Rechtsprechung
| BVerwG, 28.10.1999 - 5 C 28.98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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BSHG § 90 Abs. 1 Satz 1, § 91
Anspruchsüberleitung bei vor Sozialhilfebezug entstandenen Ansprüchen; Gleichzeitigkeit als Voraussetzung der Anspruchsüberleitung; Sozialhilfe, Überleitung von vor Bezug von - entstandenen Ansprüchen; Überleitung von vor Sozialhilfebezug entstandenen Ansprüchen - Judicialis
BSHG § 90 Abs. 1 Satz 1; ; BSHG § 91
- Wolters Kluwer
Anspruchsüberleitung bei vor Sozialhilfebezug entstandenen Ansprüchen - Gleichzeitigkeit als Voraussetzung der Anspruchsüberleitung - Überleitung von vor Sozialhilfebezug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BSHG § 90 Abs. 1 S. 1, § 91
Sozialhilferecht - Anspruchsüberleitung bei vor Sozialhilfebezug entstandenen Ansprüchen; Gleichzeitigkeit als Voraussetzung der Anspruchsüberleitung; Sozialhilfe, Überleitung von vor Bezug von - entstandenen Ansprüchen; Überleitung von vor Sozialhilfebezug entstandenen ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 06.02.1996 - Au 3 K 95.1703
- VGH Bayern, 28.04.1998 - 12 B 96.667
- BVerwG, 28.10.1999 - 5 C 28.98
- BVerwG, 03.02.2000 - 5 C 28.98
Papierfundstellen
- BVerwGE 110, 5
- NJW 2000, 601
- NVwZ 2000, 325 (Ls.)
- FamRZ 2000, 537 (Ls.)
- DVBl 2000, 641
- DÖV 2000, 250
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91
Sozialhilfe - Unterhaltsleistung - Austauschvertrag - Überleitungsermessen - …
Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 5 C 28.98
Der vom Beklagten übergeleitete Anspruch - mag er dem Berufungsgericht auch "unterhaltsrechtsähnlich" erscheinen - ist jedoch kein "Unterhaltsanspruch" im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BVerwGE 92, 281 ).Diese Frage fällt aber - da der vom Beklagten behauptete Anspruch auch unter diesen Gesichtspunkten nicht offensichtlich ausscheidet (Negativevidenz, vgl. dazu z.B. BVerwGE 92, 281 ) - in die Prüfungszuständigkeit der Zivilgerichte.
- BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97
Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung …
Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 5 C 28.98
Dies entspricht dem "Bezug zur Bedarfszeit" als einer gemeinsamen Voraussetzung für die Einsetzbarkeit von Einkommen und Vermögen, die nach der Rechtsprechung des Senats ebenfalls "Zeitraumidentität" nur in dem Sinne erfordert, daß Einkommen und/oder Vermögen in der Zeit des sozialhilferechtlichen Bedarfs zur Bedarfsdeckung verfügbar sein müssen, während es nicht darauf ankommt, ob diese Mittel für einen mit dem Bedarfszeitraum identischen Zeitraum "bestimmt" sind (vgl. BVerwGE 108, 296 ). - BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 63.88
Überleitung auf den Sozialhilfeträger - Tod des Berechtigten - Hilfeempfänger - …
Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 5 C 28.98
Diese Vorschrift dient, wie der Senat bereits in BVerwGE 85, 136 (137 f.) ausgeführt hat, der Durchsetzung des Grundsatzes des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 BSHG), indem sie den Träger der Sozialhilfe in die Lage setzt, durch Eintritt in die Gläubigerposition des Hilfeempfängers den Zustand nachträglich herzustellen, der dem vom Gesetz gewollten Vorrang der Verpflichtung anderer entspricht, die dem Hilfeempfänger die erforderliche Hilfe hätten gewähren müssen. - BVerwG, 08.07.1982 - 5 C 39.81
Deckung des sozialhilferechtlichen Bedarfs eines nicht in Hausgemeinschaft mit …
Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 5 C 28.98
Dementsprechend hat der Anwendungsbereich des § 90 BSHG stets auch Ansprüche gegen Dritte auf einmalige Leistungen umfaßt (vgl. z.B. BVerwGE 66, 82 : Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens, Anspruch auf Rückgewähr einer Schenkung nach § 528 BGB). - VGH Bayern, 28.04.1998 - 12 B 96.667
Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 5 C 28.98
BVerwG 5 C 28.98 VGH 12 B 96.667.
