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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,572
BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99 (https://dejure.org/1999,572)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.1999 - 5 C 3.99 (https://dejure.org/1999,572)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 (https://dejure.org/1999,572)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    BVFG § 27 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1
    Aufnahmeverfahren; Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; deutsche Staatsangehörigkeit des Aufnahmebewerbers; Eheschließung mit einem Deutschen nach der Übersiedlung; besondere Härte

  • Judicialis

    BVFG § 27 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Aufnahmeverfahren - Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid - Deutsche Staatsangehörigkeit des Aufnahmebewerbers - Eheschließung mit einem Deutschen nach der Übersiedlung - Besondere Härte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG § 27 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1
    Vertriebenenrecht - Aufnahmeverfahren; Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; deutsche Staatsangehörigkeit des Aufnahmebewerbers; Eheschließung mit einem Deutschen nach der Übersiedlung; besondere Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 99
  • NVwZ-RR 2000, 465
  • DVBl 2000, 1522
  • DÖV 2000, 741
 
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Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93

    Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99
    Nach dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets eintretende Umstände sind als Härtegründe nicht generell vom Anwendungsbereich des § 27 Abs. 2 BVFG ausgeschlossen (Fortführung von BVerwGE 95, 311 und DVBl 1994, 398).

    § 27 Abs. 2 BVFG hat zwar auch Fälle im Auge, in denen die eine besondere Härte begründenden Umstände bereits beim Verlassen des Aussiedlungsgebiets vorgelegen und die Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid veranlaßt haben, wie dies nach den den Urteilen vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 20.93 - (BVerwGE 95, 311 ) und - BVerwG 9 C 343.93 - (DVBl 1994, 938) zugrundeliegenden Sachverhalten der Fall war.

    Aus den genannten Urteilen vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 20.93 und 9 C 343.93 - (…a.a.O.) ergibt sich nichts anderes, weil seinerzeit wegen fehlenden Anlasses eine Rechtserheblichkeit nachträglich eingetretener Umstände nicht in den Blick genommen wurde.

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93

    Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99
    § 27 Abs. 2 BVFG hat zwar auch Fälle im Auge, in denen die eine besondere Härte begründenden Umstände bereits beim Verlassen des Aussiedlungsgebiets vorgelegen und die Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid veranlaßt haben, wie dies nach den den Urteilen vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 20.93 - (BVerwGE 95, 311 ) und - BVerwG 9 C 343.93 - (DVBl 1994, 938) zugrundeliegenden Sachverhalten der Fall war.

    Aus den genannten Urteilen vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 20.93 und 9 C 343.93 - (…a.a.O.) ergibt sich nichts anderes, weil seinerzeit wegen fehlenden Anlasses eine Rechtserheblichkeit nachträglich eingetretener Umstände nicht in den Blick genommen wurde.

  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99

    Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; besondere Härte; Erteilung …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99
    Lediglich dann, wenn diese Prüfung bereits vor dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets mit positivem Ergebnis durch eine deutsche Staatsangehörigkeitsbehörde durchgeführt worden und der Aufnahmebewerber bei seiner Übersiedlung im Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises war, konnte bzw. kann ausnahmsweise etwas anderes gelten (vgl. dazu das Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 5 C 8.99 -).

    Die auch deutsche Staatsangehörige erfassende Obliegenheit, die Erteilung eines Aufnahmebescheids im Aussiedlungsgebiet abzuwarten, verstößt auch nicht gegen Art. 11 Abs. 1 GG, wie im Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 5 C 8.99 - im einzelnen ausgeführt.

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99
    Wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, kommt in Art. 6 Abs. 1 GG, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt, eine verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts zum Ausdruck (BVerfGE 6, 55 ).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99
    Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfaßt auch das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben (BVerfGE 76, 1 ).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99
    Die freie Entscheidung beider Eheleute, gemeinsam im Bundesgebiet zu leben, genießt besonderen staatlichen Schutz, wenn - wie hier - beide Ehepartner Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind (BVerfGE 51, 386 ).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99
    Sie ist nicht eine bloße "Scheinehe" (vgl. dazu Urteil vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 20.81 - BVerwGE 65, 174 ) eingegangen, sondern hat nach ihrer zweiten Heirat eine eheliche Lebensgemeinschaft begründet.
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99
    Zwar kann eine nachträgliche Erteilung des Aufnahmebescheids nach der Härtevorschrift des § 27 Abs. 2 BVFG dann in Betracht kommen, wenn durch das Verlassen des Aussiedlungsgebiets ohne Aufnahmebescheid der in § 27 Abs. 1 BVFG mit dem Erfordernis, die Erteilung des Aufnahmebescheids im Aussiedlungsgebiet abzuwarten, zum Ausdruck kommende Gesetzeszweck nicht beeinträchtigt wird, weil die nachträgliche Erteilung des Aufnahmebescheids zu einem Ergebnis führt, das dem Regelergebnis in seiner grundsätzlichen Zielrichtung gleichwertig ist (vgl. Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG 5 C 88.64 - BVerwGE 23, 149 ).
  • BVerfG, 07.06.1967 - 1 BvR 76/62

