Rechtsprechung
| BVerwG, 02.04.1987 - 5 C 31.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bafög - Ausbildungsförderung - Ausbildungsstätte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 21.01.1981 - 14-K-80-A-191
- VGH Bayern, 06.03.1985 - 12 B 81 A.1284
- BVerwG, 02.04.1987 - 5 C 31.85
Papierfundstellen
- NVwZ 1988, 835 (Ls.)
- FamRZ 1987, 977
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 20.08.2012 - 12 BV 12.901
Fachhochschulstudium der Fachrichtung "Management Sozialer Innovationen" als …
Diese Einordnung beruht - wie das Verwaltungsgericht zutreffend nachgewiesen hat - jedoch ganz wesentlich darauf, dass nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Förderungshöchstdauer-Verordnung vom 9. November 1972 (BGBl. I S. 2076) i.d.F. der Änderungsverordnung vom 5. August 1974 (BGBl. I. S. 1861) für den Besuch der Fachakademien für Sozialpädagogik eine Förderungshöchstdauer bestimmt worden war, aus der abgeleitet wurde, dass der Besuch einer Fachakademie - trotz zum Teil erheblich unterschiedlicher Anforderungen - dem Besuch einer Akademie angenähert sei (vgl. näher S. 13 der Entscheidungsgründe des Verwaltungsgerichts unter Verweis auf BVerwG, U. v. 2.4.1987 - 5 C 31/85 -, FamRZ 1987, 977).Der Senat geht deshalb in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (vgl. B.v. 2.7.1999 - 7 S 2373/98 -, FamRZ 2000, 259 f.) davon aus, dass die vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. U.v. 2.4.1987 - 5 C 31/85 -, FamRZ 1987, 977) entscheidungserheblich allein auf die (vormalige) Existenz der Förderungshöchstdauer-Verordnung gestützte Zuordnung der Fachakademien für Sozialpädagogik des Freistaates Bayern als Akademien im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BAföG nach Aufhebung dieser Verordnung obsolet ist und hält deshalb an der noch im Urteil vom 6. März 1985 - 12 B 81 A.1284 - vertreten gegenteiligen Auffassung nicht mehr fest.
Rn. 26 Ungeachtet dessen entsprach auch das Niveau der Ausbildung an der vom Kläger besuchten Fachakademie für Sozialpädagogik nicht dem einer Hochschule, so dass eine Zuordnung zum tertiären Bildungsbereich nicht erfolgen kann; sie vermittelte keinen "gehobenen" Berufsabschluss, wie vom Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Januar 1968 (vgl. GMBl. 1968 S. 126) für die Einordnung als "Akademie" gefordert, sondern entsprechend Art. 18 Abs. 1 BayEuG lediglich die Voraussetzungen für den Eintritt in eine "angehobene" Berufslaufbahn (so ausdrücklich auch BVerwG, U. v. 2.4.1987 - 5 C 31/85 -, FamRZ 1987, 977; VGH Baden-Württemberg, B. v. 2.7.1999 - 7 S 2373/98 -, FamRZ 2000, 259 f.).
Das Urteil des Senats weicht hinsichtlich der Einordnung der Fachakademie für Sozialpädagogik als Berufsfachschule und nicht als Akademie in einem tragenden Grund vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.4.1987 - 5 C 31/85 -, FamRZ 1987, 977 ab, dessen wesentlicher Anknüpfungspunkt - die Förderungshöchstdauer-Verordnung - nach Auffassung des Senats allerdings inzwischen entfallen ist.
- BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 27.92
Einordnung einer Ausbildung an einer Berufsakademie als schulische Ausbildung
Dies muß dahin bewertet werden, daß die Ausbildung der Klägerin durch den Besuch der Berufsakademie schulisch geprägt war, wie § 2 Abs. 1 BAföG es voraussetzt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BVerwG, Urteile vom 2. April 1987 - BVerwG 5 C 31.85 -FamRZ 1987, 977> und vom 2. Februar 1989 - BVerwG 5 C 2.86 - FamRZ 1989, 1125>). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 12 A 1748/14
Gewährung eines studiendauerabhängigen Teilerlasses der Darlehensschuld i.R.d. …
Rn. 37 Zur Maßgeblichkeit einer solchen Bestimmung in der Förderungshöchstdauerverordnung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 2. April 1987 - 5 C 31.85 -, NVwZ 1988, 835, juris, Folgendes ausgeführt:. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 12 A 1746/14
Gewährung eines studiendauerabhängigen Teilerlasses der Darlehensschuld i.R.d. …
Rn. 37 Zur Maßgeblichkeit einer solchen Bestimmung in der Förderungshöchstdauerverordnung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 2. April 1987 - 5 C 31.85 -, NVwZ 1988, 835, juris, Folgendes ausgeführt:. - VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 7 S 2373/98
Förderung einer weiteren Ausbildung
Rn. 4 Das Verwaltungsgericht hat sich schließlich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.4.1987 (FamRZ 1987, 977) auseinandergesetzt, in dem die Fachakademie der Ausbildungsrichtung Sozialpädagogik im Land Bayern den Akademien i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BAföG (a.F.) zugeordnet worden ist.
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