- BGH, 08.05.2013 - XII ZB 192/11
Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen
Rn. 24 Die sich aus dem Gesetz ergebende (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB XII bzw. § 9 Abs. 1 SGB II) Subsidiarität der Sozialhilfe und der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II soll durch den Anspruchsübergang nach § 94 Abs. 1 SGB XII bzw. § 33 Abs. 1 SGB II verwirklicht werden, indem sie den Sozialleistungsträger grundsätzlich in die Lage versetzt, durch Eintritt in die Gläubigerposition des Leistungsempfängers den Zustand nachträglich herzustellen, der dem vom Gesetz gewollten Vorrang der Verpflichtung anderer (hier: des Unterhaltsschuldners) entspricht, die dem Leistungsempfänger die erforderliche Hilfe hätten gewähren müssen (vgl. bereits BVerwG NJW 2000, 601 und NJW 1990, 3288 zu § 90 BSHG). - BGH, 05.06.2024 - VIII ZR 150/23
Rückforderung überzahlter Miete, wenn der Mieter Leistungen zur Sicherung des …
Denn auch Ansprüche, die in der Vergangenheit vor Leistungsgewährung entstanden sind, gehen auf den Leistungsträger über, wenn und soweit sie im Zeitpunkt der Leistungsgewährung noch nicht erfüllt sind (Theesfeld-Betten, WuM 2024, 311, 314; BeckOK-Sozialrecht/Merten, Stand: 1. März 2024, § 33 SGB II Rn. 4 unter Hinweis auf BVerwGE 110, 5 ff. [zu § 90 BSHG]). - LSG Baden-Württemberg, 12.12.2013 - L 7 SO 4209/09
Sozialhilfe - Anspruchsübergang - Bestimmtheit der Überleitungsanzeige - …
Zeitidentität im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB XII setzte lediglich voraus, dass der Anspruch des Hilfeempfängers gegen den Dritten im Zeitpunkt der Sozialhilfeleistung fällig und seinem Gegenstand nach geeignet gewesen sein müsse, die Notlage abzuwenden oder den Hilfebedürftigen zur Selbsthilfe zu befähigen (unter Hinweis auf BVerwGE 110, 5).Es geht um einen hypothetischen Kausalzusammenhang zwischen der Sozialhilfeleistung und der Nichterfüllung des Anspruchs des Hilfebedürftigen gegen einen Dritten, wobei es auf Entstehungsgrund und Beschaffenheit des Anspruchs (als Anspruch auf einmalige oder laufende Leistung) nicht ankommt (…Senatsurteil vom 22. November 2007 - L 7 SO 72/06 - juris Rdnr. 24; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1999 - 5 C 28/98 - BVerwGE 110, 5 - juris Rdnr. 11).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2018 - L 9 SO 383/17
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII
Ausreichend ist, dass er in dem in der Bewilligung ausgesprochenen Zeitraum noch fällig und nicht erfüllt ist (BVerwG, Urteil vom 28.10.1999 - 5 C 28/98 zu § 90 BSHG; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2013 - L 7 SO 4209/09;… Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl. 2018, § 93 Rn. 23;… Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 33 Rn. 36 zum insoweit wortgleichen § 33 SGB II). - LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 73/06
Anspruch auf Sozialhilfe, Rechtswidrigkeit einer Überleitungsanzeige, Merkmal der …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) setze der hypothetische Kausalzusammenhang zwischen Sozialhilfeleistungen und der Nichterfüllung des Anspruches des Hilfeempfängers gegen einen Dritten in zeitlicher Hinsicht lediglich voraus, dass der Anspruch gegen den Dritten im Zeitpunkt der Sozialhilfeleistung fällig und seinem Gegenstand nach geeignet sein müsse, die Notlage abzuwenden bzw. den Hilfebedürftigen zur Selbsthilfe zu befähigen (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1999 - 5 C 28/98 - BVerwGE 110, 5).Deshalb sind auch in der Vergangenheit entstandene Ansprüche überleitungsfähig, wenn und soweit sie im Zeitpunkt der Hilfegewährung noch nicht erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1999, a.a.O.).