    Unterhalt I

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99
    Die Anwendung einer Härteklausel darf nicht zu einem Ergebnis führen, das mit der in Art. 6 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommenden Wertentscheidung nicht in Einklang steht (BVerfGE 22, 93 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2000 - 2 A 4057/96

    Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Aufnahmebescheides eines Aussiedlers aus …

    Rn. 30 Vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 343.93 -, S. 13 des Urteilsabdrucks = DVBl. 1994, 938, und vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - und - 5 C 6.99-.

    Rn. 33 Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 1994 - 9 C 343.93 -, DVBl 1994, 938 ff., und vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, -5 C 6.99 - und - 5 C 8.99 - .

    Rn. 39 Vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, -5 C 3.99 -, NVwZ-RR 2000, 465.

    Rn. 45 Vgl. zur besonderen Härte bei Eheleuten: BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, NVwZ-RR 2000, 465.

    Rn. 47 Vgl. zu der anzuwendenden Rechtslage BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, NVwZ-RR 2000, 465.

    Rn. 74 Vgl. zu dem entscheidungserheblichen Zeitpunkt: BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 343.93 -, DVBl 1994, 938 ff., und vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, NVwZ-RR 2000, 465.

  • BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 5.17

    Vorübergehende Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet nicht allein wegen …

    Rn. 11 1.1 Eine besondere Härte im Sinne dieser Vorschrift kann auch durch Umstände begründet werden, die erst nach dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets eintreten, sofern diese eine Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet zum Zwecke der Durchführung des regulären Aufnahmeverfahrens in hohem Maße unzumutbar machen (BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Sie liegt in der Regel unter anderem dann vor, wenn die Obliegenheit, die Erteilung des Aufnahmebescheids im Aussiedlungsgebiet abzuwarten, mit Wertentscheidungen des Grundgesetzes nicht in Einklang stünde (BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Die Anwendung einer Härteklausel darf nicht zu einem Ergebnis führen, welches mit der in Art. 6 Abs. 1 GG zum Ausdruck gelangenden Wertentscheidung nicht in Einklang steht (BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Auf dieser Grundlage hat das Bundesverwaltungsgericht die Vorschriften des Vertriebenenrechts über das Aufnahmeverfahren in einer die Freiheit der Ehegatten zur Begründung ihres gemeinsamen Lebensmittelpunkts im Bundesgebiet respektierenden Weise dahin ausgelegt, dass dem die Aufnahme begehrenden deutschen Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen eine Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet jedenfalls dann nicht angesonnen werden kann, wenn die Ehegatten dadurch während der Dauer des Aufnahmeverfahrens auf ungewisse Zeit getrennt leben müssten (zum Fall einer Ehe zwischen zwei deutschen Ehepartnern BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

  • BVerwG, 22.02.2018 - 1 C 36.16

    Aufnahme; Aufnahmeverfahren; Aussiedlungsgebiete; Bezugsperson; Ehemann; …

    Das setzt aber voraus, dass deutschen Behörden eine Prüfung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen bereits vor dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets möglich war und die Prüfung mit positivem Ergebnis durchgeführt worden ist (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Das käme etwa in Fällen in Betracht, in denen dem Familienangehörigen wegen Bürgerkriegs im Aussiedlungsgebiet oder kurzfristig erforderlicher Ausreise aus zwingenden persönlichen Gründen - etwa zum Zweck der Pflege eines nahen Verwandten - der Erwerb der Sprachkenntnisse im Aussiedlungsgebiet nicht zugemutet werden könnte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Eine solche besondere Härte kann auch dann vorliegen, wenn die Obliegenheit, die Erteilung des Aufnahmebescheids im Aussiedlungsgebiet abzuwarten, mit Wertentscheidungen des Grundgesetzes nicht in Einklang stehen würde (BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Rn. 29 Eine besondere Härte ergibt sich hier auch nicht aus der von der Rechtsprechung entwickelten Fallgestaltung, dass der Zweck des Aufnahmeverfahrens durch das Verlassen des Aussiedlungsgebiets ohne Aufnahmebescheid nicht beeinträchtigt wird, wenn die nachträgliche Erteilung des Aufnahmebescheids zu einem Ergebnis führt, das dem Regelergebnis in seiner grundsätzlichen Zielrichtung gleichwertig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Rn. 30 Der Zweck des Aufnahmeverfahrens ist jedoch nur dann in gleichwertiger Weise erfüllt, wenn dem Bundesverwaltungsamt eine Prüfung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen bereits vor dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets möglich war und diese mit positivem Ergebnis durch eine deutsche Behörde durchgeführt worden ist (BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

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