1974 - II C 33/72]; 57, 183 sowie Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 60.85 - ). - BVerwG, 16.06.1989 - 5 B 58.89
Unterfallen der steuerfreien Verletztenrente aus der gesetzlichen …
Auszug aus BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 28.87
Denn die gesetzliche Unfallrente (Verletztenrente) gilt unabhängig von der Beurteilung, ob sie die Begriffsmerkmale der Leibrente erfüllt, wegen ihrer Einkommensteuerfreiheit (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG) nicht als Einkommen im Sinne des § 21 BAföG (BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 1987 - BVerwG 5 B 41.86 -NJW-RR 1988, 905> und vom 16. Juni 1989 - BVerwG 5 B 58.89 -). - BVerwG, 05.11.1987 - 5 B 41.86
Ausbildungsförderung - Einkommen - Gesetzliche Unfallrente - Steuerfreiheit
Auszug aus BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 28.87
Denn die gesetzliche Unfallrente (Verletztenrente) gilt unabhängig von der Beurteilung, ob sie die Begriffsmerkmale der Leibrente erfüllt, wegen ihrer Einkommensteuerfreiheit (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG) nicht als Einkommen im Sinne des § 21 BAföG (BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 1987 - BVerwG 5 B 41.86 -NJW-RR 1988, 905> und vom 16. Juni 1989 - BVerwG 5 B 58.89 -).
- BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.95
Wohngeldrecht: Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen …
Sie stellt zwar eine steuerfreie Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung dar (vgl. § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG; Beschlüsse vom 5. November 1987 - BVerwG 5 B 41.86 - Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 10 S. 1 f. und vom 16. Juni 1989 - BVerwG 5 B 58.89 - Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 12 S. 3 (3 f.); Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 5 C 28.87 - Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 14 S. 11 (12 f.)), ist jedoch zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt und deshalb als Einkommen anzurechnen (ebenso: Nr. 14.102 WoGVwV, abgedruckt bei: Schade/Schubart/Kohlenbach, WoGG, § 14 Anm. II; OVG Hamburg, Urteil vom 27. November 1987 - OVG Bf I 49/85 - ZMR 1988, 353 ff.;… Driehaus, in: Buchsbaum/Driehaus/Heise, Wohngeldrecht, WoGG, Erl.Zwar mögen sie tatsächlich aufgrund der technischen und sozialen Entwicklung in vielen Fällen ihre ursprüngliche Lohnersatzfunktion ganz oder teilweise eingebüßt haben, weil die abstrakt festgestellte Minderung der Erwerbsfähigkeit häufig nicht mehr oder nicht in vollem Umfang zu einem wirklichen Einkommensverlust führt (vgl. BVerfG
, Beschluß vom 7. November 1972 - BVerfGE 34, 118 (132 ff.); BVerwG, Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 5 C 28.87 - Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 14 S. 11 (15)).Die Verletztenrente mag insoweit auch tatsächlich einer Entschädigung für die unfallbedingte Einbuße an körperlicher Integrietät nahekommen und der nach § 14 Abs. 1 Nr. 6 WoGG anrechnungsfreien Beschädigten-Grundrente nach § 31 BVG gleichen (vgl. Urteil vom 21. September 1989, a.a.O. S. 15).
- BVerwG, 21.08.1995 - 4 N 1.95
Keine Bauleitplanung in gemeindefreien Gebieten
Es darf die Vorlagefrage unter Wahrung ihres Kerngehaltes so fassen, wie es sie nach seinem rechtlichen Ansatz für entscheidungserheblich ansieht (BVerwG, Beschluß vom 3. September 1990 - BVerwG 4 N 1 und 2.88 - BVerwGE 82, 332 (335) [BVerwG 21.09.1989 - 5 C 28/87]). - BVerwG, 14.06.1990 - 6 P 18.88
Höhe der Aufwandsentschädigung für teilzeitbeschäftigtes Personalratsmitglied
Auch wenn in der Nichtbenennung dieses Personenkreises in § 46 Abs. 5 BPersVG eine Gesetzeslücke zu sehen wäre, wäre diese in dem dargelegten Sinne auszufüllen, weil die hinreichend verläßliche Feststellung möglich ist, daß der Gesetzgeber die Lücke in der dargestellten Weise ausgefüllt hätte (vgl. Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 5 C 28.87 - <NVwZ 1990, 264 f.> m.w.N. zur Behandlung von Gesetzeslücken).
- BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 6.92
Personalvertretung - Stufenvertretung - Soldaten - Abordnung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die richterliche Lückenfüllung die hinreichend verläßliche Feststellung voraus, daß der Gesetzgeber die Lücke in einer bestimmten Weise ausgefüllt hätte, wenn er den zu regelnden Sachverhalt bedacht hätte (vgl. Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 5 C 28.87 - Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 14 m.w.N.). - VG Berlin, 19.09.2013 - 16 K 5.12
Eigenschaft "öffentlich gefördert" von Sozialwohnungen bei einem Notverkauf
Schließlich muss verlässlich festgestellt werden können, wie der Gesetzgeber die Lücke, hätte er sie erkannt, geschlossen hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 1960 - BVerwG II C 6.58 -, BVerwGE 11, 263 [264] und vom 21. September 1989 - BVerwG 5 C 28.87 -, BVerwGE 82, 330 [336]). - OVG Saarland, 19.03.2004 - 3 Q 30/03
Verfassungsmäßigkeit von § 21 Abs 1 S 5 BAföG
Zunächst ist die vom Gesetzgeber aus Praktikabilitätsgründen gewählte grundsätzliche Anlehnung an das Einkommenssteuerrecht hierzu BT-DS VI / 1975, S. 30 zu § 21 und BT-DS 9/603, S. 23 und damit die Anknüpfung an die positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 2 Abs. 1 und 2 EStG), die aus dem Steuerbescheid ersichtlich sind, nicht zu beanstanden hierzu BVerfG, Beschluss vom 15.9.1986 - 1 BvR 363/86 -, FamRZ 1987, 901; BVerwG, Urteil vom 21.9.1989 - 5 C 28.87 -. - BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 7.92
Mitbestimmung bei der Abordnung eines Oberstleutnants zum Bundesarchiv - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die richterliche Lückenfüllung die hinreichend verläßliche Feststellung voraus, daß der Gesetzgeber die Lücke in einer bestimmten Weise ausgefüllt hätte, wenn er den zu regelnden Sachverhalt bedacht hätte (vgl. Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 5 C 28.87 - Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 14 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 04.10.1994 - 3 M 5711/94
Antrag; Anordnung der Aufschiebenden Wirkung; Wiederherstellung der …
§ 19 II WaStrG enthält insofern keine planwidrige, durch eine entsprechende Anwendung ausfüllbare Gesetzeslücke (vgl. zu den Voraussetzungen für die Ausfüllung einer Gesetzeslücke im Wege der entsprechenden Anwendung BVerwGE 82, 330 [336] = NVwZ 1990, 264 = NJW 1990, 1130 L m.w. Nachw.). - OVG Niedersachsen, 27.01.1992 - 3 L 223/89
Kostenerstattung; Maßnahmen der Gewässeraufsicht; Zuwiderhandlung
Sie setzt mit an deren Worten die hinreichend verläßliche Feststellung voraus, daß der Gesetzgeber die Lücke in einer bestimmten Weise ausgefüllt hätte (BVerwG, Urteil vom 21.9.1989 - BVerwG 5 C 28.87 -, Buchholz 436.36 § 21 BAFöG Nr. 14 m. w. Nachw.). - VG Köln, 14.02.2002 - 21 K 11037/97
Ausgestaltung der Pflicht zur Rückzahlung eines Ausbildungförderungsdarlehens; …
Rn. 20 Vgl. zur steuerfreien Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - vom 21. September 1989 - 5 C 28/87 -, NVwZ 1990 264 und Beschluss vom 5. November 1987 - 5 B 41/86 -, NJW-RR 1988, 905 und die erkennende Kammer zum steuerfreien Stipendium mit Urteil vom 03. März 1993 - 21 K 507/92.
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