- LSG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - L 7 AS 5846/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Überleitung von Ansprüchen - Abgrenzung der …
Deshalb sind auch in der Vergangenheit entstandene Ansprüche überleitungsfähig, wenn und soweit sie im Zeitpunkt der Hilfegewährung noch nicht erfüllt sind (so zur Vorgängerregelung des § 90 BSHG: BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1999, 5 C 28/98 - BVerwGE 110, 5). - OLG Saarbrücken, 21.11.2013 - 4 U 377/12
Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung als Schuldner im Insolvenzverfahren: …
Auch in der Vergangenheit entstandene Ansprüche sind übergangsfähig, wenn und soweit sie im Zeitpunkt der Leistungsgewährung noch nicht erfüllt sind (vgl. BVerwG, NJW 2000, 601;… Eicher/Spellbrink-Link, aaO., § 33 SGB II, Rdn. 27;… jurisPK/SGB II-Grote-Seifert, aaO., § 33 SGB II, Rdn. 46 f).Rn. 65 Rechtsfolge des § 33 Abs. 1 SGB II ist, dass jeder Anspruch des Leistungsempfängers gegen einen Dritten kraft Gesetzes übergeht und zwar unabhängig davon, ob er auf einmalige oder wiederkehrende Leistungen gerichtet ist (vgl. BVerwGE 110, 5;… jurisPK/SGB II-Grote-Seifert, aaO., § 33 SGB II, Rdn. 37 u. 43;… Eicher/Spellbrink-Link, aaO., § 33 SGB II, Rdn. 16 ff u. 42), also auch der Anspruch des Schuldners gegen ... auf Grund des Erbauseinandersetzungsvertrags vom 17.04.2002.
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2021 - L 32 AS 1705/20
Rechtsnatur einer Überleitungsanzeige des Grundsicherungsträgers nach § 33 SGB 2
Auch in der Vergangenheit entstandene Ansprüche sind übergangsfähig, wenn und soweit sie im Zeitpunkt der Leistungsgewährung noch nicht erfüllt sind (Hessisches Landessozialgericht…, Urteil vom 17. August 2015 - L 9 AS 618/14, Rdnr. 59, zitiert nach juris, m. w. N.;…Fügemann in Hauck/Noftz, a. a. O., § 33 SGB II, Rdnr. 87;… Grote-Seifert in Schlegel/Voelzke, a. a. O., § 33, Rdnr. 49;… Münder, a. a. O., § 33, Rdnr. 14;… Götsche in Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 82. Lieferung 09.2021, Arbeitslosengeld II, Rdnr. 223;… Silbermann in Eicher/Luik/Harich, SGB 11, 5. Auflage 2021, § 33 Rdnr. 36; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1999 - 5 C 28/98, Rdnr. 11, zitiert nach juris, abgedruckt in BVerwGE 110, 5). - LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 AY 56/16
Rechtmäßigkeit von Überleitungsanzeigen; Bereites Mittel zur Deckung des …
Die Anwendbarkeit des § 93 SGB XII hängt somit davon ab, ob und inwieweit infolge der Nichterfüllung der in Rede stehenden Verpflichtung eines Dritten Sozialhilfe zur Abwendung der Notlage hat geleistet werden müssen (so bereits BVerwG, Urteil vom 28.10.1999 - 5 C 28/98 - juris Rn. 11 zur Vorgängervorschrift § 90 BSHG). - LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2025 - L 34 AS 495/22
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruchsübergang auf den …
Auch in der Vergangenheit entstandene Ansprüche sind somit übergangsfähig, wenn und soweit sie im Zeitpunkt der Leistungsgewährung noch nicht erfüllt sind (Hessisches LSG…, Urteil vom 17. August 2015 - L 9 AS 618/14 -, juris Rn. 59;… Fügemann, in: Hauck/Noftz, SGB 11, 9. Ergänzungslieferung 2024, § 33 Rn. 88;… Silbermann, in: Luik/Harich, SGB 11, 6. Auflage 2024, § 33 Rn. 36; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1999 - 5 C 28/98 -, BVerwGE 110, 5 ff., juris Rn. 11). - LG Bamberg, 06.10.2017 - 24 Qs 53/16
Erfordernis der Angabe der gesuchten Beweismittel im Durchsuchungsbeschluss
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - L 7 SO 1229/10
- SG Aachen, 17.11.2005 - S 9 AS 50/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- VG Münster, 01.06.2004 - 5 K 3026/01
Träger der Sozialhilfe; Wirksamkeit des Anspruchsüberganges vom Hilfeempfänger …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 03.02.2000 - 5 C 28.98 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 06.02.1996 - Au 3 K 95.1703
- VGH Bayern, 28.04.1998 - 12 B 96.667
- BVerwG, 28.10.1999 - 5 C 28.98
- BVerwG, 03.02.2000 - 5 C 28.98
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